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Parkschaden = 100.000 Euro Schade!

Themenstarteram 10. März 2006 um 1:55

Hier in Wob fahren ja öfter mal Bugatti durch die Gegend. Tja letzten Montag ist da jemandem was ganz dummes passiert

http://www.waz-online.de/waz-lokal/271606.html

gruß SirBIB *derfahrerfluchtaufsschärfsteverurteilt*

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ahmettir schrieb am 20. April 2018 um 23:17:58 Uhr:

Link geht leider nicht :(

Ich finde es auch doof, wenn ein Link nach 12 Jahren nicht mehr funktioniert.

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Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Ohne Führerschein fahren aber auch! Besonders wenn er nie einen hatte...

Das kommt noch dazu!

Schade, das es noch genug Vollpfosten gibt, die trotz solcher Berichte immer noch ein Fahrzeug führen...

am 11. März 2006 um 15:07

Es gibt halt leider in Deutschland viel zu wenig Plizeikontrollen :(

CU Markus

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Es gibt halt leider in Deutschland viel zu wenig Plizeikontrollen :(

CU Markus

Natürlich, denn mit Polizeikontrollen verdient man nicht so viel Geld als wenn man 'nen Fotoapparat an die Seite stellt...

Dabei ists gerad die Kontrolle die weitaus wichtiger für die Sicherheit ist (Gurt, Telefon und so weiter)...

Zitat:

Original geschrieben von Löbchen

Wer so doof ist und die Stoßstange liegen lässt, der wäre auch zu doof, die Theorie zu bestehen :D

Kann man das überhaupt noch als Unfallflucht werten? :D:D:D

am 16. März 2006 um 0:25

Hi!

Ob der Schaden jetzt wirklich 100 k€ hoch ist, werden wir wohl nie erfahren.

Allerdings wird der Dummbeutel das nicht selbst bezahlen müssen. Zuerst bezahlt natürlich erst mal die KFZ-Haftpflicht, und die nimmt den Fahrer dann in Regress. Aber AFAIK ist das auf 5000 € begrenzt, oder irre mich da?

Gruß.. Jochen

am 16. März 2006 um 16:49

Zitat:

Aber AFAIK ist das auf 5000 € begrenzt, oder irre mich da?

Nein ist prinzipiell korrekt. Ein unbegrenzter Regreß durch die Versicherung ist nur möglich, wenn die Beiträge nicht gezahlt sind. Ansonsten sind die Regreßbeträge begrenzt, i.d.R. auf 5.000,- EUR "pro Verstoß". In diesem Fall sind´s aber dann wohl 2 x 5.000,- (also insgesamt 10.000,-), da Fahren ohne Führerschein (=Obliegenheitsverletzung VOR Schadeneintritt) und Unfallflucht (=Obliegenheistverletzung NACH Schadeneintritt).

Und wenn die Halterin auch Versicherungsnehmerin ist, kann diese auch noch mit 5.000,- EUR in Regreß genommen werden, wegen Zulassens des Fahrens ohne Führerschein.

Die Versicherung kann also theoretisch 15.000,- EUR zurückerhalten. Praktisch scheitert dies aber oft an mangelnder Liquidität der Schuldner.

am 20. April 2018 um 21:17

Link geht leider nicht :(

Zitat:

@ahmettir schrieb am 20. April 2018 um 23:17:58 Uhr:

Link geht leider nicht :(

Ich finde es auch doof, wenn ein Link nach 12 Jahren nicht mehr funktioniert.

am 20. April 2018 um 21:24

komisch, nach 12 Jahren.

am 20. April 2018 um 21:25

Ich hätte gerne den Schaden gesehen :D vielleicht kann man's ergooglen, denn google vergisst nie :)

Ich verstehe auch nicht, wieso mir von Motor-Talk ein so uralter Fred zum Durchlesen vorgeschlagen wird.

Zitat:

@ahmettir schrieb am 20. April 2018 um 23:25:32 Uhr:

 

Ich verstehe auch nicht, wieso mir von Motor-Talk ein so uralter Fred zum Durchlesen vorgeschlagen wird.

Weil einer nicht aufs Datum geschaut hat und sich nun wundert, dass ein so alter Link nicht mehr funktioniert.

Zusätzlich wurde darauf in relativ kurzer Folge geantwortet, womit ein vermeintliches Interesse gezeigt wird.

am 21. April 2018 um 6:56

...auch wenns ein alter von den Vorschreibern aus den ewigen Jagdgründen zurückgeholter Thread ist

Das sind so Schäden, wegen denen ich dafür wäre, dass derjenige, der ein solche hohes Risiko in Form eines über- überdurchschnittlichen Luxusartikels auf die Straße bringt im Falle eines Schadens an der Haftung beteiligt wird.

Z.B. indem man die Haftung für den Schadensverursacher auf maximal -sagen wir- 50.000,- EUR pro PKW mit Totalschaden deckelt.

Gut, bei einem Nutzfahrzeug mit entsprechenden Spezialaufbauten müßte man diese Haftungsobergrenze selbstverständlich nach oben anpassen z.B. LKW mit üblichem Aufbau max. 200.000,- EUR und irgendein Spezialfahrzeug (mit Kranaufbauten, etc.) 500.000,- EUR. Ausnahmen könnte man ja machen, wenn der Geschädigte nachweist, dass es sich nicht um irgendeinen Luxus-Firlefanz sondern um einen nutzbringenden / norwendigen Aufbau, etc. handelt z.B. Kran-LKW, Abschleppwagen, Saug-/Pumpwagen, Fernseh- / Film Übertragsungwagen oder um Ladung handelt z.B. der teure Bugatti auf einem Autotransporter.

Will der Eigentümer eines solch teuren Fahrzeugs, wie in diesem Fall eines Bugattis nicht leer ausgehen müßte er das Risiko über der Haftungsobergrenze selbst versichern bzw. über eine vermutlich vorhandene eigene Vollkasko abrechnen und dafür auch entsprechend höhere Prämien bezahlen.

Es ist immerhin ein Unterschied, ob Otto-Normal -sagen wir- nen 20.000,- EUR Golf in den Risiko-Gesamtpool auf unseren Straßen einbringt oder ob da einer ein Fahrzeug im Wert von 1 Million auf die Straße stellt und damit quasi "zum Abschuß freigibt" - sehe ich irgendwie nicht ein, warum die Allgemeinheit bzw. die Gesamtheit der Kfz-Haftpflichtversicherungsnehmer dieses übermäßige Risiko tragen sollte, nur weil sich da einer mit so einem im Alltagsleben unnötigen Karren sein Ego aufpolieren muß.

Zitat:

@ahmettir schrieb am 20. April 2018 um 23:25:32 Uhr:

Ich hätte gerne den Schaden gesehen :D vielleicht kann man's ergooglen, denn google vergisst nie :)

Ich verstehe auch nicht, wieso mir von Motor-Talk ein so uralter Fred zum Durchlesen vorgeschlagen wird.

:o :eek: :(

Mann muss ja auch nicht alles machen was einem vorgeschlagen wird!!

Das ist ja nicht das erste mal das du solche uralten Leichen ausgräbst! :(

Vlt einfach mal aufs Datum des letzten Beitrags schauen!! :D

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