Pech zum Jahresende

Servus,

mir ist heute jemand hinten in meinen Polo reingefahren. Die Stoßstange ist defekt und die Spaltmaße am Kofferaum und an der Tür hi. re. sind verschoben. Das wäre ja eigentlich nicht so tragisch, nur hatte ich schon einen Käufer für den Wagen, der Ihn jetzt nicht mehr will, da der Wagen nicht mehr Unfallfrei ist (Wagen sollte morgen verkauft werden). Er hätte mir deutlich über Schwacke Wert für den Wagen bezahlt.
Bekomme ich jetzt von der VS nur den Schaden oder auch den Wertverlust erstattet??????
Das regt mich ziemlich auf, da ich vor 3 Jahren schon einmal einen nichtverschuldetetn Unfall hatte (allerdings einen Totalschaden) und es 6 Monate gedauert hat, bis ich mein Geld bekommen habe.
Bin mal gespannt was da beim morgigen Telefonat mit der VS rauskommt.

Gruß

47 Antworten

Grundsätzlich:
Der Geschädigte hat sich den Schaden nicht ausgesucht und iat so zu stellen, als ob der Schaden nicht passiert wäre.
Den Schaden muss selbstverständlich der Geschädigte nachweisen.
Sobald Schaden der Höhe nach feststeht muss die Versicherung innerhalb von kürzester Zeit zahlen (zwei bis vier Wochen).
Ab einem Schaden von über 500 EUR empfiehlt es sich grundsätzlich einen Gutachter zu beauftragen und einen Rechtsanwalt einzuschalten. Beide muss bei klarer Schuldfrage die Versicherung des Unfallgegners zahlen.

Speziell:
Ich gehe davon aus, dass der Bekannte Deiner Eltern vernünftig arbeitet.
Bei alten gepflegten Autos ist es durchaus hilfreich nach vergleichbaren Autos bei autoscout oder mobile zu suchen. So kann man auch Preise oberhalb von Schwacke nachweisen. Auch helfen Rechnungen aus jüngerer Zeit den Zustand des Wagens zu belegen.
War der Wagen verkauft, so kannst Du diesen Schaden auch geltend machen.
Ich kann Dir nur empfehlen hier sehr sorgfältig vorzugehen. Zwar sind auch mündliche Kaufverträge gültig, sie haben aber den Nachteil schlecht nachweisbar zu sein.
Je ungewöhnlicher der Preis, desto eher wird jeder Normaldenkende auf den Verdacht kommen, da hätte jemand etwas gedreht. Und dann kann es ganz gewaltig nach hinten losgehen. Klar formuliert:
Versuchter Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

Das HWS ist bei der Wucht des Aufpralls sicherlich nicht überraschend. Auch hier muss der Nachweis geführt werden (Attest und Dauer, ggfs. Folgebesuche). Der Schadensersatz für solche Verletzungen ist allerdings stark rückläufig und regional unterschiedlich.
An Deiner Stelle würde ich mich vorsorglich röntgen lassen - soweit dass nicht bereits erfolgt ist. Schadensersatz ist das eine - Gesundheit (Wirbelanbrüche) das Wichtige!

Sobald die gegenerische Versicherung erste Schwierigkeiten macht würde ich den Fall zu einem RA geben. Hier fällt auf, dass man sofort den eigenen Gutachter einschalten wollte und mit einem Scheck droht. Das riecht nach dem Versuch einer Übervorteilung. Neben dem Sofortscheck ist dann meist noch einiges Kleingedrucktes zu unterschreiben ...
Ein Gutachtenerstellung 3 bis 5 Tage, evt. muss nachgebessert werden (versteckte Mängel).
Es legt auch den Nutzungsausfall fest, in aller Regel ca. 14 Tage für die Ersatzanschaffung.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Es legt auch den Nutzungsausfall fest, in aller Regel ca. 14 Tage für die Ersatzanschaffung.

Wie sieht es denn im Fall des bereits verkauften Fahrzeuges aus, das eigentlich kurzfristig dem Käufer übergeben werden sollte? Aus welchem Grund heraus sollte der Geschädigte hier einen Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen können?

Zitat:

Ab einem Schaden von über 500 EUR empfiehlt es sich grundsätzlich einen Gutachter zu beauftragen und einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Gutachter - klar. Aber warum sollte man bitte in jedem Fall einen Anwalt einschalten? Ich habe schon weit aus höheren Schaden gehabt und defintiv keinen Anwalt gebraucht. Wozu auch? Meine Ansprüche sind in voller Höhe befriedigt worden. Was soll ich da mit einem Anwalt? Das würde nur ohne jeden Sinn die Kosten in die Höhe treiben. Auch der Geschädigte sollte sein möglichstes tun, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Aber da sieht man mal wieder, wie weit es mit der Mentalität in Deutschland ist.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


warum wohl, weil die Gutachter der Versicherungen
einfach scheiße sind. So springt halt mehr raus.....
why not ?

Das ist doch absolutes Stammtisch-Niveau. Bei meinem letzten Schaden wurde mir von der gegnerischen Versicherung die Dekra als Gutachter genannt (mit dem Hinweis, dass ich mir auch einen anderen suchen könnte). Was spricht gegen die? Nur, dass die mir von der Versicherung genannt wurden? Es wird mir keiner weis machen können, dass die grundsätzlich im Sinne der Versicherung begutachten würden. (Mein Auto wurde übrigens deutlich über Marktwert begutachtet, u.a. wegen verschiedener Belege für Reparaturen/Wartungen, die ich vorweisen konnte.)

Zitat:

Original geschrieben von ytna


Das ist doch absolutes Stammtisch-Niveau. Bei meinem letzten Schaden wurde mir von der gegnerischen Versicherung die Dekra als Gutachter genannt (mit dem Hinweis, dass ich mir auch einen anderen suchen könnte). Was spricht gegen die? Nur, dass die mir von der Versicherung genannt wurden? Es wird mir keiner weis machen können, dass die grundsätzlich im Sinne der Versicherung begutachten würden. (Mein Auto wurde übrigens deutlich über Marktwert begutachtet, u.a. wegen verschiedener Belege für Reparaturen/Wartungen, die ich vorweisen konnte.)

Dei meisten Gutachter arbeiten für die Versicherungsgesellschaft, also auch mit

denen ob gewollt oder nicht !

Falls die Gutachter schon ausgebucht sind, kann
es sein das die Versicherung einen von
der DEKRA oder so beauftragt.

Zitat:

Ab einem Schaden von über 500 EUR empfiehlt es sich grundsätzlich einen Gutachter zu beauftragen und einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Ich würde mir darüberhinaus eine Waffe besorgen,

damit Unstimmigkeiten bei der Regulierung ohne

Zeitverzögerung geklärt werden können.

Am besten irgendwas mit atomarem Sprengkopf.

Da die nur schwer zu kriegen sind, reicht auch,
einen Karatekämpfer und John Wayne einzuschalten.

Also Leute...

..echt jetzt.

Mietet euch doch einen eigenen Rechtsanwalt, der überall hin mitfährt!
Falls jemand falsch blinkt, und ihr seht´s zufällig nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von UrQuattro



Ich würde mir darüberhinaus eine Waffe besorgen,
damit Unstimmigkeiten bei der Regulierung ohne
Zeitverzögerung geklärt werden können.
Am besten irgendwas mit atomarem Sprengkopf.

Da die nur schwer zu kriegen sind, reicht auch,
einen Karatekämpfer und John Wayne einzuschalten.

Also Leute...

..echt jetzt.

Mietet euch doch einen eigenen Rechtsanwalt, der überall hin mitfährt!
Falls jemand falsch blinkt, und ihr seht´s zufällig nicht.

traurig aber wahr über Gerechtigkeit kann man nur noch lachen hier !

Der der die meisten Zeugen hat und glaubwürdiger erscheint, ist im Recht unabhängig vom Unfallhergang....

@ytna
Hier sollte laut Darstellung der Gutachter anschließend im Namen der Versicherung einen Scheck ausstellen. Das spricht eindeutig gegen einen unabhängigen Gutachter.
Der Schadensnachweis ist Sache des Geschädigten - so will es die Rechtsordnung.
Andererseits:
Auf Basis eines Kostenvoranschlages wollen die Versicher in aller Regel nicht abrechnen (aus guten Gründen).

@urquattro
Ich gehe davon aus, dass RAe und Gutachter weder Waffenscheinpflichtig sind, noch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Ich sehe beide Berufe als Dienstleister (und gehöre keinem der beiden Berufsstände an) und nicht als Kombattanten an ...

Die meisten Versicherungen verlangen wie o.a. ohnhin Gutachten zum Schadensnachweis.

Eine normale Abwicklung des Schadens durch einen Anwalt ist meist preiswerter als das Gutachten. Der Geschädigte hat regelmässig drei Vorteile:
a) keine Arbeit
b) er macht keine Fehler, die ihn Geld kosten können.
c) er wir nicht übervorteilt
Kommt es zum Streit, so war die Wahl ohnehin richtig.

Hier war zumindest die Gefahr zu c) gegeben, da die Versicherung einen parteiischen Gutachter (da mit Regulierungsbefugnis versehen) vorbeischicken wollte.
Daneben ist noch eine schlechte Erfahrung (6 Monate Regulierungsdauer) vorhanden.

Falls es Dich tröstet:
Das Beste ist immer eine korrekte und problemlose Regulierung.
Es werden vermutlich mehr Versicherungen als Versicherte bzw. von letzteren Geschädigte besch ....
und damit wird das Klima eher härter als vertrauensvoller.

So....

Und nun mal wieder kurz aus der Praxis 😉
Gestern 16:30 Unfall --> 17:00 Uhr Autohaus --> 17:45 Anruf bei generischer Versicherung (Schaden war bereits gemeldet, also vorbildlich).
Heute früh Anruf von Werkstatt, dass Freigabefax von Versicherung da ist - nächste Woche wird repariert (da noch fahrbereit)

Alles ohne Waffen, Anwälte und andere Dienstleister 😉
Ich will einfach nur unseren Wagen wiederhaben und gut ist - der, der mir reinegrauscht ist, ist ohnehin viel schlimmer dran (die ganze Front breit) - aber das beste war der Spruch:
"So'n Mist vor zwei Wochen hab ich die Vollkasko gekündigt"
"Glückwunsch, gilt ohnehin sicher erst ab 01.01.?"
--> und schon war wieder ein Lächeln da *gg*

Ich muss ehrlich sagen, dass ich das ganze Trara um Anwälte nicht mehr hören kann - warum (und der Schaden liegt bei ca. 1.000€) soll ich den jetzt auch gleich noch anheuern?

Find solche "Ratschläge" nicht gut, sorry.
Unser "Prozesshansel" Manni im anderen Thread machts doch vor...
Und dann noch gleich dazu raten? Ich weiß ja nicht - muss aber jeder mit sich vereinbaren.
Der Großteil der vermeintlichen Fehler der Versicherungen entsteht doch auch aus mangelnder Kooperation bzw. sofort "auf-stur-schalten" des Geschädigten, der auch noch in vielen Fällen "was rausholen" will.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


"So'n Mist vor zwei Wochen hab ich die Vollkasko gekündigt"
"Glückwunsch, gilt ohnehin sicher erst ab 01.01.?"

wenn Ablauf 01.01. ist dann ja !

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


So....

Und nun mal wieder kurz aus der Praxis 😉
Gestern 16:30 Unfall --> 17:00 Uhr Autohaus --> 17:45 Anruf bei generischer Versicherung (Schaden war bereits gemeldet, also vorbildlich).

Ausnahmen bestätigen die Regel 😉 !!

Schreddi,

es gibt die Praxis des persönlichen Erlebens
und die Praxis die einige Fälle mehr umfasst.
Meine Ratschläge kommen vom beruflichen Praktiker.

Einer der großen Fehler unserer Zeit ist die Annahme jeder könne in einer hochentwickelten Welt Alles.
Deswegen haben Baumärkte, ebay und andere Konjunktur. Die Käufer erzählen von den wenigen Highlights, die häufigen Pannen verschweigen sie.
Der infizierte Rest will dann genauso clever agieren.
Beispiel gefällig:
Wo sind seit 2001 die Börsengurus der Stammtische?

Eine wesentliche Basis jeder Hochkultur ist die Arbeitsteilung!

Hi,

*gg*
Okay okay - dann sag deinem Nachbarn nen schönen Gruß - als Praktiker 😉

Grüße
Schreddi

Servus,

idanke für eure Antworten und Ratschläge.
Ich gluabe ich wurde teilweise etwas falsch verstanden oder habe mich etwas falsch ausgedrückt.

Ich bin nicht auf einen Streit, schon gar keinen Rechtstreit mit der VS aus!!!
Ich möchte nur das bekommen, was mir als Geschädigter zusteht.
Das mit dem anwalt hört sich natürlich immer gleich schlim an. Jedoch habe ich bei meinem letzten Unfall sehr schlechte Erfahrungen mit der VS gemacht. Ich hatte einen Totalschaden und die Schuldfrage war eindeutig (auch durch die Polizei) geklärt. Dennoch stellte sich die VS quer und es dauerte 6 Monate bis ich mein Geld bekommen habe. In so einem Fall ist es sehr Ratsam einen Anwalt zu nehmen. Ich kenne mich jedenfalls nicht mit daraus folgenden ansprüchen aus( Wiederbeschaffung, Kosten für Leihwagen, Schmerzensgeld.....).
Der Sachverständiger ist natürlich staatlich geprüft..... und arbeitet sehr sauber. Wie soll sich bitte ein Sachverständiger zweifelhafte Gutachten leistne können. Die werden natürlich geprüft. Es hat nur den Vorteil, dass er sich mit der Regulierung auskennt und mir so auch privat weiterhelfen kann.

Natürlich hoffe ich, dass der Schaden schnell reguliert wird und es keine Probleme gibt.

GRuß

.

Hi,

hey - ich drück dir die Daumen - und schonmal viel Spaß dann mit dem Nachfolgerauto 😉

Grüße
Schreddi

Danke,

um so schneller de Schaden reguliert ist, umso schneller gibt es was neues.

Guten Rutsch ins neue Jahr

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