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Parkendes Motorrad angefahren Versicheurng?

Themenstarteram 5. September 2010 um 17:02

Hallo,

Meine Cbr 600 Pc25 wurd angefahren auf einem Parkplatz umgefallen kratzer alles usw.... sie war in einem Top Zustand..Schaden laut Werkstattt 1500-2000€ .. Wenn die Maschine jetzt zum Beispiel 700 Euro Restwert hat und der Schaden 2000 euro ist dann bekomme ich noch 1300 ausbezahlt und darf das Motorrad behalten? oder wie läuft das ab? Und den Schaden kann man sich auszahlen lasse und entscheiden was man reparieren möchte?

Gutachter kommt morgen, Anwalt übernimmt die Sache...

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25 Antworten

so kann es passieren :)

hatte mal einen ähnlichen fall.

is mir einer ins audo gedongt, kotflügel kaputt.

auto laut schwacke noch 1000 euro wert, schaden 2300 euro.

den schaden hat die gegenversicherung aber bezahlt und ich habs dann auch machen lassen, brauchte das auto noch.

Themenstarteram 5. September 2010 um 17:55

Okay.. aber normalerweise wie ich gehört habe 30% zahlen die Versicherungen manchmal noch für die Reperatur über dem Totalschadenwert..aber bei dir isses ja heftig..

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

Hallo,

Meine Cbr 600 Pc25 wurd angefahren auf einem Parkplatz umgefallen kratzer alles usw.... sie war in einem Top Zustand..Schaden laut Werkstattt 1500-2000€ .. Wenn die Maschine jetzt zum Beispiel 700 Euro Restwert hat und der Schaden 2000 euro ist dann bekomme ich noch 1300 ausbezahlt und darf das Motorrad behalten? oder wie läuft das ab? Und den Schaden kann man sich auszahlen lasse und entscheiden was man reparieren möchte?

Gutachter kommt morgen, Anwalt übernimmt die Sache...

Nun ganz so läuft das nicht, wenn du den Schden auszahlen lässt, ziehen die Versicherung von der festgestellten Schadenssumme 19% MwSt. ab, den ja eine Werkstatt für die Reparatur berechnen würde.

Den Rest bekommst du, nun ist es halt ein Rechenspiel, was kommt dir günstiger, Schaden auszahlen lassen und selbst Notreparatur ausführen, oder in die Werkstatt geben und wenn der Versicherungsfall geklärt ist den Schaden an die Reparatur ausführende Werkstatt abtreten?!

Beides ist machbar!

Gruß

Torsten

also: Wiederbeschaffungswert des Möppels + 30% = max. Höhe der Reparaturkosten, sonst wirtschaftlicher totalschaden. BSP:

Wiederbeschaffungswert = 1.000,00 EUR, + 30 % macht max. 1.300,00 Reparaturkosten. Liegen diese über dieser Summe, gibt es von der Versicherung den Betrag von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des verunfallten Fahrzeuges. Es sei denn, die Versicherung kauft dir das defekte Fahrzeug ab, dann bekommst den Wiederbeschaffungswert.

Ich drück dir die daumen!

Themenstarteram 6. September 2010 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von Harryheilbutt

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

 

Den Rest bekommst du, nun ist es halt ein Rechenspiel, was kommt dir günstiger, Schaden auszahlen lassen und selbst Notreparatur ausführen, oder in die Werkstatt geben und wenn der Versicherungsfall geklärt ist den Schaden an die Reparatur ausführende Werkstatt abtreten?!

Beides ist machbar!

Gruß

Torsten

Kommt drauf an , einen Teil will ich reparieren lassen Lackschäden usw, aber z.b durch die Schramme am Auspuff bekomm ich ja einen ganzen Auspuff bezahlt der neu bei Honda 500euro kostet.. die Schramme würd mich nicht stören da sie nicht groß ist.. deswegen z.b das Geld vom Auspuff ausbezahlen lassen .. aber den verbogenen bremshebel lackschäden usw günstig machen lassen..

@maerzhase

Ich habe gedacht wenn es ein witschaftlicher totalschaden ist d.h die Reperatur kostet 2200euro .. die Maschine ist in dem Zustand 1000euro wert dann bekomme ich 2200€-1000 = 1200€ zurück?!

Weil wenn der Wiederbeschaffungswert 1500wäre und der Restwert 1000ist.. dann bleibt ja überhaupt nix hängen.. des würde ja dann nicht einmal für ne gescheite reperatur reichen..

Naja in 1stunde weis ich mehr da kommt der Gutachter..

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

Ich habe gedacht wenn es ein witschaftlicher totalschaden ist d.h die Reperatur kostet 2200euro .. die Maschine ist in dem Zustand 1000euro wert dann bekomme ich 2200€-1000 = 1200€ zurück?!

Weil wenn der Wiederbeschaffungswert 1500wäre und der Restwert 1000ist.. dann bleibt ja überhaupt nix hängen.. des würde ja dann nicht einmal für ne gescheite reperatur reichen..

Ich glaube, Du siehst das falsch herum.

Warum sollte Dir die Versicherung z. B. 1.300,- EUR auszahlen, wenn Du eine vergleichbare Maschine für 700,- EUR bekommst? So rum rechnen die im Normalfall. Zu verschenken hat nun mal keiner was ;)

Grüßle

nico

restwert ist nicht wiederbeschaffungswert.

eins meiner autos hat einen restwert von 1000 euro.

bei mobile bekommst du aber kein vergleichbares ohne rost und mit anständigerm zustand unter 2000.

deshalb hat mir ja die versicherung den schaden ersetzt.

ih hatte auch erst angst das ich auf dem schaden sitzen blaibe, aber manchmal ist das eben so und versicherungen sind noch dafür da wozu sie sich mal gegründet haben, nämlich im ernstfall dem menschen helfen. :)

bb-blue

Themenstarteram 6. September 2010 um 21:57

also Gutachter war da..

hat viele Bilder gemacht in 3-4 Tagen weis ich mehr..

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue

restwert ist nicht wiederbeschaffungswert...

bb-blue

ups, sorry, das war mir nicht klar! Danke für den Hinweis :)

...hier wurde einiges durcheinander gebracht, die Versicherung lässt durch einen Gutachter den Schaden feststellen der am Fahrzeug durch den Unfall entstanden ist, ebenso wird der allgemeinzustand festgestellt, das heist, was ist das Fahrzeug vor dem Unfall wert gewesen.

Jetzt rechnet die Versicherung aus, Wertgutachten minus Unfallschaden zur Wiederherstellung, wäre also die Reparatur teurer als was das Fahrzeug vor dem Unfall Wert war = wirtschaftlicher Totalschaden, es wird nur die Summe ausgezahlt, was ein vergleichbares Fahrzeug gleicher Marke und Zustand vor Unfallschaden kosten würde.

Ist das Fahrzeug mehr Wert als die Reparaturkosten in Anspruch nehmen wird entweder auf deinen Wunsch hin repariert und die Reparaturkosten beglichen oder du sagst nein, ich will keine Reparatur (aus welchen Gründen auch immer) kannst du dir die Schadenssumme auszahlen lassen, allerdings sagt jetzt die Versicherung, da der Schaden nicht repariert wird, fallen ja auch keine MwSt. an und ziehen 19% der errechneten Reparaturkosten + den Restwert vom Auszahlungsbetrag ab.

Gesetz den Fall, dein Moped war vor dem Unfall 2500,- € wert, der Schaden wird mit 1500,-€ festgestellt, der Restwert (ist ja eine Unfallmaschine) wäre mit 500,-€ festgestellt und du sagst jetzt ich will nicht reparieren lassen.

Versicherung sagt; na super, 1500 Unfallschaden-19%=1215-500 Restwert= 715,-€ für dich. Ich würd mal sagen, ganz schön dumm gelaufen.

Gruß

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von Harryheilbutt

[...] wirtschaftlicher Totalschaden, es wird nur die Summe ausgezahlt, was ein vergleichbares Fahrzeug gleicher Marke und Zustand vor Unfallschaden kosten würde.

[...]

der Restwert (ist ja eine Unfallmaschine) wäre mit 500,-€ festgestellt und du sagst jetzt ich will nicht reparieren lassen.

Versicherung sagt; na super, 1500 Unfallschaden-19%=1215-500 Restwert= 715,-€ für dich. Ich würd mal sagen, ganz schön dumm gelaufen.

Geht sogar noch blöder: Der Restwert wird auch darüber taxiert, was potenzielle Käufer für das Gefährt noch zahlen würden. So häufig nach Hagelschäden -> Fahrzeug wird mit Hagelschaden durch Händler (nicht durch Gutachter!) eingeschätzt. Ist einem Bekannten von mir so passiert. Nachdem er sofort mitgeteilt hat, dass er den Schaden nicht reparieren lassen will wurde das Fahrzeug im Restwert nicht etwa über Schwacke sondern durch Kaufangebote taxiert.

Wichtig dabei: »Auf dem regionalen Markt«. Ist also irrelevant was jemand in Hamburg zahlen würde wenn in München das Fahrzeug steht.

Im dümmsten Fall bedeutet dies: Der Restwert fällt noch höher aus und die Versicherung zahlt noch weniger.

Du könntest das Fahrzeug ja jederzeit für den ermittelten Restwert verkaufen -> Versicherung spart noch ein paar Euro mehr...

Zusammenhängendes Urteil: Urteil des BGH vom 12.07.2005 VI ZR 132/04 (Kommentar bei http://www.finanztip.de)

Grüße, Martin

Themenstarteram 11. September 2010 um 18:09

also das Gutachten ist heute gekommen..

2700euro Schaden..

Wiederbeschaffungswert: 1500eur

Restwert: 150 euro.

d.h. , ich bekomme 1500eu- 150 = 1350 -19% mwst = ... ausbezahlt?

wenn du glück hast, solltest du 1500 - 19% bekommen.

wenn du pech hast bekommst du 150....

es gibt versicherungen die sich ja immer um eine schadensregulierung drücken wollen...

ich drück dir die daumen das du dein recht bekommst.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

d.h. , ich bekomme 1500eu- 150 = 1350 -19% mwst = ... ausbezahlt?

1350 Euro beinhalten das das Fahrzeug nicht mehr instandgesetzt wird. Daher ist in dem Fall - wenn ich mich recht erinnere - kein Abzug mehr der Mehrwehrtsteuer vorhanden.

Die 19% Abzug sind nur dann der Fall, wenn das Fahrzeug repariert werden könnte, der Besitzer sich die Schadenssumme jedoch lieber auszahlen lassen möchte.

Aber: Ohne Gewähr - bin kein Versicherungsspezialist. Passendes Zitat samt Link:

Zitat:

[...]Sollten die Reparaturkosten weniger als 30 % unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, gibt es die Möglichkeit, Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zu erheben. Allerdings muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es bezüglich solcher Ansprüche noch keine einheitliche Rechtsprechung gibt, weshalb die Regulierung je nach Fall und Versicherung variiert Grundsätzlich wird ein solcher Antrag dann allein über das jeweilige Gutachten gestellt.[...]

Quelle: http://versicherungs-wiki.de/

_____

Das du nur 150 Euro bekommen sollst -> scheidet völlig aus.

Grüße, Martin

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