Paar Fragen zu Verkehrsschildern

Moin zusammen,

ich habe seit über einem Jahr meinen Führerschein und sitze in jeder freien Minute am Steuer und fahre durch die Gegend.

Dabei stelle ich fest, dass ich bei einigen Verkehrsschildern noch unsicher bin. Man lernt so etwas einfach nicht in der Fahrschule.

Hoffe, dass mir mir die Schilder erläutern könnt bzw. meine Auffassung korrigiert, falls erforderlich. Sprüche wie "Wer seinen Führerschein hat sollte alle Schilder kennen" brauche ich nicht. Genau deswegen frage ich ja hier, um nichts falsch zu machen.

Bild 1: Verstehe ich es richtig, dass keine Fahrzeuge breiter als 2,1m weiterfahren dürfen mit Ausnahme von Linienbussen und Anlieger? Das bedeutet, ein Anwohner (gleich Anlieger?!) darf mit breiteren Autos durchfahren ich aber nicht.

Bild 2: Nur LKWs dürfen max. 30 km/h fahren, oder? Also darf ich mit meinem PKW weiterhin 50 km/h fahren? Wie sieht es aus, wenn eine Sackgasse einmündet? Das ist ein paar hundert Meter weiter der Fall, aber es folgt kein neues Schild. Als Fahrer kann ich doch nicht darauf achten, ob die Seitenstraße eine Sackgasse ist oder nicht!? Ich habe in der Fahrschule nämlich gelernt, dass alle Begrenzungsschilder nur bis zur nächsten Einmündung gelten (außer in Zonen).

Bild 3: Dieses Schild steht auf der anderen Straßenseite gegenüber von dem Schild in Bild 2. Warum ist hier nicht der Zusatz LKW aufgeführt? Für mich bedeutet dieses Schild, dass ein Tempolimit von 30 km/h (für alle) aufgehoben ist. Sehr irritierend.

Bild 4: Was soll mir dieses Schild sagen? Das die Fahrbahn verengt ist? An einer anderen Stelle gab es dieses Schild zusammen mit Tempo-30-Begrenzung. Ich konnte aber keine Verengung feststellen. Ab wann darf ich denn in so einem Fall wieder 50 fahren?

Ohne Bild: Oft darf man in Kurven nur 30 km/h fahren. Ab wann GENAU darf ich denn wieder 50 fahren? Jeder wird eine andere Auffassung von der Kurve haben und dementsprechend sind diese Schilder doch sehr ungenau? Also kann ich davon ausgehen, dass NIEMALS hinter solchen Kurven geblitzt wird, weil es nicht eindeutig ist, ab wann die Kurve zu ende ist?

Und es gibt noch ein Tempo-30-Schild mit dem Zusatz eines Zebrastreifens. Darf ich also unmittelbar hinter dem Zebrastreifen wieder 50 fahren?

Vielen Dank und schöne Weihnachten!

Beste Antwort im Thema

Wie hast du nur die Führerscheinprüfung bestanden??? 😁 

54 weitere Antworten
54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von schwukele


Schaut euch bei Google Street View bitte die Straße Kupferdamm / Sonnenweg in Hamburg an. Da gilt Tempo 30, nach der Einmündung wiederholen sich die Schilder (so wie es auch sein soll).

Wollt ihr (bzw. die Gerichte) mir wirklich sagen, dass auch ohne diese Schilder weiterhin Tempo 30 gelten würde? Woher soll man denn so etwas wissen?

Direkt auf der Kreuzung fahre ich immer demonstrativ 50, da dort eine andere Straße einmündet und das Wiederholungsschild erst ein paar Meter weiter steht. Ist das also auch falsch?

Wenn es danach geht, muss man auf jeder Straße in Deutschland 30 fahren, da ja Einmündungen und Kreuzungen diese Verbote nicht aufheben???

Wenn die Einmündung eine Sackgasse ist (wie in Deinem Szenario 2 beschrieben), dann dürfte es schwierig sein, dass hier Ortsunkundige, die nichts von der Beschränkung wissen, auf die Straße einbiegen. Die Argumentation dürfte also hier auf sehr unsicheren Beinen stehen.

Zitat:

Original geschrieben von schwukele


Wenn es danach geht, muss man auf jeder Straße in Deutschland 30 fahren, da ja Einmündungen und Kreuzungen diese Verbote nicht aufheben???

Dieser Satz lässt mich vermuten, dass es in deiner Fahrschule richtig gelehrt wird, du es aber nicht richtig verstanden hast.

Also ich blicke nicht mehr durch.

Wir haben eine Baustelle in einer Straße, wo nach der Baustelle noch 9 Straßen einmünden, bis die Straße aufhört.

Bild 1 sagt aus, dass man nicht schneller als 30 km/h fahren darf.

Dann folgt als erste Einmündung die Straße auf Bild 2. Da ist weder das Verbot aufgehoben noch wiederholt sich das Verkehrszeichen. Wie ich jetzt gelernt habe, gilt aber das Verbot weiterhin bzw. der Autofahrer muss davon ausgehen.

Habe ich es also richtig verstanden, dass ich die nächsten 800 Meter mit 9 Einmündungen nur mit 30 km/h fahren darf, bis die Straße sich aufgelöst hat?

Ist das wirklich Sinn der Sache, dass der Autofahrer nach einer Baustelle unter Umständen noch kilometerweit mit 30 km/h fährt?

Und ist es normal, dass die ganze Geschichte mit den Ge- und Verboten absolut blöd und absurd klingt?

..Manchmal wird das Aufhebungszeichen auch einfach nur vergessen... Bei Tagesbaustellen immer wieder gerne gesehen.

Gruß

Jürgen

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von schwukele


Habe ich es also richtig verstanden, dass ich die nächsten 800 Meter mit 9 Einmündungen nur mit 30 km/h fahren darf, bis die Straße sich aufgelöst hat?

Richtig verstanden

Zitat:

Ist das wirklich Sinn der Sache, dass der Autofahrer nach einer Baustelle unter Umständen noch kilometerweit mit 30 km/h fährt?

Das solltest Du diejenigen fragen die eine derartige Aufstellung zu verantworten haben. Sehr häufig liegt das Problem in Zusammenhang Baustellen bei dem Aufsteller selbst, der Aufhebungs- oder Wiederholungszeichen nicht aufgestellt hat - zB. weil er auch zu denjenigen gehört, die sicher wissen, dass aufgrund der nächsten Kreuzung ohnehin eine Aufhebung erfolgt.

Zitat:

Und ist es normal, dass die ganze Geschichte mit den Ge- und Verboten absolut blöd und absurd klingt?

Das ist weder blöd noch absurd, sondern basiert auf einer sehr einfachen, auch leicht verständlichen Logik.

Es wird nur dann in der Realität merkwürdig, wenn entgegen den Vorgaben der zugehörigen Verwaltungsvorschrift eine Aufstellung erfolgt, die nicht mehr in sich schlüssig ist oder in seiner Rechtswirksamkeit klar erkennbar ist.

Wie schon genannt, weil zB. irgend ein Bauarbeiter bei der Aufstellung meint, auf das ein behördlich angeordnete Aufhebungszeichen wegen der unmittelbar folgenden Kreuzung dann doch verzichtet werden kann.

Oder auch ein gern genutzter Fehler: Beim Abbau der Baustelle wird nicht mal 20 Meter vorher geschaut, ob da noch eine Limitierung steht, die man auch abbauen müsste.

Hi...

und nun kommen wir mal zu einer anderen Meinung Interssanter Artikel, nich?

Da wird ebenso gerichtlich festgelegt, dass Strassen und Einmündungen in die betroffene Strecke sehr wohl eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung bewirken...

Da hammers nu... 3 Ärzte, 4 Meinungen...🙄

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von campero1


Hi...

und nun kommen wir mal zu einer anderen Meinung

Man sollte keine sehr allein stehende Meinung eines einzelnen Richters an einem Landgericht als beachtenswert oder gar allgemein gültig hoch spielen.

Das gehört in die gleiche Kuriositäten-Sammlung wie z.B. das straffreie Handy am Ohr, wenn man es nur als Ohrwärmer benutzt. Nur in den seltensten Fällen kommt der tatsächliche Hintergrund für derartige Urteile an die Öffentlichkeit, wie zB. die Durchsetzung der eigenen Frühpensionierung , wie es bei den pauschalen Freisprüchen bei dem von der Presse sogenannten "Richter-Gaspedal" war.

Wer es sehen will wird sehen, daß es um eine Frage einer Haftungsverteilung geht. 😉

http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Also Einzelmeinung und nicht im Owirecht geurteilt...

...Dann kämen wir aber in die Nähe einer "Bananenrepublik"

Es soll uns doch nur sagen, dass immer der Einzelfall entschieden wird, und dass "Recht haben" nicht gleichzusetzen ist mit "Recht bekommen"...

Die vorher im Fred dargestellten Urteile sind ebenfalls "Einzelmeinungen" Welche willst Du nun als Weg- oder Richtungsweisend betrachten??

Mit anderen Worten: Wir bewegen uns in speziell dieser Sache auf dünnem Eis...

Außerdem...Wer hat schon genug Zeit beim Fahren, sich bei bestimmten Situationen erst mal mit der STVO zu beschäftigen? Man entscheidet in Bruchteilen einer Sekunde, wie man sich verhält. Und im Zweifelsfall hält man sich halt etwas zurück...🙄🙄

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von campero1


Außerdem...Wer hat schon genug Zeit beim Fahren, sich bei bestimmten Situationen erst mal mit der STVO zu beschäftigen?

Das verlangt ja gar keiner. Wenn da ein Schild steht wo 30 draufsteht hat das zu 99% seine Berechtigung. Dann fahre ich solange 30 bis ein anderes Schild sagt, jetzt geht's wieder schneller, oder ich die Strasse verlasse.

Schwierig wird es erst, wenn sich unsere selbsternannten "Helden der Strasse und Mündigkeit" sich ihre eigenen Auslegung der Situation zusammenbasteln.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Schwierig wird es erst, wenn sich unsere selbsternannten "Helden der Strasse und Mündigkeit" sich ihre eigenen Auslegung der Situation zusammenbasteln.

Tust Du das nicht gerade auch? 🙄

Soll heißen, dass es ebend nicht nur eine Meinung gibt...

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von campero1


Tust Du das nicht gerade auch? 🙄

Nein, da ein Streckenverbot eindeutig definiert ist und auch wie und wo es aufgehoben werden kann.

Die ganze Diskussion mit Auffahrten, Einmündungen usw. dienen nur dem Zweck seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, weil man keine Lust hat für die Folgen seines Freiheitsdranges grade zu stehen.

Nö, nicht wirklich.

Wenn der Gesetzgaber wollte, daß Einmündungen ein Limit oder Überholverbot aufheben hätte er das aufnehmen können. Problemlos...

Dann müßte aber an jedem kleinsten Weg ein Schild stehen weils sonst aufgehoben würde.

Das ist nicht gewollt. 😉

...In der Durchführungsverordnung ist es aber so beschrieben. Nur kann niemand einen Rechtsanspruch darauf ableiten, wenn´s mal nicht gemacht wurde... Siehe STVO 🙂

Also wieder mal: 3 Ärzte, 4 Meinungen...😉😉

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von campero1


Also wieder mal: 3 Ärzte, 4 Meinungen...😉😉

Was ist jetzt an folgendem Text unverständlich:

Zitat:

Gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO sollen die Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbeschränkung), 276 und 277 (Überholverbot) hinter Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist.

Sollen - nicht müssen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen