Parken ggü. nicht abgesenktem Bordstein?
Hallo!
Unsere Nachbarn (EFH) machen gerade Stress. Zwar nicht direkt wg. uns, würde mich aber mal interessieren.
Nachbar hat:
- 2 Garagen nebeneinander mit entspr. Vorplatz und abgesenktem Bordstein
- Hoftor ohne abgesenkten Bordstein
Der Gehweg ist dort durchgängig vorhanden. Dann darf man da doch parken und vor allem auf der ggü. liegenden Seite (wenn sonst nix dagegen spricht).
Die Nachbarn in dem Haus sind so ein Haufen, wo fast immer mind. 2-3 Fahrzeuge am Straßenrand stehen obwohl sie eben 4 Autos auf dafür vorgesehenen Plätzen auf ihrem Grundstück unterbringen können, d.h. sie machen die Parksituation an der Stelle unnötig schlecht.
Dann hat jmd. anderes ggü.(!) dem Hoftor also ggü. einem nicht abgesenkten Bordstein geparkt. Und die nerven erst uns damit (und als ich (relativ fix) herausgefunden hatte, dass das Fzg. nicht unseren Mietern gehört, waren sie schon wieder wegelaufen[1] und nerven einige Zeit später noch meine Mutter deswegen). Und zu doof einen Zettel dranzumachen sind sie auch, das Drama ging wohl über Tage...
Die sind halt ausgerechnet mit dem größten Fahrzeug das sie haben den nicht abgesenkten Bordstein hoch, durch das Hoftor[2] und auf den schmalen Weg der sich dahinter befindet. Wg. dem schmalen Weg und dem zu großen Fahrzeug kriegen sie die Kurve nicht mehr, kommen also nicht raus. Da hätten sie sich gleich (bevor der andere da war) vor das eigene Hoftor stellen können, hätte an der Gesamt-Parksituation nix ändert...
Also hat sich der "Ggü.-Parker" eigentlich richtig verhalten? Weil die Polizei ermittelt wg. Unfallflucht, weil dessen Auto Unfallspuren hat, die prima zu genau diesem Fahrzeug der Nachbarn passen...
TIA
notting
[1] Die haben sich auch nicht vorgestellt, als sie da eingezogen sind bzw. wird haben auch keine Tel.-Nr. bekommen.
[2] Keine Angst, das Tor wurde nicht misshandelt.
Beste Antwort im Thema
Aber nicht gegenüber 'nem abgesenkten Bordsein abstellen. 😁
Gruß Metalhead
66 Antworten
Zitat:
@tiberius16 schrieb am 10. Oktober 2015 um 19:31:12 Uhr:
Mann könnte ja auch klingeln und so das Gespräch suchen. Verstehe das Problem nicht.
Die können ja kein Deutsch 😁
Zitat:
@tiberius16 schrieb am 10. Oktober 2015 um 19:31:12 Uhr:
Mann könnte ja auch klingeln und so das Gespräch suchen. Verstehe das Problem nicht.
Die wollten in dem Moment was von _uns_! Und nein, die haben nicht bei uns geklingelt, ich hatte in dem Moment (als ich für die nach dem Fahrer gesucht habe) zufällig aus einem Fenster in der Richtung geschaut. Außerdem neigen die Leute allg. dazu unsere stark gehbehinderte Oma zu terrorisieren. Selbst wenn man ganz klar den richtigen Vornamen dazu sagt, damit sie bei uns klingeln, wird gerne (vorzugweise während der Mittagsruhe) Oma beim Schlafen aufgeschreckt und bis die soweit ist, sind die meist schon wieder weg 😠
Auch deswegen sind Nachbarschafts-Begrüßungsgespräche wichtig.
notting
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Oktober 2015 um 19:35:19 Uhr:
Die können ja kein Deutsch 😁Zitat:
@tiberius16 schrieb am 10. Oktober 2015 um 19:31:12 Uhr:
Mann könnte ja auch klingeln und so das Gespräch suchen. Verstehe das Problem nicht.
Nur der jüngste kann wohl einigermaßen Deutsch. Aber ist ja nicht so, dass ich kein Englisch könnte, brauche es ja nur häufiger beruflich. Aber ob die Englisch können, weiß ich nicht, sie haben sich ja nicht vorgestellt.
notting
Zitat:
@notting schrieb am 10. Oktober 2015 um 19:14:02 Uhr:
Wenn du das gesamte Posting richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass das insb. in solchen Fällen die Kommunikation erleichtert bzw. Probleme vermeidet. Aber du wolltest ja nur trollen...Zitat:
@Pepperduster schrieb am 10. Oktober 2015 um 18:15:42 Uhr:
Sowas geht ja schonmal garnicht, die Nachbarn sind gem Reichserlass v . 1939 an die zentrale Meldestelle zu melden., sollte es sich bei den Nachbarn um Nichtarier handeln so ist die Meldung an die zuständige Dienststelle des RfS zu richten.
notting
Nein ich mag Sarkasmus um deine geschriebene Meinung aus einer anderen Perspektive auf zu zeigen, schade nur das du selbst nicht drüber lachen kannst.
Muss man Nachbarn wirklich seine Telefonnummer geben?
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Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Oktober 2015 um 19:31:05 Uhr:
Denn in der StVO ist das ja recht dehnbar formuliert, "Parkverbot vor Grundstückszufahrten... in schmalen Straßen auch ihnen gegenüber". Die 3,05m gelten doch eher für auf der Fahrbahn geradeausfahrende Fahrzeuge, oder?
Laut übereinstimmenden Aussagen vom Ordnungsamt und der Polizei machen sie keinen Unterschied zwischen vorbeifahrenden, oder in die Einfahrt einfahrende Fahrzeuge.
Steht das gegenüberstehende Fahrzeug mindestens 3,05 Meter weg unternehmen sie nichts.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2015 um 17:55:10 Uhr:
Eine Grundstückseinfahrt ist eine Grundstückseinfahrt, wenn man da auf ein Grundstück fahren kann. Dazu muss kein Bordstein abgesenkt sein. Ein paar mal rangieren ist zumutbar, aber wenn man nicht mehr reinkommt muss gegenüber frei bleiben.
Ist das so? Darf man einen Bordstein überhaupt befahren oder ist das mangels Absenkung nicht automatisch ein Gehweg - und eben keine Einfahrt - und somit nicht zu befahren? Ich dachte da gäbe es eine Vorschrift, dass man mit dem Auto Gehwege nicht benutzen darf.
Fände ich auch interessant das Thema. Letztlich kann man sich dann überall an den Drahtzaun ein Schild "Einfahrt" dranmachen. Ist doch in 5 Minuten weggebaut und dann kann man reinfahren. 😉
Sieht für mich nach einer Behelfseinfahrt aus, wenn überhaupt. Sowas macht Sinn, wenn man baut etc., damit man aufs Grundstück kann, aber letztlich bleibt die Frage, ob man überhaupt auf den Gehweg fahren darf. Mit einer Schubkarre durch ein "Loch im Zaun" zu fahren ist nunmal etwas anderes als mit einem 3,5 Tonner Baustellenmaterial ein- und auszufahren, immer schön über die Kante. Die ist doch dafür gar nicht ausgelegt.
(in diesem Falle mag das kein 3,5 Tonner sein, aber faktisch könnten die genau das machen, wenn nicht gar mit einem LKW)
Ich würde die Stadt einfach mal fragen, was die zu so einer Einfahrt/Nutzung des Gehwegs sagt. 😉
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:55:11 Uhr:
Nein ich mag Sarkasmus um deine geschriebene Meinung aus einer anderen Perspektive auf zu zeigen, schade nur das du selbst nicht drüber lachen kannst.Zitat:
@notting schrieb am 10. Oktober 2015 um 19:14:02 Uhr:
Wenn du das gesamte Posting richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass das insb. in solchen Fällen die Kommunikation erleichtert bzw. Probleme vermeidet. Aber du wolltest ja nur trollen...
notting
Muss man Nachbarn wirklich seine Telefonnummer geben?
Ich habe ja gerade ein Beispiel genannt, wo's hilfreich gewesen wäre - zumal immer weniger Leute im Telefonbuch stehen. Hab auch schon die anderen Nachbarn mal angerufen, weil wir uns nicht sicher waren, wer sich da gerade an ihren Fahrzeugen zu schaffen macht. Sie waren dann froh, dass sie drauf hingewiesen wurden (weil's ein Dieb war, der dann nur wg. der schnellen Reaktion auch geschnappt werden konnte) bzw. froh dass nicht unnötig die Polizei vorbeigekommen ist, weil ist ja immer mit Stress für die Beteiligten verbunden (weil's ein Besucher von ihnen war, der nur was mit dem Fahrzeug gemacht hat, was mit ihnen abgesprochen war).
notting
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:55:11 Uhr:
[...] Nein ich mag Sarkasmus um deine geschriebene Meinung aus einer anderen Perspektive auf zu zeigen, schade nur das du selbst nicht drüber lachen kannst. [...]
Mit Deinem Sarkasmus hast Du dem TE Deine erfundene Meinung angedichtet bzw. die Leser beeinflußt, das zu denken. So eine Art Rufmord und darüber könnte ich auch nicht lachen...
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 10. Oktober 2015 um 22:54:01 Uhr:
Ist das so? Darf man einen Bordstein überhaupt befahren oder ist das mangels Absenkung nicht automatisch ein Gehweg - und eben keine Einfahrt - und somit nicht zu befahren? Ich dachte da gäbe es eine Vorschrift, dass man mit dem Auto Gehwege nicht benutzen darf.Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2015 um 17:55:10 Uhr:
Eine Grundstückseinfahrt ist eine Grundstückseinfahrt, wenn man da auf ein Grundstück fahren kann. Dazu muss kein Bordstein abgesenkt sein. Ein paar mal rangieren ist zumutbar, aber wenn man nicht mehr reinkommt muss gegenüber frei bleiben.Fände ich auch interessant das Thema. Letztlich kann man sich dann überall an den Drahtzaun ein Schild "Einfahrt" dranmachen. Ist doch in 5 Minuten weggebaut und dann kann man reinfahren. 😉
Sieht für mich nach einer Behelfseinfahrt aus, wenn überhaupt. Sowas macht Sinn, wenn man baut etc., damit man aufs Grundstück kann, aber letztlich bleibt die Frage, ob man überhaupt auf den Gehweg fahren darf. Mit einer Schubkarre durch ein "Loch im Zaun" zu fahren ist nunmal etwas anderes als mit einem 3,5 Tonner Baustellenmaterial ein- und auszufahren, immer schön über die Kante. Die ist doch dafür gar nicht ausgelegt.
(in diesem Falle mag das kein 3,5 Tonner sein, aber faktisch könnten die genau das machen, wenn nicht gar mit einem LKW)
Ich würde die Stadt einfach mal fragen, was die zu so einer Einfahrt/Nutzung des Gehwegs sagt. 😉
Normalerweise darf man den Gehweg außer auf dafür baulich angelegten
Gehwegüberfahrten samt Bordsteinabsenkungnicht mit KFZ befahren. Bei Bauarbeiten auf dem Grundstück ist eine
provisorische Gehwegüberfahrtfür die Baufahrzeuge zu errichten. Theoretisch könnte der Grundstückseigentümer aber eine Sondernutzungserlaubnis vom Amt zum Überfahren des Gehwegs haben, was aber wohl in den seltensten Fällen zutreffen wird.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Oktober 2015 um 23:31:03 Uhr:
Normalerweise darf man den Gehweg außer auf dafür baulich angelegten Gehwegüberfahrten samt Bordsteinabsenkung nicht mit KFZ befahren. Bei Bauarbeiten auf dem Grundstück ist eine provisorische Gehwegüberfahrt für die Baufahrzeuge zu errichten. Theoretisch könnte der Grundstückseigentümer aber eine Sondernutzungserlaubnis vom Amt zum Überfahren des Gehwegs haben, was aber wohl in den seltensten Fällen zutreffen wird.
Danke! Die haben das Haus erst vor wenigen Jahren gekauft. Oder können die dieses Recht beim Kauf "mitvererbt" bekommen haben? Das Vorbesitzer-Ehepaar (Kinder schon vor Jahrzehnten ausgezogen) hatte nur 1 Auto und das stand entweder in oder zumindest auf dem Platz vor den beiden Garagen. Derartige Probleme gab's mit denen nie. Nur die jetzigen Nachbarn haben wie bereits geschrieben trotz des vielen Platz den sie eigentlich für Fzg. auf dem Grundstück haben (über abgesenkten Bordstein erreichbar) immer mehrere auf der Straße geparkte Fahrzeug, was die Parksituation weiter verkompliziert.
notting
Ob man Gehwege befahren darf und ob die Kommune bei Einfahrten eine Absenkung des Bordsteins verlangt ist egal. Im Gesetz steht, dass man vor Einfahrten und wenn es eng ist auch gegenüber nicht parken darf. In Par. 12 StVO steht nichts von abgesenktem Bordstein.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Oktober 2015 um 20:36:48 Uhr:
Ob man Gehwege befahren darf und ob die Kommune bei Einfahrten eine Absenkung des Bordsteins verlangt ist egal. Im Gesetz steht, dass man vor Einfahrten und wenn es eng ist auch gegenüber nicht parken darf. In Par. 12 StVO steht nichts von abgesenktem Bordstein.
Doch, siehe §12 (3) Abs. 5. Die Definition für Grundstücksein-/-ausfahrt steht aber nicht dabei. Wäre ja komisch, wenn jeder auf seinem Grundstück das mal eben umbauen könnte, sodass z. B. das gesamte Grundstück da wo es an die Straße grenzt eine durchgängige Ein-/Ausfahrt hat.
Außerdem kenne ich das so, dass an schmalen Straßen ggü. einer Ein-/Ausfahrt eine entspr. Parkverbotsfläche ist.
notting
Lies Abs. 3 Nr. 3. Da steht Einfahrt und gegenüber, aber nichts von Absenkung. Du kannst das komisch finden, ist aber so.
Korrekt. Es gibt auch noch jede Menge Ein-bzw. Ausfahrten ohne Bordsteinabsenkung. Und eine Parkverbotsfläche gegenüber muss auch nicht vorhanden sein.