Parkbusse weil Parkschein nicht sichtbar
Heute Morgen musste ich in der Gegend um Freiburg als ich um 6:30Uhr zu meinem Fahrzeug gegangen bin, feststellen dass ich, wie fast jeder in dem gesamten Strassenzug eine Verwarnung an der vereisten Frontscheibe hatte.
Ausgestellt wurde diese von einer Zetteltusse gegen 4:40, nach Aussage der Dame ist das dann wenn sie mit ihrem Köter Gassi geht.
Code: "32": Parkschein nicht sichtbar/lesbar
Ich habe, wie andere auch, bei der Gemeindeverwaltung angerufen. Dort hiess es laut den Bestimmungen sei der Anwohner-Parkschein (hier ein A5 grosses Dokument) nur gültig wenn er gut sichtbar hinter der Frontscheibe abgelegt oder angebracht ist. Ist er das nicht, kostet es bei mehr als 4h 35EUR.
Ja,toll, es warn in der Nacht -5°C und Nebel. Der Parkschein klebt in der von ausstellenden Behörde mitgelieferten Hülle direkt an der Frontscheibe unten rechts bei der Umwältplakette.
Frage:
Kann man einer Zettelschreiberin zumuten die Scheibe frei zu machen oder ist es überhaupt zulässig bei so einer offensichtlichen Sache eine Verwarnung auszustellen, immerhin kann sie ja nicht nachweisen dass der Parkschein nicht da war.
Muss ich dann im Winter wenn Schnee liegt alle 30 Minuten mein Auto frei räumen oder die ganze Nacht den Motor laufen lassen, was die Anwohner bei einem V8 mit offener Analge sicher freut....
Haben die wirklich solche Dienstzeiten oder darf die das zu ihrem Vergnügen in ihrer Freizeit machen. Ich dachte schon daran sie wegen Nötigung und falscher Verdächtigung anzuzeigen.
Theoretisch kann sie ja dann auch im Winter behaupten dass jeder dessen Scheibe mit Schnee bedeckt ist ohne Umweltplakette eingefahren sei, das kostet ja noch mehr.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Frage:
Kann man einer Zettelschreiberin zumuten die Scheibe frei zu machen oder ist es überhaupt zulässig bei so einer offensichtlichen Sache eine Verwarnung auszustellen, immerhin kann sie ja nicht nachweisen dass der Parkschein nicht da war.
Muss ich dann im Winter wenn Schnee liegt alle 30 Minuten mein Auto frei räumen oder die ganze Nacht den Motor laufen lassen, was die Anwohner bei einem V8 mit offener Analge sicher freut....
Warum hast Du die Fragen nicht während des Telefonates mit der Behörde gestellt?
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Mitarbeiterin kann man hier wohl keinen Vorwurf machen. Die ist eine kleine Angestellte und hat schließlich nur die Anweisungen ihres Dienstherrn ausgeführt.
Oder sie will Oberparkplatzwächterin und Blockwart werden und glaubt, dazu möglichst viele Knöllchen ausstellen zu müssen.
Gib dem Deutschen Macht und er wird sie missbrauchen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Meine Meinung zur Geschichte..
Klick
Wie du jetzt so mit Baron Münchhausen kommst🙄🙄 Hat eine "Zetteltussi" nicht feste Dienstzeiten? Oder sie hat Nachtschicht geschoben, aber dabei dürfte sie ihren Hund nicht Gassi führen = Amtspflichtverletzung😁 Dubios, dubios - warten wir ab, ob sich der TE nochmals zu Wort meldet.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wie du jetzt so mit Baron Münchhausen kommst🙄🙄 Hat eine "Zetteltussi" nicht feste Dienstzeiten? Oder sie hat Nachtschicht geschoben, aber dabei dürfte sie ihren Hund nicht Gassi führen = Amtspflichtverletzung😁 Dubios, dubios - warten wir ab, ob sich der TE nochmals zu Wort meldet.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Meine Meinung zur Geschichte..
Klick
Alleine die zugefrorene Scheibe ist eine unabwendbare Tatsache.
Oder die Zetteltussi, die schon um 04.40 Uhr Dienst schiebt, war durch einen Rasenmäherroboter ferngesteuert.
Mit rot leuchtenden Augen ist sie durch die Gegend gestiefelt und hat ihre Zettelchen verteilt und nicht bedacht, dass dieses Anwohnerparken nur in der Regel in gewissen Zeiträumen läuft. Und 4.40 Uhr ist meiner Erfahrung nach nirgendwo dabei. Der TE könnte ja mal ein Foto eines Schildes aus der Zone dort machen und einstellen.
Ein Ergebnis der Fernsteuerung durch den Mähroboter. Eigentlich sollte sie Schnee schieben.
Ach ich liebe solche Histörchen😁
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Mitarbeiterin kann man hier wohl keinen Vorwurf machen. Die ist eine kleine Angestellte und hat schließlich nur die Anweisungen ihres Dienstherrn ausgeführt.
aber
um 4.40 Uhrhabe ich noch nie eine Zetteltante auf der strasse gesehen ,
vermutlich hat die Dame Überstunden gemacht...
Auf der Website des ADAC steht folgendes zu dem Thema:
Parkausweis zugeschneit
Riskiert man ein Knöllchen, wenn eine Politesse einen Anwohnerparklinzenzausweis wegen zugeschneiter Scheiben nicht lesen kann?
Nein. Nach der StVO muss der Fahrer die Lizenz im Fahrzeug so anbringen oder auslegen, dass sie von außen gut sichtbar ist. Am besten hinter der Frontscheibe. Hat er das getan, dann ist er seiner Pflicht nachgekommen - auch bei Schneefall.
Ich würde mit den anderen Betroffenen zusammen ganz offiziell Beschwerde beim Leiter des Ordnungsamtes einlegen. Dazu braucht es eigentlich keinen Anwalt. Die sollen euch zeigen, wo genau im Gesetzestext "gut sichtbar" definiert ist, damit sind die ganz klar in der Beweispflicht.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Auf der Website des ADAC steht folgendes zu dem Thema:Parkausweis zugeschneit
Riskiert man ein Knöllchen, wenn eine Politesse einen Anwohnerparklinzenzausweis wegen zugeschneiter Scheiben nicht lesen kann?
Nein. Nach der StVO muss der Fahrer die Lizenz im Fahrzeug so anbringen oder auslegen, dass sie von außen gut sichtbar ist. Am besten hinter der Frontscheibe. Hat er das getan, dann ist er seiner Pflicht nachgekommen - auch bei Schneefall.
Knöllchen kann nicht ausgestellt werden, da ja dann auch das Autokennzeichen zugeschneit ist und Aufgabe einer Politesse ist es ja nicht, Flächen von Schnee zu säubern, um Sachverhalte festzustellen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Dubios, dubios - warten wir ab, ob sich der TE nochmals zu Wort meldet.
Na sicher, das war nicht seine erste Geschichte, lies mal seine erstellten Threads und Beiträge.
Und sicher nicht auch seine Letzte, der gute Märchen-Onkel. 😁
Ehe noch weiter die Ernsthaftigkeit des Threads in Zweifel gezogen wird, schließe ich ihn. Gewiss wird mir der TE stichhaltige Hinweise zur Wahrhaftigkeit seines unschönen Erlebnisses zukommen lassen, so dass ich dann den Thread wiedereröffnen kann, um eine sachdienliche Diskussion fernab diverser Mutmaßungen zu ermöglichen.
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