ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken zwischen Parkverbotsschild und Grenzmarkierung

Parken zwischen Parkverbotsschild und Grenzmarkierung

Themenstarteram 15. August 2019 um 12:54

Hallo,

es geht um die Situation auf dem angehängten Bild.

Darf man auf der grün markierten Fläche parken?

Eigentlich nicht, da der Stellplatz klar hinter dem Halteverbotsschild ist.

Im Gesetzestext zum VZ 299 "Grenzmarkeriung für Halteverbote" steht aber:

Zitat:

Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.

Bei einer kleinen Recherche hab ich noch folgendes gefunden

Zitat:

Die Markierung begründet aus sich selbst heraus kein Halt- oder Parkverbot; sie setzt dies vielmehr voraus und bezeichnet, verlängert oder verkürzt ein bereits bestehendes Halt- oder Parkverbot. Werden bestehende Halt- oder Parkverbote verlängert, so muss der gesamte Verbotsbereich mit einbezogen (= markiert) werden.

Zitat:

Sie (die Grenzmarkierung) habe jedoch insoweit ausnahmsweise rechtsgestaltende Wirkung, als sie auf der Zickzacklinie das Parken konkret verbiete, außerhalb derselben aber ausdrücklich gestatte, selbst wenn von Rechts wegen außerhalb der Grenzmarkierungen ansonsten ein Parkverbot bestünde.

Ist demnach der Vorwurf des Falschparkens an der Stelle rechtskräftig oder verkürzt die Grenzmarkierung das bestehende Parkverbotsschild tatsächlich insoweit, dass es erst ab der eigentlichen Markierung gilt?

M5a6-1-3c18
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 15. August 2019 um 16:23:52 Uhr:

Es ist doch das Zusammenspiel von VZ 283 und VZ 299 dass die Situation hier uneindeutig macht. Das wollen die selbsternannten "Superschlauen" hier aber nicht erkennen, gelle Sentenced7

Was willst du denn jetzt? Das Zickzack auf dem Boden verhindert das Parken vor der Einfahrt und vorm Hauseingang.

Das Schild verhindert das Parken zwischen der uralten Zickzacklinie und dem Bereich ab dem das Parken erlaubt ist.

Derjenige der das Schild da hingestellt hat will, daß links davon Parkverbot ist und rechts davon Parken erlaubt. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Es gibt hier auch kein "Zusammenspiel von VZ 283 und VZ 299".

Denn dazu müßte VZ283 innerhalb VZ299 stehen und nicht 4m daneben. Ich versteh echt nicht, wo ihr eure Denke herhabt, aber zielführend ist das nicht. Immer und überall wird versucht mit dem eigenen "Intellekt" einen Widerspruch zu finden. Was soll das?

Mir fällt immer wieder auf, daß sich gerade im V+S Forum mehr Leute die Hose mit der Kneifzange zumachen als anderswo, gelle Murmelspieler?!?

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

eindeutig Halteverbot. Welche Grenzmarkierung siehst Du da?

am 15. August 2019 um 13:22

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. August 2019 um 14:57:08 Uhr:

eindeutig Halteverbot. Welche Grenzmarkierung siehst Du da?

Ich denke mal die einzig sichtbare VZ 299 direkt vor der grün markierten Fläche?

Meiner Meinung nach ist die Sache da nicht klar definierbar

Müsste wohl ein Richter entscheiden

Der Gedankengang ist grundsätzlich richtig, denn die Beschilderung ist in Kombination mit der nachfolgenden Grenzmarkierung Murks. Dennoch halte ich es für unwahrscheinlich, dass man mit dieser Argumentation durchkommt.

Das Halteverbotsschild mit Pfeil ist doch eindeutig. Da darf man nicht mal halten.

Sehe ich auch so. Ist für mich eindeutig, egal wer was in die Lage der Pflastersteine rein interpretiert.

Es geht um das Zeichen 299 und das kann auch ein Haltverbot durch Zeichen 283 bezeichnen, verlängern oder verkürzen. Vermutlich gab es erst die Grenzmarkierung und später kam das Haltverbotsschild dazu. Dann hätte die Behörde die Markierung entfernen müssen.

am 15. August 2019 um 14:03

Ja eben, so eindeutig wie hier behauptet wird ist es nämlich nicht.

So wie die Situation jetzt ist, ist sie nach der StVO nicht eindeutig.

Wie U.Korsch sagt hätte man das VZ 299 dann entfernen müssen (so alt wie das aussieht war das vermutlich schon vor dem Schild dort)

Das Haltverbot (Beginn) gilt ab dem Schild. Somit ist das Halten im Gebäude hinter dem Schild verboten. Wird wohl auch keiner dagegen verstoßen wollen. Für die grün markierte Fläche ist nichts geregelt. Das ist mal wieder ein Fall einer fehlerhaften Beschilderung.

Immer dieses Rumgeeier um irgendwelche Paragraphen, die jeder meint anders auslegen zu müssen.

Links vom Schild ist absolutes Halteverbot, rechts vom Schild ist Parken erlaubt.

Und die Superschlauen hier, die meinen es anders machen zu müssen, dürfen sich halt dann mit der Strafverfolgungsbehörde herumärgern.

Wie eindeutiger soll mans denn noch machen?

am 15. August 2019 um 14:19

So eindeutig, wie es das Gesetz vorsieht. Das Zeichen 283 steht einfach falsch. So parallel zur Fahrbahn ist es ungültig.

 

Hier mal eine Übersicht:

http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Geltungsbereich.htm

 

Es ist doch wohl nicht zuviel verlangt, dass die entsprechende Behörde die Schilder so aufstellt, wie es der Gesetzgeber verlangt?

 

Wieso soll der (unkundige) Autofahrer die Intention des Schilderaufsteller erraten, der leider grad von der PISA-Schule kommt?

Naja die Pfeile machen es doch deutlich. Links Halteverbot, rechts parken für Anwohner erlaubt.

am 15. August 2019 um 14:23

Es ist doch das Zusammenspiel von VZ 283 und VZ 299 dass die Situation hier uneindeutig macht. Das wollen die selbsternannten "Superschlauen" hier aber nicht erkennen, gelle Sentenced7

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 15. August 2019 um 16:15:01 Uhr:

Wie eindeutiger soll mans denn noch machen?

Grenzmarkierung vor der Einfahrt demarkieren.

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 15. August 2019 um 16:23:52 Uhr:

Es ist doch das Zusammenspiel von VZ 283 und VZ 299 dass die Situation hier uneindeutig macht. Das wollen die selbsternannten "Superschlauen" hier aber nicht erkennen, gelle Sentenced7

Was willst du denn jetzt? Das Zickzack auf dem Boden verhindert das Parken vor der Einfahrt und vorm Hauseingang.

Das Schild verhindert das Parken zwischen der uralten Zickzacklinie und dem Bereich ab dem das Parken erlaubt ist.

Derjenige der das Schild da hingestellt hat will, daß links davon Parkverbot ist und rechts davon Parken erlaubt. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Es gibt hier auch kein "Zusammenspiel von VZ 283 und VZ 299".

Denn dazu müßte VZ283 innerhalb VZ299 stehen und nicht 4m daneben. Ich versteh echt nicht, wo ihr eure Denke herhabt, aber zielführend ist das nicht. Immer und überall wird versucht mit dem eigenen "Intellekt" einen Widerspruch zu finden. Was soll das?

Mir fällt immer wieder auf, daß sich gerade im V+S Forum mehr Leute die Hose mit der Kneifzange zumachen als anderswo, gelle Murmelspieler?!?

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken zwischen Parkverbotsschild und Grenzmarkierung