Parkplatzschaden an BMW 5er
Hallo!
Ich habe vor einigen Tagen einen "Parkplatzrempler" verursacht. (Fotos vom geschädigten Fahrzeug im Anhang).
Ich habe mich sofort mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt und ihm mitgeteilt, dass ich den Schaden entweder von meiner Haftpflicht regulieren lasse oder ihm so Geld gebe.
Der Geschädigte hat sich zur Feststellung der Schadenshöhe erstmal an seine BMW-Werkstatt gewandt. Die hatte wohl keine Lust sich darum zu kümmern und hat ihn zu einem Kfz-Sachverständigen geschickt. Ergebnis: Schadenshöhe: 741 € (inkl. MwSt.) (telefonisch durch den Geschädigten mitgeteilt). Ich weiß nicht, ob hier schon irgendwelche Begleitkosten (z.B. Nutzungsausfall, Mietwagen) enthalten sind und was das Gutachten selbst kostet.
Wenn ich den Schaden von meiner Haftpflicht regulieren lasse, falle ich um 12 schadenfreie Jahre zurück, was für die nächsten Jahre Mehrbeiträge von 585 € bedeutet.
Ich habe mir die Stoßstange des Geschädigten angesehen. Es ist nichts eingedrückt, verbogen oder locker. Auch wenn ich Laie bin, finde ich es übertrieben, wegen eines solchen auf den ersten Blick vergleichsweise harmlosen Parkplatzschadens gleich einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Es gibt ja auch entsprechende Regelungen zu sog. Bagatellschäden.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass, wenn so ein Fall mal bei einem Sachverständigen gelandet ist, dieser das so hinrechnet, dass er über der an manchen Stellen genannten Bagatellschadengrenze von 700 € landet, um mögliche Streitereien zu vermeiden. Und der Geschädigte freut sich natürlich über den Geldsegen – denn professionell wird er den Schaden sicher nicht beheben lassen (er sagte mir, er kennt da jemand…).
Was die Schadenshöhe angeht, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen (wenn nachweislich Schäden am Unterbau vorhanden wären oder sich die Stoßstange selbst verzogen hätte – wovon aber nichts zu sehen war).
Ich will auch nicht, dass der Geschädigte durch die Sache schlechter gestellt wird. Sein Auto soll in den Zustand davor (und als fabrikneu würde ich den gerade nicht bezeichnen) versetzt werden oder er eine entsprechende Entschädigung erhalten. Auch will ich ihm nicht vorschreiben, ob oder wo er den Schaden zu beheben hat.
Meine Fragen:
Habe ich einen Anspruch, den Bericht des Sachverständigen einzusehen?
Habt ihr Erfahrung, wie hoch so ein Schaden wäre, wenn wirklich nur oberflächliche Schäden vorhanden wären?
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Beste Antwort im Thema
Es ist immer das selbe.
Erst wird anderen Leuten das Auto kaputt gefahren und dann wird rumgejammert und sofort Betrug unterstellt, wenn es an das bezahlen geht..........🙄
Wenn man keine Ahnung von so etwas hat, ist das ja nicht weiter schlimm.
Aber dann sollte man sich mit seinen Verdächtigungen und Unterstellungen am besten zurück halten.
So etwas ist einfach nur daneben..........😠
Delle
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
du hast es anscheinend immer noch nicht begriffen...🙄Nochmal jetzt extra für dich, obwohl ich wenig Hoffnung habe, das du es nun verstehst:
Dieses Urteil ist kein Persilschein. Es bedeutet nicht, dass jeder Schaden mit Smart Repair zu reparieren ist.
Ich habe auch nicht behauptet, dass das immer anwendbar ist.
Zitat:
Dadurch könnte die Entschädigung weiter sinken.
Google doch mal nach "Konjunktiv", ich glaub, du hast da manchmal Verständnisprobleme.
Im Übrigen ist das nicht der einzige Punkt, bei dem eine Kürzung in Betracht kommt. Auch z.B. die Frage, welche Stundensätze der Gutachter aufschreibt, wird die Versicherung prüfen.
Daher meine Empfehlung, den Schaden erstmal über die Haftpflichtversicherung abzuwickeln, da sitzen die Experten, die wissen, was zu erstatten ist und was nicht. Daher sollte der TE diesen (kostenlosen) Service nutzen und dann ggf. den Schaden zurückkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dieses Urteil ist kein Persilschein. Es bedeutet nicht, dass jeder Schaden mit Smart Repair zu reparieren ist.
Und dieser vom TE gezeigten schon überhaupt nicht.
Ach, wirklich nicht??? Nachdem du mir nicht glaubst:
Zitat:
Original geschrieben von situ
Hatte sowas (sogar mit kleinem Knick) am eigenen Fahrzeug vor 3 Jahren (mit einem Mast als Partner beim Rückwärtsstoßen nachts): 220 EUR + MwSt durch eine Smart Repair Werkstatt, die hier einen anerkannten Namen hat.
Vielleicht solltest du dich mal mit dem State of art bei smart repair schlaumachen...
@fordfuchs
Zitat:
Mit einer Smart-Repair-Reparatur würde ich mich als Geschädigter hier jedenfalls nicht zufrieden geben.
Mit was sich der Geschädigte zufrieden gibt oder nicht, ist irrelevant, das entscheiden andere, im Zweifel eben der Richter.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Google doch mal nach "Konjunktiv", ich glaub, du hast da manchmal Verständnisprobleme.
Entdchuldige bitte, aber wenn hier ein nichts vom Thema versteht, dann bist doch wohl eher du das. 🙂Im Gegensatz zu dir muss ich auch nichts ergoogeln. Wir sprechen hier nämlich von Dingen, mit denen ich tagtäglich in meinem Beruf zu tun habe.
Hier einen mit hastig erlesenen "Halbwissen" auf dicke Hose machen reicht eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Ach, wirklich nicht??? Nachdem du mir nicht glaubst:Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dieses Urteil ist kein Persilschein. Es bedeutet nicht, dass jeder Schaden mit Smart Repair zu reparieren ist.
Und dieser vom TE gezeigten schon überhaupt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Vielleicht solltest du dich mal mit dem State of art bei smart repair schlaumachen...Zitat:
Original geschrieben von situ
Hatte sowas (sogar mit kleinem Knick) am eigenen Fahrzeug vor 3 Jahren (mit einem Mast als Partner beim Rückwärtsstoßen nachts): 220 EUR + MwSt durch eine Smart Repair Werkstatt, die hier einen anerkannten Namen hat.Was du hier aus irgendwelchen Postings herausliest und als "State of art bei Smart Repair" darstellst ist einfach Klasse..🙄
Naja, woher sollst du das auch Wissen, bist halt jemand der gerne mal was zum Thema schreibt.
Irgendwas halt..........
Für Dich wäre es sicher am kostengünstigsten, wenn Du den Schaden Deiner Versicherung meldest und ihn regulieren lässt. Du hast dann die Möglichkeit, ihn zurückzuzahlen und steigst nicht im Beitrag.Zitat:
Original geschrieben von wrft2009 Original geschrieben von wrft2009
Daher meine Empfehlung, den Schaden erstmal über die Haftpflichtversicherung abzuwickeln, da sitzen die Experten, die wissen, was zu erstatten ist und was nicht. Daher sollte der TE diesen (kostenlosen) Service nutzen und dann ggf. den Schaden zurückkaufen.
Das hat Hafi am 06.11.2010 bereits schon geschieben.
Merkst du was Fachmann? 😁
daher hatte ich auch geschrieben:
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Ja, ich würde das auch so machen.
Ich hatte nur darüber hinaus darauf aufmerksam gemacht, dass dabei auch die Versicherung die Schadenshöhe auf ihre Berechtigung hin prüft. (Und um diese Prüfung ging es dem TE ja)
ja. die Welt ist schon gemein ... erst kommen die Versicherungen und ziehen über's Schadensmanagement die Leute von den unabh. SV ab, und jetzt akzeptieren die die Versicherungen nichtmal mehr die paar verbliebenen Gutachten der unabh. SV ... kein Wunder, dass da Frust aufkommt.
Und wenn es dir nicht passt, dass jeder hier schreiben darf, der will, dann verlasse doch das Forum und registriere dich bei
www.sachverstaendige-unter-sich.de
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
daher hatte ich auch geschrieben:
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Ich hatte nur darüber hinaus darauf aufmerksam gemacht, dass dabei auch die Versicherung den Schaden auf ihre Berechtigung hin prüft. (Und um diese Prüfung ging es dem TE ja)Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Ja, ich würde das auch so machen.ja. die Welt ist schon gemein ... erst kommen die Versicherungen und ziehen über's Schadensmanagement die Leute von den unabh. SV ab, und jetzt akzeptieren die die Versicherungen nichtmal mehr die paar verbliebenen Gutachten der unabh. SV ... kein Wunder, dass da Frust aufkommt.
Gott sei Dank gibt es Dich um die Geschädigten aufzuklären und ihnen den *richtigen* Weg auf zu zeigen.
Gruß Peter
PS: Übrigens war dieses Urteil auch nur eine Einzelfallentscheidung und ist für Andere nicht bindend 😛
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
PS: Übrigens war dieses Urteil auch nur eine Einzelfallentscheidung und ist für Andere nicht bindend 😛
Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung, jedoch kommt es nicht vom AG Hintertupfing, sondern vom LG.
Es hat daher auch schon ne Gewisse Bedeutung, zumindest können die Versicherungen mal drauf verweisen, in ihren Abrechnungen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
ja. die Welt ist schon gemein ... erst kommen die Versicherungen und ziehen über's Schadensmanagement die Leute von den unabh. SV ab, und jetzt akzeptieren die die Versicherungen nichtmal mehr die paar verbliebenen Gutachten der unabh. SV ... kein Wunder, dass da Frust aufkommt.
Zitat:
Und wenn es dir nicht passt, dass jeder hier schreiben darf, der will, dann verlasse doch das Forum und registriere dich bei
www.sachverstaendige-unter-sich.de
Du kannst schon schreiben was du möchtest....🙂
Nur wenn es Grütze ist, dann schreibe ich es dir halt......😁
Hast Recht, die Welt, auch und gerade bei MT kann sooo gemein sein..🙁
Kannst ja bei den Mod`s einen Antrag stellen. Vieleicht schicken die mich dann in den wohlverdienten Ruhestand.....🙂
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung, jedoch kommt es nicht vom AG Hintertupfing, sondern vom LG.Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
PS: Übrigens war dieses Urteil auch nur eine Einzelfallentscheidung und ist für Andere nicht bindend 😛
Es hat daher auch schon ne Gewisse Bedeutung, zumindest können die Versicherungen mal drauf verweisen, in ihren Abrechnungen ;-)
Du bist echt der Bringer...
Wenn dieses Urteil doch sooo eine Bedeutung hat, wieso gibt es dann eine Versicherung die trotz weit über 1.000 Urteile gegen sie, und davon allein 3 BGH Entscheidungen!!!, sich nicht daran hält!?!
Wir kennen weder den Hintergrund noch die Entscheidungsgründe wieso so entschieden wurde.
Abgesehen davon entscheiden letztendlich Sachverständige welcher der richtige und wirtschaftlich vertretbare Weg einer Instandsetzung ist und nicht Leute wie Du! Auf diesem Sachverstand bauen Richter auf und nicht auf Wunschdenken der Schädiger!
Gruß Pater (natürlich Peter 🙄 )
Langsam wird es echt peinlich.........🙁
Wie kann man mit so wenig Sachverstand nur so eine dicke Lippe riskieren......🙄
"und jetzt akzeptieren die die Versicherungen nichtmal mehr die paar verbliebenen Gutachten"
Ich bin sicher er googelt schon wieder eifrig und dann bekommen wir aber wieder richtig Kontra hier, au weia.....😰
Oder wieder richtig was zu lachen....😁*
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Wir kennen weder den Hintergrund noch die Entscheidungsgründe wieso so entschieden wurde.
Klar kennst du die nicht, dazu müsstest du ja das Urteil lesen... und dazu müsste man lesen können ...
Link siehe oben
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Klar kennst du die nicht, dazu müsstest du ja das Urteil lesen... und dazu müsste man lesen können ...
*
was habe ich geschrieben? 😁
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Klar kennst du die nicht, dazu müsstest du ja das Urteil lesen... und dazu müsste man lesen können ...Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Wir kennen weder den Hintergrund noch die Entscheidungsgründe wieso so entschieden wurde.Link siehe oben
Hier klinke ich mich aus. Ich lasse mich nicht von jemanden mit soviel Ahnung wie ein Meter Feldweg beleidigen!!!
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Auf diesem Sachverstand bauen Richter auf und nicht auf Wunschdenkender Schädiger!Auftraggeber.
Sorry, aber den konnt ich mir jetzt nicht verkneifen.😁
Hafi
Tja Hafi,
wenn hier solche Dampfplauderer mit dem Fachverstand einer Putzfrau schreiben -und das auch noch Grottenschlecht- aber anderen unterstellen Sie können nicht lesen, kann man sich schon mal aufregen und da passiert halt sowas...😉
Gruß
Delle
Jungs passt bloß auf, der liebe "wrft2009" kennt sich beim Thema VS voll gut aus! Schaut ihr hier:
http://www.motor-talk.de/.../...ahrzeug-auf-erstfahrzeug-t2973203.html