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Parkendes Auto wurde gerammt - was nun?

Themenstarteram 5. November 2007 um 21:44

Moin!

Das parkende Auto meiner Freundin wurde vor ein paar Tagen von einem zweiten KFZ beim Einparken gerammt.

Der Gegner war ein Mietwagen, der Vorfall wurde von zwei Zeugen gesehen und netterweise haben sie uns einen Zettel hinterlassen auf dem sie den Vorfall schilderten und ihre Nummer hinterließen.

Selbstverständlich hat der Verursacher Fahrerflucht begangen, obwohl der Aufprall so heftig war dass sich das gerammte Auto deutlich bewegt hat.

Eine große Überraschung: man muss sich um ALLES selber kümmern, die Versicherungen machen praktisch nichts mehr.

Meine Frage nun: wie sieht es mit einem Gutachter aus? Muss man den von der gegnerischen Versicherung akzeptieren oder kann man einen eigenen und vor allem unabhängigen vorschlagen?

Wenn dem so ist, wer bezahlt dann?

Die Schuldfrage sollte ja selbst in unserem Rechtsstaat eindeutig sein.

Muss man ebenfalls akzeptieren dass der von der Versicherung gestellte Gutachter X Wochen braucht bis er Zeit hat? Oder kann man da Fristen setzen?

Über eine kurze Information wäre ich dankbar.

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17 Antworten
am 7. November 2007 um 8:48

vielleicht kann der Moderator kein Schwäbisch ...., ich red a nur frängisch ...

Themenstarteram 11. November 2007 um 19:45

Um mal wieder eine lebende Sprache hier reinzubringen ( ;) ) :

die Freundin ist zum Anwalt gegangen der sich der Sache annehmen wird.

Vor allem als er "HDI" als Gegner hörte hat er die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen weil er mit denen wohl schon viel Ärger hatte.

To be continued....

und ja alle, wirklich alle Vorschäden angeben, ob repariert oder nicht (alle Kratzer, Macken, Dellen). Am besten durch einen Gutachter explizit (und kostenträchtig :D für die) dokumentieren lassen. Bei mir häufen sich die Fälle, wo Regulierungen exorbitant verzögert oder rein gar nichts gezahlt wurde, nur weil evtl. der Dreck in den Radhäusern nicht erwähnt wurde...........

 

Verzeiht meine aggressive Art, aber das was ich mit denen schon erlebt habe. Wegen angeblicher Vorschäden, die von einem vom Gericht bestellten Gutachter als nicht vorhanden festgestellt wurden, musste ein Geschädigter bis zum Landgericht klagen.

 

"Ein Schaden ist nicht eingetreten" oder so ähnlich lautet die Formel, die einem da, ohne weitere Begründung, entgegen gehalten wird. Nachfragen zwecklos, dir wird da nichts begründet!!!

 

Es ist zum Kot... .

 

Saure Grüße Haule

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