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Parken / Straßenrestbreite 30er Zone

Themenstarteram 15. Dezember 2016 um 7:53

Hallo,

Ich benötige mal bitte ein paar Fachinfo's...

Die Straße bei mir in der Siedlung (30er Zone) ist 5,05m Breit, auf der einen Seite ist dann eine Mauer, auf der anderen Seite der Bürgersteig.

Jetzt ist es so, das neuerdings mein Nachbar dort gerne parkt, da er so viel "Müll" in seiner Garage hat, und sein Ford Transit dort keinen Platz mehr findet. (Und ja, ich habe mehrfach versucht mit meinem Nachbarn zu sprechen, leider ist dort wo er parkt auch ein Fußweg zu seiner Haustür, und etwas weiter weg parken ist wohl zu unbequem)

Soweit mir bekannt ist, muss die gesetzliche Reststraßenbreite 3,05m ( 2,55m zulässige Gesamtfahrzeugbreite + 0,50 Sicherheitsabstand) sein. Lt. Ford Homepage ist das Fahrzeug aber breiter, so das lediglich ca. 2,90m an Reststraßenbreite "übrig bleiben"...

Die Müllabfuhr hat ebenfalls des öfteren das Problem, dort vorbei zu kommen, so das sie schon öfters klingeln mussten damit er den Transit wegfährt.

Beim Ordnungsamt habe ich mich bereits beschwert auch mit dem Hintergrund das ggf. ein Feuerwehrfahrzeug nicht durchkommt. (Hier stehen fast nur Fachwerkhäuser)

Antwort vom Ordnungsamt ist, das sie keinen Handlungsbedarf sehen.... und demnach sämtliche Gesetze einfach mal "ignorieren".

Gibt es noch etwas was ich von meiner Seite unternehmen könnte??

Danke

Beste Antwort im Thema

Für den Bau einer Garage bedarf es in der Regel eine Baugenehmigung, diese Baugenehmigung ist zweckgebunden zur Unterstellung von Fahrzeugen.

Es ist mitnichten eine Baugenehmigung für einen Lagerraum.

Wird die Garage als Lagerraum genutzt, und ist somit kein Platz mehr für das Auto, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn durch das Auto öffentlicher Verkehrsraum blockiert wird

Darauf kann man den Nachbarn hinweisen.

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Da würde ich mal den Amtsleiter des Ordnungsamtes anschreiben und den Fall schildern. Hier wird nie im Leben der Mindestabstand von 3 Metern eingehalten. Wer hier keinen Handlungsbedarf sieht ist unfähig oder zu faul. Eine Unterrichtung der Feuerwehr wäre vielleicht auch nicht schlecht. Aber wahrscheinlich muß erst was passieren und dann ist das Geschrei groß.

Ich würde mit dem Nachbar vereinbaren, daß er sich auf die andere Straßenseite hinstellt, dann kann bei einem Notfall wenigstens über den Fußgängerweg ausgewichen werden.

Wäre ein vernünftiger Kompromiss.

HTC

Themenstarteram 15. Dezember 2016 um 8:12

Danke für die schnelle Antwort, ich hab gestern noch eine Email an unseren Stadtteilbürgermeister geschrieben, und er wird es sich auch ggf. vor Ort ansehen.

Das mit der Feuerwehr ist eine gute Idee.

Ich weiß sehr wohl von einem anderen Nachbarn der ca. 200 m weiter durch wohnt, das es schonmal Probleme gab mit dem Krankentransport von seinem Schwiegervater, weil er kaum durchkam.

War bei mir in der Straße sehr ähnlich. Nur das hier auf beiden Seiten ein Gehweg war (wird aktuell aber umgebaut, weil die Straße saniert wird). Irgendwann war es so schlimm mit dem Parken das entweder kein Mensch auf dem Fußweg mehr durchkam, weil auf diesem geparkt wurde oder aber die Rest Breite der Straße nur noch etwas über 2 Meter betrug. Ich habe dies dem Ordnungsamt mit dem Hinweis auf zuparken den Gehwegs und der Unmöglichkeit der Durchfahrt für Rettungsdienste, Müllabfuhr und Feuerwehr gemeldet. Ich bekam kurz darauf eine Antwort, wo mir bestätigt wurde, das die Straße zu schmal ist, um dort zu parken. (festgestellt durch nachmessen bei einem Ortstermin) Danach fing dann das Knöllchen Schreiben an. Nach knapp 3 Wochen und einigen Beschwerden durch die Empfänger der Knöllchen beim Ordnungsamt, stand da mit einem mal niemand mehr. Es ist nicht meine Art Leute anzuschwärzen, aber das war definitiv kein Zustand mehr! Wenn weder Fußgänger noch Fahrzeuge da durch können, von eventuellen Fahrzeugen von Feuerwehr + Rettungsdienst wollen wir gar nicht sprechen, ist das Maß wirklich voll. Hier kann man übrigens auch den Entsprechenden Hebel ansetzen. Denn wenn hier die Zuständige Behörde trotz Hinweis nicht tätig wird und im schlimmsten Fall jemand Stirbt, weil der Rettungswagen nicht durchkommt, sind die mit dran!

Übrigens der Fußweg auf der anderen Straßenseite (links) hatte obendrein auch noch einen Extra hohen Bordstein, so dass man auch nicht mal eben auf diesen, verbotswidrig, ausweichen konnte. Der Fußweg auf der rechten Seite war durch das Regelwidrige Parken auf diesem übrigens auch schon beschädigt (Platten zerbrochen bzw. locker und Teilweise abgesackt)

EDIT:

Es handelt sich obendrein noch um eine Einbahnstraße. Teilweise war das so eng, das man mehr oder weniger dazu genötigt wurde, diese in die Falsche Richtung zu befahren. Vor allem größere Fahrzeuge (Paketdienst) haben das zum Schluss so gemacht, weil sie schlicht nicht durchkamen.

Alternativ mal mit den Jungs der Müllabfuhr sprechen. Statt zu klingeln. Einfach den Rest der Straße zu ignorieren weil durchkommen nicht möglich

Was meinst du, wie schnell er den Frust deiner anderen Nachbarn abbekommt. ;)

Wenn das ein reines Wohngebiet ist, könnte man auch ein wenig beim Bauamt stänkern. Er scheint ja die Garage gewerblich für sein Mietgeschirr usw. zu nutzen. *hust*

Themenstarteram 15. Dezember 2016 um 10:24

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Dezember 2016 um 10:31:04 Uhr:

Wenn das ein reines Wohngebiet ist, könnte man auch ein wenig beim Bauamt stänkern. Er scheint ja die Garage gewerblich für sein Mietgeschirr usw. zu nutzen. *hust*

Leider nicht, sondern eher für Tischtennisplatte, Motorrad, und halt alles, was nicht in den Keller mehr passt... Insgesammt hat er eine Doppelgarage und eine Einzelgarage, und lediglich in die Einzelgarage passt mit Müh und Not das Auto seiner Frau.

Für den Bau einer Garage bedarf es in der Regel eine Baugenehmigung, diese Baugenehmigung ist zweckgebunden zur Unterstellung von Fahrzeugen.

Es ist mitnichten eine Baugenehmigung für einen Lagerraum.

Wird die Garage als Lagerraum genutzt, und ist somit kein Platz mehr für das Auto, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn durch das Auto öffentlicher Verkehrsraum blockiert wird

Darauf kann man den Nachbarn hinweisen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Dezember 2016 um 11:47:20 Uhr:

Es ist mitnichten eine Baugenehmigung für einen Lagerraum.

Wird die Garage als Lagerraum genutzt, und ist somit kein Platz mehr für das Auto, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn durch das Auto öffentlicher Verkehrsraum blockiert wird

Nicht nur dann. Klick.

Zitat:

@Redspicy schrieb am 15. Dezember 2016 um 08:53:31 Uhr:

[...] Soweit mir bekannt ist, muss die gesetzliche Reststraßenbreite 3,05m ( 2,55m zulässige Gesamtfahrzeugbreite + 0,50 Sicherheitsabstand) sein. Lt. Ford Homepage ist das Fahrzeug aber breiter, so das lediglich ca. 2,90m an Reststraßenbreite "übrig bleiben"... [...]

Hallo @Redspicy ,

laut Ford hat der Transit Costoum mit eingeklappten Spiegeln eine Breite von 2,08m. Wenn Dein Nachbar, wie auf dem Foto mit dem Vorderrad bündig am Bordstein parkt, ragen der rechte (eingeklappte) Spiegel und Teile des Kotflügels in den Gehweg, wobei ich schätze, daß noch einmal 8cm wegfallen. Somit wären wir bei einer lichten Restbreite der Fahrbahn von 3.05m :p. Das wird auch der Grund sein, weshalb das Ordnungsamt nicht tätig wird.

Was hat Dir denn der böse Metzger getan? Die Fotos würde ich übrigens schnellstens wieder herausnehmen lassen, sonst könntest Du Post von seinem Anwalt bekommen.

Grüße von Mischkolino

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Dezember 2016 um 13:18:32 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Dezember 2016 um 11:47:20 Uhr:

Es ist mitnichten eine Baugenehmigung für einen Lagerraum.

Wird die Garage als Lagerraum genutzt, und ist somit kein Platz mehr für das Auto, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn durch das Auto öffentlicher Verkehrsraum blockiert wird

Nicht nur dann. Klick.

Falsche Garagennutzung als Ansch...-Grund? Was es nicht alles gibt...

Themenstarteram 16. Dezember 2016 um 21:46

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 16. Dezember 2016 um 21:58:09 Uhr:

Zitat:

@Redspicy schrieb am 15. Dezember 2016 um 08:53:31 Uhr:

[...] Soweit mir bekannt ist, muss die gesetzliche Reststraßenbreite 3,05m ( 2,55m zulässige Gesamtfahrzeugbreite + 0,50 Sicherheitsabstand) sein. Lt. Ford Homepage ist das Fahrzeug aber breiter, so das lediglich ca. 2,90m an Reststraßenbreite "übrig bleiben"... [...]

Hallo @Redspicy ,

laut Ford hat der Transit Costoum mit eingeklappten Spiegeln eine Breite von 2,08m. Wenn Dein Nachbar, wie auf dem Foto mit dem Vorderrad bündig am Bordstein parkt, ragen der rechte (eingeklappte) Spiegel und Teile des Kotflügels in den Gehweg, wobei ich schätze, daß noch einmal 8cm wegfallen. Somit wären wir bei einer lichten Restbreite der Fahrbahn von 3.05m :p. Das wird auch der Grund sein, weshalb das Ordnungsamt nicht tätig wird.

Was hat Dir denn der böse Metzger getan? Die Fotos würde ich übrigens schnellstens wieder herausnehmen lassen, sonst könntest Du Post von seinem Anwalt bekommen.

Grüße von Mischkolino

Ich weiß ja nicht woher du dieses Maß hat, lt.Ford ist es dieses Maß:

Fahrzeugbreite inkl. Spiegeln                                                                                 2,272m

Fahrzeugbreite OHNE Spiegel                                                                                1,986m

 

 

Jetzt sind wir mal so "nett" und rechnen nur 1 Spiegel, 

da der andere Spiegel auf der Bürgersteigseite ist (1 Spiegel entspricht 0,143m)

dann hat der Ford Transit Custom eine Breite die auf der Straße steht von:                2,129m

 

Und " getan" wie du es nannten hat er mir nichts, mal abgesehen davon das regelmäßig die Müllabfuhr und die Kehrmaschine klingeln... Fakt ist, die verbliebene reststraße ist zu schmal... Und sollte was passieren ist dann das Geschrei groß...

Und was die Bilder anbelangt... Da darf er sich gerne melden ;-)

Zitat:

@Redspicy schrieb am 16. Dezember 2016 um 22:46:16 Uhr:

[...]

Ich weiß ja nicht woher du dieses Maß hat, lt.Ford ist es dieses Maß:

Fahrzeugbreite inkl. Spiegeln                                                                                 2,272m

Fahrzeugbreite OHNE Spiegel                                                                                1,986m

 

 

Jetzt sind wir mal so "nett" und rechnen nur 1 Spiegel, 

da der andere Spiegel auf der Bürgersteigseite ist (1 Spiegel entspricht 0,143m)

dann hat der Ford Transit Custom eine Breite die auf der Straße steht von:                2,129m

[...]

Die Infos habe ich vermutlich wie Du aus dieser Broschüre.

Du bist eine Zeile zu tief gerutscht und hast die Breite ohne Spiegel abgelesen (1,986m). Dein Nachbar wird sie aber sicher nicht jedes Mal abschrauben;). Nein, der Spiegel ist eingeklappt und hier liegt auch ein Rechenfehler Deinerseits verborgen.

Die Breite mit eingeklappten Spiegeln beträgt 2,08m. Also werden auf Fahrer- und Beifahrerseite 9,6cm eingeklappt, auf der Beifahrerseite spielt es aber keine Rolle, er befindet sich im Luftraum über dem Gehweg (da brauchen wir bei unseren Rechnungen auch nicht nett zu Deinem Nachbarn sein:)). Folglich verringert sich die Breite des auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeugs auf 1,984m (Karosserie + 1 eingeklappter Spiegel).

Ergo: Restbreite 3,066m. :cool:

Dann ist doch alles geklärt. Alles völlig legal.

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