Pech zum Jahresende
Servus,
mir ist heute jemand hinten in meinen Polo reingefahren. Die Stoßstange ist defekt und die Spaltmaße am Kofferaum und an der Tür hi. re. sind verschoben. Das wäre ja eigentlich nicht so tragisch, nur hatte ich schon einen Käufer für den Wagen, der Ihn jetzt nicht mehr will, da der Wagen nicht mehr Unfallfrei ist (Wagen sollte morgen verkauft werden). Er hätte mir deutlich über Schwacke Wert für den Wagen bezahlt.
Bekomme ich jetzt von der VS nur den Schaden oder auch den Wertverlust erstattet??????
Das regt mich ziemlich auf, da ich vor 3 Jahren schon einmal einen nichtverschuldetetn Unfall hatte (allerdings einen Totalschaden) und es 6 Monate gedauert hat, bis ich mein Geld bekommen habe.
Bin mal gespannt was da beim morgigen Telefonat mit der VS rauskommt.
Gruß
47 Antworten
Hi,
erstmal Beileid und aber auch "willkommen im Club" - mir ist heut abend auch einer aufn Familien-Kombi gerauscht...
Die Differenz, die der Käufer dir über Schwacke gezahlt hätte, kriegst du net.
Was du bekommst, ist das, was im Gutachten steht - ne Wertminderung wahrscheinlich eher nicht.
Sprich Wiederbeschaffungswert (siehe Gutachter) minus Restwert (ebenso Gutachter) - das steht dir dann zu....
Kollegen?
Gibts da ne andre Rechtsprechung zu (wenn man nachweisen kann, dass man das für weitaus mehr demnext verkauft hätte?)? Wär mir persönlich neu.
Grüße und alles Gute bei der Schadenabwicklung 🙂
Schreddi
mein Beileid auch für dich.
Das ich die Differenz zu meinem geplanten Verkauf nicht bekomme denke ich auch. Ich habe allerdings bei meinem letzten Unfall schlechte Erfahrungen gemacht. 6 Monate auf das Geld gewartet.... . Im Endefekt ist der unschuldige bei solchen Sachen immer der dumme. Man hat den Schaden und sonst nix. Bin mal gespannt wie das jetzt läuft.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
Kollegen?
Gibts da ne andre Rechtsprechung zu (wenn man nachweisen kann, dass man das für weitaus mehr demnext verkauft hätte?)? Wär mir persönlich neu.
i
wenn man das durch einen vorher ausgefüllten Kaufvertrag nachweisen kann,
kannman die Differenz verlangen.
Ich glaube das es sogar in den Bedingungen
so geregelt ist.
In der Praxis wird das halt bischen schwer,
kommt dann auch auf den Sachbearbeiter drauf
an aber versuchen würde ich das auf jeden
Fall ectl. über nen Anwalt ( bei bestehender Rechtschutzversicherung ).
bei der Wertminderung müssen meistens
einige Voraussetzungen erfüllt sein.
z.b. Fzg. darf max 100.000 km gefahren
sein und max 6 Jahre alt.
Dann kannst du bei tatsächlicher Reparatur Wertminderung geltend machen.
Gruß und viel Glück bei der Abwicklung
Aha, okay - also doch.
Merci - man lernt ja nie aus.
Grüße
Schreddi
PS: Kriegt man bei 220.000 km nach 6 Jahren sowas wie ne "verschlissene Karre"-Bonus? Würd mich freuen 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Aha, okay - also doch.
Merci - man lernt ja nie aus.Grüße
SchreddiPS: Kriegt man bei 220.000 km nach 6 Jahren sowas wie ne "verschlissene Karre"-Bonus? Würd mich freuen 😉
ne außer du schraubst am Tacho bissal 😛
Das um die Uhrzeit noch so viel Leute hier aktiv sind hätte ich nicht gedacht.
Vielen Dank für die Tipps.
Leider ist der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben!!!
Allerdings hoffe ich, dass der Wagen noch die angegebenen Normen wegen der Wertminderung erfüllt. Bj 06/98 - 91 tkm.
Mal schauen was das gibt.
Es hat mir auf jeden Fall diese Urlaubswoche versautt und die Bestellung meines nächsten Wagens verzögert.
Frag am besten bei der Versicherung des
Schädigers nach welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen zwecks der Wertminderung,
könnte ectl hinhauen.
was mir noch einfallen würde, ist
das der Schaden erheblich sein muss,
sprich kein 400.- Schaden oder so.
Du wist also nach Gutachten abrechnen,
wie schon gesagt wurde,
WBW - Restwert.
Falls du eine anfallende Mwst. nachweisen
kannst beim Fahrzeugwechsel, bekommste die
auch erstatten.(max. bis MwSt. von WBW)
EDIT:ich bin eigentlich nur Nachs unterwegs 😉
im Forum...
achja ich würde auf jeden Fall
einen freien Sachverständigen beauftragen,
also keinen von der Versicherung annehmen!
Sachverständiger habe ich schon, ist ein Bekannter von meinen Eltern.
Der Schaden dürfte meiner Meinung nach deutlich über 400€ liegen. Stoßstange defekt und das die Spaltmaße an der Tür hi. re. und am Kofferaum nicht mehr OK sind läßt nichts gutes hoffen.
Sollte der Schaden im Bereich eines Wirtschaftlichen Totalschaden liegen werde ich auf jeden Fall einen anwalt hinzu ziehen.
Na ja mal abwarten was der morgige Tag so bringt.
Schönen abend noch Gruß
Kontaktiere doch nochmal den Käufer und vielleicht hilft der dir ein wenig. Z.b. dadurch, dass er dir den genannten Betrag gezahlt hätte, wenn der Wagen unfallfrei gewesen wäre.
Warum willst du unbedingt einen Anwalt hinzuziehen? Ich würde erstmal versuchen, das so zu regeln. Wenn es nicht klappen sollte, dann kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen.
Ich würde bedenken, dass dir vielleicht andere Ansprüche gestrichen werden, wenn du darauf hinweist, dass der Wagen bereits verkauft war: Mietwagenkosten (auch wenn du keinen nimmst), Ummeldegebühren etc.
Vielleicht käme es dich günstiger, nach 2 oder 3 Wochen was anderes zu kaufen und diese Ansprüche geltend zu machen. Ist aber nur so eine Idee.
Hallo,
der Wagen ist ja noch nicht verkauft. Das sollte alles am Montag über die Bühne gehen. Aber ist jetzt halt zu spät.
Heute Morgen habe ich mit der VS telefoniert. Sie wollten mir einen Sachverständigen vorbeischicken, der den Schaden beurteilt und mir dies dann als Scheck überreichen. Das habe ich aber abgelehnt! Ein bekannter von mir hat heute alles aufgenommen und erstellt das Gutachten. Wahrscheinlich werde ich die Kosten dann gemäß Gutachten abrechnen und den Wagen so verkaufen (natürlich wird der Käufer auf den Schaden hingewisen). Desweiteren muß ich ja auch noch Schmerzensgeld abrechnen. Gestern habe ich zwar nix gemerkt, doch als ich heute aufgestanden bin war das nicht mehr so. Hals, Nacken, Rücken und Kopfweh. Hätte ich echt nicht gedacht bei so einem Unfall. Jedenfalls hat der Arzt mir ein Schleudertrauma attestiert.
Mal gespannt was das nächste Woche gibt und vorallem wie hoch der Schaden ausfällt.
GRuß und euch allen einen guten Rutsch
Zitat:
Original geschrieben von börgi
Sie wollten mir einen Sachverständigen vorbeischicken, der den Schaden beurteilt und mir dies dann als Scheck überreichen. Das habe ich aber abgelehnt!
Warum? Was spricht dagegen? (Ausser, dass du gerne deinem Bekannten einen Auftrag geben möchtest.)
Verstehe mich nicht falsch, ich kann mir gut vorstellen, dass es dir jetzt nicht allzu toll geht. Aber das klingt hier so, als wolltest du dich in jedem Fall mit der Versicherung streiten.
Gute Besserung erst einmal!
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Warum? Was spricht dagegen? (Ausser, dass du gerne deinem Bekannten einen Auftrag geben möchtest.)
Verstehe mich nicht falsch, ich kann mir gut vorstellen, dass es dir jetzt nicht allzu toll geht. Aber das klingt hier so, als wolltest du dich in jedem Fall mit der Versicherung streiten.Gute Besserung erst einmal!
warum wohl, weil die Gutachter der Versicherungen
einfach scheiße sind. So springt halt mehr raus.....
why not ?