Paar Fragen zu Verkehrsschildern
Moin zusammen,
ich habe seit über einem Jahr meinen Führerschein und sitze in jeder freien Minute am Steuer und fahre durch die Gegend.
Dabei stelle ich fest, dass ich bei einigen Verkehrsschildern noch unsicher bin. Man lernt so etwas einfach nicht in der Fahrschule.
Hoffe, dass mir mir die Schilder erläutern könnt bzw. meine Auffassung korrigiert, falls erforderlich. Sprüche wie "Wer seinen Führerschein hat sollte alle Schilder kennen" brauche ich nicht. Genau deswegen frage ich ja hier, um nichts falsch zu machen.
Bild 1: Verstehe ich es richtig, dass keine Fahrzeuge breiter als 2,1m weiterfahren dürfen mit Ausnahme von Linienbussen und Anlieger? Das bedeutet, ein Anwohner (gleich Anlieger?!) darf mit breiteren Autos durchfahren ich aber nicht.
Bild 2: Nur LKWs dürfen max. 30 km/h fahren, oder? Also darf ich mit meinem PKW weiterhin 50 km/h fahren? Wie sieht es aus, wenn eine Sackgasse einmündet? Das ist ein paar hundert Meter weiter der Fall, aber es folgt kein neues Schild. Als Fahrer kann ich doch nicht darauf achten, ob die Seitenstraße eine Sackgasse ist oder nicht!? Ich habe in der Fahrschule nämlich gelernt, dass alle Begrenzungsschilder nur bis zur nächsten Einmündung gelten (außer in Zonen).
Bild 3: Dieses Schild steht auf der anderen Straßenseite gegenüber von dem Schild in Bild 2. Warum ist hier nicht der Zusatz LKW aufgeführt? Für mich bedeutet dieses Schild, dass ein Tempolimit von 30 km/h (für alle) aufgehoben ist. Sehr irritierend.
Bild 4: Was soll mir dieses Schild sagen? Das die Fahrbahn verengt ist? An einer anderen Stelle gab es dieses Schild zusammen mit Tempo-30-Begrenzung. Ich konnte aber keine Verengung feststellen. Ab wann darf ich denn in so einem Fall wieder 50 fahren?
Ohne Bild: Oft darf man in Kurven nur 30 km/h fahren. Ab wann GENAU darf ich denn wieder 50 fahren? Jeder wird eine andere Auffassung von der Kurve haben und dementsprechend sind diese Schilder doch sehr ungenau? Also kann ich davon ausgehen, dass NIEMALS hinter solchen Kurven geblitzt wird, weil es nicht eindeutig ist, ab wann die Kurve zu ende ist?
Und es gibt noch ein Tempo-30-Schild mit dem Zusatz eines Zebrastreifens. Darf ich also unmittelbar hinter dem Zebrastreifen wieder 50 fahren?
Vielen Dank und schöne Weihnachten!
Beste Antwort im Thema
Wie hast du nur die Führerscheinprüfung bestanden??? 😁
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
Das mit den Streckengeboten und -verboten verstehe ich immer noch nicht.
Ein Verbot hat nichts mit dem Wissen darum zu tun.
Jemand, der bisher nicht mitbekommen hat, dass Mord verboten ist, dem ist es doch nicht aufgrund dieser Unkenntnis nun erlaubt Andere umzubringen:
"Danke für die Info Hr. Richter, jetzt weiß ich Bescheid und beim nächsten mal lasse ich es dann bleiben"
Zitat:
Egal ob nun Anwohner oder nicht. Wenn da kein Schild ist kann ich doch nicht wissen, was dort gilt?
Das wird dann bei der Strafhöhe entsprechend berücksichtigt, aber eben nicht in Bezug auf die grundsätzliche Existenz eines (Strecken-)Verbotes.
Als Anwohner, also jemand, der da öfter entlang kommt, wird das dann natürlich schon eng. Ist das Wissen um eine (vorher) aufgestellte Limitierung vorhanden und "nur" das Wissen um dessen Reichweite auch über eine Kreuzung hinaus falsch, dann kostet es Geld.
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
@ HanebuechenDas ist der Anfang vom Billwerder Billdeich.
Naja, war ja schon mal ungefähr die richtige Ecke.
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
Woher soll man denn so etwas wissen?
Das hätte man Dir in der Fahrschule klar machen müssen.
Was dort in der Wissensvermittlung nicht ganz geklappt hat, ist nicht ein Fehler des Gesetzgebers oder von Gerichten.
Zitat:
Direkt auf der Kreuzung fahre ich immer demonstrativ 50, da dort eine andere Straße einmündet und das Wiederholungsschild erst ein paar Meter weiter steht. Ist das also auch falsch?
Das ist falsch und kann teuer werden.
Zitat:
Wenn es danach geht, muss man auf jeder Straße in Deutschland 30 fahren, da ja Einmündungen und Kreuzungen diese Verbote nicht aufheben???
Es gibt viele andere Dinge, die eine Limitierung wieder aufheben, nur eine Kreuzung/ Einmündung ist es bei einem Streckenverbot nicht.
Wenn dies in der Fahrschule falsch oder missverständlich erklärt wurde, dann solltest Du dich vielleicht noch mal mit dem Fahrlehrer zusammen setzen, damit der nicht noch andere Fahrschüler in einen Irrtum oder Missverständnis schickt.
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Zitat:
Original geschrieben von schwukele
Wollt ihr (bzw. die Gerichte) mir wirklich sagen, dass auch ohne diese Schilder weiterhin Tempo 30 gelten würde? Woher soll man denn so etwas wissen?
Hallo,
tja, woher sollte man das wissen?
Lösung: In dem man sich die StVO zu Gemüte führt. Tipp §41 wäre der Richtige.
Außerdem:
Da Du ja offensichtlich ortskundig bist und weißt, wo die Schilder wiederholt werden und wo nicht, weißt Du ja auch, wenn Du von dieser Seitenstraße kommst, dass dort 30 km/h gelten. Die Gerichte werden das ebenfalls so sehen.
Folgender Link dürfte wohl alle Zweifel aus dem Weg räumen:
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
zu Bild 2:
Ja, LKWs dürfen nur 30 km/h fahren. Das mit dem Streckenverbot wurde ja schon geklärt, dass Du es falsch gelernt hast.
Sicher? Nicht nur ein Zusatz, dass mit LKWs zu rechnen ist. Hab in der StVo jedenfalls nichts gefunden, dass damit die Begrenzung auf eine Fahrzeugart eingeschränkt wird.
Zitat:
Original geschrieben von stef9580
Sicher? Nicht nur ein Zusatz, dass mit LKWs zu rechnen ist. Hab in der StVo jedenfalls nichts gefunden, dass damit die Begrenzung auf eine Fahrzeugart eingeschränkt wird.Zitat:
Original geschrieben von diezge
zu Bild 2:
Ja, LKWs dürfen nur 30 km/h fahren. Das mit dem Streckenverbot wurde ja schon geklärt, dass Du es falsch gelernt hast.
Hallo,
Ich kenne es vor allem bei starken Gefällen, dass LKWs eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch diese Schilderkombination bekommen, PKWs jedoch nicht.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Ich kenne es vor allem bei starken Gefällen, dass LKWs eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch diese Schilderkombination bekommen, PKWs jedoch nicht.
Ja, bekanntestes Beispiel hierfür ist der Elzer Berg auf der A3 von Köln in Richtung Frankfurt/Main.
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, bekanntestes Beispiel hierfür ist der Elzer Berg auf der A3 von Köln in Richtung Frankfurt/Main.
war mal. Jetzt haben sie's zwar noch so beschildert, aber zusätzlich (bei der Renovierung der Schilderbrücken) Schilder pro Fahrbahn aufgestellt. Bei denen ist - ohne LKW-Zusatz - die rechte Spur auf 60 runtergeregelt, wohingegen auf der Mitte und Links 100 zugelassen ist.
Was ein Schwachsinn. Wenn's mal wenig Verkehr gibt, muss man als PKW in die Mitte, um die erlaubten 100 zu fahren. Wenn man die rechte Spur nutzt, blitzt dann 2x (da die ja auf 60 beschränkt ist). Ob die Bilder weggeworfen werden, wenn's ein PKW zwischen 60 und 100 war, weiß ich aber nicht. Im Ergebnis wird sich niemand drauf einlassen und einfach nicht rechts fahren, was aber auch ein Verstoß (gegen das Rechtsfahrgebot) ist.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von 212059
war mal. Jetzt haben sie's zwar noch so beschildert, aber zusätzlich (bei der Renovierung der Schilderbrücken) Schilder pro Fahrbahn aufgestellt. Bei denen ist - ohne LKW-Zusatz - die rechte Spur auf 60 runtergeregelt, wohingegen auf der Mitte und Links 100 zugelassen ist.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, bekanntestes Beispiel hierfür ist der Elzer Berg auf der A3 von Köln in Richtung Frankfurt/Main.Was ein Schwachsinn. Wenn's mal wenig Verkehr gibt, muss man als PKW in die Mitte, um die erlaubten 100 zu fahren. Wenn man die rechte Spur nutzt, blitzt dann 2x (da die ja auf 60 beschränkt ist). Ob die Bilder weggeworfen werden, wenn's ein PKW zwischen 60 und 100 war, weiß ich aber nicht. Im Ergebnis wird sich niemand drauf einlassen und einfach nicht rechts fahren, was aber auch ein Verstoß (gegen das Rechtsfahrgebot) ist.
Viele Grüße
Peter
also ich fahre da wenns irgendgeht IMMER ganz rechts mit 110 durch, es hat noch nie geblitzt.
Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h......wenn es geht mit 110 km/h.....😰
Bei der Vorlage sage ich nur: Respekt! 😎😁😮
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h......wenn es geht mit 110 km/h.....😰Bei der Vorlage sage ich nur: Respekt! 😎😁😮
es blitzt nicht bei pkw bei 100, nichtmal bei meinem lightweight 😁
schon dutzendfach getestet
edit: "wenn es geht" sollte sagen: wenn da keine lkw, die mit 60 fahren, stören 😉
Zitat:
Original geschrieben von gershX
...es blitzt nicht bei pkw bei 100, nichtmal bei meinem lightweight 😁
schon dutzendfach getestet....
Es gibt dort zwar 6 feste Messstellen, jedoch gibt es dort nicht so viele "Blitzer".
Die Geräte die die Geschwindigkeit überwachen werden in unterschiedlichen zeitlichen Abständen an den 6 Messstellen installiert. So kann es mal sein, dass es bei gar keiner Spur blitzt, da gerade kein "Blitzer" installiert ist. ;-)
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Es gibt dort zwar 6 feste Messstellen, jedoch gibt es dort nicht so viele "Blitzer".Zitat:
Original geschrieben von gershX
...es blitzt nicht bei pkw bei 100, nichtmal bei meinem lightweight 😁
schon dutzendfach getestet....
Die Geräte die die Geschwindigkeit überwachen werden in unterschiedlichen zeitlichen Abständen an den 6 Messstellen installiert. So kann es mal sein, dass es bei gar keiner Spur blitzt, da gerade kein "Blitzer" installiert ist. ;-)
Mfg
ok, wieder was gelernt.
dann hatte ich immer glück ^^
Danke Leute, Ihr habt mir den zweiten Weihnachtsfeiertag versüßt!
höhö...
Diezge einen besonderen Dank für die sachlichen Klarstellungen, ich hab da mal auf "Danke" geclickt.