Parken in verkehrsberuhigter Zone

Ich parke seit mehreren Jahren mehrmals pro Woche auf einem innerstädtischen Parkplatz und war der Meinung, dass ich dort den ganzen Tag ohne Parkschein oder Parkscheibe stehen darf und habe gestern zum ersten Mal ein Knöllchen kassiert, was sich mir nicht erschließt. Verwarnung wegen Parkens ohne vorgeschriebene Parkscheibe.

Zur Situation:
In der verkehrsberuhigten Zone ist eine Abzweigung nach rechts (Sackgasse). Hier steht ein Schild mit Bild 314 (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_314.svg) und darunter angebrachten Schild Parkscheibe 2 Stunden (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzzeichen_1040-32.svg). Es folgen einige eingezeichnete Parkplätze und dann ein straffierter Bereich, wo man folglich nicht parken darf. Danach folgt ein Behindertenparkplatz, der durch das Bild 314 gekennzeichnet ist. Und zwar einmal zusätzlich angebrachten Pfeil nach links (314-10, Beginn) und Pfeil nach rechts (314-20, Ende)

Danach folgt eine weitere eingezeichnete Parkbucht ohne jede Beschilderung. Das ist die von mir genannte.

Ist die Verwarnung richtig? Ich war der Meinung, dass das Schild 314 vom Anfang dort nicht mehr zählt, da zwischenzeitlich ja schon wieder andere Schilder die eingezeichneten Parkplätze regeln. Ich gerate jetzt aber ins Grübeln, da das Schild 314 einen ParkPLATZ kennzeichnet. Also würde meine Argumentation evtl. nur korrekt sein, wenn es sich um Schild 314-10 (http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat314.htm) gehandelt hätte...
Gilt das Schild 314 vielleicht doch auch noch für die hinterste eingezeichnete Parkbucht?

Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen beschreiben. GGfs. kann ich nachträglich nochmal ein Bild anhängen.

Danke schon mal für Eure Tipps und Hinweise!
Klaus

Beste Antwort im Thema

Ich würde das Schild am Anfang der Sackgasse für die Parkuhr unter dem Parkplatzschild so deuten das die 2 Stunden Maximalparkdauer für den ganzen Parkplatz/Sackgasse gilt, egal was da auf dem Parkplatz/Sackgasse noch betreffs der Behindertenparkplätze ausgeschildert ist.

Zitat:

Es folgen einige eingezeichnete Parkplätze

Hier meinst Du bestimmt "Stellplätze"

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In die Feuerwehr eintreten, regelmäßig Kontrollfahrten durchführen und Anzeige erstatten, wenn man nicht durchkommt.

Haben wir bei meiner ehemaligen Feuerwehr in den bekannten Gebieten mehrmals die Woche an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen Zeiten so gemacht.

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