Parken mit CNG-Fahrzeugen in Tiefgaragen: Das sagen die großen Anbieter

Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!

Da ich derzeit plane, auf ein Erdgasfahrzeug zu wechseln, habe ich einige Erkundigungen eingeholt, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein. So haben mir die drei CNG-Tankstellen, an denen ich oft vorbeikomme, allesamt mitgeteilt, dass die CNG-Säulen nicht von Schließung bedroht sind.

Für mich aber genau so wichtig ist die deutschlandweite Parksituation, weil ich ja nie weiß, wohin mich der nächste Auftrag verschlägt, und wo ich dann letztendlich parken werde. Da ich sehr oft auch innerstädtische Tiefgaragen nutze, habe ich jetzt einfach mal die drei großen Betreiber angeschrieben: Q-Park, Contipark und APCOA. Außerdem habe ich DB Bahn Park angeschrieben, weil mir nicht klar war, dass deren Tiefgaragen von Contipark betrieben werden.

Um es mal kurz und schmerzlos zu machen: Die drei großen Betreiber haben für CNG-Fahrzeuge keinerlei Beschränkungen.

Jetzt könnte man noch die größeren Hotelketten anschreiben, um zu erfahren, wie es in deren Tiefgaragen aussieht, aber da wird man wohl keine einheitliche Antwort bekommen, weil die ja oftmals nur Mieter in den Gebäuden sind und es eine Vielzahl von örtlichen Regelungen gibt. Aus der Erinnerung würde ich sagen, dass ich vereinzelt entsprechende Schilder gesehen habe, wo dann zum Teil von "druckgasgetrieben" und zum Teil von "flüssiggasgetrieben" die Rede ist. Da müsste man dann jeweils vorab mal nachfragen.

Generelle Verbote behördlicherseits scheint es nur noch in Bremen und dem Saarland zu geben, und dort wohl auch nur für LPG-Fahrzeuge.

Also insgesamt scheint das kein großes Problem zu sein und somit auch keine Hürde für die Anschaffung eines CNG-Fahrzeuges.

Matthias

23 Antworten

In der Garage des Frankfurter Flughafens sind LPG-Fahrzeuge verboten, CNG ist aber erlaubt.
Das ist die einzige mir bekannte Stelle.
In Frankreich und Belgien sieht man bisweilen noch Schilder mit der Aufschrift "interdit d'accès aux véhicules gpl non munis de soupape " aber das betrifft nur Uraltfahrzeuge ohne Rückschlagventil.

Am Flughafen ist es wohl aber auch nur eins der vielen Parkhäuser. Aufgefallen ist mir das Schild aber auch nie. Habs hier nur schon mehrfach gelesen.

Wo wie gerade über Fraport reden: Weiß zufällig jemand, wie es im (relativ neuen) Verwaltungs- und Vorstandsgebäude am Tor 3 aussieht? Darf man mit CNG in die dortige Tiefgarage?

Matthias

http://www.gibgas.de/Fakten/Mobilit%C3%A4t/Tiefgarage

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Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 8. Januar 2018 um 16:02:53 Uhr:


Du erwägst aber auch einen Wagen von einem Hersteller zu kaufen der reichlich dreist,um nicht kriminell zu sagen, mit Regeln umgeht. Sorry musste raus und ist OT.

.... Fiat?
Auch OT, musste aber auch sein.

Das Thema Parkhäuser und Tiefgaragen hatten wir doch auch schon mal.
Da war man sich einig, dass es das "Hausrecht" des Betreibers ist, wenn er "rein lässt" und wen nicht.
Das ist letztendlich reine Willkür. Beim LPG in Tiefgaragen hieß es mal, dass sich das Gas am Boden sammeln könnte und nicht abziehen kann, weil es schwerer als Luft ist. Beim CNG ist das genau anders herum.
Der Eurotunnel (heißt der so?) ist z.B. für ALLE Gas betriebenen Fahrzeuge verboten.

Ich möchte nicht wissen was noch alles in den "AGBs" (Hausordnung) von Parkplätzen und -häusern steht.
Evtl. sogar die maximal Maße von Fahrzeugen. Ich kenne Parkhäuser (u.a. Hamburg hinter dem HBhf am Theater), da hatte ich mit meinem T5 Probleme um die Ecken zu kommen und die Parktaschen waren derart schmal, dass ich links und rechts gefühlt noch 10cm bis zum Strich hatte. Auch OT.

der "Stevie"

Bei VW ist klar, dass die betrogen haben (Prüfstandserkennung). Der Rest erkennt den Prüfstand zwar nicht, aber komischerweise arbeitet die Emissionsminderung nur in exakt diesem Bereich. Und bei FIAT wurden einfach Timer verwendet - siehe http://www.handelsblatt.com/.../19600588.html

Ja, betrogen haben umwelttechnisch alle. Aber einen Prüfstandslauf zu erkennen um dann saubere Abgase zu haben ist schon sehr dreist. Ähnlich Fiat.

Jo, prinzipiell auch erstmal meine Grundeinstellung. Dreist ist Fiat aber scheinbar schon. Das wäre dann kaum noch unter Motorschutz verbuchbar. Wobei selbst der eigentlich so garnicht genutzt werden dürfte. Werden wieder die Gerichte entscheiden müssen, werden die aber nicht hab ich den Eindruck..

Auf welcher Grundlage auch? Schwammig genug formuliert. Plus Dieselgipfel 1+2 und noch to be continued...Aber Hauptsache die GEZ pfändet...Rechtsstaatlich einfach nur lächerlich!

End of story

🙄

ich empfehle als Analyse: https://www.bundestag.de/.../...gnahme-prof--dr--fuehr--sv-4--data.pdf

Nein, der Ausschuss ist diesem Gutachten zu Abschalteinrichtungen NICHT gefolgt. Warum nur....

Wenn der Ausschuss recht hätte, dann dürfte ich auch bei der Steuererklärung "Ausnahmen" wie Behindertenstatus angeben ohne diese nachzuweisen. Als ob sowas außerhalb der KFZ-Lobby möglich wäre.

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