Parkendes Motorrad angefahren - Ablauf?
Hallo,
ich kann heute das schoene Wetter leider gar nicht zum Cruisen nutzen 🙁
Meine parkende, 10 Jahre alte Suzuki GSXF750 wurde gestern Abend angefahren.
Der Unfallverursacher hat sich wohl bei der Polizei gemelden und ich habe heute morgen einen entsprechenden Zettel von der Polizei mit Angabe der Anschrift/Kennzeichen vom Unfallverursacher am Lenker vorgefunden.
Ich bin das erste Mal in der Situation des Unfallgeschaedigten und habe mich nun eine Weile ueber das weitere Vorgehen informiert. Trotzdem bin ich in einigen Punkten noch unsicher und wuerde gerne eure Meinungen dazu hoehren.
1. Zum Vorgehen allgemein
Soll ich mich bei der gegnerischen Versicherung melden, oder soll ich lieber einen Rechtsanwalt zur Schadenabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung einschalten? Oder evt. eine Werkstatt?
Habe gelesen, wenn man keine Mitschuld traegt, uebernimmt die gegnerische Haftpflicht die Kosten hierfuer.
2. Ermittlung der Schadenshoehe - Bagatellschaden
2a) Soll ich einen Kfz-Sachverstaendigen beauftragen ein Gutachten zu erstellen?
Habe gelesen, dass die Kosten hierfuer nur uebernommen werden wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenshoehe <750 EUR) handelt.
Wuerde in meinem Fall jetzt eher Richtung Bagatellschaden tendieren. Immerhin ist die Maschine "nur" umgeworfen worden. Andererseits kann ich auf den ersten Blick bereits folgende Schaeden erkennen: Windschutzscheibe ist eingerissen, Blinker hinten ist abgebrochen, Kratzer und Riss an der Verkleidung, Kupplungshebel stark verbogen und verkratzt.
Habe allerdings in einem aelteren Beitrag mit aehlichem Unfall gelesen, dass ein Schaden von weit ueber 2000 EUR beziffert wurde.
2b) Die Alternative waehre eine Fahrt in die Werkstatt und ein Kostenvoranschlag, oder?
3. Fahrtauglichkeit
Spricht etwas dagegen, dass ich mit dem abgebrochenen Blinker und dem verbogenen Kupplungshebel nicht in eine Werkstatt fahre?
Vielen Dank im Voraus und einen schoenen 3. Oktober 🙂
Beste Antwort im Thema
du willst den TE doch nicht ermuntern freiwillig einen Gutachter der Versicherung anzunehmen ? Also ich bin der Meinung das Vertrauen was tolles ist, aber das muss jetzt echt nicht sein. 😁
Also wenn dann selbst einen Lokalen aussuchen.
39 Antworten
Kein Kostenvoranschlag... Das übernimmt keine (nicht-Kulante) Versicherung.
An deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt suchen und das abwickeln lassen. Der berät dich am besten für das weite Vorgehen und du verlierst keine Zeit mit rumgerenne.
Also ich würde den Unfallgegner anrufen, nach der Versicherung fragen und hoffen, dass das nicht so ein kundenunfreundlichener onlineladen ist. Im Optimalfall kommt man an eine "normale" Telefonnummer und bekommt ohne Probleme einen Schadensachbearbeiter an 's Rohr, der sich für die Sache auch interessiert. Hierbei könnte man den weiteren Ablauf besprechen, nämlich, ob die Versicherung einen Gutachter schicken möchte oder eine Werkstatt den Schaden schätzen und gegebenenfalls auch reparieren soll.
Alternativ könnte man sich an den Zentralruf der Autoversicherer (google hilft) wenden.
Sollte es so nicht laufen, dann würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen.
du willst den TE doch nicht ermuntern freiwillig einen Gutachter der Versicherung anzunehmen ? Also ich bin der Meinung das Vertrauen was tolles ist, aber das muss jetzt echt nicht sein. 😁
Also wenn dann selbst einen Lokalen aussuchen.
Ja, um die Gutachter-Auswahl sollte man sich als Geschädigter grundsätzlich selbst kümmern.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, um die Gutachter-Auswahl sollte man sich als Geschädigter grundsätzlich selbst kümmern.
.
So siehts aus.
Laß ein Gutachten machen - Du wirst Dich wundern was da rauskommt.
Das ist nach Deiner Beschreibung definitiv KEINE Bagatelle.
Gutachter findest in den Gelben Seiten.
Dann reichst das bei der Versicherung ein und lässt Dich anhand des Gutachtens ausbezahlen.
Von einem Anwalt würde ICH in DER Situation absehen.
Hallo,
zuerst schon mal vielen Dank fuer eure Ansichten/Meinungen!
Ich hatte auch schon vor mir einen Gutachter von meinem Schrauber empfehlen zu lassen, oder. selbst einen zu suchen bzw. die gesamte Abwicklung des Schadens nicht von der gegnerischen Haftpflicht regeln zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von zuckerbaecker
Von einem Anwalt würde ICH in DER Situation absehen.
Es wuerde mir sehr helfen, wenn du noch hinzufuegst, warum du in diesem Fall von der Beauftragung eines Rechtsanwalts absehen wuerdest.
Wenn Dein Motorrad vorschriftsmässig abgestellt war und die Polizei die Sache eindeutig aufgenommen hat, dann sollte ein Anwalt nicht notwendig sein.
Vielleicht mal bei der eigenen Versicherung nachfragen, wie das Prozedere im Detail geht. Die kennen sich in solchen Dingen gut aus und beraten auch, auch wenn sie in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht betroffen sind.
Sollte sich allerdings irgendein Widerstand seitens der gegnerischen Seite abzeichnen, dann ab zum Anwalt.
Wäh? Wieso keinen Kostenvoranschlag? 😕
Bei sämtlichen unverschuldeten Unfällen die mir bislang passiert sind war der erste Schritt ein Kostenvoranschlag! (außer beim Oldie)
Bei meinem Oldie z. Bsp. - da sind se mir zweimal reingerasselt - war ein KV nicht möglich, da Teile und geplante Arbeitszeit für dieses Fahrzeug nicht mehr in der Datenbank existieren.
Die Versicherung des 2. Unfallverursachers warf mir vor, dass wir einen Gutachter bestellt haben und wollte dessen Kosten nicht übernehmen. Wie wir denn auf die Idee kämen usw. usf. Es víel der Vorwurf, wir würden mehr Geld aus der Geschichte rausziehen wollen.
War irgend so eine kirchliche Versicherung die den Ablauf mit Oldtimern nicht kannte. Bei solch Fahrzeugen geht es gar nicht anderst.
Bei "normalen" Fahrzeugen kommt ein Gutachter nach dem Kostenvoranschlag in´s Spiel, wenn der Versicherung etwas unklar ist, oder der KV in deren Augen zu hoch ist.
Du solltest auf jeden Fall erstmal in die Werke gehn und einen KV machen lassen, sonst bleibst du evtl. auf den Kosten für den Gutachter sitzen. Und der ist nicht billig.
Ob dann ein Gutachten in deinem Fall von Nöten ist, sagt dir dann schon die Werke.
Hinfahren würde ich das Möpp aber nicht. Die Werkstatt kann es abholen lassen oder kommt bei dir vorbei.
Ohne Gutachter geht bei Versicherungen gar nix. Mit anderen Worten: Die schicken Dir sowieso einen vorbei, das ist nur ne Zeitfrage. Es sei denn, Du nimmst Dir sofort morgen einen eigenen und sagst das der Versicherung vorher, dann kann es bei so kleinen Schäden sein daß die das einfach bezahlen und gut ist. War bei mir mal so, bei einem Schaden von über 1800 €.
Wenn die Versicherung vorher ihren Gutachter schickt, kannst Du selbst entscheiden ob Du noch einen eigenen nimmst. Der Gutachter berechnet sein Honorar übrigens nach der Höhe des Schadens, und die gegnerische Versicherung MUSS ihn bezahlen (bei Schuld ihres Klienten ganz, ansonsten anteilig). Es mag ausnahmen geben wenn der Schaden klar und einfach auf der Hand liegt (Fahrrad gegen Stoßstange, Kratzer im Lack, ...), aber das ist bei einer umgefallenen Kiste eben nicht der Fall, da kann immer noch was rauskommen. Trotzdem würde ich, bevor ich wegen jeden Bagatellschadens gleich die teure Lösung wähle (Stichwort Beitragserhöhung) immer erst mal anhören was der Versicherungs-Gutachter meldet - und mir solange mal einen Überblick verschaffen, was die Reparatur so kosten dürfte, ob das hinhaut. Übrigens liegen entgegen eines allgemeinen Aberglaubens die Versicherungs-Gutachter meistens richtig.
Und eine umgefallene Kiste ist tatsächlich ein Bagatellschaden - für die Versicherung. Die arbeiten normalerweise mit weitaus höheren Summen.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von zuckerbaecker
Von einem Anwalt würde ICH in DER Situation absehen.
Es wuerde mir sehr helfen, wenn du noch hinzufuegst, warum du in diesem Fall von der Beauftragung eines Rechtsanwalts absehen wuerdest
Also ich finde auch, dass du keinen Anwalt benötigst. Letztendlich steht der Schuldige ja zu seiner Tat - ist nicht abgehauen oder so - da glkeich mit einem Anwalt zu kommen finde ich unnötig. Im Grunde regelt das die gegnerische Versicherung.
Welche iust es denn? Eine von den großen bekannten? Da gehts ohne Probs ( bei mir bislang)
Ich hatte letztens Allianz vs. Allianz 😁
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Ohne Gutachter geht bei Versicherungen gar nix.Der Gutachter berechnet sein Honorar übrigens nach der Höhe des Schadens, und die gegnerische Versicherung MUSS ihn bezahlen (bei Schuld ihres Klienten ganz, ansonsten anteilig).
Sorry, aber das stimmt so nicht. MÜSSEN müssen sie nicht. Ein Kostenvoranschlag ist im Normalfall völlig ausreichend. Sieht die Versicherung einen Gutachter - und bei den Schäden wäre er das auch - als unnötig an, werden die den Gutachter nicht bezahlen.
Dass bzgl. eines selbst beauftragten Schadengutachten die Meinungen auseinandergehen, war nicht anders zu erwarten. Aber auch der beste Gutachter kann den Schaden nur von außen betrachten, die so viel befürchteten versteckten Schäden sieht er auch nicht. Als Vorstufe zum Gutachten gibt es eine Schadenuntergrenze zu beachten und deshalb führt eigentlich kein Weg an einer Werkstatt vorbei. Auch ein Kostenvoranschlag kostest übrigens was .... beim Telefonat mit der Versicherung lautet eine der ersten Fragen, wie hoch ist der Schaden? Schön, wenn man sich darauf vorbereitet hat.
Natürlich besteht bei einem von der Versicherung entsandten Gutachter die Gefahr, dass er den Schaden zu niedrig schätzt. Das kann auch im vorliegenden Fall so sein, wenn vielleicht der Gesamtzustand des Mopeds nicht mehr so schön war. Das kann aber auch beim eigenen Gutachter passieren, wobei ein Kostenvoranschlag der Werkstatt immer nur Teilepreise und Arbeitszeit addiert!!!
Ob du fahren "KANNST" ist dir überlassen - ich würde es dir nur DANN empfehlen wenn es sich TATSÄCHLICH um einen "Bagatellschaden" handelt.
Wenn nicht - abschleppen lassen!
Es wird dir Hoffentlich KEINER raten selbst zu fahren.. wenn was passiert wer ist dann Schuld?
Der Gutachter wird bezahlt, - aber vorsicht es muss alles Verhältnismässig sein!
also Kupplungshebel verbogen und du löst kosten von 1500 Euro aus- musst du am Ende selbst blechen!
Versicherung anrufen.
Gutachter (SELBST) bestellen (dass auch der Versicherung sagen)
Gutachten Einschicken...
richten (lassen)
und gut...
Rechtsanwalt ist nicht nötig und am Ende bleibst du auf den Kosten sitzen.
Erst wenn die Versicherung "Ärger" macht RA - einschalten
Alex
Hö. Würd einfach zur Vertragswerkstatt fahren. Schraubermeistermeister schaut sich Schaden an. Macht ne Liste, was alles gewechselt werden muss mit entsprechendem Kostenvoranschlag. Dat meldet man an die Versicherung, welche eine Kostenerstattung für die Werkstatt entsprechend des erstellten Angebots schriftlich zusichert und dann wird das einfach durchgeführt und die Werkstatt holt sich die Kohle von der Versicherung. So habe ich es zumindest gemacht, als ein Kunde auf dem Firmenparkplatz mein Mopped ausversehen abgeräumt hat. Völlig ohne Anwalt, Gutachter und Gerichtsverhandlung. 🙂