Parkrempler!!!
Hallo,
hatte heute früh beim Brötchen holen, das Erlebnis der 3. Art. War beim Einparken unvorsichtig und bin mit meinem Heck an die Frontstoßstange des anderen Fahrzeuges. Beim "Gegner-Fahrzeug" war nix zu sehen, bei mir ne Beule neben dem Kennzeichen! Hab dann ca. ne Stunde gewartet, aber hab niemand angetroffen.
Hab mir gedacht das ein Zettel nicht die ideale Lösung ist und bin dann direkt zur Polizei und habe den Vorfall dann gemeldet, worauf die Polizei mit einem wir setzen uns mit dem Geschädigten in Verbindung reagierte und 35 € Verwarnungsgeld für mich.
Hab ich jetzt noch irgendwelche Strafen mit denen ich rechnen muß? Fahrerflucht?Bußgeld?Punkte? Oder hab ich alles richtig gemacht?
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Andererseits wäre es wohl auch eine lustige Sache, wenn man sich durch "Selbstanzeige" vor der Strafe drücken könnte. Sieh es mal so: Die Alternative zu den 35€ lautet Fahrerflucht. Da muss zumindest ich nicht lange überlegen...
Letztlich ist die Strafe im Zweifel unerheblich gegenüber dem Interesse des Geschädigten (wenn wirklich mal mehr kaputt ist). Insofern wäre es shon eine Überlegung wert, ob man Unfallflucht nicht durch zusätzliche Strafen noch "attraktiver" macht.
Ach ja, ich hatte das auch mal. Ist die Polizei mit mir zum Unfallort zurück, hat das halbe Viertel rausgeklingelt bis der Halter gefunden war und dann amtlich festgestellt, das nix beschädigt wurde. Gekostet hat mich das nix. War aber auch hier im Saarland, da läuft sowieso manches lockerer als im Rest-Deutschland...
War bei mir ähnlich - ich wurde nur (fern)mündlich verwarnt, als ich telefonisch die Situation geschildert habe (war mir nicht sicher, ob der Schaden in der Stoßstange des Autos hinter mir nicht doch von meiner Anhängerkupplung kam - gehört und gespürt hatte ich zwar nichts, aber ich bin noch nicht so häufig mit meiner Anhängerkupplung in fremde Stoßstangen gefahren, und bevor ich jemanden auf seinem Schaden sitzen lasse...)
Der Beamte hat den Halter ermittelt und angerufen. Hat sich dann hinterher nochmal bei mir gemeldet und mir erzählt, dass es sich um einen Altschaden handelt. Mit dem Kommentar "aber trotzdem besser zu oft bei uns anrufen als einmal zu selten"
MfG, HeRo
letzendlich hängt es auch vom jeweiligen polizeibeamten ab, der einem gegenübersteht, ob man nur mündlich verwarnt oder direkt zur kasse gebeten wird....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
letzendlich hängt es auch vom jeweiligen polizeibeamten ab, der einem gegenübersteht, ob man nur mündlich verwarnt oder direkt zur kasse gebeten wird....
Ja, offiziell haben sie aber glaube ich keinen Ermessensspielraum. Ich glaube die wenigsten Polizisten würgen einem aufgewühlten Verursacher eines Blechschadens gerne noch ein Bußgeld rein...