Papiere
Hallihallo
Ich habe vor 23 Jahren meinen Roller gekauft und will ihn nun weiter verkaufen. Die Käuferin möchte von mir auch den Fahrzeugbrief. Sowas habe ich aber gar nicht. Nur eine Betriebserlaubnis. Irgendwie muss ja damals die Ummelso geklappt haben. Ist das heute auch noch so oder muss ich jetzt einen Fahrzeugbrief nachträglich besorgen ?!
Beste Grüße, Britta
20 Antworten
Richtig! Die BE oder auch Abschrift der ABE) und der zugehörige Fahrzeugschein bzw. nun ZB 1 genannt sowie der letzte HU Bericht sind ausreichend.
„Zulassungsfrei“ sind die Leichtkraftroller im Behördendeutsch, weil sie keinen Brief benötigen. Dennoch geht man zum Anmelden damit zur Zul.stelle und muss alle 2 Jahre zur HU. Das ist wirklich etwas irreführend. Natürlich fahren die auch nicht nur 45 Kmh sondern um die 100.
Ich hatte mal 2 Leonardos 125 mit 9 KW als LKR , die hatten auch nur diese Betriebserlaubnis, keine ZB 2 oder Brief.
Kleiner Fehler vom TE: Die Zul.stelle hat sicherlich nicht von 11 PS, so dern von 11 KW gesprochen,( entspricht 15 PS) das ist die ominöse Grenze vom LKR zum Kraftrad.
Und das mit der 80er vom Vorposter: da wurde die vermutlich mal in grauer Viorzeit mal auf über 80 kmh gebracht mit Gutachten und Umschreibung damit die Vers.Prämie günstiger wurde.
Ist heute alles nicht mehr notwendig aufgrund der EU weiten Änderungen in der Klassifizierten
Zitat:
@Simbaline schrieb am 24. August 2025 um 11:49:39 Uhr:
Du hast es perfekt erklärt
Danke
Bitte.
Leider habe ich den Thread nicht schon vor 8 Tagen gesehen, sonst hätte ich meinen Senf gleich dazu gegeben. 😅
PS: Komischerweise kann ich meinen Beitrag nicht mehr bearbeiten… wollte nämlich noch erwähnen, daß es durchaus auch 125er Leichtroller bzw.LKR oder auch 80er und sigar schnelle 50er (Kleinkrafträder alten rwchts geben kann, die einen Brief oder eine ZB 2 haben).
Die hatten diese aber niemals bei Auslieferung als Neufahrzeug , (Ausnahme 125 ccm Motorräder aus den 70er bis 80er Jahren und davor) sondern da ging meistens die Betriebserlaubnis verloren und manch Köufer einer solchen Kiste als Bastelobjekt oder auch der Besitzer hat dann einfach beim TÜV eine Einzelabnabnaheme machen lassen. (Paragraf 21) anstatt beim Hersteller oder Importeur eine Zweitschrift zu beantragen. (Was ja manchmal auch schlecht geht wenn es wie bei Zündapp die Firma gar nicht mehr gibt.) Da kam es dann auch mal vor daß die Zul.stellen eine ZB 2 und ZB 1 ausgestellt haben, aufgrund der Einzelabnahme beim TÜV.
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Es handelt sich hier um ein ehemals 9kw starkes leichtkraftrad mit der Bezeichnung Yamaha DT125R
Gekauft im März und auch zugelassen auf mich mit zb 1 und 2
Deswegen mein einwand.