Parkhaus: Rechts vor Links

Interessantes Urteil zum Thema Rechts vor Links in einem Parkhaus

https://www.augsburger-allgemeine.de/.../...m-Parkhaus-id58103141.html

Im verhandelten Fall fuhr ein Mann mit seinem Auto über eine Rampe in ein Parkhaus. Diese Spur kreuzte eine andere Gasse. Von dort kam ein anderes Auto und stieß mit dem ersten zusammen. Der Einfahrende verlangte vollen Schadenersatz vom anderen. Dieser habe nicht gemäß "rechts vor links" gewartet und den Unfall verursacht. Die Versicherung wollte allerdings nur die Hälfte zahlen. Sie war der Ansicht, vor Ort hätte das Gebot der Rücksichtnahme gegolten. Die Sache ging vor Gericht.

Das gab der Versicherung Recht. Demnach kann die Vorfahrtsregel des Paragrafen 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch in einem öffentlichen Parkhaus gelten, also "rechts vor links". Doch das hängt davon ab, ob die Spuren dem sogenannten ruhenden Verkehr dienen, also dem Suchverkehr dienen oder ob sie auch Straßencharakter haben.

Die Fahrgasse des Autofahrers im Parkhaus diente nach Ansicht des Gerichts dem Rangierverkehr. Aber auch die Rampe war nicht Teil des Fließverkehrs. Denn an deren Ende und im Kreuzungsbereich befanden sich bereits Stellflächen. Daher sei stets mit Suchverkehr zu rechnen gewesen. So sei Paragraf 8 nicht anwendbar und die geteilte Schuld hielt das Gericht als angemessen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. September 2020 um 10:27:01 Uhr:


Für den einen oder anderen ist das Urteil bestimmt von Interesse.

Dann mach doch einen Blog auf. 😉

Ich darf dich nochmals auf den Stickythread hinweisen? Erster Absatz?

Zitat:

Für das Unterforum Verkehr & Sicherheit gelten daher ab sofort die folgenden Spielregeln:

Threads, die ausschließlich zur Provokation oder ohne konkrete Frage geöffnet wurden, werden kommentarlos gelöscht.

Du eröffnest hier ständig irgendwelche Threads mit irgend einem Artikel/Urteil ohne konkrete Frage.
Da kann man das Wort Spam durchaus mal in den Mund nehmen.

Würde man das konsequent durchsetzen, wären die Meisten deiner Threads hier im V&S schon im Nirvana verschwunden.

Wie bereits von anderen dargelegt ist das Urteil auch keine Überraschung und kalter Kaffee.

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Frage an die Rechtsexperten zu diesem Thema:

In der Tiefgarage meiner Arbeitgeberstätte gilt lt. den angebrachten Schildern die Stvo. Die Verkehrsführung ist wie im öffentlichen Straßenverkehr, d.h. es ist sogar ausgeschildert wer Vorfahrt hat und wer sie gewähren muss.
Wie würde hier das Gericht entscheiden, wenn ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachtet und dadurch Schäden entstehen?

Die Tiefgarage ist sehr groß, bietet Platz für über 600 Fahrzeuge.
Bisher hat sich die Frage bei mir nicht gestellt, da die Nutzer allesamt Kolleginnen und Kollegen waren und diese die Tiefgarage schon seit vielen Jahren kennen.
Vor kurzem hat mein Arbeitgeber jedoch das Gebäude einschließlich der Tiefgarage verkauft, und einen Großteil der Fläche zurückgemietet.
Wir haben nun ein Fitnessstudio in einem Gebäudeteil untergebracht, und die Kunden, welche dort zu jeder Uhrzeit die Tiefgarage nutzen, sorgen leider immer wieder für brenzlige Situationen.

Mir ist klar, dass man mit den Fehlern anderer rechnen muss, und genauso verhalte ich mich auch. Nicht nur in der Tiefgarage, sondern auch außerhalb! Mich würde nur interessieren wie ein Gericht einen Vorfahrtsverstoß in dem Fall wohl werten würde. Reichen Schilder und Fahrbahnmarkierungen aus um einen Vorfahrtsverstoß entsprechend zu werten?

Zitat:

@Ascender schrieb am 20. September 2020 um 16:02:14 Uhr:


Mich würde nur interessieren wie ein Gericht einen Vorfahrtsverstoß in dem Fall wohl werten würde. Reichen Schilder und Fahrbahnmarkierungen aus um einen Vorfahrtsverstoß entsprechend zu werten?

Darauf gibts keine erschöpfende Antwort. Bei einem möglichen Gerichtsverfahren kommt es immer auf die individuelle Situation an. Man kann also keineswegs vorraussagen, welchen Ausgang der Prozess haben wird.

Sehr häufig wird allerdings auf Parkplätzen und Parkhäusern eine halbe/halbe Regelung angewandt.Weil man gerade an solchen Orten damit rechnen kann, dass beide Seiten mindestens einen Fehler gemacht haben.

Verstehe, ich werde künftig also noch vorsichtiger sein. Das ist leider ein echtes Ärgernis geworden, seitdem wir uns die Garage teilen müssen.

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