Parkhaus: Rechts vor Links
Interessantes Urteil zum Thema Rechts vor Links in einem Parkhaus
https://www.augsburger-allgemeine.de/.../...m-Parkhaus-id58103141.html
Im verhandelten Fall fuhr ein Mann mit seinem Auto über eine Rampe in ein Parkhaus. Diese Spur kreuzte eine andere Gasse. Von dort kam ein anderes Auto und stieß mit dem ersten zusammen. Der Einfahrende verlangte vollen Schadenersatz vom anderen. Dieser habe nicht gemäß "rechts vor links" gewartet und den Unfall verursacht. Die Versicherung wollte allerdings nur die Hälfte zahlen. Sie war der Ansicht, vor Ort hätte das Gebot der Rücksichtnahme gegolten. Die Sache ging vor Gericht.
Das gab der Versicherung Recht. Demnach kann die Vorfahrtsregel des Paragrafen 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch in einem öffentlichen Parkhaus gelten, also "rechts vor links". Doch das hängt davon ab, ob die Spuren dem sogenannten ruhenden Verkehr dienen, also dem Suchverkehr dienen oder ob sie auch Straßencharakter haben.
Die Fahrgasse des Autofahrers im Parkhaus diente nach Ansicht des Gerichts dem Rangierverkehr. Aber auch die Rampe war nicht Teil des Fließverkehrs. Denn an deren Ende und im Kreuzungsbereich befanden sich bereits Stellflächen. Daher sei stets mit Suchverkehr zu rechnen gewesen. So sei Paragraf 8 nicht anwendbar und die geteilte Schuld hielt das Gericht als angemessen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. September 2020 um 10:27:01 Uhr:
Für den einen oder anderen ist das Urteil bestimmt von Interesse.
Dann mach doch einen Blog auf. 😉
Ich darf dich nochmals auf den Stickythread hinweisen? Erster Absatz?
Zitat:
Für das Unterforum Verkehr & Sicherheit gelten daher ab sofort die folgenden Spielregeln:
Threads, die ausschließlich zur Provokation oder ohne konkrete Frage geöffnet wurden, werden kommentarlos gelöscht.
Du eröffnest hier ständig irgendwelche Threads mit irgend einem Artikel/Urteil ohne konkrete Frage.
Da kann man das Wort Spam durchaus mal in den Mund nehmen.
Würde man das konsequent durchsetzen, wären die Meisten deiner Threads hier im V&S schon im Nirvana verschwunden.
Wie bereits von anderen dargelegt ist das Urteil auch keine Überraschung und kalter Kaffee.
32 Antworten
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. September 2020 um 10:27:01 Uhr:
Für den einen oder anderen ist das Urteil bestimmt von Interesse.
Dann mach doch einen Blog auf. 😉
Ich darf dich nochmals auf den Stickythread hinweisen? Erster Absatz?
Zitat:
Für das Unterforum Verkehr & Sicherheit gelten daher ab sofort die folgenden Spielregeln:
Threads, die ausschließlich zur Provokation oder ohne konkrete Frage geöffnet wurden, werden kommentarlos gelöscht.
Du eröffnest hier ständig irgendwelche Threads mit irgend einem Artikel/Urteil ohne konkrete Frage.
Da kann man das Wort Spam durchaus mal in den Mund nehmen.
Würde man das konsequent durchsetzen, wären die Meisten deiner Threads hier im V&S schon im Nirvana verschwunden.
Wie bereits von anderen dargelegt ist das Urteil auch keine Überraschung und kalter Kaffee.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 16. September 2020 um 11:01:17 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. September 2020 um 10:27:01 Uhr:
Für den einen oder anderen ist das Urteil bestimmt von Interesse.Dann mach doch einen Blog auf. 😉
Ich darf dich nochmals auf den Stickythread hinweisen? Erster Absatz?
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 16. September 2020 um 11:01:17 Uhr:
Zitat:
Für das Unterforum Verkehr & Sicherheit gelten daher ab sofort die folgenden Spielregeln:
Threads, die ausschließlich zur Provokation oder ohne konkrete Frage geöffnet wurden, werden kommentarlos gelöscht.
Du eröffnest hier ständig irgendwelche Threads mit irgend einem Artikel/Urteil ohne konkrete Frage.
Da kann man das Wort Spam durchaus mal in den Mund nehmen.Würde man das konsequent durchsetzen, wären die Meisten deiner Threads hier im V&S schon im Nirvana verschwunden.
Wie bereits von anderen dargelegt ist das Urteil auch keine Überraschung und kalter Kaffee.
also hier die Frage:
Wie hättet ihr euch in dieser Situation (im Parkhaus) verhalten: Stur nach der Regel: Rechts vor links?
Dass das Urteil kein kalter Kaffee ist sieht man ja an der Tatsache dass beide auf der Hälfte des Schadens sitzen bleiben.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. September 2020 um 11:05:45 Uhr:
also hier die Frage: Wie hättet ihr euch in dieser Situation (im Parkhaus) verhalten: Stur nach der Regel: Rechts vor links?
Wie in den letzten 35 Jahren auch: Immer damit rechnen, dass ein anderer die Verkehrsführung nicht blickt, für sich auslegt, ignoriert oder für einen willkommenen Unfall ausnutzt. Parkhäuser sind prädestiniert dafür.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. Sept. 2020 um 11:5:45 Uhr:
Wie hättet ihr euch in dieser Situation (im Parkhaus) verhalten: Stur nach der Regel: Rechts vor links?
Wie in der Fahrschule gelernt. Gucken was der andere macht und ggf. per Handzeichen o.ä. einigen. Leider gehen zu viele von der rechts vor links Regelung aus, manche ignorieren einen aber auch stumpf.
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Grundsätzlich erstmal erwarte ich RvL, denn so ist das im generellen Straßenverkehr üblich, wenn kein Schild es anders regelt. Trotzdem wäre ich nie auf einem Parkplatz so unterwegs das zwanghaft durchzusetzen oder zu erwarten. Entsprechend vorsichtig und den anderen beobachtend sollte man sich verhalten.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 16. September 2020 um 10:42:06 Uhr:
Zitat:
@hjluecke schrieb am 16. September 2020 um 10:05:27 Uhr:
Moin!
So ist es. Vor Gott und dem Gericht ist man in Gottes Hand. Die Entscheidungen sind dort nicht kalkulierbar.
GAuf hoher See und vor Gericht .....
Ich weiß, ich wollte nicht alles abschreiben!
In Parkhäusern gilt in der Regel das Gesetz des größeren Autos.
Dir bringt das große Auto nichts, wenn der in seinem Fiat 500 2m groß und Kampfsportler ist ;-) Dem ist eventuell egal, ob du den größeren hast.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 16. September 2020 um 18:53:18 Uhr:
Dir bringt das große Auto nichts, wenn der in seinem Fiat 500 2m groß und Kampfsportler ist ;-) Dem ist eventuell egal, ob du den größeren hast.
Aber der kommt ja dann aus seiner zusammengeschobenen Zigarettenschachtel nicht mehr raus. Gefahr gebannt 😉
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. September 2020 um 09:22:41 Uhr:
Das ist 1 Urteil zu 1 speziellen Fall. Es gibt auch anderslautende.
Interessante Schreibweise, habe ich so auch noch nicht gesehen. 😁
Es heißt aber "ein" und "einem" und nicht "eins".
Zitat:
@Bulwey schrieb am 16. Sept. 2020 um 19:29:43 Uhr:
@birscherl schrieb am 16. September 2020 um 09:22:41 Uhr:
Das ist 1 Urteil zu 1 speziellen Fall. Es gibt auch anderslautende.Interessante Schreibweise, habe ich so auch noch nicht gesehen.
Es heißt aber "ein" und nicht "eins".
Wenn klug scheißen, dann richtig oder der Forengemeinde zur Liebe einfach unkommentiert lassen.
"ein Urteil zu einem Fall"
Edit: hast es schon selbst bemerkt ;-)
Das ist halt das Blöde bei unserer Justiz. Fang mal an zu Überlegen, ob im konkreten Einzelfall rechts vor links gilt oder nicht. Dann hast du eigentlich schon verloren. Weiter als bis § 1 StVO braucht man eigentlich nicht lesen/denken.
Zwar spät aber trotzdem: Hüstel........
Fragen an den TE zur Motivation der Threaderstellung kann man auch per PN losschicken(auch an mich warum das so OK ist). Ansonsten darf man sich gern zum Thema äussern oder die Finger von der Tastatur lassen.
Moorteufelchen
Zitat:
@Bulwey schrieb am 16. September 2020 um 19:29:43 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. September 2020 um 09:22:41 Uhr:
Das ist 1 Urteil zu 1 speziellen Fall. Es gibt auch anderslautende.Interessante Schreibweise, habe ich so auch noch nicht gesehen. 😁
Es heißt aber "ein" und "einem" und nicht "eins".
Die Schreibweise wird überall dort verwendet, wo es um Mengenangaben geht und nicht um unbestimmte Artikel, die genauso geschrieben werden, aber unterschiedlich betont gesprochen würden. Vielleicht hast du schon mal ein Rezept gesehen, wo 1 Ei drin steht und nicht ein Ei.
Die meisten hier haben aber verstanden, dass der unbestimmte Artikel "ein" bewusst vermieden werden sollte, und für die wenigen, die es nicht verstanden haben, ist’s ja jetzt erklärt. Solche Urteile werden gern missverstanden als "neueste Rechtsprechung", obwohl sie keine Allgemeingültigkeit haben.
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. September 2020 um 09:22:41 Uhr:
Das ist ein Urteil zu einem speziellen Fall. Es gibt auch anderslautende.
Meinem Gefühl nach ist das das 1000ste zum ähnlich gelagerten Fall. Die meisten Parkplätze (/häuser/garagen) haben keinen Charaker wie sonstige Verkehrsflächen. Der Begriff "Suchverkehr" bei Parkplätzen ist regelmäßig Bestandteil solcher Urteile. Anders gesagt: auf Parkplätzen dürfte die RvL-Regel die Ausnahme darstellen. Rechne also immer mit Querschießern! Unabhängig davon, dass man nie seinen (vermeintliches) Vorrang durchsetzen sollte, wenn man rechtzeitig anhalten könnte.