Parkschaden, Fahrzeug bereits repariert, gegnerische Vers. schickt Restwertangebot - Wie vorgehen?
Hallo zusammen,
vor nicht ganz zwei Wochen (23.10.2014) hat eine Kollegin beim Ausparken mein Fahrzeug beschädigt.
Sie hat diesen Schaden auch gleich Ihrer Versicherung gemeldet.
Mein Fahrzeug habe ich direkt am nächsten Tag (24.10.2014) zur Werkstatt gebracht. Der Mitarbeiter hat mir nach kurzer Augenscheinnahme empfohlen, einen Gutachter zu rufen.
Dies wurde auch gemacht und das Fahrzeug wurde begutachtet.
Im Gutachten steht:
Reparaturkosten ohne MwSt: 3920,85€
Mehrwertsteuer: 744,96€
Reparaturkosten mit MwSt: 4665,81€
Wiederbeschaffungswert steuerneutral: 4900,00€
Restwert mit MwSt: 1000,00€
Reparaturdauer in Arbeitstagen: 5-6
Also insofern kein Totalschaden.
Der Restwert wurde dadurch ermittelt, dass drei Angebote eingeholt wurden. Steht auch so im Gutachten.
Außerdem steht noch drin, dass der Kostenvergleich der Rep.Kosten und des Wiederbeschaffungswerts aus technisch-sachverständiger Sicht die Durchführung der Reparatur rechtfertigt und ein unverzüglicher Reparaturbeginn bzw. Auftragserteilung zur Reparatur empfohlen wird.
Dies habe ich getan und das Fahrzeug wurde repariert. Abholung war am 30.10.2014.
Heute schreibt mir die gegnerische Versicherung, dass ihr ein Restwertangebot in Höhe von 1888,00€ vorliegt.
Was nun? Das Fahrzeug ist seit 5 Tagen repariert.
Muss ich überhaupt auf das Schreiben eingehen? Schließlich handelt es sich hier ja nicht um einen Totalschaden und, soweit ich mich eingelesen habe, sollte ich ja laut gesetz "Herr des Restitutionsgeschehens" sein.
Besten Dank für Tipps
Viele Grüße
Thomas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@klingenko schrieb am 4. November 2014 um 18:53:29 Uhr:
nimm dir einen anwalt der was kann halt . muss eh die gegnerische Versicherung zahlen
Nein, die Versichertengemeinde.
27 Antworten
Vielen Dank für die Tipps.
Dann hoffe ich mal, dass das alles Reibungslos abläuft.
Viele Grüße
Thomas
... und das sind dann genau die wiederum, die Anfang Dezember über die Beitragsanpassung a.G. Schadenentwicklung maulen. Das man die Ursache durch solche (unqualifizierten) Posts selbst setzt, kommt einem nicht in Sinn.
naja mal btt.
Der Anspruch auf Reparatur besteht bis zum 1,3 fachen des Wiederbeschaffungswertes; Du also - sofern notwendig natürlich - bis EUR 6370 reparieren lassen.
Wenn Du auf Gutachtenbasis abrechnen würdest, wovon die Versicherung wohl momentan noch ausgeht, würde Dir der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes von der Versicherung zuststehen. Den Restwert bekommt man in solchen Fällen Du vom Aufkäufer des Fahrzeuges (sofern es verkauft werden soll); die Differenz zum WBW von der Versicherung. Daher sucht die Versicherung selbst (im Eigeninteresse) nochmal nach einem Restwertaufkäufer, der mehr bietet als den gutachterlich festgestellten Restwert, um die Schadenaufwendungen (Differenz RW zu WBW) zu minimieren.
Wenn Du aber reparierst kommt es nicht zum tragen. Es erfolgt eben die Reparatur und nicht die fiktive Abrechnung.
Gruß Phaeti
mein post bezog sich auf den post von klingengo vom 4. November 2014, 18:53:29 Uhr.
war zu langsam
Ansonsten kann ich mich nur anschließen: schön geschrieben. Ganze Sätze mit Subjekt Prädikat Objekt werden leider immer seltener... :-( auf schöne Ausdrucksweise und Satzbau hoffe ich garnicht mehr..
Naja...mit der Tatsache, dass es mit der dt. Sprache immer weiter bergab geht, habe ich mich ja schon seit Jahren abgefunden. Das man nicht von jedem erwarten kann, von welchem Wort es ein Superlativ gibt und von welchem nicht, ist selbst mir einleuchtend. Ich bin jedoch der Ansicht, dass eine korrekte und verständliche Formulierung von Sätzen, gerade in der heutigen Zeit, unerlässlich geworden ist.
Mein Schreibstil entspricht noch dem, als ich die Schule verlassen habe. Hat damals leider nur zu einem "gut" in Deutsch auf der Realschule gereicht. Nach heutigen Maßstäben wäre es wohl ein "sehr gut" mit Sternchen 😁
Danke nochmal für die ergänzenden Hinweise.
Viele Grüße
Thomas
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Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 4. November 2014 um 18:01:48 Uhr:
die Frage verstehe ich ehrlich gesagt nicht; müssen tut man nur sterben :-)Zitat:
@LillyLyn schrieb am 4. November 2014 um 17:53:51 Uhr:
Muss bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechend Gutachten repariert werden, wenn man die 100% nicht übersteigt?
Nein im Ernst; das ist doch sei Auto - er kann reparieren wie er will. Fraglich welche Folgen sein Verhalten auf den Anspruch hat.
Grundsätzlich kann aber doch günstiger reparieren lassen. Da wird die Versicherung solange es sach und fachgerecht erfolgt nichts gegen haben.oder was meintest du?
Meine Frage bezog sich auf das Posting von Otteken, der fragt, ob das Auto nach Gutachten repariert wurde.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 4. November 2014 um 17:53:51 Uhr:
Muss bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechend Gutachten repariert werden, wenn man die 100% nicht übersteigt?
Um eine vernünftige Antwort geben zu können, ist die Beantwortung meiner Fragen von Bedeutung.
Zwischenzeitlich hat sich das ja auch bestätigt.
@ TE
Vergiss nicht, der Versicherung die anderen Kosten in Rechnung zu stellen, als da wären: Auslagenpauschale, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug und ggf. Wertminderung lt. Gutachten.
Du fragst nicht, ob der schaden repariert wurde, sondern ob der laut Gutachten repariert wurde.
Wir haben hier zwar einen wirtschaftlichen Totalschaden, aber keinen Schaden über 130%
Daher meine Frage, ob in diesem Fall nach Gutachten repariert werden muss?
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 4. November 2014 um 21:37:04 Uhr:
Du fragst nicht, ob der schaden repariert wurde, sondern ob der laut Gutachten repariert wurde.Wir haben hier zwar einen wirtschaftlichen Totalschaden, aber keinen Schaden über 130%
Daher meine Frage, ob in diesem Fall nach Gutachten repariert werden muss?
Die Frage ist doch geklärt.
Wie hier schon mehrfach richtig aufgeführt wurde, bemüht sich die Versicherung hier tatsächlich erstmal um eine schnelle Schadenbearbeitung - das ist doch schonmal positiv.
@LillyLyn : Man MUSS nie nach Gutachten reparieren lassen, allerdings empfiehlt es sich in den Fällen, wenn
Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen
- weil dann die Versicherung nur bei vollständiger und fachgerechter Reparatur die Kosten für die Reparatur übernimmt
Wenn man das Fahrzeug nach dem Unfall unrepariert mindestens 6 Monate weiternutzt, kann man sich den Restwert auch bei fiktiver Abrechnung noch nacherstatten lassen, weil ein Verkauf des Fahrzeugs ja dann nachgewiesener Weise nicht beabsichtigt war
Es handelt sich hier eben NICHT um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Oetteken: Ich habe nicht vor, hier noch weitere Ansprüche geltend zu machen. Der Schaden wurde behoben und das Fahrzeug ist wieder in dem Zustand wie es vor dem Unfall war. Da ich noch einen Zweitwagen besitze, ist mir insofern auch kein Nutzungsausfall entstanden.
Zitat:
@BMW325i_Cabrio schrieb am 5. November 2014 um 00:28:39 Uhr:
...
Ich habe nicht vor, hier noch weitere Ansprüche geltend zu machen.
...
Sehr ehrenwert, aber was einem zweifelsfrei zusteht, das kann man auch ohne schlechtes Gewissen beanspruchen.
Hallo noch mal,
habe heute die Rechnungskopie von der Werkstatt bekommen.
Rechnungsendbetrag 4885,26€ brutto.
Im Gutachten waren jedoch nur 4665,81€ brutto veranschlagt.
Muss ich mir Sorgen machen oder ist weiterhin alles im grünen Bereich?
Viele Grüße
Thomas
Zitat:
@BMW325i_Cabrio schrieb am 5. Dezember 2014 um 18:15:23 Uhr:
...
Muss ich mir Sorgen machen ...
Eher nicht und sollte es trotzdem Probleme mit der Versicherung geben, dann wende dich an den Gutachter und die Werkstatt.