Parkrempler und KVA vs. Gutachten

So, nach langer unfallloser Zeit hat es jetzt den Wagen meiner Frau erwischt.

Beim Ausparken wurde vom Schädiger ein weiteres Auto auf unseren Astra aufgeschoben, so dass die Stoßstange verkratzt und leicht eingedrückt wurde. Polizei war vor Ort, hat den Unfall aufgenommen und den Schädiger kostenpflichtig verwarnt.

Da der Schädiger leider wie erwartet wenig einsichtig ist und das unter der Hand regeln wollte, habe ich über den Zentralruf seine Versicherung ausfindig gemacht und dort den Schaden gemeldet, da der Schädiger dies nicht tun und mir auch keine Versicherungsnummer geben wollte.

Allerdings bin ich jetzt verunsichert, ob ein Gutachten angemessen ist, da aufgrund der Schadenminderungspflicht ein Gutachter meines Wissens nach erst ab 800 € übernommen wird. Jetzt wollte mich die nette Dame an der Schadenshotline bequatschen, dass bei der A-Versicherung Gutachten erst ab 2000 € übernommen werden und die 800 € angeblich von einem falschen Bericht des ADAC stammen würden.

Die gegnerische Versicherung rät mir (natürlich) dazu, nur einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt erstellen zu lassen.

Nach erster Recherche habe ich heraus gefunden, dass ein Neulackieren der Stoßstange inkl. Montage bei 500 € zzgl. MwSt. beim FOH liegt. Falls die Stoßstange getauscht werden müsste, kommt man schnell über 1000 €. Unter der Annahme, dass die darunter liegenden Pralldämpfer etc. unversehrt geblieben sind.

Problematisch an einem KVA sind natürlich die Übernahme der KVA-Kosten sowie die fehlende Möglichkeit, tiefer liegende Schäden zu entdecken. Für mich als Laien ist jedoch nicht zweifelsfrei klar, ob der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt und ob die nette Dame Recht hat. Gibt es diesbezüglich eine klare Regelung, aus der sich die 800 € ergeben?

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So, kleines Update:

Zum Glück hatte ich den KVA noch nicht eingereicht, vor allem da ich selber Bilder machen musste, die aber nicht wirklich aussagekräftig waren.

Gestern waren wir dann beim Gutachter, der noch mehr gefunden hat. U.a. ist noch ein Frontgitter ausgebrochen und die ganzen Halterungen der Stange müssen mit getauscht werden, was man aber erst auf der Bühne gesehen hat. Von daher ergibt sich jetzt fast 1500 € plus 400 € für das Gutachten. Aber alleine die Bilder des Gutachters sind schon das Geld wert, da man jetzt die Schäden besser einschätzen kann. Mal sehen, ob das jetzt flutscht oder ob ich noch zum Anwalt muss.

Und beim Small Talk mit dem Gutachter hat sich ergeben, dass seine letzten Fälle alle auf genau das selbe Schema rausgelaufen sind:
- Versicherung will erst nur KVA
- Bilder muss man selber machen
- Natürlich sind der Versicherung die Bilder zu schlecht
- Versicherung fängt an zu kürzen und will bessere Bilder
- Versicherung bietet an, ihren Gutachter zu schicken
- Am Ende geht es doch zum Anwalt

Fazit: Der Sachbearbeiter der Versicherung findet z.B. 50 € Ersparnis, dafür kommen der Gutachter mit ~400 € und der Anwalt mit ~500 € dazu. Aber 9 von 10 Kunden nehmen das hin und gehen weder zum eigenen Gutachter noch zum Anwalt, so dass es sich trotzdem rechnet.

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So, hier mal ein paar Bilder m Anhang. Die Pralldämpfer sind noch i.O., nur seitlich passen die Spaltmasse zum Kotflügel nicht mehr. Laut erster Abschätzung reicht es, die Stoßstange und die Halterungen zu tauschen.

001-kopie
002-kopie
003-kopie
+3

Das Material der Verkleidung scheint nur punktuell eingedrückt zu sein, da könnte die Prognose stimmen.

Da die Perspektive nicht eindeutig zuzuordnen ist:
Wenn aber die Verkleidung von vorne (das ist im linken Drittel der Vorderseite, oder?) angestoßen ist und bis zum Radausschnitt hin verschoben ist, dann muss dahinter auch etwas gearbeitet haben. Ich meine, der Astra H hätte den Raum zwischen Verkleidung und Aufprallträger weitgehend komplett ausgefüllt?

Wissen wird man das allerdings erst, wenn die Verkleidung abgebaut ist...

So, nachdem zunächst doch bei einem Autohaus war und dort zunächst ein Schaden unter 700 € rauskam, ergab der Kostenvoranschlag jetzt doch knapp 1150 €.

475 € Material, 225 € Lohn (2h a 112,50 €), 260 € Lackierung, alles zzgl. MwSt.

Wobei ich sicher davon ausgehe, dass da noch gekürzt wird, weil die 112,50 € pro Stunde finde ja schon ich überzogen für einen ehemaligen Opelhändler, der jetzt auf Hyundai umgesattelt hat, aber leider der einzige mit Erfahrung bei Opel im Umkreis von 30 km ist.

Lag also doch oberhalb der Bagatellgrenze, von daher überlege ich mir, doch zur Sicherheit noch zum Gutachter zu fahren. Vor allem bei einem Restwert um 2500 € bis 3000 €, nicht dass die Versicherung da noch auf dumme Ideen kommt.

Dann wärst du besser direkt zum Kfz-Sachverständigen gefahren, das hätte dir einiges erspart.
Der von dir genannte Stundenverrechnungssatz ist in meiner Region der untere Bereich von fabrikatsbezogenen Fachwerkstätten.
Du hast richtig erkannt, das bei diesem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten ein Gutachten erforderlich ist. Bei diesen Zahlen kann der Restwert bei fiktiver Abrechnung wichtig werden.

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Jepp, sehe ich auch so.

So, kleines Update:

Zum Glück hatte ich den KVA noch nicht eingereicht, vor allem da ich selber Bilder machen musste, die aber nicht wirklich aussagekräftig waren.

Gestern waren wir dann beim Gutachter, der noch mehr gefunden hat. U.a. ist noch ein Frontgitter ausgebrochen und die ganzen Halterungen der Stange müssen mit getauscht werden, was man aber erst auf der Bühne gesehen hat. Von daher ergibt sich jetzt fast 1500 € plus 400 € für das Gutachten. Aber alleine die Bilder des Gutachters sind schon das Geld wert, da man jetzt die Schäden besser einschätzen kann. Mal sehen, ob das jetzt flutscht oder ob ich noch zum Anwalt muss.

Und beim Small Talk mit dem Gutachter hat sich ergeben, dass seine letzten Fälle alle auf genau das selbe Schema rausgelaufen sind:
- Versicherung will erst nur KVA
- Bilder muss man selber machen
- Natürlich sind der Versicherung die Bilder zu schlecht
- Versicherung fängt an zu kürzen und will bessere Bilder
- Versicherung bietet an, ihren Gutachter zu schicken
- Am Ende geht es doch zum Anwalt

Fazit: Der Sachbearbeiter der Versicherung findet z.B. 50 € Ersparnis, dafür kommen der Gutachter mit ~400 € und der Anwalt mit ~500 € dazu. Aber 9 von 10 Kunden nehmen das hin und gehen weder zum eigenen Gutachter noch zum Anwalt, so dass es sich trotzdem rechnet.

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. November 2014 um 16:18:23 Uhr:


Aber 9 von 10 Kunden nehmen das hin und gehen weder zum eigenen Gutachter noch zum Anwalt, so dass es sich trotzdem rechnet.

X von 10 Geschädigten lassen einen Schaden dieser Höhe ganz ohne fremde Hilfe in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren.

Sie bekommen den Nutzungsausfall und die Kostenpauschale, die Rechnung wird bezahlt und der Fisch ist gegessen.

Nachdem inzwischen fast drei Wochen vergangen sind und ich bisher nichts mehr gehört habe, wollte ich nachfragen, ob es gesetzliche Vorgaben über die Dauer der Abrechnung gibt bzw. wie lange darf die Versicherung sich Zeit lassen?

So, nachdem ich die Versicherung nochmal freundlich auf den Verzug hingewiesen und meinen Anwalt erwähnt habe, kam sofort einen Tag später die Abrechnung, wo natürlich wie erwartet gekürzt wurde.

Bevor ich jetzt wirklich zum Anwalt gehe, wollte ich vorher kurz fragen, ob die Kürzungen in Ordnung gehen, denn von den 1209 € netto wurden 84 € sachlich und 248 € wegen fiktiver Abrechnung gekürzt. Die genaue Abrechnung habe ich im Anhang hoch geladen. Wegen ein paar Euro wäre mir das zu blöde gewesen, aber 330 € bei 1209 € fand ich jetzt doch ein wenig viel.

So wurde z.B. die Demontage gekürzt, dabei ist nachweislich die Halterung defekt und die Spaltmasse stimmen nicht mehr. Da ist es Unsinn, die Teile im montierten Zustand lackieren zu wollen.

EDIT: Und Entschuldigung, dass die Bilder gedreht sind, auf meinem Desktop werden sie richtig angezeigt, keine Ahnung, warum sie nach dem Upload auf einmal Kopf stehen.

Eventuell kann die Werkstatt hier ja mal helfen und die Bilder drehen?

Ich kann es auf jeden Fall nicht und auf den Kopf stellen beim lesen geht auch nicht, dafür bin ich schon zu alt.....😁

besser?

20141129-115759-6057551576315546983

Ich habe die Bilder nochmal neu hoch geladen, danke für die Hilfe.

Jepp.......

Das sind die üblichen Standardkürzungen. Ich unterstelle mal die Versicherung hier ist die
Arroganz.

Die halten sich für die allerschlausesten auch- und gerade was die Lackiertechnik betrifft.

Lege das deinem SV vor. Der wird dir hier eine technische Stellungnahme zu diesem Quatsch verfassen und
dies natürlich (hoffentlich) in Rechnung stellen.

Diesen Vorgang leitest du dann an diesen Verein weiter.

Gehe aber mal bitte davon aus, dass diese Versicherung erst dann einlenkt, wenn die Klage eingereicht wird.
Sie wird dann per Telefax deinen RA bitten die Klage zurückzunehmen, weil die dort ganz genau Wissen, dass Sie sich mit Ihren supertollen Aussagen -gestützt auf angebliche Erfahrungen im ALZ (Alianz-Zentrum für Technik) vor Gericht eine blutige Nase holen werden.

Nicht nur die Arroganz beschäftigt sich mit der Reparaturtechnik von Autos. Es gibt auch noch andere
Menschen, die sich mit so etwas auskennen..........🙂

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. November 2014 um 13:06:29 Uhr:



Menschen, die sich mit so etwas auskennen..........🙂

Nur wer?

PS.: auch das Geschwätz zu den UPE Aufschlägen, den Verbringungskosten und den Stundensätzen ist nichts neues. Wie alt ist dein Auto ?

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