Papiere

Hallihallo

Ich habe vor 23 Jahren meinen Roller gekauft und will ihn nun weiter verkaufen. Die Käuferin möchte von mir auch den Fahrzeugbrief. Sowas habe ich aber gar nicht. Nur eine Betriebserlaubnis. Irgendwie muss ja damals die Ummelso geklappt haben. Ist das heute auch noch so oder muss ich jetzt einen Fahrzeugbrief nachträglich besorgen ?!

Beste Grüße, Britta

10 Antworten

Was für einen Roller genau?

Sicher der 125er aud dem Profil.

Vllt. mal nachfolgend reinschnuppern: Kein Fahrzeugbrief mehr bei 125er?

Danke

Ich schau mal

Es ist ein Yamaha Roller Majesty 125er

Baujahr 2000

Ähnliche Themen

Ein 125er muss schon immer einen Brief gehabt haben.

Danke

Aber Ich glaube nicht, dass das immer zutrifft.....hab ich jetzt schon anders gelesen.

Unf es ist ja richtig mein Kennzeichen eingetragen

Ich werde mal bei yamaha direkt nachfragen.

Du hast nen Fahrzeugschein = auch nen Brief. War damals so üblich.

Die Allwissede sagt:

Zusammenfassend: Bei der Zulassung oder Ummeldung eines 125ccm Motorrades erhält man einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), aber keinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

M.M.

Der Roller ist schon ganz dezent älter. Also muss damals auch ein Brief vorliegen wenn man Erstbesitzer ist.

Danke Euch Allen

....da hier ja auch die Meinungen auseinander gehen habe ich jetzt auch die Zulassungsstelle angeschrieben. Die werden ja wissen, ob die Betriebserlaubnis zum Ummelden ausreicht...

Beste Grüße

Deine Antwort
Ähnliche Themen