Baujahr anhand der Papiere
Hallo zusammen. Habe eine wichtige Frage.
Und zwar muss ich irgendwie das Baujahr meines Rollers rauskriegen. habe ihn heute neu für teuer Geld gekauft, und auf einma entdecke ich in den Papieren was von 2008. Wenn der wirklich von Baujahr 2008 is mach ich dem Händler ma derbe Stress, ich seh nich ein für ein neues Fahrzeug zu zahlen und was 3-jahre altes zu kriegen...
Ich habe die Papiere hier liegen und werde nicht ganz schlau was jetzt das Baujahr ist. Ich schreibe euch einmal die Stelle ab wo die beiden Daten stehen:
"0.7. Location of the vehicle indentification number in the chassis: R; x969 y174 z552 mm conforms in all respects to the type descriped in EC type-approval
---- EC type-approval number: e3*2002/24*0339*04
----dated: 04.02.2008
The vehicle can be permanently registred without requiring any further approvals, for driving on the right/lef and for using metric/imperial units for the speedometer
Pontedera(Place)
08.02.2011(date)"
welches dieser Daten ist jetzt mein Baujahr? Ist es 04.02.2008 oder der 08.02.2011?
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24 Antworten
Kann man an Hand der Fahrgestellnummer das Bj. des Roller feststellen?
Es handelt sich um einen Yamaha Neos....
Hintergrund :
Auf dem Öltank konnte ich ein Datum 10.1999 erkennen laut Homepage eines Teilelieferanten soll es aber Unterschiede zwischen dem Bj. bis 99 und dem Bj ab 1999 geben.
(Fahrzeugpapiere exestieren nicht mehr und wurden neu beantragt!)
Gruss
Andy
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bj. an Hand der Fahrgestellnummer feststellen?' überführt.]
ja natürlich geht das, einfach die Fahrgestellnummer dem Händler angeben, der kann das nachsehen bzw. bei Yamaha nachfragen ...
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Steht das nicht auch in den neubeantragten Papieren?
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Die "Erstzulassung" des Rollers steht in den Papieren, nicht das Baujahr.😉
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Die Papiere sind ja nicht mehr auffindbar und wurden heute neu beantragt! - ich glaube nicht das da das Zulassungsdatum drin steht 😕
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Das tut es. 😉
Die Erstzulassung ist ja schließlich über die Fahrgestellnummer herauszufinden.
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Ok danke, dann werde ich erstmal abwarten bis ich die Papiere habe!
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Einspruch !
ein ZULASSUNGSFREIES Fahrzeug hat keine Erstzulassung da es ja logischerweise nie zugelassen war 😉
bei neuerstellten Papieren steht das Datum der Zweitschrift drin ...
In den Papieren steht auch höchstens (im nichtamtlichen Teil) das Datum der Übergabe durch den Händler an den Besitzer sowie die weiteren Besitzerwechsel, diese Eintragungen sind jedoch NICHT VORGESCHRIEBEN.
Trotzdem kann man das Baujahr, bei einigen Herstellern sogar den exakten Bauzeitpunkt usw., anhand der Rahmennummer feststellen.
Bei Yamaha kann man zumindest das Baujahr aus der Fahrgestellnummer herauslesen, allerdings weis ich den exakten "Schlüssel" nicht ...
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Meine Papiere sind eine Zweitschrift und da steht bei der Erstzulassung (auch wenn´s die in der Forum nicht gibt...deswegen wars ja auch in Anführungszeichen) oder wie sich das nennt (ich habe die Papiere nicht vorliegen) was vom 26.04.1998.
Dieses Datum stimmt auch, das lässt sich nämlich anhand des Kaufvertrags (den ich beim Kauf dazu bekommen habe) nachweisen.
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Ende nächster Woche weis ich mehr und dann werde ich berichten 🙂
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Gut, wenn sich die Erstinverkehrsbringung nachweisbar ist, z.B. durch einen alten Kaufvertrag, wird sie übernommen, ist ja ansich auch besser so.
Aber das ist ja nicht immer so 😉
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Hab heute meine ABE und Papiere ; bzw. das ist ja alles eins ; vom Roller bekommen- dauerte 1 Woche ..
Übringens das BJ. ist 2000 und die erst Zulassung 02.02.2002 .
Mfg
Andy
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Ich sagte doch, dass es drin steht. 😉
Ist er denn bei BJ 2000, aber Erstinbetriebnahme erst 2002 mit 45 oder mit 50 eingetragen?
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für die Geschwindigkeit ist normalerweise das Baujahr ausschlaggebend ...
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OH OH SORRY Dicker Schreibfehler .. Meinte Inebtriebnahme 02.02.2000 ...
Also BJ. ist 2000
und
Erstinbetriebnahme 02.02.2000
Eingetragen ist eine Höchstgeschwindikeit von 50 km/h. Also alles orginal Papiere.
Der Roller war aber nach dem Kauf direkt auf MOFA gedrosselt worden- nur genau diese Papiere waren den Vorbesitzer abhandengekommen...
Mfg
Andy
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