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original S-line Felgen vom Werk aus drauf - Eintragungspflichtig?

Audi TT 8J

Hallo habe einen TT mit S-line Austattung unteranderem auch die dazu gehörigen 19 zoll doppelspeichenfelgen. Im Fahrzeugschein steht aber nichts drin nur 17 zoll sind eingetragen! Da die felgen schon vom Werk aus drauf waren muss ich diese noch eintragen?

MfG
Danke schon mal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mogli_A4



Zitat:

Original geschrieben von R8Michael


Sind nicht eintragungspflichtig.
schön, daß wir nun alles längs und breit erklärt haben, und nun ein Resumee von Dir erfunden wurde, welches pauschal nicht stimmt.

Er hat geschrieben, dass er das KFZ so ausgeliefert bekommen hat. Somit ist es nicht eintragungspflichtig.

Sorry das ich nicht jeden Kommentar gelesen habe, sondern einfach nur in 3 Worten eine Antwort zur Frage gegeben habe.

Bevor du sagst ich erfinde was, bringe bitte Beweise vor, ansonsten halt einfach die Klappe 😉

30 weitere Antworten
30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mogli_A4


er hat die dazugehörigen Räder, ob die jedoch bei der Auslieferung dabei waren ist fraglich...

es ging einfach darum, daß wir das alle Eventualitäten erklärt hatten, und dann kam so eine pauschale Antwort die einen Teil unserer Aussagen wieder in Frage gestellt hat.

Und jetzt halte ich meine Klappe

Fraglich?

Vielleicht liest du noch mal was er geschrieben hat, bevor du mich so blöd anmachst 🙂

ist doch in Ordnung, ich habe shice geschrieben und bitte vielmals um Entschuldigung, Du hast Recht... reicht das, oder soll ich noch auf die Knie?? Vielleicht könnte man noch ein paar Danke-Klicks unter die Beiträge machen, in denen erwähnt wird daß ich nur Müll schreibe, würde mich echt freuen

Nein, passt und ist vergessen 🙂

Hallo zusammen,

sorry, dass ich den alten Thread nochmal aufurufe, aber ich bin hieraus noch nicht ganz schlau geworden...

Also ich bin seit letzter Woche stolzer Besitzer eines gebrauchten 2.0 TFSI TT Raodster S-Line, den ich mir beim Händler gekauft habe. Ausgeliefert wurde der Wagen mit 18" Sommerreifen. Habe mir jetzt 225/50 R17 Winterreifen auf Leichtmetallfelgen besorgt, diese Reifengröße steht so auch im Schein.

Von den 18" Felgen steht da aber nichts drin. Diese EWG (wofür steht das eigentlich?) hängt ja am Fahrzeugbrief, oder? Da ich den Wagen aber teilweise finanziert habe, habe ich diesen niemals zu Gesicht bekommen... Im SOmmer wollte ich mir die originalen 19" S-Line Doppelspeichenfelgen zulegen.

Muss ich diese nun eintragen lassen oder nicht? Und wie soll ich rausbekommen, ob diese in der EWG eingetragen sind? Und wenn ja, wie ich mache ich das dem netten Sheriff klar, wenn der mich fragen sollte, warum auf meinem Wagen 19" Felgen drauf sind, obwohl ich laut schein doch nur 17" fahren darf?

Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen!

Mfg

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von blasihasi


Hallo zusammen,

sorry, dass ich den alten Thread nochmal aufurufe, aber ich bin hieraus noch nicht ganz schlau geworden...

Also ich bin seit letzter Woche stolzer Besitzer eines gebrauchten 2.0 TFSI TT Raodster S-Line, den ich mir beim Händler gekauft habe. Ausgeliefert wurde der Wagen mit 18" Sommerreifen. Habe mir jetzt 225/50 R17 Winterreifen auf Leichtmetallfelgen besorgt, diese Reifengröße steht so auch im Schein.

Von den 18" Felgen steht da aber nichts drin. Diese EWG (wofür steht das eigentlich?) hängt ja am Fahrzeugbrief, oder? Da ich den Wagen aber teilweise finanziert habe, habe ich diesen niemals zu Gesicht bekommen... Im SOmmer wollte ich mir die originalen 19" S-Line Doppelspeichenfelgen zulegen.

Muss ich diese nun eintragen lassen oder nicht? Und wie soll ich rausbekommen, ob diese in der EWG eingetragen sind? Und wenn ja, wie ich mache ich das dem netten Sheriff klar, wenn der mich fragen sollte, warum auf meinem Wagen 19" Felgen drauf sind, obwohl ich laut schein doch nur 17" fahren darf?

Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen!

Mfg

die originalen brauchst Du nicht eintragen lassen. die stehen alle in der übereinstimmungsbescheinigung. der haken an der neuen regelung ist halt, dass man die nicht dabei hat und wenn der polizant der meinung ist, das wäre nicht original, dann gibt das auf jeden fall ein hick-hack. als ich meine tieferlegungsfedern hab eintragen lassen, hat mir der nette herr vom tüv auch noch die rad-reifen-kombinationen mit ausgedruckt und beigelegt. die meisten kriegen große augen, wenn man auf dem TT mit 255er auf 9x19 ankommt.

wenn Deine winterfelgen nicht original von audi sind, dann musst Du die auf jeden fall eintragen (abnehmen) lassen oder die ABE mitführen. nur weil die reifen- und felgengröße freigegeben ist, sinds die felgen noch lange nicht.

gude!

mir ist da letzten Sommer bald die Hutschnur geplatzt....ich hab mir Originale 19er Audi Felgen bei ebay gekauft, hab dann auch in beider Zettel (Fahrzeugschein und Beizettel) keine Eintragung für die Felgen gefunden. Mit dem Hintergrundwissen, dass der Vorbesitzer diese auch auf dem TT 8J Montiert hatte und man sie bei Audi direkt auch für das Fahrzeug empfohlen bekommt bin ich zu meinem Freundlichen um mir die ABE zu besorgen.

Jetzt wird's geil:
Ich geh zum Zubehörschalter und Erklär dem Verkäufer die Sachlage, halte ihm mein Fahrzeugschein und die Rechnung der Felgen unter die Nase und frag ihn ob ich die Dinger fahren kann? Er gibt meine Fahrgestellnummer ein und sieht dass die große nicht eingetragen ist also sagt er ganz einfach "ne geht nicht". Ich ihm gesagt, ja werden auf der Audi HP vorgeschlagen für das Modell und der Vorbesitzer hatte sie auch für seinen TT gekauft. Hat den Penner nicht gejuckt, er hat sich geweigert mir die ABE auszustellen, man hat ihm seine Unlust förmlich angesehen, null informiert, nix! Am Liebsten wär ich übern Tresen und hätte ihm die Gurgel umgedreht!
Naja ich also voller Wut zum nächsten Autohändler der etwas weiter weg wahr, der hat mir Anstandslos die ABE ausgedruckt und gesagt "wenn sie das im Fahrzeug mitführen, sollte es keine Probleme geben". Sehr schön geht doch, hab ich mir gedacht.....ich den wisch genommen, zurück zu dem anneren und ihm erzählt, dass er der Inkompetenteste Mensch ist, der mir je untergekommen ist und hier eindeutig fehl am Platz ist und sich lieber nen Besen nehmen soll und für Ordnung auf deutschen Fußwegen sorgen soll....

naja so sieht man wie unfähig die sein können....aber der Ganze Laden is so drauf...unfassbar...hab seit dem Kauf en Problem beim Beschleunigen....haben nicht rausgefunden was das Problem ist und sich auch nie mehr wieder Gemeldet die Penner!

wenn ich das so lese, wünsche ich mir, dass du dich wieder abreagiert hast, bevor du hinterm Steuer sitzt 🙄

die originalen brauchst Du nicht eintragen lassen. die stehen alle in der übereinstimmungsbescheinigung.

Das ist so nicht richtig! Alle nicht aufgeführten Räder in der EWG, sind Eintragungspflichtig!
Bei mir steht nur bis 18" . Also müsste ich 19" eintragen lassen, egal ob Original Audi oder nicht.

EDIT

Verdammt, meine Zitiermaschine ist kaputt...😁

Zitat:

wenn Deine winterfelgen nicht original von audi sind, dann musst Du die auf jeden fall eintragen (abnehmen) lassen oder die ABE mitführen. nur weil die reifen- und felgengröße freigegeben ist, sinds die felgen noch lange nicht.

okay, nur wie will der nette Sherrif denn rausfinden, ob meine Felgen Original Audi Felgen sind oder nicht?

Nur der Nabendeckel zum Beipsiel dürfte doch kein eindeutiger Beweis dafür sein, oder?

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von blasihasi



Zitat:

wenn Deine winterfelgen nicht original von audi sind, dann musst Du die auf jeden fall eintragen (abnehmen) lassen oder die ABE mitführen. nur weil die reifen- und felgengröße freigegeben ist, sinds die felgen noch lange nicht.

okay, nur wie will der nette Sherrif denn rausfinden, ob meine Felgen Original Audi Felgen sind oder nicht?
Nur der Nabendeckel zum Beipsiel dürfte doch kein eindeutiger Beweis dafür sein, oder?

Mfg

Abbauen und auf die Rückseite schauen.

Da sind sie signiert 😉

Zitat:

Original geschrieben von Olli aus K


[/quote

die originalen brauchst Du nicht eintragen lassen. die stehen alle in der übereinstimmungsbescheinigung.

Das ist so nicht richtig! Alle nicht aufgeführten Räder in der EWG, sind Eintragungspflichtig!
Bei mir steht nur bis 18" . Also müsste ich 19" eintragen lassen, egal ob Original Audi oder nicht.

EDIT

Verdammt, meine Zitiermaschine ist kaputt...😁

oh. meine waren ab werk drauf. vielleicht stehen die nicht drauf, wenn man ab werk was kleineres hat. muss man aber trotzdem nicht abnehmen lassen. normalerweise gibts dann ne freigabebescheinigung vom hersteller. in der EWG stehen ja ohnehin nur die größen und nicht die KBA nummern der felgen.

Hallo,

nicht alle verfügbaren Sonderräder bzw.Reifen / Felgengrößen stehen in der EWG.
Für originale Audi-TT-Räder oder Audi-Orignalzubehörräder, die am TT montiert werden dürfen aber nicht in den Papieren stehen, kann der Audi-Händler die entsprechende Ergänzung zur EWG von Audi besorgen.
Das ist quasi die ABE von Audi für die Felge.
Mit dem Zettel kann man dann nachweisen, das die Felgen verbaut werden dürfen bzw. bei Gelegenheit die Papiere korrigieren lassen.
Originale Räder haben immer eine eingeschlagene oder eingegossene Audi-Teilenummer.

Grüße

Manfred

Hallo zusammen,

war heute beim TÜV. Überraschenderweise sind meine Felgen nicht eingetragen (9Jx19 DS ET52 255/35). Diese sind aber orginal mit ausgeliefert worden von Audi (S-Line). Im Schein stehen aber nur die Winterreifen 255/50 R17. War jetzt total verwundert und bin natürlich durch den TÜV gefallen.
Bei Audi erstmal angerufen, die schicken mir ein ABE zu, welches es wohl gibt.
Anschließend bin ich auf diesen Thread gestoßen und hab gleich mal nach der EWG Übereinstimmungsbescheinigung geschaut. Und tatsächlich stehen sie dort drin.
Der TÜV-Prüfer hat aber auch gemeint, die Felgen wären nicht orginal, weil keine KBA-Nummer eingestanzt ist 😰. Es müsste aber die Teilenummer doch irgendwo zu finden sein oder?
Reicht es jetzt wenn ich mit der EWG nochmal zum TÜV gehe oder muss ich auf das ABE warten? Und was mach ich wenn der TÜV-Prüfer immer noch die KBA-Nummer sehen will (welche es wohl bei direkter Ausliferung nicht gibt)?

Grüße

gerade nochmal bei der DEKRA angerufen, die Felgen müssen NICHT eingetragen sein. Kann alles über die Fahrgestellnummer herrausgefunden werden (macht die Polizei wohl genau so). KBA-Nummer ist bei orginal Felgen auch nicht eingestanzt. Da hat es der gute TÜV-Prüfer wohl mal wieder nicht geblickt. Einfach nervig sowas.

Zitat:

@TT8787 schrieb am 20. Mai 2015 um 16:29:56 Uhr:


gerade nochmal bei der DEKRA angerufen, die Felgen müssen NICHT eingetragen sein. Kann alles über die Fahrgestellnummer herrausgefunden werden (macht die Polizei wohl genau so). KBA-Nummer ist bei orginal Felgen auch nicht eingestanzt. Da hat es der gute TÜV-Prüfer wohl mal wieder nicht geblickt. Einfach nervig sowas.

Einige TÜV/Dekra Prüfer schnallen das nicht oder haben keinen Plan. Der muss in seinem Prüf- und Diagnosegerät, was neben dem Fahrzeug steht und wo er die Fahrzeugdaten eintippt, irgendwo extra nachschauen. Mein Dekra Prüfer hat es dann gefunden. Meine 19" stehen auch nur in der EWG. Deshalb habe ich die auch immer mit. Am besten den TÜV in einer Vertragswerkstatt machen lassen. Da gibt es meistens keine Probleme.

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