Parkrämpler, Lackschäden. Gutachter erforderlich?

Hallo Motor-Talker,

dies ist zum Glück mein erster Unfall.
Gestern ist mir jemand in mein Parkendes Auto gefahren (Schuld ist eindeutig klar).
Der Herr war so nett und hat mich darüber benachrichtigt, wir haben alle Daten getauscht. Die Polizei wollte wegen so einem kleinen Schaden nicht ausrücken.

Nach der ersten Sichtung des Schadens betrifft es nur die Heckleuchte (Kratzer) und die Stossstange hinten (Dellen und Lackschäden).

Das Fahrzeug ist ein 2 Jahre und 10 Tage alt Skoda Super Combi mit 34.000 Km Laufleistung und wurde stets in der Skoda Fachwerkstadt gewartet.

Die Versicherung des Herren rief mich und sagte ich soll eine Abtrettungserklärung unterschreiben.

Die Frage die sich mir stellt, soll ich bei diesem Schaden (Siehe Bilder) einen Gutachter beauftragen.

Mir ist klar, dass eine genaue Beurteilung der Kosten aufgrund der Fotos nicht möglich ist. Ich hätte nur gerne eine Einschätzung von euch.

Vielen dank für euere Hilfe

Beste Antwort im Thema

Hi,

die gegnerische Versicherung will das du eine Abtretungserklärung unterschreibst? Wem gegenüber denn?

Ich vermute der Schaden wird teuer als du vermutest. neue Heckstoßstange,neue Rückleuchte + lackierung und montage.

Da landest du deutlich über 1000€.

Ich würde an deiner Stelle zu deiner Skoda Werkstatt fahren,die werkstatt soll dann eine Einschätzung vornehmen oder gleich einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen.

Die gegnersiche Versicherung soll dann sagen ob sie nach diesem Kostenvoranschlag abrechnen will oder ob sie ein Gutachen haben will. Wenn ja such dir einen eigenen Gutachter bzw. laß dir von deiner Skoda werkstatt einen empfehlen/rufen.

Gruß Tobias

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Hat die Gegenseite scheinbar nicht gestört. Und seitdem ich paar mal Stress mit der gegnerischen Versicherung hatte, gebe ich das generell direkt an den Anwalt, bzw der Gutachter. Zumindest war ich so nett die Polizei nicht zu rufen, weil er Kunden im Taxi hatte. Hab mal 5,5 Monate auf mein Geld von der Huk gewartet.

ach.. dein gutachter gibt immer alles dem anwalt.. na das wird ja immer besser xD

Der lässt mich immer sonen Wisch unterschreiben und übergibt es dann seinem "Hausanwalt". Gutachter und Anwalt rechnen dann direkt mit der Versicherung ab und ich warte dann einfach nur aufs Geld.

So schachert man sich i.d.R. unnötigerweise (uiiiiiiii ich habe mich wohl verschrieben) beispielsweise die Aufträge zu welche von der Gemeinschaft (Anwaltskosten) schön getragen werden müssen (aber meißt unnötig sind)...

Es lebe das Deutsche Schadenrecht, naja, das sind genau die Gesellen, die bei z.b. Allianz Fairplay das Maul aufreißen, jede Wette...

Meine Meinung...

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Hi,

es gibt halt einfach zu viele Anwälte. Wenn sie sich net mit solchen Dingen beschäftigen müssen die die Republik mit überteuerten Abmahnungen überziehen 🙄

Glücklicherweise hatte ich bisher noch keine probleme bei Schadensabwicklungen. Die letzt ist aber auch schon wieder ein paar jährchen her. Wenn man weiß was einem zusteht und das in den Anschreiben auch entsprechend klar macht zahlen die versicherungen in vielen Fällen problemlos. Am besten noch ein paar Positionen zum streichen dazuschreiben dann ist auch der Sachbearbeiter glücklich 🙄

Bei unklaren oder problematisch fällen ist ein Anwalt aber sicher ein wichtige Option für den geschädigten.

Gruß Tobias

Hallo,

bei dem Schadenbild handelt es sich jedenfalls nicht mehr um einen Bagatellschaden.
Am Fahrzeug ist zudem ein merkantiler Minderwert festzulegen und den bekommst Du nur erstattet, wenn ein Gutachten erstellt wird.
Werkstätten dürfen keine Wertminderung festlegen, wer meint er könne mit der Versicherung selber zwecks einer Wertminderung verhandeln, wird in den meisten Fällen Pech haben.
Die Versicherungsfraktion möge hier der Ansicht sein, dass bei Schraubteilen kein merkantiler Minderwert entstehe, da ja der Schaden wieder vollständig mit Erneuerung des beschädigten Bauteils beseitigt wird.
Fakt ist, dass es sich im vorliegenden Schadensfall um einen offenbarungspflichtigen Schaden handelt, der zu einem geringeren Verkaufserlös führt als ein unbeschädigtes Fahrzeug mit den gleichen Eckdaten.
Und wie hier manche auf die Idee kommen, dass eine neue Stossfängerverkleidung eine Werterhöhung des Fahrzeuges verursacht entschließt sich meiner Kenntnis!?

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

bei dem Schadenbild handelt es sich jedenfalls nicht mehr um einen Bagatellschaden.
Am Fahrzeug ist zudem ein merkantiler Minderwert festzulegen und den bekommst Du nur erstattet, wenn ein Gutachten erstellt wird.

Ein Gutachten sollte einem Geschädigten als Beweissicherung dienen, um seinen Anspruch gegenüber dem Schädiger zu begründen. Ein Gutachten, in dem alle Beschädigungen am Stoßfänger des TE als schadenbedingt aufgeführt sind und in dem auch noch eine Wertminderung attestiert wird, ist nichts wert. Hier hat sich ein Versicherer schon bereit erklärt, dem TE ohne Gutachgen einen neuen Stoßfänger zu spendieren! Sei´s drum. Sachverständige und Anwälte wollen auch leben und werden für ihre Tätigkeit bezahlt. Stellt sich nur die Frage, von wem!

Zitat:

@Golf5GTI/DSG schrieb am 23. August 2012 um 07:24:55 Uhr:


So schachert man sich i.d.R. unnötigerweise (uiiiiiiii ich habe mich wohl verschrieben) beispielsweise die Aufträge zu welche von der Gemeinschaft (Anwaltskosten) schön getragen werden müssen (aber meißt unnötig sind)...

Es lebe das Deutsche Schadenrecht, naja, das sind genau die Gesellen, die bei z.b. Allianz Fairplay das Maul aufreißen, jede Wette...

Meine Meinung...

Na, ja, nicht der geschädigte ist Schuld, sondern der Verursacher.
Warum soll sich der Geschädigte mit Paperkram und anderen Dingen befassen, blos damit es für die Versicherung billiger wird.
Wenn die Versicherung das alles nicht will, kann sie doch rechtzeitig vorher ein großzügiges Angebot unterbreiten. Nein, im Gegenteil, ohne Anwalt verlieren die meisten Geschädigten viel Geld.

Im Gegensatz dazu wird der Schädiger kaum zur Kasse gebeten. Wenn es welche treffen soll, dann doch bitte die Verursacher, zB durch Selbstbeteiligungen, oder deutlichere Rückstufungen auf den 2-10fachen Haftpflichtsatz. Und natürlich gehören Kaskoversicherungen verboten, insoweit jedenfalls sie Schäden durch Selbstverschulden abdecken.

Von "Schachern" der Geschädigten kann keine Rede sein und die Schädiger sind diejenigen, die das Maul aufreissen.

Amen.

Zitat:

@schwemmer1958 schrieb am 21. Mai 2016 um 00:26:32 Uhr:


Und natürlich gehören Kaskoversicherungen verboten, insoweit jedenfalls sie Schäden durch Selbstverschulden abdecken.

Sehe ich genauso! Und Unfallversicherungen, die bei Eigenverschulden leisten auch und..., ach diese scheiß Versicherungen!

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