Ordnungsverfügung trotz aktiver Versicherung

Abend zusammen,

meine Mutter hat heute eine Ordnungsverfügung vom Straßenverkehrsamt bekommen in der drin steht, dass ihr Auto stillzulegen ist und die Kennzeichen abzugeben sind, weil angeblich kein Versicherungsschutz vorliegt.
Wird das nicht gemacht, ist mit Kosten von bis zu 286€ zu rechnen.

Am 13.11.2023 hat mein Vater ihre Versicherung aus Kostengründen bei der AXA zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und zum 01.01.2024 einen Vertrag bei der DEVK abgeschlossen.
Er ist davon ausgegangen, dass man die Versicherung zum Jahresende kündigen kann (Monatsfrist eingehalten).
Hier war jedenfalls der einzige Fehler unsererseits, dass wir ein falsches Startdatum der Versicherung angegeben haben.

Zeit verging und die DEVK hat ihm dann mitgeteilt, dass ein Wechsel nicht nicht möglich ist, da noch eine aktive Versicherung besteht.
Über das AXA Profil ist zu sehen, dass der Vertrag noch bis zum 09.07.2024 aktiv ist.
Auch in der Kündigungsbestätigung steht der 09.07.2024.

Laut Ordnungsverfügung hat die DEVK gemeldet, dass seit dem 01.01.2024 kein Versicherungsschutz mehr aktiv sein soll, was jedoch falsch ist.

Meine Fragen:
Darf meine Mutter weiter fahren, da sie ja offensichtlich weiter bei AXA versichert bin bis zum 09.07.2024 oder hat die OV "Vorrang"?

Meine Mutter benötigt das Auto dringend am Montag und die Ordnungsverfügung ist aus meiner Sicht ein Fehler.
Zudem Frage ich mich, ob die Kosten für den Bescheid zu zahlen sind, weil es sich hier um ein Missverständnis handelt.

Ich rufe am Montag sofort beim zuständigen Amt an und hab auch schon eine Mail geschrieben.
Zumindest in der Mail sagen sie, dass auf Grund der vielen Anfragen momentan mit Wartezeit zu rechnen ist und man von nachfragen absehen soll.
Daher würd ich mich gern vorab im Forum erkundigen.

VG
Mike

84 Antworten

Beim Zentralruf ist die Kündigung der DEVK zum 1.1 genauso hinterlegt, wie beim KBA.

Stimmt so nicht ganz. Flottenfahrzeuge können beim Zentralruf häufig nicht beauskunftet werden, weil die Versicherer mitunter garnicht wissen welche Fahrzeuge im pool drin sind.

Für den Geschädigten spielt es keine Rolle welche eVB (das ist nicht der HP-Vertrag sondern eine Haftungserklärung!) da gerade als jüngste gemeldet ist. Für ihn zählt der HP-Versicherer. Und wenn da zwei gemeldet sind, dann erfahre ich beide oder bekomme die Info, dass der Zentralruf erst mit den Versicherern klären muss wer zuständig ist. Das geht dann in wenigen Tagen.

Also Empfehlung für den Versicherungswechsel: Nutzt den kostenloser Kündigungsservice für die Vorversicherung, den einige Kfz-Versicherer anbieten.

Hab heut morgem bei der Axa angerufen, den Fall kurz geschildert und um Übermittlung der eVB ans zuständige Amt gebeten.
Die Dame am Telefon sagte mir, dass das bis zu 24h dauern kann. Eine Bestätigung gibts leider auch nicht, aber ich denke mal die werden das schon richtig machen.

Parallel hatte ich ja noch meine E-Mail-Anfrage an die Stadt formuliert.
Da gabs heut morgen auch direkt ne Rückmeldung, dass die zum 01.01.2024 übermittelte Versicherungsbestätigung der DEVK die bis dahin vorliegende Bestätigung der AXA im Bestand der Stadt ablöste. Durch die jetzt vorliegende Anzeige der DEVK (aufgrund noch bestehendem Vertrag) lebt die Versicherungsbestätigung der AXA jedoch nicht automatisch wieder auf. Es ist eine neue Versicherungsbestätigung der AXA erforderlich. Da die AXA von hier aus über den Wechsel zur DEVK informiert wurde, sollte dies der AXA aber - laut Stadt - auch bekannt sein.

Dann kam nur noch der Hinweis, dass ich mich mit der Axa in Verbindung setzen soll zwecks elektronischer Übermittlung der für die Kfz-Zulassungsbehörde erforderlichen Versicherungsbestätigung.
Also nichts neues.

Meine Frage, ob ich denn nun wieder fahren darf, blieb unbeantwortet.
Ich soll mich morgen noch einmal melden, wenn die Versicherungsbestätigung hoffentlich vorliegt.

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Danke für die Rückmeldung… ist schon fürchterlich diese ganze Problematik, aber ich finde das geht nun zumindest recht fix über die Bühne wie es scheint. Kein tagelanges Warten auf Antworten und schön das Du telefonisch auch überhaupt jemanden dran kriegen konntest. Nicht mehr selbstverständlich heute…
Wahrscheinlich wäre es aber wirklich besser noch 1 Tag mit dem fahren zu warten, bis das endgültig sicher geklärt ist.

All das nur durch diese Möglichkeit der unterjährigen Ablaufs der HP Vers.
Hätte man das wie früher alles einfach gelassen, alle Versicherung fürs Auto hatten den 1.1. als Stichtag, wäre dieser ganze unsägliche Zinnober gar nicht erst entstanden. Wirklich ärgerlich sowas … wo ist da der Vorteil?

Genauso, wie ich es bereits dachte: die Zulassungsstelle geht von der Annahme aus, das mit einer neuen eVB auch eine neue Versicherung übernimmt und die alte nicht mehr existiert. Das alleine ist ja bereits eine mögliche Fehlannahme, wie sich in deinem Fall herausstellt, denn die AXA hat ganz klar bestätigt, dass du aus deinem Vertrag natürlich nicht rauskommst, sondern weiterhin bis Juli versichert bleibst. Darauf ist aber die Zulassungsstelle dir gegenüber gar nicht eingegangen, was natürlich höchst unprofessionell ist.

Es geht denen nicht darum, ob man wirklich versichert ist, sondern ob und was der Zulassungsstelle zuletzt gemeldet wurde und was für sie eine Meldung überhaupt bedeutet.

Sobald die Bestätigung da ist bei der Zulassungsstelle, kannst du automatisch fahren. Da muss von der Zulassungsstelle nichts zurückgenommen werden, denn die Begründung fehlt (mangelnder VS)

Da zumindestens für dich ganz offensichtlich ist, dass die Zulassungsstelle gar nicht wusste, dass dein Versicherungsschutz nie erlosch, könnte sie dir im Prinzip bis zu deinem neuerlichen Nachweis das Fahren untersagen. Soweit okay. Die Tatsache aber, dass du zu gar keinen Zeitpunkt ohne Deckungsschutz warst, sollte eigentlich ein game changer sein, ist es aber nicht.

Übrigens, ich hätte mir von meiner Versicherung die eVB Nummer geben lassen, und hätte sie persönlich der Zulassungsstelle mitgeteilt. Bei dieser eVB-Nummer spielt es überhaupt keine Rolle, wer diese Nummer der Zulassungsstelle übermittelt und wie.

Weil ich heute ein Auto anmelde, dann habe ich diese eVB als Zahl einer SMS auf meinem Handy Display und zeige die den Beamten. Hat schon immer gereicht, denn ob diese Nummer valide ist, wird gecheckt.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. Mai 2024 um 14:32:01 Uhr:


.......
All das nur durch diese Möglichkeit der unterjährigen Ablaufs der HP Vers.
Hätte man das wie früher alles einfach gelassen, alle Versicherung fürs Auto hatten den 1.1. als Stichtag, wäre dieser ganze unsägliche Zinnober gar nicht erst entstanden. Wirklich ärgerlich sowas … wo ist da der Vorteil?

Diesen ganze Zinober hätte man durch das Abwarten der Kündigungsbestätigung der AXA vermeiden können.

@Beeklasse:

Hier hat die Zul.stelle keinen Fehler gemacht sondern nur die AXA und natürlich der Ehemann mit der voreiligen unbedachten Kündigung.

Woher soll die Zul.stelle wissen wie der Vertragsablauf des TE (Halter) mit der AXA aussieht?

Interessiert die doch gar nicht. Das sind automatisierte Vorgänge so wie ich es sehe. Meldung X löst Vorgang Y aus. Punkt. Fertig. Da schaut wohl kaum ein Mensch persönlich drüber.

@BeeKlasse die selber-vorleg-eVB kannst du nur zur Zulassung eines Fahrzeugs benutzen. Im Falle des TE muss die eVB von der Versicherung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden.

@Pauliese was heißt hier "Punkt. Fertig."? Habe ich irgendwas vom Wissen der Zulassungsstelle zum Vertragsverhältnis VN-AXA geschrieben?

Lies meinen Post nochmal.

Das Problem ist doch, das der Mann eine neue Versicherung für die Frau abgeschlossen hat, ohne zu wissen, wann die alte Versicherung endet. Damit wurde das Chaos ausgelöst.

Wenn ich eine Versicherung kündige, warte ICH mit dem Neuabschluss, bis die Kündigungsbestätigung der vorherigen Versicherung vorliegt. Schließe ich mit der Kündigung schon eine neue Versicherung ab, beobachte und lese genau den dann folgenden Schriftverkehr beider Versicherungen und handele entsprechend.

Mein Post war auf die Aussage von BeeKlasse bezogen, der da etwas die Zul.Stelle kritisiert hatte.
Das hat mit Deinem Beitrag rein gar nix zu tun.
Das müsste aber aus dem Kontext klar hervorgehen, würde ich meinen.
Wollte mir extra das Vollzitat sparen da hier nicht gerne gesehen und dann gelöscht wird.
Aber hier wäre das anscheinend angebracht gewesen oder hätte @Bee Klasse schreiben müssen. Alles gut ansonsten.

Danke, das mit dem @ kannst du ja noch nachholen 😉

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. Mai 2024 um 15:05:43 Uhr:


@BeeKlasse die selber-vorleg-eVB kannst du nur zur Zulassung eines Fahrzeugs benutzen. Im Falle des TE muss die eVB von der Versicherung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden.

Ah, ok, wusste ich nicht, danke.

Zitat:

Parallel hatte ich ja noch meine E-Mail-Anfrage an die Stadt formuliert.

Da gabs heut morgen auch direkt ne Rückmeldung, dass die zum 01.01.2024 übermittelte Versicherungsbestätigung der DEVK die bis dahin vorliegende Bestätigung der AXA im Bestand der Stadt ablöste. Durch die jetzt vorliegende Anzeige der DEVK (aufgrund noch bestehendem Vertrag) lebt die Versicherungsbestätigung der AXA jedoch nicht automatisch wieder auf. Es ist eine neue Versicherungsbestätigung der AXA erforderlich. Da die AXA von hier aus über den Wechsel zur DEVK informiert wurde, sollte dies der AXA aber - laut Stadt - auch bekannt sein.

Scheinbar macht auch die Zulassungsstelle zwischen dem Wort Versicherungsbestätigung und Versicherungsschutz einen Unterschied.

Entweder haben die Versicherungen selbst bei allen Gelegenheiten ihre Melde-Verpflichtungen zu den Zulassungsstellen im Blick oder nicht. Wenn die AXA hier selbstständig hätte eine (neuerlich)e Bestätigung an die Zulassungsstelle zu schicken hatte, zahlt sie auch die 40 €, denn der VN musste doch die internen Vorgänge und Verpflichtungen, wie und wann Versicherungen mit Zul.-Stellen miteinander reagieren, nicht kennen und sich darauf verlassen, dass die das hinkriegen.

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