Papiere
Hallihallo
Ich habe vor 23 Jahren meinen Roller gekauft und will ihn nun weiter verkaufen. Die Käuferin möchte von mir auch den Fahrzeugbrief. Sowas habe ich aber gar nicht. Nur eine Betriebserlaubnis. Irgendwie muss ja damals die Ummelso geklappt haben. Ist das heute auch noch so oder muss ich jetzt einen Fahrzeugbrief nachträglich besorgen ?!
Beste Grüße, Britta
10 Antworten
Sicher der 125er aud dem Profil.
Vllt. mal nachfolgend reinschnuppern: Kein Fahrzeugbrief mehr bei 125er?
Es ist ein Yamaha Roller Majesty 125er
Baujahr 2000
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Danke
Aber Ich glaube nicht, dass das immer zutrifft.....hab ich jetzt schon anders gelesen.
Unf es ist ja richtig mein Kennzeichen eingetragen
Ich werde mal bei yamaha direkt nachfragen.
Die Allwissede sagt:
Zusammenfassend: Bei der Zulassung oder Ummeldung eines 125ccm Motorrades erhält man einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), aber keinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
M.M.
Der Roller ist schon ganz dezent älter. Also muss damals auch ein Brief vorliegen wenn man Erstbesitzer ist.
Danke Euch Allen
....da hier ja auch die Meinungen auseinander gehen habe ich jetzt auch die Zulassungsstelle angeschrieben. Die werden ja wissen, ob die Betriebserlaubnis zum Ummelden ausreicht...
Beste Grüße