Pedale und Tüv

VW Vento 1H

Moinsen ihr.

Ich hab mir mal zum Spass an der Freude so ne Pedaldinger (ich weiss nicht genau wie die heissen, diese Aluteile die man auf die Pedale schraubt)
gekauft weil ich find, dass die ganz gut aussehen.

Jetzt habe ich in der Verpackung nur ein Teilegutachten gefunden.
Ich frage mich jetzt bloss ob ich das ganze vom Tüv eintragen lassen muss.

Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

mfg ozzy

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mac2k2


hi
ja muss eingetragen. selbst die originalen vom r32 oder tt müssen eingetragen werde.
gruss mac2k2

Hab sie mir vor ein paar Wochen gekauft.

Und es muss nichts eingetragen werden. Werden nämlich mittlerweilen von VW als Normales ZUbehör für Golf 3 und 4 verkauft.

Steht auch auf der Packung dass sie für Golf 3, 4 und Lupo etc. sind

Wurde aber hier wirklich schon mal durgekaut :-))

Zitat:

Original geschrieben von golfgtitdi


naja, das würde ich nicht sicher so sagen.
immerhin sind es zwar original teile, die TT pedale haben aber nur eine eg- nummer für den TT und die R32 pedale nur für den golf 4, wie es also beim 3er aussieht, weis ich nicht, habe auch die r32 pedale dran, denke aber wenn einer dumm tzt mußt sie eintragen lassen, weil nicht für Golf 3 hergestellt ung geprüft, egal ob Original VW teil oder nicht. Kann ja auch nicht einfach ne r32 schürze ranmachen und sagen original :-)

Hmmm ja okay, aber ne R32 Schürze passt ja auch nicht so einfach ran an den G3 😉

Die Pedalaufnahmen allerdings sind zu 100% passgenau und von daher finde ich es ein wenig blöde, dass man für sowas zum TÜV rennen muss. Dem netten Beamten bei ner Kontrolle kann man ja auch freundlich zeigen wie die montiert sind und die werden es dann sicher einsehen, dass es schwachsinn wäre damit zum TÜV zu fahren. Ja okay, ist evtl ein wenig naiv gedacht, aber in dem Fall bestimmt garnicht so verkehrt.

Schwarze Schafe (oder Beamte) gibts überall und wenn der grad mal nen schlechten Tag hat bei ner Kontrolle, dann ist es halt leider dumm gelaufen. Aber das Risiko ist verwindend klein...

Ich hatte mal an den Tüv-Süd geschrieben diesbezüglich: Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr ********,

beim Einbau von Pedalen ist neben der Stabilität auch die Pedalanordnung mit den einzelnen Abständen zwischen den Pedalen zu berücksichtigen. Für eine konkrete Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Prüfstelle Frankfurt, Am Römerhof 15. Unsere Sachverständigen werden Sie gerne beraten.

Mit freundlichen Grüßen

************

Also es gibt keine einheitliche Regelung dazu. Ich hatte spezifisch nach den Audi-TT Pedalen gefragt.

MfG

Matthias

ich hab keinen brief geschrieben, sondern bin direkt zum tüv gefahren. der hat mich fast ausgelacht und gesagt, dass es so ok ist.

da ich den namen vom prüfer habe und ein zeuge dabei war seh ich da kein problem

so long

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