Parkrempler und KVA vs. Gutachten
So, nach langer unfallloser Zeit hat es jetzt den Wagen meiner Frau erwischt.
Beim Ausparken wurde vom Schädiger ein weiteres Auto auf unseren Astra aufgeschoben, so dass die Stoßstange verkratzt und leicht eingedrückt wurde. Polizei war vor Ort, hat den Unfall aufgenommen und den Schädiger kostenpflichtig verwarnt.
Da der Schädiger leider wie erwartet wenig einsichtig ist und das unter der Hand regeln wollte, habe ich über den Zentralruf seine Versicherung ausfindig gemacht und dort den Schaden gemeldet, da der Schädiger dies nicht tun und mir auch keine Versicherungsnummer geben wollte.
Allerdings bin ich jetzt verunsichert, ob ein Gutachten angemessen ist, da aufgrund der Schadenminderungspflicht ein Gutachter meines Wissens nach erst ab 800 € übernommen wird. Jetzt wollte mich die nette Dame an der Schadenshotline bequatschen, dass bei der A-Versicherung Gutachten erst ab 2000 € übernommen werden und die 800 € angeblich von einem falschen Bericht des ADAC stammen würden.
Die gegnerische Versicherung rät mir (natürlich) dazu, nur einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt erstellen zu lassen.
Nach erster Recherche habe ich heraus gefunden, dass ein Neulackieren der Stoßstange inkl. Montage bei 500 € zzgl. MwSt. beim FOH liegt. Falls die Stoßstange getauscht werden müsste, kommt man schnell über 1000 €. Unter der Annahme, dass die darunter liegenden Pralldämpfer etc. unversehrt geblieben sind.
Problematisch an einem KVA sind natürlich die Übernahme der KVA-Kosten sowie die fehlende Möglichkeit, tiefer liegende Schäden zu entdecken. Für mich als Laien ist jedoch nicht zweifelsfrei klar, ob der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt und ob die nette Dame Recht hat. Gibt es diesbezüglich eine klare Regelung, aus der sich die 800 € ergeben?
Beste Antwort im Thema
So, kleines Update:
Zum Glück hatte ich den KVA noch nicht eingereicht, vor allem da ich selber Bilder machen musste, die aber nicht wirklich aussagekräftig waren.
Gestern waren wir dann beim Gutachter, der noch mehr gefunden hat. U.a. ist noch ein Frontgitter ausgebrochen und die ganzen Halterungen der Stange müssen mit getauscht werden, was man aber erst auf der Bühne gesehen hat. Von daher ergibt sich jetzt fast 1500 € plus 400 € für das Gutachten. Aber alleine die Bilder des Gutachters sind schon das Geld wert, da man jetzt die Schäden besser einschätzen kann. Mal sehen, ob das jetzt flutscht oder ob ich noch zum Anwalt muss.
Und beim Small Talk mit dem Gutachter hat sich ergeben, dass seine letzten Fälle alle auf genau das selbe Schema rausgelaufen sind:
- Versicherung will erst nur KVA
- Bilder muss man selber machen
- Natürlich sind der Versicherung die Bilder zu schlecht
- Versicherung fängt an zu kürzen und will bessere Bilder
- Versicherung bietet an, ihren Gutachter zu schicken
- Am Ende geht es doch zum Anwalt
Fazit: Der Sachbearbeiter der Versicherung findet z.B. 50 € Ersparnis, dafür kommen der Gutachter mit ~400 € und der Anwalt mit ~500 € dazu. Aber 9 von 10 Kunden nehmen das hin und gehen weder zum eigenen Gutachter noch zum Anwalt, so dass es sich trotzdem rechnet.
40 Antworten
Zitat:
@Spidddy schrieb am 29. November 2014 um 13:07:24 Uhr:
Nur wer?Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 29. November 2014 um 13:06:29 Uhr:
Menschen, die sich mit so etwas auskennen..........🙂
Das du wieder dumm dazwischen Reden musst war klar und ist ja nicht neu.
Aber das ist gar nicht mal schlecht, mach doch bitte weiter so.
Wieder ein Nagel mehr zu deinem virtuellen Sarg.
Baujahr 2007, also 7 Jahre.
Und ja, die Vermutung zur Versicherung stimmt.
Tja, dann muss ich also doch nächste Woche zum Anwalt.
Eigentlich traurig, denn der kostet mit Sicherheit mehr als die gekürzten 330 €. Aber gut, die Anwälte wollen ja auch von etwas leben... ;-)
War dein Auto regelmäßig bei BMW zur Wartung?
Nein, das ist nicht der BMW, sondern der Opel.
Und ja, nur leider hat sich der Opel-Händler nach 2 Inspektionen unbenannt und war dann kein Opel-Händler mehr, so dass ein Stempel nicht von Opel stammt. Fand ich im Nachhinein nicht toll, dass mich die Werkstatt nicht daraufhin gewiesen hat, denn die Höhe der Rechnung war noch original und nicht die einer Freien... Denn das hat mich auch die Kulanz bei einem anderen Problem gekostet.
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Sorry, natürlich der Opel ....🙄
Dann kannst du bei den Stundensätzen tatsächlich Probleme bekommen.
Bei der von der Arroganz angegeben "Refenrenzwerkstatt" wäre allerdings zu prüfen
ob die wirklich gleichwertig ist. Das wird nämlich immer gern behauptet, dass reicht aber nicht.
Es muss auch nachgewiesen werden. Auch ist zu prüfen, ob die angegeben Stundensätze auch den Aushanglöhnen entsprechen. Auch da unterlaufen der Allianz immer wieder "bedauerliche Fehler"......😁
Aber sprich erst mal vorher mit deinem SV bevor du was unternimmst.
Ok, danke, werde ich machen. Wobei ich die Kürzungen bei den Löhnen ja noch nachvollziehen könnte, aber die anderen Kürzungen sehen mir schon sehr an den Haaren herbei gezogen aus.
das hast du schon richtig erkannt...😉
Berichte bitte weiter.
Danke
Das mache ich auf jeden Fall, ich finde es selbst ja auch immer doof, wenn sich der TE nicht meldet und man nicht mehr erfährt, wie es ausgegangen ist.
So, ich hatte der Versicherung mit technischer Stellungnahme zu den Kürzungen noch eine letzte Chance mit Frist bis gestern eingeräumt.
Bis gestern kam natürlich nichts, heute hatte ich dann einen Anruf, dass die Versicherung noch dies und das alles gerne hätte, u.a. das Scheckheft als Kopie.
Da wie schon befürchtet das Auto ja nicht mehr nur in der Markenwerkstatt gewartet worden ist, sind die gemachten Abzüge bei den Ersatzteilpreisen und den Aufschlägen durch eine Markenwerkstatt sowie die niedrigeren Stundenlöhne wohl hinzunehmen.
Und dann bleiben fast nur noch die Kürzungen bei den Verbringungskosten, wobei auch die nur in der Markenwerkstatt und nicht in der Referenzwerkstatt anfallen würden.
Mal sehen, ob ich da noch Lust darauf habe und doch noch zum Anwalt gehe, allerdings sind die hier aus dem Ort vor Weihnachten alle schon gedanklich auf der Skipiste und haben mich für den ersten Termin auf nächstes Jahr vertröstet. Und wenn am Ende 50 € mehr rausspringen, dann ist es mir den Aufwand nicht wert.
So, um die Sache hier zum Abschluss zu bringen:
Ich war beim Anwalt, welcher mir aber wenig Hoffnung gemacht hat, da die meisten Kürzungen sich auf das Thema Markenwerkstatt beziehen. Und da der Opel leider nicht durchgehend bei Opel war, sind die diesbezüglichen Kürzungen bzw. der Verweis auf eine OEM-Werkstatt zulässig.
Die restlichen Kürzungen lohnen sich dann aber nicht in Relation zum Aufwand, da dabei vielleicht 50 bis 70 € rausspringen würden. Wenn ich jetzt als Prinzipienreiter auf meinem Recht bestehen würde, dann würde ich es wohl durchziehen. Da ich aber nicht zu der Sorte zähle, lasse ich es gut sein.
So, letzter Nachtrag:
Im Zuge einer Ersatzbeschaffung fiel MwSt. an, die noch nachgefordert wurde. Die MwSt. wurde jetzt noch erstattet, der Nutzungsausfall im Zuge der Ersatzbeschaffung nicht mehr, da zeitlich mit zu großem Abstand.