Parkverbotsschild anbringen ohne Vermieter zu fragen
Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
Und zwar gehts um folgendes. Mein Vermieter und ich wohnen im selben Haus🙄
Ich habe einen Stellplatz und seitlich eine kleine Garage. Jetzt besteht das Problem das der Besuch meines Vermieters (75), der eine kleine Möbelrestaurationwerkstatt im Haus hat, sich zwar hinter das Auto meines Vermieters stellt, aber dadurch meine Garage "blockiert".
Habe Ihn schon des öfteren darauf hingewiesen, und die Personen die dort parken auch (sind immer die selben und nur zum Bier saufen da), dass meine Einfahrt frei bleiben soll - es funktioniert aber nicht.
Jetzt meine Frage, darf ich so ein Schild an meiner Garage anbringen ohne Zustimmung des Vermieters. Ich bezahl ja schliesslich Miete dafür und kann erwarten, dass meine Aus - und Einfahrt frei ist/bleibt.
http://www.wolkdirekt.com/.../...sschilder-fuer-ein-und-ausfahrten.jpg
Hab hier mal ne kleine Skizze vom Hof zur besseren Vorstellung.
Beste Antwort im Thema
Rechtsstreit....Anzeige.....Polizei.....Mietminderung.... Habt Ihr eigentlich keine besseren Vorschläge, als einen ganz normalen Nachbarschaftsstreit an unsere Ordnungshüter bzw. Justiz zu delegieren? Das ist doch alles andere als die Grundlage für ein nachhaltig ungestörtes Mietverhältnis.
Offensichtlich sind die Vermieter ein deutlich älteres Kaliber und haben eine etwas andere Vorstellung davon, zu welchen Tageszeiten eine Garage frei zu halten ist. Warum nun gleich mit der Gesetzeskeule auf seine Nachbarn (bzw. dessen Kunden) einschlagen? Man möchte doch auch nicht, dass der Vermieter bei jeder Kleinigkeit gleich zum Gesetzbuch greift.
Man kann selbst zu konkreten Maßnahmen greifen, die den eigenen Anspruch auf den Freiraum vor der Garage deutlich machen:
- Das eigene Auto halb aus der Garage herausgucken lassen
- Das Auto der Frau auf den Platz stellen, an dem die Kunden parken, und Wagen des Vermieters bewusst zuparken. Wenn er sich beschwert, dann sagt man: "Ich dachte, der Platz wäre grundsätzlich für jeden frei. Ihre Kunden parken da ja auch immer."
- Mit dem eigenen Wagen an den betreffenden Tagen nicht in die Garage fahren, sondern davor parken. Währenddessen sinnlose Arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen (Kettensäge etc.) in der Garage durchführen.
- Ein Fahrrad auf diesen Platz stellen und abschließen. Alternativ geht auch eine Schubkarre. Oder eine kleine Fahne auf einer alten Felge. Irgend etwas, das optisch stört. Auf jeden Fall wird dort niemand mehr parken.
Ansonsten wird kein Weg daran vorbei führen, dieses Thema in direktem Kontakt mit den Vermietern zu klären und zu lösen. Kein Gericht dieser Welt wird die unterschiedlichen Auffassungen von der Garagenvermietung zum Einklang bringen.
Wer von uns will in einem Mietverhältnis leben, an dem jede Kleinigkeit gleich vor den Kadi gezerrt wird? Das wäre mir als Vermieter und Mieter gleichermaßen nicht recht.
Uli
125 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Na also, die werden das Bier doch nicht innerhalb weniger Minuten runterkippen oder sind das solche Alkis?
Keine Ahung wie schnell die Saufen.
Die sind alle wie der Vermieter so um die 70 bis 80 Jahre alt. So Ureingesessene - ich nenns mal Dorfdeppen😁
Also wenn ich der Besitzer wäre, und ich würde den Schlepperfahrer an dem Auto rumhantieren sehen, würde ich ihn freundlich bitten meinen privaten Grund und Boden unverzüglich zu verlassen.
Die Leerfahrt geht dann wieder zu deinen Lasten und das Auto steht immer nocht dort.
Man kann vieles machen, nur sollte man immer an das Echo denken.
Mein persönlicher Tipp: Mach immer das Gegenteil von dem was H4F dir vorschlägt, dann kommst du vermutlich ganz gut durchs Leben.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Mein persönlicher Tipp: Mach immer das Gegenteil von dem was H4F dir vorschlägt, dann kommst du vermutlich ganz gut durchs Leben.
Mfg Zille
Genau, sich immer schön einparken lassen 🙄🙄🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Also wenn ich der Besitzer wäre, und ich würde den Schlepperfahrer an dem Auto rumhantieren sehen, würde ich ihn freundlich bitten meinen privaten Grund und Boden unverzüglich zu verlassen.
Im vorliegenden Fall soll ja das Fahrzeug der Saufbrüder abgeschleppt werden und
nichtdas Fahrzeug des Grundstücksbesitzers.
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Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Ich habe kleine Zweifel, dass für eine Garage das Mietrecht für Wohnraum greift.Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Die Garage ist Teil des Mietvertrages der Wohnung. Ergo gilt hier das normale Mietrecht.
Da gibts sogar schon Urteile zu:
Zitat:
Nachhaltige Behinderung in der Nutzung eines Kfz-Einstellplatzes durch ständiges verkehrswidriges Parken Dritter.
100% des Mietkostenanteils für die Garage.*)
Bezieht sich aber eher auf einen Parkplatz, der ständig von anderen belegt wird.
Treffender wohl eher:
Zitat:
Garage (Störungen der Tiefgaragenzufahrt)
10% der Gesamtmiete.
*) Da im Vertrag dazu nichts geregelt ist, kann man laut TE von ca 35,-€ ausgehen, die da gekürzt werden dürfen.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im vorliegenden Fall soll ja das Fahrzeug der Saufbrüder abgeschleppt werden und nicht das Fahrzeug des Grundstücksbesitzers.
Eben, das scheinen ja seine Kumpels oder sogar Kunden zu sein. Ich wollte ja nur mal aufzeigen, dass die tollen Abschlepp-Tipps auch schnell mal nach hinten losgehen können.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Ich wollte ja nur mal aufzeigen, dass die tollen Abschlepp-Tipps auch schnell mal nach hinten losgehen können.
Deswegen halte ich es ja auch für sinnvoller, gegen die Fahrten im alkoholisierten Zustand vorzugehen. Damit würde der TE dann auch noch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Deswegen halte ich es ja auch für sinnvoller, gegen die Fahrten im alkoholisierten Zustand vorzugehen. Damit würde der TE dann auch noch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Ich wollte ja nur mal aufzeigen, dass die tollen Abschlepp-Tipps auch schnell mal nach hinten losgehen können.
Besonders bei dem Alter der Saufnasen.
😁
MfG aus Bremen
Egal welcher Weg nun eingeschlagen wird, ich tippe drauf, dass der TE in naher Zukunft weder Garage noch Stellplatz hat, da der Vermieter Eigenbedarf anmeldet.
Und in der Regel kommt er damit auch durch, da es ja nur um die Garage geht.
Mfg Zille
Aus Gruenden des alters wirds das Problem nicht mehr lange geben 😁
Ich wuerde an deiner stelle mir den Stress nicht antun. Mal nen wink an die Gruenen das da gesoffen und gefahren wird und gut ist. Oder ganz auf die Garage verzichten.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Aus Gruenden des alters wirds das Problem nicht mehr lange geben 😁Hehe, das hab ich meiner Frau auch schon gesagt😁
Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
Wer zahlt dann die Leerfahrt???
deswegen habe ich ja geschrieben, das du rumhören sollst, welcher abschlepper auf eigene rechnung schleppt...dann ist das für dich mit keinem kostenrisiko verbunden!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
deswegen haben ich ja geschrieben, das du rumhören sollst, welcher abschlepper auf eigene rechnung schleppt...dann ist das für dich mit keinem kostenrisiko verbunden!Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
Wer zahlt dann die Leerfahrt???
Abschleppen von Privatgrund? Auch noch mit der Frage der Kostenübername?
Würde mich doch wundern.
Schild dafst du sicher anbringen. Frage ist nur ob die werten Herren sich auch nur im geringsten dafür interessieren was der Mieter ihrer Quelle für Schilder aufhängt.
Miete mindern ist immer die Möglichkeit. Gemietete Sache nicht brauchbar: 100% Abzug. Wird normalerweise Tageweise Pro Fall gerechnet. Also 35€ durch 30 Tage..... Nicht Erziehungsrelevant.
Tip an die Rennleitung............Wenn das Timing stimmt........ nur das Echo musste vertragen können. Das kannst nur du entscheiden. Da kann alles kommen.
Gruß Moorteufelchen
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann helfen eben nur Taten. Entweder Mietkürzungen, Anzeigen usw usw. Zur Not muss man ausziehen.ich würde mir nicht auf der Nase rumtanzen lassen, nur weil man ein Mieter ist.
Richtig.
Und wenn ich an meinen Vermieter denke, der ist richtig froh, dass er den Vormieter von mir los ist.
Hat das Haus verwohnt und wie ein Idiot gehaust.
Zwei linke Hände und Hunde den ganzen Tag im Erdgeschoss. Wie die Wohnung (unrenoviert übernommen, unrenoviert abgeben ... find ich vernünftig) aussah, möchte ich mal unkommentiert lassen. Also ich bin schon nicht aus Zucker, aber manchmal habe ich mich schon nicht mehr gewundert, warum Trödeltrupp und Messies bei RTL und Konsorten so einen Zulauf haben ...
Und da ist es auch ganz klar so, dass Unzulänglichkeiten und Missstände ganz klar weitergegeben werden. Würde mir sein Kompagnon den Carport oder die Garage zuparken, so schnell kann der gar nicht laufen, wie ich an der Klingel bin.
Denn ich komme allen Pflichten nach. Ich pflege sogar den Rasen, worum sich sein Vormieter einen Dreck geschert hat.
Und die meisten vermieteten Häuser usw. sehen alle mehr oder minder "verwohnt" aus.
Was ich persönlich nicht verstehe, weil es bringt einem ja auch nichts, sich wie ein Prolet aufzuführen und es sich nicht schön machen zu wollen.
Das kommt wahrscheinlich daher, dass die das jeden Tag sehen und man selbst ist ja doch mal über die Woche beruflich woanders o.ä.
Hui, off topic 😁
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Der Tipp mit dem Wink für die Polizei ist schon ganz brauchbar.
cheerio
Ich sehe das etwas anders, als die meisten meiner Vorschreiber. Der Vermieter kann nichts für das Verhalten seiner Besucher/ Kunden. Jeder Fahrzeugführer ist selbst für sein Verhalten verantwortlich. Ferner ist der Vermieter einer Garage nicht dazu verpflichtet, die Garageneinfahrt frei zu halten von Falschparkern. Anders sehe es aus, wenn er z.B. bauliche Massnahmen vornimmt, die er selbst zu verantworten hat. Auch wäre es zu prüfen, ob die Polizei nicht tätig werden kann, z.B. mit einem Verwarnungsgeld. Denn, obwohl es ein Privatgrundstück ist, kann es sich um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handeln. Dazu müsste man wissen, wie man vom öffentlichen Verkehrsraum zu diesen Parkplätzen gelangen kann und ob die Zufahrt besonders gekennzeichnet oder gar abgesperrt ist. Ich würde es zunächst mit diesem Schild versuchen, um die Parker auf die Einfahrt hinzuweisen. Hoffentlich bist Du durch diese Belästigungen nicht so eingestellt, dass Du jegliches Parken - also auch wenn Du die Garage nicht Verlassen oder Hineinfahren willst - direkt bemängelst nach dem Motto: Das ist meine Garage und diese hat JEDERZEIT frei zu sein. Ich denke, im Rahmen guter Nachbarschaft sollte man sich da arrangieren. Vieleicht parkst Du hin und wieder ja auch hinter dem Fahrzeug Deines Vermieters?