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Parkplatz als Lagerplatz tolerieren?

Themenstarteram 14. Februar 2022 um 18:36

Hallo zusammen,

Ich brauche mal eure Meinungen. Folgende Situation:

Wir Wohnen in einer Wohnanlage welche in einer Sackgasse angelegt ist. Ca. 40 Haushalte. Jeder Haushalt hat 1 TG–Stellplatz. In der Sackgasse selbst gibt es Freies Parken für maximal 10 Fahrzeuge (z. B. Für Besucher oder Zweitwägen, öffentlicher Verkehrsraum). Abseits von der Sackgasse ist Parken nicht möglich (mind. 3–400m weiter).

Wie ihr euch schon denken könnt geht die Rechnung nicht auf wenn der durchschnittliche Haushalt deutlich mehr als 1 Fahrzeug hat. Wir sind auf dem Land ohne nennenswerten ÖPNV.

Nun gibt es eine Person, wir nennen Sie Person A, die einen PKW, ein Wohnmobil und einen Anhänger besitzt. Der PKW steht immer in der TG. Das Wohnmobil parkt dauerhaft auf einem der 10 freien Stellplätze und wird 1x im Jahr für den Sommerurlaub bewegt. Find ich ja schon Rücksichtslos gegenüber der Allgemeinheit, aber gut. Der ANHÄNGER parkt dauerhaft auf einem weiteren Stellplatz und dient dem Eigentümer als LAGER für sein Brennholz. Der Hänger wird 1x im Jahr bewegt um im Herbst neues Holz zu holen. Und genau dies finde ich jetzt etwas zu egoistisch. Wir haben selber 2 PKW und einer von uns muss immer schauen wo er/sie bleibt. Schlimmstenfalls muss meine Partnerin mit Sack und Pack und Baby 400m entfernt Parken nur weil diese Person den Parkplatz als Holzlager verwendet. Wie seht ihr das? Bin ich zu „Arschig“ wenn ich darauf bestehe das er den Parkplatz freigibt?

Person B parkt manchmal aus Faulheit draußen obwohl dann der TG—Stellplatz leer bleibt, aber da kann man wohl nichts machen.

Ist es nicht etwas Rücksichtslos der Nachbarschaft gegenüber Parkraumbewirtschaftungen so zu verschwenden? Wie seht ihr das? Oder bin ich zu engstirnig?

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16 Antworten

Du bist nicht arschig und der Gesetzgeber hat da schon lange vorgesorgt

https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger-parken/

https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil-parken/

am 14. Februar 2022 um 18:56

Leider hilft die StVO nicht wirklich, wenn der Besitzer halt alle 14 Tage einen neuen Parkvorgang durchführt. Denn das reicht. Leider.

Die Frage stellt sich auch, wer ist der Besitzer / Betreiber des Parkplatzes?

Auf der Schiene könnte es auch eine Problemlösung geben.

MfG kheinz

Grundsätzlich wäre zu klären, wem welcher Platz gehört.

Handelt es sich um Eigentum (z. B. Sondereigentum bei Wohneiegntumsgemeinschaften), kann der Eigentümer mit seinen Stellplätzen verfahren wie er will- solange er sich an die Vorschriften hält.

Bei Wohnanlagen zur Miete werden üblicherweise Stellplätze angemietet. Auch in diesem Fall kann der Besitzer seine Fahrzeuge dort abstellen, wie er will.

Stehen die Stellplätze eines nicht öffentlichen Bereiches ungeordnet des Bewohnern zu, wäre die Hausverwaltung anzusprechen.

Befinden sich die Stelflächen jedoch im öffentlichen Bereich, wird es schwierig.

Wir haben ähnliches mit einem großen Bootsanhänger im Wohngebiet durchgemacht. Trotz einer hohen Zahl von Strafzetteln wurde der Anhänger seltenst bewegt und wenn, dann nur alle paar Wochen einige Meter weiter geschoben. Das sich machtlos zeigende Ortnungsamt kam dann erst nach einer Anzeige beim Landratsamt in die Hufe, der Anhänger wurde dann endlich entfernt.

Gegen das Abstellen des Wohnmobils, so ärgerlich das auch ist, hast Du jedoch keine Chance, sofern es ordnungsgemäß zugelassen ist und die Stellflächen nicht als reine Pkw-Flächen ausgewiesen sind.

am 14. Februar 2022 um 19:07

Blöde Situation, bei der es keine Lösung gibt, da nun mal zu wenig Parkplätze zur Verfügung stehen. Geparkte Hänger als Lager sind streng genommen eine unerlaubte Sondernutzung, auch wenn der Hänger angemeldet ist, die Sondernutzung musst du aber erst mal nachweisen. Das wär der einzige Ansatzpunkt, den ich sehe.

Ich will dir nicht ans Knie treten, aber "Schlimmstenfalls muss meine Partnerin mit Sack und Pack und Baby 400m entfernt Parken nur weil diese Person den Parkplatz als Holzlager verwendet." sehe ich ganz anders: Deine Partnerin muss entfernt parken, weil du ihr nicht den TG-Platz überlässt.

@situ oben schreibst Du "1x im Jahr" ... nun werden sie doch 2wöchentlich bewegt?

Ob es, rechtlich, sowas wie Scheinbewegung gibt (0,5m vor für die Ventilstellung) entzieht sich meienr Kenntnis ... da wirst Du das Ordnungsamt anrufen müssen

Brauchst Du nicht auch Brennholz?

am 14. Februar 2022 um 19:15

Zitat:

@situ schrieb am 14. Februar 2022 um 19:56:06 Uhr:

Leider hilft die StVO nicht wirklich, wenn der Besitzer halt alle 14 Tage einen neuen Parkvorgang durchführt. Denn das reicht. Leider.

Das reicht nicht immer so ganz. Das bloße Umparken des Anhängers von einem Parkplatz zu einem anderen ist nicht ausreichend, wenn der Parkvorgang innerhalb desselben Bereiches erfolgt, da die Zwei-Wochen-Frist hierdurch nicht unterbrochen wird. Wird mit dem Anhänger eine kurze Fahrt außerhalb des Gebietes nur zu dem Zweck unternommen, den Anhänger anschließend wieder im gleichen Bereich abzustellen, wird ebenso die Zwei-Wochen-Frist nicht unterbrochen. Die Zwei-Wochen-Frist ist nur dann wirksam unterbrochen, wenn andere Kraftfahrzeuge eine reelle Chance erhalten, auf dem bisher genutzten Parkstand zu parken. Dazu gibt’s genügend Urteile. Falls ein Gespräch mit dem Halter nicht fruchtet, wär das ein fürs Ordnungsamt gangbarer Weg … Ärger und Nachbarschaftsstreit ist damit vorprogrammiert. Sich alles gefallen lassen ist aber auch keine Lösung.

am 14. Februar 2022 um 19:20

Mir ist vollkommen entgangen, dass ich irgendwo etwas von 1 Jahr geschrieben hätte.

Ich bezog mich auf die Aussage in einem Link, den jemand ergooglete (überflüssiges Zitat weggelassen, weil unmittelbares Folgeposting).

Zu der Art des " wirksamen" Umparkens gibt es Aussagen - ist leider einfach und schnell erledigt.

Nein, ich brauche keinen Diebstahltipp. Reichlich rechtmäßig erworbenes Kaminholz lagert auf dem Grundstück.

Was ein rechtswirksamer Umparkvorgang ist, wird auch von Leuten, die es wissen sollten, (ADAC & Co.) unterschiedlich dargestellt. Urteile dazu kenne ich nicht. Wäre interessant, eines der vielen zu verlinken und dem ADAC mitzuteilen, damit er seine Aussage ggf. ändert.

Hier z. B. wechseln die Besitzer zweier Werbeträgeranhänger alle 14 Tage die Straßenseite gegen einander (von Hand). Wüsste ich ein passendes Urteil, würde ich die Behörde mal darauf stoßen.

TE ... der Koffertrailer wird wohl am WoMo hängen. Kann man nichts machen weil es völig i.O. ist. Vielleicht sollte man auf der Gemeinde mal wegen der Schaffung von mehr Parkraum für junge Familien nachfragen. Als Alternative käme zwar die Schaffung eines nutzbaren ÖPNV in Betracht, aber das wird sowieso nichts.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 14. Februar 2022 um 19:43:37 Uhr:

Du bist nicht arschig und der Gesetzgeber hat da schon lange vorgesorgt

https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger-parken/

https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil-parken/

Zitat aus deinem link:

Wie lange darf ein Wohnmobil im Wohngebiet parken?

Im Gegensatz zu Wohnwagen, die laut § 12 Absatz 3b StVO maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden dürfen, gibt es für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen keine zeitliche Begrenzung. Sofern es über eine Zulassung verfügt, dürfen Sie dort mit Ihrem Wohnmobil dauerhaft parken. Wiegt Ihr Camper mehr als 7,5 Tonnen, dürfen Sie damit in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken (§ 12 Absatz 3a StVO).

Die Zwei-Wochen-Frist wurde ja schon erläutert. Ebenso, dass der Nachweis schwierig ist. Soweit, so schlecht.

Aber wenn der Anhänger dauerhaft mit Brennholz beladen ist, würd eich mal übers Ordnungsamt die Schiene mit der ordnungsgemäßen Nutzung, Stichwort Sondernutzung versuchen.

Ein Anhänger dient dem Transport größerer und schwerer Objekte, die nicht ins Auto passen oder aus anderen Gründen nicht ins Auto geladen werden können (Schüttgut). Man holt also etwas mit dem Anhänger, fährt es zum Zielort, entlädt, usw.

Wenn aber jemand dauerhaft das gleiche Brennholz auf dem Anhänger liegen hat und der Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum steht, ist das nicht mehr erfüllt. Dann wird der Anhänge rnicht zum Transport, sondern als Lagerraum genutzt. Dafür ist aber ein öffentlicher Parkplatz nicht da. Das ist eine Sondernutzung.

In etwa vergleichbar mit den Werbeanhängern, die oft an Ausfallstraßen rumstehen und nicht zum Transport genutzt werden, sondenr nur für die Werbung.

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 14. Februar 2022 um 19:36:00 Uhr:

...

Wir haben selber 2 PKW und einer von uns muss immer schauen wo er/sie bleibt. Schlimmstenfalls muss meine Partnerin mit Sack und Pack und Baby 400m entfernt Parken nur weil diese Person den Parkplatz als Holzlager verwendet. Wie seht ihr das? Bin ich zu „Arschig“ wenn ich darauf bestehe das er den Parkplatz freigibt?

...

wieso muss deine Partnerin mit Sack und Pack und Baby 400m entfernt parken?

Ich dachte ihr hättet auch einen eigenen Stellplatz...

Warum kümmerst du dich nicht um Dinge die wichtiger sind. Die Anlage pflegen, mit deinem Nachbarn mal nett unterhalten und ein Bierchen trinken. Offensichtlich hast du keine Parkplatznot und möchtest möglicherweise erziehen. Wie endet das ?Russland gegen Ukraine?

Mit so einem Stress verkürzt du dir deine Lebenszeit. Wie alt bist du? Wie viel Zeit möchtest du für eine Lösung einplanen? Viel Spaß beim ärgern und Frust pflegen :-)

am 14. Februar 2022 um 20:34

Oh Gott. Ein Psychiater. Oder Pastor. Oder Lehrer. Oder ....?

Aber TE - vielleicht solltest du dich wirklich auf Wichtigeres konzentrieren. Z. B. auf Problemlösungen zu rücksichtslosen Autofahrern, die in Zufahrten wenden oder Datenschutz & Kfz-Brief. Du findest hier einiges. Aber kostbare Lebenszeit kostet das natürlich auch.

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