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Parkverbot, Frage

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 12:30

Hallo!

Gut, Parkverbot gehört hier auch net wirklich her, aber woanders passt es auch nicht.

Hab nämlich eine ganz bescheidene Frage.

Folgendes: Ich wohne in einer Straße, welche eine Sackgasse ist. Dies ist auch am Anfang der Straße markiert durch ein entsprechendes Schild. Zusätzlich dazu steht ein Parkverbotsschild, wenn man in die Straße einfährt.

Da es wenig Stellplätze und Garagen gibt, wenden wir Anwohner am Ende der Straße, und parken unser Auto dann an der rechten Seite, wo es möglich ist, direkt am Bordstein (es gibt keinen Fußweg).

Jetzt seh ich aber heute, als ich nach Hause kam, dass ein Auto hinter mir ein Knöllchen dran hatte. Da frag ich mich natürlich, warum?!

Ich habe das so gelernt, dass Parkverbotsschilder quasi nur in Fahrtrichtung gelten, und nicht für die Gegenseite/Fahrbahn.

Ich bin jetzt völlig irritiert, weil wir alle an der einen besagten Seite parken (quasi beim Einfahren der Straße auf der linken Seite, nach dem Wenden auf der rechten Seite).

Was ist denn nun richtig?

Anbei noch, die Straße ist relativ eng, keine Fahrbahnmarkierungen, aber es ist immer eine Spur zum durchfahren da.

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Ja, was willst du mit einer Fahrkarte oder Eintrittskarte auch beim Anwalt :D:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe

Ist es ein verkehrsberuhigter Bereich?

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe

Zitat:

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

1.

 

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

2.

 

Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

3.

 

Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

Dann wäre es eine Spielstraße!

am 18. Juni 2010 um 15:49

@ Questor:

dann zeig mir doch mal bitte das Schild für "Spielstraße" ich kenn nur den verkehrsberuhigten Bereich!

P.S.: lern mal noch das zitieren.:D

Spielstrasse ?

Ich habe noch keine Strasse gesehen, wo ein Schild ausdrücklich erlaubt, darauf zu spielen.

 

 

 

am 20. Juni 2010 um 16:09

Wenn die Straße ansich nur 4 Meter breit ist und dann ein Auto am Straßenrand abgestellt wird, führt das zu einer Unterschreitung der Fahrbahnrestbreite von 3 Metern. Diese darf nicht unterschritten werden - wird mit Bußgeld geahndet.

Nur Bußgeld oder wird auch abgeschleppt?

Abgeschleppt, weil ein Rettungsfahrzeug nicht mehr durchkommt.

Abgeschleppt wegen Thread-Leichenschändung

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