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Parkrempler!!!

Themenstarteram 7. Juli 2007 um 9:38

Hallo,

hatte heute früh beim Brötchen holen, das Erlebnis der 3. Art. War beim Einparken unvorsichtig und bin mit meinem Heck an die Frontstoßstange des anderen Fahrzeuges. Beim "Gegner-Fahrzeug" war nix zu sehen, bei mir ne Beule neben dem Kennzeichen! Hab dann ca. ne Stunde gewartet, aber hab niemand angetroffen.

Hab mir gedacht das ein Zettel nicht die ideale Lösung ist und bin dann direkt zur Polizei und habe den Vorfall dann gemeldet, worauf die Polizei mit einem wir setzen uns mit dem Geschädigten in Verbindung reagierte und 35 € Verwarnungsgeld für mich.

Hab ich jetzt noch irgendwelche Strafen mit denen ich rechnen muß? Fahrerflucht?Bußgeld?Punkte? Oder hab ich alles richtig gemacht?

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18 Antworten

Nö, wenn du so lange gewartet hast und dann direkt zur Polizei bist, hast du dich absolut korrekt verhalten! Vorbildlich.

Weitere Strafen hast du nicht zu erwarten (auch keine Punkte etc.)

Das einzige, dass du in deinem eigenen Interesse hättest machen können, ist, das gegnerische Fahrzeug zu fotografieren, nicht, dass dir dann noch was angehängt wird, was du nicht warst (weil du sagst, es sein beim Gegner kein Schaden entstanden).

am 7. Juli 2007 um 9:59

Die 35 sind wohl für "Unfall versursachen", nicht für wegfahren.

Hättest auch von dort aus beim Warten die Polizei rufen können, aber so ist es auch ok.

am 7. Juli 2007 um 10:31

Sehe ich, wie meine Vorredner ... Du hast wohl alles richtig gemacht und brauchst Dich in Bezug auf eine mögliche "Straftat" Deinerseits sicher nicht fürchten :)

Gruß

Q

am 7. Juli 2007 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

Du hast wohl alles richtig

jein....

er hätte noch ein paar bilder der ausgangssituation machen sollen....wäre nicht das erst mal, das aus einem "kleinen kratzer" eine komplett neue stoßstange wird.....weil die plötzlich komplett zerstört ist......

am 7. Juli 2007 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

jein....

er hätte noch ein paar bilder der ausgangssituation machen sollen....wäre nicht das erst mal, das aus einem "kleinen kratzer" eine komplett neue stoßstange wird.....weil die plötzlich komplett zerstört ist......

ja richtig, das wurde weiter oben ja auch schon mal gesagt ... allerdings von dem was "rechtlich" von einem Unfallverursacher erwartet wird; da hat er alles richtig gemacht ;)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

jein....

er hätte noch ein paar bilder der ausgangssituation machen sollen....wäre nicht das erst mal, das aus einem "kleinen kratzer" eine komplett neue stoßstange wird.....weil die plötzlich komplett zerstört ist......

selbst MIT Bildern kann Dir das passieren. Leider selbst schon erlebt.

am 8. Juli 2007 um 0:03

Ich glaube Dir das, das passiert auch gelegentlich, aber der Spruch kommt leider auch von Leuten die den Schaden anders einschätzen als er ist. Die Stossstange mag nur 1 cm eingedrückt worden sein und sogar aufgrund der elastischen Beschaffenheit in die Ausgangsform zurückgekehrt sein, d.h. nicht dass dahinter alles ok sein muss. - Nur als Beispiel.

Mit welcher Begründung muss man eigentlich die 35€ abdrücken? :D

am 8. Juli 2007 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe

Mit welcher Begründung muss man eigentlich die 35€ abdrücken? :D

es gibt mehrere möglichkeiten....ich denke hier wird die bußgeldkatalognummer 47.1 zum tragen gekommen sein.....Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet - - mit Sachbeschädigung 35 €

am 8. Juli 2007 um 11:07

Ich dachte eigentlich, bei einem klassischen Parkrempler käme

Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt 20 € (Nr. 48 BKatV)

zum tragen...

Nein, was ich nicht verstehe, warum ich dafür Zahlen muss, also überhaupt. :D

am 8. Juli 2007 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe

Nein, was ich nicht verstehe, warum ich dafür Zahlen muss, also überhaupt. :D

Willst du damit jetzt den ganzen Bußgeldkatalog in Frage stellen? :D

Wenn du dich im Straßenverkehr falsch verhältst, rutschst du nun mal in den Ordnungsbereich der StVO und wirst entsprechend belangt. Die Auffassung, dass man durch den Unfall genug bestraft ist, erweist sich dabei immer wieder als falsch. Die Polizei muss dir bei Bekanntwerden ein Verwarn- oder Bußgeld berechnen, da gibt es keinen Ermessensspielraum.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Willst du damit jetzt den ganzen Bußgeldkatalog in Frage stellen? :D

Natürlich nicht.. ;)

Find es halt nur etwas seltsam (von meinen persönlichen Rechtsbewusstsein her :D ).... wenn ich ohne Absicht einen "Parkrempler" verursache, dann brav zur Polizei gehe und dann erst mal 35 € aufn Tresen legen muss.

am 8. Juli 2007 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe

Find es halt nur etwas seltsam (von meinen persönlichen Rechtsbewusstsein her :D ).... wenn ich ohne Absicht einen "Parkrempler" verursache, dann brav zur Polizei gehe und dann erst mal 35 € aufn Tresen legen muss.

Andererseits wäre es wohl auch eine lustige Sache, wenn man sich durch "Selbstanzeige" vor der Strafe drücken könnte. Sieh es mal so: Die Alternative zu den 35€ lautet Fahrerflucht. Da muss zumindest ich nicht lange überlegen...

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