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Fahrzeug verkaufen trotz verlorenem Brief

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 9:10

Hallo,

wir haben gestern einen seriösen Käufer für unser Auto gefunden, welcher das Auto dringend benötigt.

Jetzt ist uns gestern Abend aufgefallen, dass wir den Fahrzeugbrief nicht mehr finden können und das Auto deshalb nicht abmelden können.

Wir müssen (falls er nicht doch noch auftaucht) dann nächste Woche einen neuen beantragen.

Gibt es jetzt dennoch eine Möglichkeit das Auto zu verkaufen? Ich kann mir jetzt 2 Möglichkeiten vorstellen:

1.) Wir lassen das Auto angemeldet und geben dem Käufer das Auto mit unseren Nummernschildern mit. Problem dabei ist, wie sichere ich mich im Falle eines Unfalls ab? Muss ich das mit der Versicherung abklären?

2.) Wir halten unsere Nummernschilder, bezahlen dem Verkäufer eine rote Nummer für die Übergangszeit und sobald der Brief da ist, melden wir das Auto ab und senden den neuen Brief zum Verkäufer.

Welche Variante würden ihr empfehlen oder gibt es gar noch eine weitere Möglichkeit?

Ich hoffe ihr könnt mir aus dieser Misere raus helfen.

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16 Antworten

Hallo,

seriös ist gut, aber woher weißt Du das? Angesichts der Vielzahl von Autos auf dem Markt jemanden finden, der genau dieses Auto dringend braucht, stelle ich mir schwer vor.

Das Fahrzeug abmelden geht - wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe - auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2. Die vorübergehende Stilllegung wird heute auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt.

Wenn Du den Standardkaufvertrag vom ADAC nimmst, ist dort eine Rubrik wegen Fahrzeugübergabe. Die richtig ausfüllen und die Benachrichtigungen an die Zulassungsstelle und Versicherung senden. Ruf dort vorsichtshalber noch an. Ich meine, dass Schäden ab Übergabe dann nicht mehr zu Lasten Deines Vertrages (SFR) gehen.

Probleme hast Du natürlich, wenn der Käufer das Auto dann nicht ummeldet und damit noch Straftaten begehen sollte.

Für mich käme eine Übergabe im angemeldeten Zustand an Fremde damit nicht in Betracht.

Die zweite Alternative wäre besser, wobei Du heute kein rotes Kennzeichen, sondern ein Kurzzeitkennzeichen für fünf (?)Tage erhälst. Wenn der Käufer damit einverstanden ist, würde ich dies bevorzugen.

Ruf doch einfach mal bei der Zulassungsstelle an und frage, wie lange die Neuausstellung dauert. Bei unserer dauert das zwischen 2 und 3 Wochen nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über den Verlust. Brauchst den Schein dazu und Deinen Ausweis.

Gruß

Peter

Hi,

Privatpersonen bekommen keine rote Nummern. Nur Kurzzeitkennzeichen (5 Tage).

Außerdem sind solche Kennzeichen nur bei abgemeldeten Auto´s zulässig weil das sonst eine unzulässige Doppelzulassung wäre.

Eine richtig gute Lösung für euer Problem fällt mir nicht ein. Je nach dauer müßtet ihr halt das Risiko eingehen das eure Versicherung belastet wird falls es zu einem Unfall kommt.

Sind es nur wenige Tage bis ein neuer Brief ausgestellt werden kann könntet ihr dem Käufer einen Mietwagen spendieren für die zeit.

Gruß Tobias

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 10:15

Da die rote Nummer nur maximal 5 Tage gilt, fällt diese Lösung wohl leider auch weg.

GIbt es keine rechtliche Möglichkeit sich gegen den Fall abzusichern, dass der Käufer damit eine Straftat / Unfall begeht? Mann kann mich doch auch nicht für einen Unfall verantwortlich machen, wenn ein Verwandter oder Bekannter mal eben mit dem Auto fährt.

Deshalb den ADAC-Kaufvertrag verwenden und die Übergabe korrekt erfassen. Daten des Käufers mit Personalausweisnummer (möglichst noch eine Kopie).

Dann die Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle.

Damit bist Du so ziemlich auf der sicheren Seite und kannst nachweisen, dass, wann und an wen das Fahrzeug übergeben wurde.

Restrisiko bleibt immer.

Alternative: Abgemeldet übergeben, und halt mehrfach die Kurzzeitkennzeichen bezahlen.

Gruß

Peter

Hi,

im falle eines Unfalls zahlt grundsätzlich mal deine Versicherung. Das ist schon deswegen so geregelt das das Unfallopfer sich nicht noch mit verschiedenen Ansprechpartner die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben herumschlagen muß.

Wenn du deswegen dann hochgestuft wirst ist der Unfallverursacher dir gegenüber Schadensersatzpflichtig.

Es gibt auch die Regelung das mit der Fahrzeugübergabe die Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen. Das heißt bei einem Unfall würde deine versicherung zahlen,die Rückstufung erfolgt dann aber beim Käufer. Ob das auch gillt wenn es mehrere Wochen dauert bis das Fahrzeug umgemeldet ist müßtet ihr klären.

Gruß Tobias

dachte es wäre ein seriöser Käufer, da braucht man doch über mögliche Straftaten nicht zu spekulieren.;)

Aber mal eine ganz andere Frage: wie steht denn der Käufer dazu, würde er das auto überhaupt nehmen ohne Brief in der Hand bzw. wie stellt er sich das Vorgehen vor?

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 10:49

Gibt es denn eventuell eine Möglichkeit, dass der Käufer das Auto ohne Brief anmeldet? Zum Beispiel dass wir ihm eine eidesstattliche Erklärung mitgebeben, dass der Brief verloren gegangen ist?

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 11:23

Kann man ein Kurzzeitkennzeichen eigentlich auch mehrfach hintereinander nehmen? Bis zur Ausstellung des neuen Briefs könnte man doch dann jedes Mal ein neues KZKZ beantragen. Ginge das?

Zitat:

Original geschrieben von mikem87

Gibt es denn eventuell eine Möglichkeit, dass der Käufer das Auto ohne Brief anmeldet? Zum Beispiel dass wir ihm eine eidesstattliche Erklärung mitgebeben, dass der Brief verloren gegangen ist?

Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht.

Wie wäre es mit nochmals richtig suchen? Irgendwo muss das Ding ja sein.

Zitat:

Kann man ein Kurzzeitkennzeichen eigentlich auch mehrfach hintereinander nehmen?

Ein (Dasselbe) KZZ nicht, wenn dann mehrere.

Aber nur wenn dein Wagen vorher abgemeldet ist.

Kannst du also vergessen

Zitat:

Original geschrieben von mikem87

Gibt es denn eventuell eine Möglichkeit, dass der Käufer das Auto ohne Brief anmeldet? Zum Beispiel dass wir ihm eine eidesstattliche Erklärung mitgebeben, dass der Brief verloren gegangen ist?

Gibts nicht.

Das einzig sinnvolle Vorgehen in diesem Fall ist meiner Meinung nach:

Verkauf abbrechen, neuen Brief beantragen, wenn dieser in 3-5 Wochen vorhanden ist neuen Käufer suchen und einen zweiten Anlauf machen.

Oder eben nochmal gründlich suchen. So ein Schriftstück ist zwar klein aber irgendwo muss es sich ja befinden.

Blöde Frage:

Die Möglichkeit daß das Fahrzeug mal finanziert war, und nach Ablauf der selbigen einfach vergessen wurde euch die Papiere auszuhändigen besteht nicht?

Eben, könnte es sein das der Brief noch als Sicherheit bei irgendeiner Bank liegt?

Schon aus diesem Grunde wird es einige Zeit Dauern bis Du Ersatz bekommst, stell Dir vor da geht jemand zum Amt und sagt mein Brief ist verschwunden keine Ahnung wo der ist und das Amz stellt Dir gleich Ersatz aus! Du freust Dich aber Tatsächlich ist der Wagen noch nicht abbezahlt und die Bank hat den Brief als Sicherheit.

Du Verkaufst den Wagen mit dem Neuen Brief und die Bank Wundert sich warum sie keine Kohle mehr bekommt dann stellt sich heraus das Du Dir einen Ersatzbrief Erschlichen hast und die Bank stellt sofort Strafanzeige wegen Betruges!

DAS WAR NUR EIN BEISPIEL!!!

Was jetzt den Verkauf Deines Wagen angeht!

Du musst erst mal einen Käufer finden der Deinen Wagen ohne Brief kauft, dieser Käufer muss Dir schon sehr Vertrauen denn wer den Brief hat ist Eigentümer de Wagens!

Angenommen den Wagen Kauft jemand und dieser jemand ist Einverstanden das der Brief nachgereicht wird, dann solltest Du auf jeden Fall wie schon Erwähnt vom ADAC oder andern Kaufvertrag die Zusatzseite für Versicherung und Steuer Ausfüllen, für die KFZ Steuer ist Neuerdings der Zoll zuständig!

Auf diesem Blatt unbedingt das Datum der Übergabe mit Exakter Uhrzeit angeben (wg Unfall oder Blitzer etc)

Und was ganz ganz Wichtig ist, Vermerke im Kaufvertrag auch nochmal das der Käufer für die Zeit bis zur Ummeldung in Deinen Vertrag Einsteigt und das die Nummernschilder DEIN Eigentum bleiben!

Das mit den Nummernschildern oder auch Kennzeichen ist ganz wichtig denn nur wenn diese nach wie vor Dein Eigentum sind hast Du die Möglichkeit Dir die Kennzeichen in welcher Art auch immer zurück zu holen, im Extremfall darfst Du die dann sogar vom Fahrzeug abmachen, bist Du nicht der Eigentümer der Schilder dürftest Du das nicht, also Schilder bleiben Dein Eigentum!

Viel Glück und such den Brief nochmal Ordentlich

Hennaman

am 20. Mai 2014 um 6:05

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Du Verkaufst den Wagen mit dem Neuen Brief und die Bank Wundert sich warum sie keine Kohle mehr bekommt dann stellt sich heraus das Du Dir einen Ersatzbrief Erschlichen hast und die Bank stellt sofort Strafanzeige wegen Betruges!

Ich bin mir gerade nicht sicher, welche Straftat das ist, aber Betrug sehe ich nicht. Kannst du das genauer erläutern?

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

...denn wer den Brief hat ist Eigentümer de Wagens!

Nein, das war noch nie so. Inzwischen steht sogar drauf, dass es nicht so ist ;)

welche Straftat?

muss man nicht bei der Neuausstellung eine eidestattl. Versicherung abgehen, dass der Brief verloren/zerstört wurde. Wenn der dann noch bei der Bank liegt haben wir doch schon ein Vergehen.

Weiterhin wird diesbez. sicher auch noch was im Kreditvertrag geregelt sein.

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