Parkunfall, wie verhalte ich mich schlauer Weise?

Hallo zusammen,

am Samstagmorgen steht die Rennleitung vor meiner Tür mit dem Hinweis, dass jemand gegen mein parkendes Auto gefahren sei. Mein Auto ist alt und ziemlich marode. Der TÜV läuft Ende des Jahres ab und ich hab so meine Zweifel, ob der nochmal Weihnachten erleben wird.
Der Schaden war auch ziemlich gering. Im rinzip ist nur das Spiegelglas gesprungen. Mich stört das nicht so und Ende des Jahres stellt sich ohnehin die Frage, ob die Karre wegkommt.
Am Sonntag war dann die Dame da, die gegen mein Auto gefahren ist und hat mir die Vorgangsnummer bei der Polizei und ihre Telefonnummer und Adresse mitgeteilt. Sie meinte dann, ihre Versicherung würde sich bei mir melden, aber vorher würde sie gerne schauen, ob sie den Schaden jnciht aus privater Tasche günstiger begleichen kann. Kann sie bestimmt, aber was soll ich davon halten? Ich dachte jetzt, dass das so läuft, dass ich mir nen schönen Kostenvoranschlag beim Händler machen lasse und den ihrer Versicherung schicke, woraufhin die mir den Betrag überweist und ich mir ganz bestimmt keinen neuen Außenspiegel anbauen lasse.

Funktioniert das so, oder wie sieht das aus? Muss ich, wenn sie mir anbietet "100€ und Vergessen" das annehmen? Bin ich verpflichtet den Spiegel wirklich in de rFachwerkstatt erneuern zu lassen? Das wird in keinem Verhältnis zum Wert des Autos stehen. Den Wagen schätze ich so auf 800€ und der Spiegel kostet ohne Einbau bei VW schon 150€...

Danke für Tips!!

Beste Antwort im Thema

Hmmmmmm............schon ein halber Tag vergangen, ohne den ultimativen Heilsbringer-Universaltipp im Versicherungsforum.

Dann will ich mal: Ab zum Anwalt! (erster😁)

Zur Sache (jetzt im Ernst) selbst:

Hier geht es um ein, wie der TE selbst schreibt, recht marodes Fahrzeug, welches kurz vor seinem Lebensende steht.

Hieran ist ein Spiegelglas zerbrochen, was aufgrund der og. Umstände auch nicht mehr erstetzt werden soll.

Was spricht eigentlich gegen diese Regelung:

Zitat:

Original geschrieben von Hans_worst


Muss ich, wenn sie mir anbietet "100€ und Vergessen" das annehmen?

Ein Zwang hierzu besteht sicherlich nicht - aber angesichts der Tatsache, dass ein Spiegelglas (welches entweder gesteckt oder geklebt ist) selbst bei sog. Premiummarken keinen dreistelligen Betrag kostet, einigt man sich "auf dem kleinen Dienstweg" mit der Verursacherin.

Deren Schadenfreiheitsrabatt wird nicht belastet, die ist also froh, dass sie für ihre Ehrlichkeit, den Schaden zu melden und nicht einfach abzuhauen ("an der alten Karre ist ja sowieso alles schon kaputt, warum soll ich mich da melden?"😉, nicht auch noch grössere Probleme hat.

Die Entscheidung, ob man dann das Spiegelglas tatsächlich austauscht, oder nicht, bleibt einem ja dennoch uneingeschränkt vorbehalten.

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...
Die Polizei war da, weil jemand gesehen hatte, wie die Dame gegen mein Auto gefahren und dann abgedampft ist. angeblich hat sie nicht gemerkt. Na klar. Jeder der mal an nen Spiegel gefahren ist, weis wie laut das imm Wageninneren ist.
...Hallo,

warum nennst Du diesen Umstand nicht gleich und kommst erst jetzt damit raus?
Die Dame wird wohl ein Verfahren gem. § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bekommen.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo



Zitat:

Original geschrieben von Hans_worst


Mit Versicherungen schröpfen hab ich übrigens kein Problem, das sag ich ganz offen.
Du schröpfst aber nicht die Versicherung sondern alle Beitragszahler - also auch dich selbst - da durch solche Handlungsweisen eben ganz schnell die Tarife mal wieder angehoben werden

Umkehrschluß:

wenn jeder Anspruchsberechtigte nur das wirklich allernotwendigste der Versicherung in Rechnung stellt, gibts dann am Jahresende eine saftige Prämienrückerstattung für alle Versicherungsnehmer oder doch eher nur wieder höhere Dividenden?

... eben!

Und genau deshalb bin ich auch der Meinung dass man durchaus (v.a. auch noch bei Fahrerflucht) das maximale, selbstverst. ohne Betrügereien, herausholen kann ohne dabei ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.

Wenn es tatsächlich Unfallflucht war und sie dafür bestraft wird, holt sich die Vers. eh das Geld von Dame wieder. Die Grenze von 2500€ dürfte nicht mal ansatzweise erreicht werden.

Die Vers. außen vor halten dürfte schon deshalb nicht mehr funktionieren da die Dame ihr Vers. bereits eingeschaltet hat.

Es ist im Falle einer Unfallflucht also völlig egal, was der TE macht, die Dame wird dann zahlen müssen, an wen auch immer.

Sollte der Te der Dame Glauben schenken, kann er auch die 100€ nehmen und sich nen Spiegel vom Verwerter holen.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

warum nennst Du diesen Umstand nicht gleich und kommst erst jetzt damit raus?

Weil der Umstand für das Verhalten des TE nicht relevant ist.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Die Dame wird wohl ein Verfahren gem. § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bekommen.

Liebe Grüße
Herbert

Ja und ? Wenn sie rechtskräftig verurteilt wird, so nimmt die Vers sie in Regress. Wie oben dargelegt, ist es aber eh günstiger für sie, den Schaden abzukaufen.

Und am Ende ist sie vorbestraft für einen kleinen Schaden an einer Schrottkarre, der mit 100 Euro grösszügig aus der Welt wäre und den sie vielleicht wirklich nicht bemerkt hat: Dann hat auch sie gelernt, dass sie beim nächsten Mal den Unfall besser abstreitet 🙄.

Amen

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Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,
warum nennst Du diesen Umstand nicht gleich und kommst erst jetzt damit raus?
Weil der Umstand für das Verhalten des TE nicht relevant ist.

Hallo,

trotzdem halte ich diese "Nebensächlichkeit" für erwähnenswert und für eine Antwort nicht unbedeutend.

Liebe Grüße
Herbert

Ja, hätte ich erwähnen können, aber mir schien das eben nicht so relevant für die Fragestellung.
Egal. Bei mir hat sich bis dato noch keiner gemeldet. Sollte das diese Woche nicht passieren, werde ich wohl nochmal bei der Polizei anrufen.
BTW: Wie ist das denn eigentlich? Kriegt die auf jeden Fall ne Anzeige und ein Verfahren, oder nur wenn ich das in die Wege leite? Daran hab ich jetzt nämlich eigentlich kein großes Interesse. Ich will nur meine Kohle und keinen Stress mit dem Spiegel bzw. würde mir, wenn sichs lohnt den Spiegel selbst ersetzen. Die Dame mit 2500€, Versicherungsmaßnamen und Vorstrafe zu belasten finde ich ziemlich übertrieben.

Hi,

da die Polizei schon da war wird das jetzt wohl automatisch laufen,auch ohne dein Zutun.

Es gibt da diverese Varianten die auf die Dame zukommen können,je geringer der Schaden umso geringer die Strafe bzw. es kann auch zu einer Einstellung des verfahrens kommen.

Gruß tobias

Wenn du das Kennzeichen hast kannst du dich an den Zentralruf der Versicherer unter (0800) 25 026 00 wenden. Dort wird man dich zu der Versicherung der Dame verbinden und dann kannst du deinen Anspruch erläutern. Allerdings könnte es sein das man dir dort einen "Full Service" anbietet mit Auto abholen, reparieren und ausgesaugt wieder zurück. Darauf musst du nicht eingehen 😉

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Hans_worst


Kriegt die auf jeden Fall ne Anzeige und ein Verfahren, oder nur wenn ich das in die Wege leite? Daran hab ich jetzt nämlich eigentlich kein großes Interesse.

Die Dame mit 2500€, Versicherungsmaßnamen und Vorstrafe zu belasten finde ich ziemlich übertrieben.

Das Verfahren dürfte schon eingeleitet worden sein, das machen die von der Polizei selbst - ist kein Antragsdelikt.

Die 2500€ sind das Maximum, was der Vers. fordern kann. Schaden in tatsächlicher Höhe, nur wenn er höher ist, als die 2500,- wird bei dieser Grenze gekappt.

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