Parken als Schwerbehinderter im absoluten Halteverbot

Hallo Leute,

bin neu hier und bitte um Hilfe. Falls ich in dieser Sparte falsch bin, bitte ich mich richtig einzuordnen. Finde das entsprechende Thema nirgends bzw. weiß nicht wie ich dahin komme. Danke vorab!

Zum Thema:

ich war im Okt. und November 2011 in NRW und habe offensichtlich falsch geparkt. Hierzu: ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "B, aG". Als ich da oben zum Arzt mußte, waren alle Behinderten-Parkplätze belegt, deshalb parkte ich im Absoluten halteverbot. Allerdings hier auf einem freien Platz, genau neben einer Einfahrt, die aber mit Brettern verbarrikadiert war, also unbenutzt. Davor war das Parken erlaubt, deshalb nahm ich an, ich könne dort meinen Wagen abstellen, um nicht unendlich weit zurück laufen zu müssen.
Als ich aber vom Dok wieder kam, hatte ich eine orangene Karte an der Windschutzscheibe, daß ich widerrechtlich geparkt hätte und mir in Kürze ein entsprechender Bescheid zu ginge.

Für mich total unsinnig folgendes:

1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!

2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.

3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!

4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?

5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?

Wäre schön von Euch zu lesen. Danke und Gruß,
Moni

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!

Wieso man da nicht parken darf? Weil es die Beschilderung verbietet. Hat nichts damit zu tun, ob jemand behindert wird oder nicht. Auch nicht, ob das Verbot an der Stelle nun gerade Sinn macht oder nicht. Verboten ist halt verboten.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.

Halterfeststellung über das Kennzeichen? Das Vergehen wurde halt nur notiert, Bescheid dafür kommt später. Nicht alles hat gleich den Überweisungsträger mit dran.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!

Nein, man darf dort generell nicht parken, steht ja auch so auf den Schildern. Die Regeln sind für alle gleich, auch für behinderte Menschen. Egal ob mit oder ohne Ausweis.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?

Hier kommt es jetzt drauf an, ob tatsächlich jemand behindert wurde und wie genau die Beschilderung und die Situation vor Ort war. Zwischen 10 und 35 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?

Denke nicht, wenn dir dann noch jemand was Böses will, wird da vielleicht noch Vorsatz reininterpretiert...

Gruß Tecci

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Ich finde es auch widerlich aber manchmal erkennt man es eben nicht eindeutig.

Weil man irrtümlich glaubt, wird auch noch durch den stilisierten Rolli verstärkt, daß dort nur Rollstuhlfahrer parken dürfen.

Einen Sonderparkausweis kann unter Umständen auch ein schwer gehandikapter mit inneren Organschäden bekommen.
Und daher daß er "nichts mit den Füßen" hat, wird er oft von Unwissenden angemacht.

Bei mir sieht man es auch nicht auf den "ersten Blick", und muß mir öfters komische Blicke im weggehen anschauen.
(Die wenigsten trauen sich einem direkt anzusprechen).

Hi Ihr Lieben alle,

stimmt alles wie von Euch geschrieben. Ich will mich auch von nichts freisprechen. War aber meines Erachtens eine Frage wert.
Ich werde die Strafe dann auch direkt zahlen, wenn der Bescheid eintrudelt, aber dennoch fülle ich den Anhörungsbogen aus und frage nach, warum nicht wenigstens das Schild zugehängt wurde.
Meine Mutter sagt nämlich, die Einfahrt wäre schon seit vielen Monaten so verrammelt. Also hätte die Stadt sehr wohl genug Zeit gehabt, das zu tun. Vor allem weil dort, gerade auf diesem Stück Straße immer Chaos herrscht.

Die Fahrbahn ist da so eng, daß man sogar beim Einparken auf dem Parkstreifen bzw. der Parkbuchten der komplette laufende Verkehr stehen bleiben und warten muß.
Vielleicht bekomme ich ja sogar eine Antwort von der Stadt SG.
Ich hate z.B. noch nicht einmal die Zeit so langsam zu fahren, um zu gucken, ob nur Behinderte mit Ausweis die Behinderten-Parkplätze benutzen. Ich denke aber schon, denn dort sind die ganzen Ärzte.
Ist halt schade!

Danke aber für Eure Antworten. Ich werde berichten, wenn ich mehr weiß.

Frohes Fest und guten Rutsch Euch allen,

Moni

Genau solche Situationen meine ich. Bei meinem Beispiel kommt noch dazu, dass es sich um jemanden handelt der gerade einmal Anfang 30 ist.

Schlimm, wenn man sowas jedesmal durchmachen muss 😠 Für mich ist parken auf einem Behindertenparkplatz glasklares Asiverhalten und müsste hart bestraft werden.

es gibt kein absolutes halteverbot. es gibt nur ein haltverbot.
es ist ja nicht am `` absoluten halteverbot´´ weniger erlaubt zu parken als am haltverbot

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Richtig, Halteverbot ist genauso falsch wie Spielstraße 😉

Hmmm, komisch, mein Beitrag ist nicht erschienen. Habe vielleicht nicht abgeschickt oder ist noch nicht als Beitrag aufgenommen.

Egal, deshalb hier nur noch kurz:

Ich stimme Euch in allem 100%-ig zu und werde das Knöllchen bezahlen, sobald ich den Bescheid habe.
Dennoch kann ich nicht anders und frage im Anhörungsbogen - falls einer dabei ist - nach, wieso nicht zwischenzeitlich das Schild zugehängt wurde, zumal auf diesem Stück Staße ständig absolutes Chaos herrscht.
Meine Mutter sagte nämlich, daß dort schon seit vielen Monaten die Einfahrt mit Brettern verrammelt ist. Es ist tatsächlich so, daß der laufende Verkehr halten wenn man selbst in die Parkbuchten will.
Deshalb konnte ich auch nicht sehen, ob auf den Behinderten-Parkplätzen wirklich nur befugte stehen. Dann hätten wieder Busse etc. halten müssen, obwohl die Dinger ja schon besetzt waren. Wahrscheinlch hätte ich dann wegen Verkehrsbehinderung einen auf den Deckel gekriegt.

Nun gut, egal. Schade, aber ist halt so. Vielen Dank jedenfalls für die tolle Resonanz und frohe Weihnachten sowie einen guten Rutsch. Ich melde mich noch einmal, wenn ich alles erledigt habe. Vielleicht stelle ich sogar ein Foto vom Tatort ein. Muß im Januar wieder für mehrere Wochen dort hin.

Gruß und nochmals danke,

Moni

Naja, auch auf die Gefahr hin, mich jetzt hier zum Feindbild zu machen.
Ich glaube nicht , dass jemand dem man nicht ansieht, dass er gehbehindert ist (es also offensichtlich nicht ist) das "moralische 😉" Recht hat, einen Behindertenparkplatz zu benutzen, nur weil er aus irgend einem Grund einen entsprechenden Ausweis hat. Wenn die 5 Meter zum Eingang fröhlich beschwingten Schrittes möglich sind, dann sind auch 50 Meter zum Normalen Parkplatz möglich.
Ein Rollstuhlfahrer, für den die 50 Meter auch kein Problem wären, kann halt dort wegen zu wenig Platz nicht aussteigen.

Genau so Familienangehörige von Behinderten, von denen man eigentlich erwarten könnte, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen, da sie ja aus ihrer eigenen Situation wissen wie nötig ein Behindertenparkplatz sein kann. Die parken fröhlich jederzeit auf den bequemen Parkplätzen direkt vorm Eingang (mit dem Ausweis hinter der Scheibe).
Und das ist jetzt kein dummes Vorurteil, ich kenn mich in der "Szene" schon ein wenig aus. Und nein, ich möcht natürlich auch nicht mit ihnen tauschen, aber dem wirklich Gehbehinderten, der gerade einen Parkplatz sucht wo er mit Rolli aussteigen kann, hilft das auch nicht weiter.

Leider würde in unserer Gesellschaft eine Regelung die auf Rücksichtnahme basiert, und in der nur Personen, die wirklich gerade Bedarf an breiten Parkplätzen direkt beim Eingang haben, diese benutzen und andere nicht, (siehe z.B. das Beispiel weiter oben mit der Bandscheibe, wenn man seine gebrechliche Oma zum Arzt fährt,...) nicht funktionieren.
Deshalb muss leider alles streng geregelt werden (Ausweis). Und da es nun mal keine strenge Regelung gibt, die für mehrere Millionen Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen gleichermaßen fair ist, fallen leider viele durch den Rost.

Hallo,

auch wenn es dir zwar gegönnt wäre, die Spielregeln der STVO gelten für uns alle.
Politessen achten auch auf Falschparker im Behindertenbereich, Politessen achten aber auch nicht auf einem Behinderten, den wo es gilt Kasse zu machen, machen die einfach Kasse.

Gruß

Dort wo aus welchen Gründen immer Verstöße begangen werden werde OW oder Ähnliches verteilt und das zu Recht.

@Moni
ich würde trotzdem versuchen, im Anhörungsbogen die besondere Situation, nämlich das du nicht in der Nähe parken konntest und dir deshalb die Lösung mit dem geringsten zu erwartenden Störungspotential ausgesucht hast.
Vielleicht gerätst du ja einen Sachbearbeiter, der ein wenig nachdenken kann und in diesem Fall mal die besonderen Umstände berücksichtigt; es war ja praktisch eine Notstandsituation.

An die anderen: den Zusatz "aG" bekommt nur, wer tatsächlich eine außergewöhnliche Gehbehinderung nachweisen kann. Da ist der Spruch, "wenn die ersten 5m klappen, klappen auch die nächsten 50", tatsächlich arg daneben und kann nur von jemanden kommen, der in seinem Leben noch nie solche Probleme erdulden mußte!
Ein Freifahrtschein für's Falschparken soll das nicht sein und wird von der TE auch nicht gefordert...

Hallo elwood123,

Ja, bei mir machst Du Dich zum Feind. Obwohl ich Dir zustimme, daß Rollstuhlfahrer mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen und unbedingt haben sollten. ABER, als Beispiel:

Mir sieht man es auch nicht unbedingt an, daß ich diesen Schein brauche. Habe auch schon mehrfach deshalb mit dummen Menschen heftige Diskussionen geführt. Was denkst Du, wie man drauf ist, wenn man

keinen Magen mehr hat, deshalb bei 1,60 Körpergröße nur noch 34 kg wiegt
nur noch etwas Darm vorhanden ist
eine Niere bisher 1 x operiert ist und nicht richtig funktioniert
beide Brüste
HWS
Hirn operiert und dadurch zum Epileptiker geworden ist
kein Gefühl auf einer kompletten Körperseite hat
teilweise die Koordination versagt
ein Bein durch mehrfache Brüche, Fixateur und Schienen seit 1,5 Jahren offen hatte bzw, ist
das andere Bein durch Folgeschäden Hirn bei Überlastung lahmt und
ständige Schmerzen
zum Glück nur teilweise ein Rollstuhl nötig ist

???? Meinst Du nicht, daß der Körper dann keine Kraft mehr hat, weil er immer und immer wieder bis aufs Letzte gefordert wird und kein Arzt der Welt mehr wirklich helfen kann?

Bei Dir, bzw. Dir scheint es ja "nur" um den Platz beim Ein-/Aussteigen geht. Was denkst Du wie vielen Menschen es wohl wesentlich schlechter geht?! Rein körperlich, durch nur eine der o.a. Dinge. Schmerzen kann man nicht sehen und wenn jemand noch sensibel ist, will er nicht, daß eine andere Person sieht, wie schlecht es wirklich ist. Dafür hat man dann noch immer so gerade eben so viel Kraft und ist froh über jeden Meter, der durch eine Parkerleichterung geschaffen wird.

Ich bitte Dich, mach Dir mal drüber Gedanken. Ich finde es schon ganz nett frech was Du da schreibst.

Gruß
Moni

@dermondeoreiter
Ich kann dir nur voll zustimmen.
Vor langer Zeit war ich mal in Kärnten unterwegs.
Als wir zu unserem Fahrzeug zurück kamen war ein Hinweis bezüglich einer Anzeige hinter dem Wischer.
Da Ortsunkundig was nun.
Ganz in dser Nähe war ein Gasthaus davor einige Polzeifahrzeuge. (irgend eine Feier)
Ich ging hinein und sprach den nächsten Polizisten an.
"Ich habe ein Problem......."
Das Ende der Geschichte 100 S Organmandat und die Anzeige war vom Tisch.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19



Mir sieht man es auch nicht unbedingt an, daß ich diesen Schein brauche. Habe auch schon mehrfach deshalb mit dummen Menschen heftige Diskussionen geführt. Was denkst Du, wie man drauf ist, wenn man

keinen Magen mehr hat, deshalb bei 1,60 Körpergröße nur noch 34 kg wiegt
nur noch etwas Darm vorhanden ist
eine Niere bisher 1 x operiert ist und nicht richtig funktioniert
beide Brüste
HWS
Hirn operiert und dadurch zum Epileptiker geworden ist
kein Gefühl auf einer kompletten Körperseite hat
teilweise die Koordination versagt
ein Bein durch mehrfache Brüche, Fixateur und Schienen seit 1,5 Jahren offen hatte bzw, ist
das andere Bein durch Folgeschäden Hirn bei Überlastung lahmt und
ständige Schmerzen
zum Glück nur teilweise ein Rollstuhl nötig ist

Gruß
Moni

Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt indiskret werde aber bei diesen ganzen, wirklich schlimmen Krankheiten, darf man da überhaupt noch alleine Auto fahren??

Ich kenne auch einen Epileptiker, dem haben sie nach dem 2. epileptischen Anfall den FS eingezogen.

Immer wieder schön bei MT: Thema schon längst durch und dann geht es erst richtig los.......😁

Sorry, aber bei den ganzen Sachen interessiert mich das einfach mal.

Ich bin niemand, der Behinderte grundsätzlich bemitleidet und bejammert. Bin mir auch der Tatsache bewusst, dass jeden z.B. durch einen Unfall ein solches Schicksal schnell ereilen kann.

Außerdem ist ja niemand verpflichtet, auf eine Frage zu antworten.

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