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Patente im Automobilbau

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 21:51

Hallo,

da ich eher aus der EDV-Ecke komme und mich ständig über diese extrem seltsamen Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung etc. wundere (Design-Patent, aha! Wisch-Patent, aha!), da frage ich mich doch: So etwas wie z.B. ESP, ABS, Tempomat ist doch eine um ein Vielfaches schützenswürdigeres erfinderisches Gut wie die allermeisten trivialen EDV-Patente.

Also, da erfindet jemand ESP, und patentiert das nicht?? Airbags, und patentiert das nicht? ABS? Oder passiert das alles klammheimlich, ist patentiert und jeder hält sich dran und jeder Chinese zahlt brav die Lizensierungskosten? Warum hört man nur aus dem EDV-Bereich ständig Berichterstattungen über Patentverletzungen, aber nichts aus dem durchaus innovativen Automobil-Bereich? Wäre doch ein gefundenes Fressen für Toyota und die Hybrid-Technologie...die müssen doch massig Patente haben, aber ich lese nichts von Rechts-Streitereien.

Google mit "ESP Patentverletzung" liefert nur Mist ...daher wundere ich mich doch sehr. Wie die Welt doch tickt... ich verstehe es nicht...

vg,

v77100

Beste Antwort im Thema
am 10. Januar 2012 um 1:38

Hybride hatte die Wehrmacht und jap Kriegsmarine schon eingesetzt, Diesel und E-Motore. Diesel die in U-Booten, bei Überwasserfahrt, gleichzeitig die Akkus luden, die bei Schleichfahrt die E-Motore unter Wasser antrieben.

Die Diesel konnten ohne Schnorchel nicht unter Wasser angelassen werden und laufen.

Was uns heute als Neuheit angeboten wird, ist oft schon mind 75 Jahre alte Technik.

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15 Antworten
am 9. Januar 2012 um 21:57

Ford hat sich 1985 die Frontscheibenheizung patentieren lassen. Und die Schlüssel soweit ich weiß damals auch. Die meisten hatten ja diese "Bart" Schlüssel die schnell brachen. Ford hatte mehr Runde Schlüssel

Mercedes hat das Patent auf den Blinker in Spiegel intrigiert. d.h. haben die anderen die Blinker im Spiegelfuß untergebracht. Dann hat aber MB entscheiden, das auch Sicherheitsgründen alle die Blinker im Spiegel haben dürfen.

Wenn jemand das Patent hat und jemand anderes will es nutzen, gibt es die Möglichkeit eine Nutzungsgebühr abzuführen. z.b. bekommt Google für jedes Android Handy 12dollar oder so.

Wenn der Patenthalter dies nicht will, dann wird versucht das Patent zu umgehen, in dem man eingene eigene Lösung findet.

Ich denke ESP wird damals von Bosch angemeldet worden sein. Die leben davon das ihr System verkauft wird. Die Bremsen werden ja meist von Zulieferne wie Lukas, Brembo usw hergestellt. Die wiederum kaufen bei Bosch ihr ABS und ESP System zu. Das ganze wird dann als Paket an den OEM verkauft. In Preis sind die Gebühren mit drin. Somit bekommt Bosch seine Kohle, aber auch die Bremsenhersteller.

Die Patente sind ja meist sehr kompliziert verfasst und deshalb versucht man das gleich etwas anders zu erreichen als Konkurrent. Irgendwann läuft das Patent aus und dann dürfen alle das nutzen.

Gewisse Sache dürfen aber alle Nachtfertigen, z.b. Kotflügel usw, das gibt es ne EU Richtlinie. weil somit die Reparaturen billiger werden. Da geht es um Designschutz.

am 10. Januar 2012 um 0:26

Patente auf Karosserieteile führen bei Bezug bei Fremdherstellern, zu Problemen.

Entweder sind die Nachfertigungen zu kurz oder zu lang oder die Anzahl der Schraubenlöcher stimmt nicht.

Wenn man Lizenznachbauten bezieht, ist der Spareffekt oft nur über die Fracht mit Wartezeit zu erzielen..

Bei Fahrwerksteilen ist das anders, sie müssen in die Aufnahmen passen, um die KBA Zulassung zu bekommen, was sich zwischen den Aufnahmen abspielt, ob sich das Ganze auch auf Dauer mit der Karosse verträgt, ist ne andere Sache.

Reflektierende Kennzeichen wurden erst nachdem die Patenrechte erloschen waren, auf Drängen des ADAC, zur Pflicht. Vorher konnte man wählen, ob Lack- oder reflektierendes Schild, letzteres war nur ein paar DM teurer.

Bei Fahrzeug-um- oder -aufbauten, muss man sicherstellen, ob man Patentrechte verletzt oder nicht, sofern man das Fahrzeug gewerblich nutzt, der Fahrzeugbau gewerblich ist.

Bei privaten Umbauten zur Eigennutzung reicht eine Anfrage, ob man das darf oder nicht, wenn nicht so, wie dann?

Wenn man von der Rechtsabteilung eines Unternehmens den Hinweis bekommt, das man auf die Anfrage keine Antwort geben könne, weil man die nicht kenne, und auf einen Patentanwalt verweisen, kann! die Auskunft in die Insolvenz führen.

Denn die Gebühren des Anwalts berechnen sich, im Streitfall, nach dem Geschäftswertes des Unternehmens, das die Genehmigung erteilen kann!..

Zum Glück kam ich lediglich mit der Umlage der Gebühren für Telefonate und den Briefwechsel davon, um zu erfahren, wie ich die die Erlaubnis bekommen kann.

Die "Tresor"schlüssel von Ford stellt viele Schlüsseldienste vor Probleme, die Winkel und Längen lassen sich nicht vermessen, sondern nur schätzen.

Die Schlösser sind "härter" als die Schlüssel, sodass man regelmässig mind. einen neuen braucht. Andersrum, steht man vor dem Problem, das man für ältere Fahrzeuge kein Schloss mehr bekommt.

Gerade im Bereich ESP, gibt es verschiedene Lösungen. Sie arbeiten ähnlich, unterscheiden sich aber auch ausreichend, um nicht das Patent der anderen Hersteller zu berühren. ESP, heißt nicht überall ESP! (BMW nennt es DSC!)

Toyota, kann sich auch nur ihre Art des hybriden Antriebes patentieren lassen. So einfach zu sagen: Verbrennter-Motor + E-Motor = Patent von Toyota, geht nicht!

MfG

am 10. Januar 2012 um 1:38

Hybride hatte die Wehrmacht und jap Kriegsmarine schon eingesetzt, Diesel und E-Motore. Diesel die in U-Booten, bei Überwasserfahrt, gleichzeitig die Akkus luden, die bei Schleichfahrt die E-Motore unter Wasser antrieben.

Die Diesel konnten ohne Schnorchel nicht unter Wasser angelassen werden und laufen.

Was uns heute als Neuheit angeboten wird, ist oft schon mind 75 Jahre alte Technik.

Es ist genug patentiert... EPS, ABS z.B. von Bosch oder ähnliche Systeme von der Konkurrenz usw. Man darf halt nicht vergessen das es sich hier meist um große Zulieferer handelt die nicht nur an einer Marke gebunden sind. Und kein Automobilhersteller entwickelt an seinen Modellen alles selber. Meist wird sehr viel von Zuliefer bezogen, z.B. Bremssysteme von Brembo, ESP-Module von Bosch usw.

Trotzdem, kommen nicht alle Teile von einem Zulieferer! Es gibt durchaus mehrere Unterschiedliche Systeme, die gleich Arbeit verrichten. Wirkliche Monopole, gibt es da selten.

MfG

am 10. Januar 2012 um 9:57

Hallo

Zitat:

Da geht es um Designschutz.

sorry aber sowas gibt es nicht - was es gibt heißt Geschmacksmusterschutz

zudem wurden Karosserieteile nur partiell geschützt

wie z.B. BMW Niere

Mercedes versucht nun zum ersten mal ein Komplettes Fahrzeug

schützen zu lassen - den Smart 2, mal sehen was dabei raus kommt

lg

wolfmuc

am 10. Januar 2012 um 10:27

Das Problem ist ja, verletzte ich mit meiner Baumuster den ein Patent. Ähnliche Funktion heisst ja noch lange nicht das ich gegen ein Patent verstoße. Oder jemand lässt sich die Physik patentieren.

Wie schon oben geschrieben leben ja Zulieferer davon. Aber auch BMW produziert seine Systeme nicht selber, sonder diese werden i Auftrag von BMW entwickelt und dann von einem Zulieferer gebaut.

Auch auch Kostengründen ist es billiger ein bestehendes System an sein Fahrzeug anzupassen und diese zu kalibrieren wie etwas neues zu entwickeln. Gerade beim BMW DSC würde ich gerne mal rein schauen, weil da steht bestimmt Bosch etc drauf nur die dürfen das unter einem Eigennamen vertreiben. Marketing sage ich nur.

Dann gehen wir mal weiter, Plattformnutzung bzw gleiche Fahrzeuge unter anderer Flagge. Renault Master, Opel Movano, Nissan Star. Von jedem kommt ein bisschen was, wie willst da was patentieren. Die müssen ja auch die Hosen runter ziehen,weil jeder muss einblick haben, falls später beim Kunden ein Problem auftritt.

Zitat:

Auch auch Kostengründen ist es billiger ein bestehendes System an sein Fahrzeug anzupassen und diese zu kalibrieren wie etwas neues zu entwickeln. Gerade beim BMW DSC würde ich gerne mal rein schauen, weil da steht bestimmt Bosch etc drauf nur die dürfen das unter einem Eigennamen vertreiben. Marketing sage ich nur.

Könnte auch Conti. sein! Die bauen ein ähliches System. Nur, darf es eben nicht ESP heißen. (MB/Bosch haben sich den Namen schützen lassen!) Auch zich andere Auto-Marken nennen es anders.

MfG

am 10. Januar 2012 um 11:29

Evtl heisst das da drin Hubengruberschnitzel AG:D

Oder sogar Teves:eek:

am 10. Januar 2012 um 11:40

bitte nicht gegeseitig verwechseln

es gibt

- Namen/Markenschutz

- Geschmacksmusterschutz

- Gebrauchsmusterschutz

- Patent

je nach dem was man halt benötigt - mehr hier

lg

wolfmuc

am 10. Januar 2012 um 11:51

Dann gibt es noch den Hofmeister Knick, der die BMWs seit nun über 5 Jahrzehnten ziert.

am 10. Januar 2012 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Hybride hatte die Wehrmacht und jap Kriegsmarine schon eingesetzt, Diesel und E-Motore. Diesel die in U-Booten, bei Überwasserfahrt, gleichzeitig die Akkus luden, die bei Schleichfahrt die E-Motore unter Wasser antrieben.

Die Diesel konnten ohne Schnorchel nicht unter Wasser angelassen werden und laufen.

Was uns heute als Neuheit angeboten wird, ist oft schon mind 75 Jahre alte Technik.

Das würde ich nicht so sehen. Ein bewährtes Konzept in einem völlig anderen Bereich anzuwenden ist durchaus als Innovation einzuschätzen. Klar hatten Zweitweltkriegs-Uboote diese Technik, und auch bei der Deutschen Bundesbahn gab es schon viele dieselelektrische Lokomotiven (d.h. Lokomotiven, deren Dieselmotor nur Strom erzeugte, um damit Elektromotoren anzutreiben, die wiederum die Lok beschleunigten). Warum bei Loks ein solches Umwegkonzept sinnvoll sein kann habe ich nie abschließend verstanden (vielleicht deshalb, weil man bei Elektromotoren kein Getriebe braucht). Dieselhydraulische Loks gibt es aber auch.

Dennoch ist es etwas ganz Neues, dieses Konzept auch bei PKW einzusetzen. In vergangenen Zeiten war das weder machbar (noch keine geeigneten Akkus vorhanden) noch nützlich (Sprit war billiger und Umweltproblematik nicht so drängend wie heute).

In der Medizin ist es ein großes Problem, dass man alte Medikamente in keiner Form mehr patentieren kann. Es ist nämlich so, dass viele Medikamente sich auch gegen völlig andere Krankheiten sehr wirksam einsetzen lassen als die, für die sie heute verkauft werden. Gegenüber neuen Medikamenten hätte das den enormen Vorteil, dass Wirkungsweise und Nebenwirkungen genau bekannt sind, so dass man den Zulassungsprozess erheblich abkürzen könnte. Zudem sind die Mittel bereits in Produktion und am Markt erhältlich.

Um das im ärztlichen Regelbetrieb aber durchzuführen, müssten natürlich trotzdem vorher Wirksamkeitsstudien und -forschungen durchgeführt werden, auch wenn diese bedeutend kleiner ausfallen können als bei neuen Mitteln, da die Wirkungsweise des alten Mittels auf den Menschen bereits gut erforscht ist. Da aber das alte Medikament nicht mehr patentierbar ist, sondern längst von mehreren Generikaherstellern billig angeboten wird, hat kein Pharmahersteller Interesse daran, hier Forschungsgelder zu investieren, denn er würde befürchten, dass die forschungsfreien Generikahersteller hinterher die Früchte seiner Arbeit abgreifen würden. Stattdessen werden immer exotischere Molekülketten zusammengebraut, die es noch nicht gibt. Die sind in den Nebenwirkungen vielleicht viel giftiger als das klassiche Mittel, oder weniger wirksam, oder viel aufwendiger und teurer in der Herstellung ohne Mehrnutzen, aber da sie neu sind, sind sie patentierbar, also wird hier das Geld investiert.

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