Ordnungsverfügung trotz aktiver Versicherung

Abend zusammen,

meine Mutter hat heute eine Ordnungsverfügung vom Straßenverkehrsamt bekommen in der drin steht, dass ihr Auto stillzulegen ist und die Kennzeichen abzugeben sind, weil angeblich kein Versicherungsschutz vorliegt.
Wird das nicht gemacht, ist mit Kosten von bis zu 286€ zu rechnen.

Am 13.11.2023 hat mein Vater ihre Versicherung aus Kostengründen bei der AXA zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und zum 01.01.2024 einen Vertrag bei der DEVK abgeschlossen.
Er ist davon ausgegangen, dass man die Versicherung zum Jahresende kündigen kann (Monatsfrist eingehalten).
Hier war jedenfalls der einzige Fehler unsererseits, dass wir ein falsches Startdatum der Versicherung angegeben haben.

Zeit verging und die DEVK hat ihm dann mitgeteilt, dass ein Wechsel nicht nicht möglich ist, da noch eine aktive Versicherung besteht.
Über das AXA Profil ist zu sehen, dass der Vertrag noch bis zum 09.07.2024 aktiv ist.
Auch in der Kündigungsbestätigung steht der 09.07.2024.

Laut Ordnungsverfügung hat die DEVK gemeldet, dass seit dem 01.01.2024 kein Versicherungsschutz mehr aktiv sein soll, was jedoch falsch ist.

Meine Fragen:
Darf meine Mutter weiter fahren, da sie ja offensichtlich weiter bei AXA versichert bin bis zum 09.07.2024 oder hat die OV "Vorrang"?

Meine Mutter benötigt das Auto dringend am Montag und die Ordnungsverfügung ist aus meiner Sicht ein Fehler.
Zudem Frage ich mich, ob die Kosten für den Bescheid zu zahlen sind, weil es sich hier um ein Missverständnis handelt.

Ich rufe am Montag sofort beim zuständigen Amt an und hab auch schon eine Mail geschrieben.
Zumindest in der Mail sagen sie, dass auf Grund der vielen Anfragen momentan mit Wartezeit zu rechnen ist und man von nachfragen absehen soll.
Daher würd ich mich gern vorab im Forum erkundigen.

VG
Mike

84 Antworten

Zitat:

@Modallo schrieb am 27. Mai 2024 um 15:45:04 Uhr:


EVB-A ist zum Abruf.
Die braucht man, wenn man ein Auto abmelden will.

anmelden

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 27. Mai 2024 um 15:36:33 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. Mai 2024 um 15:05:43 Uhr:


@BeeKlasse die selber-vorleg-eVB kannst du nur zur Zulassung eines Fahrzeugs benutzen. Im Falle des TE muss die eVB von der Versicherung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden.

Ah, ok, wusste ich nicht, danke.

Dafür hat der GdV extra ein Hanbuch eVB rausgegeben. Da kannst Du das nachschlagen, wann eine eVB-A oder eVB-Ü zu verwenden ist. Auch der Anzeigenvorfall nach 51 wird dort bearbeitet.
Hab das jetzt online nicht gefunden, nur einen Ausschnitt, der das hier relevante zwar darstellt, ich der Quelle aber nicht traue und deshalb auf den Link verzichtet.

Das Spannende wäre, ob die AXA tatsächlich durch Unterlassung der notwendigen neuerlichen Versendung der Versicherungsbestätigung die 40 € Kosten auslöste und damit verantwortete.

Nicht spannend …im Endeffekt : Klares JA
AXA hat das zu verantworten, aber auch nur insofern dass die diese EVB - Ü nicht von sich aus gesendet haben.
Im Endeffekt ist für die Zul.stelle der Halter nachweispflichtig. Der hätte seiner AXA rechtzeitig Beine machen müssen.
Konnte das aber nicht wissen als Laie .
Hilft Ihm nix in Bezug auf die 40 €.
Bleibt nur die AXA aufzufordern diesen Betrag kulanterweise zu übernehmen, ansonsten ein Grund mehr die Gesellschaft endgültig zu verlassen.

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Nummer ist beim Amt heut Morgen eingegangen.
Mir wurde auf Nachfrage per Mail mitgeteilt, dass das Auto wieder auf den Straßen bewegt werden darf.
Meine Frage, wie es nun mit den Kosten der OV weiter geht, blieb weiterhin gekonnt unbeantwortet.

Denke mal da wird demnächst die Rechnung reinflattern.
Aussagen hierzu würden nur zur weiteren Diskussion führen, die wohl vermieden werden will.

Zitat:

@VergoX schrieb am 28. Mai 2024 um 14:03:05 Uhr:
Denke mal da wird demnächst die Rechnung reinflattern.
Aussagen hierzu würden nur zur weiteren Diskussion führen, die wohl vermieden werden will.

Nix is - her mit der Info. Wir sitzen ja hier nicht zum Vergnügen, denn es geht um was! 🙂

@pauliese:
Ich gebe dir recht! Wenn es stimmt, dass die AXA die neue Nummer selbständig hätte schicken müssen, übernimmt sie die Gebühren, die dir entstanden. Ferddisch! Es war ihr Versäumnis, nicht deines.

Es ist ja hier immer noch nicht geklärt, ob du tatsächlich keinen Versicherungsschutz hattest, als die DEVK zurückzog und die AXA keine neuerliche Bestätigung versendete hatte. Ich sage, dass er nie erlosch, da die AXA in der Haftung blieb.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 28. Mai 2024 um 15:25:28 Uhr:



Zitat:

@VergoX schrieb am 28. Mai 2024 um 14:03:05 Uhr:
Denke mal da wird demnächst die Rechnung reinflattern.
Aussagen hierzu würden nur zur weiteren Diskussion führen, die wohl vermieden werden will.

Nix is - her mit der Info. Wir sitzen ja hier nicht zum Vergnügen, denn es geht um was! 🙂

War wohl missverständlich von mir formuliert.
Ich wollt damit sagen, dass ich vermute, dass die Stadt absichtlich nicht auf meine Frage zu den Kosten der OV eingeht, damit ich da nicht nen langwierigen Schriftverkehr mit Diskussion verursache - zumindest so lange, wie ich mehr als eine Frage in meinen Mails stelle. Nochmal nachhaken wird aus meiner Sicht eh nichts bringen. Höchstens frühzeitige Gewissheit, aber mit bisschen Geduld bekomm ich die früher oder später.
Entweder wird der Vorgang stillschweigend untern Tisch fallen gelassen, da hier keine weiteren Konsequenzen entstanden sind oder demnächst kommt der Gebührenbescheid.
So wie ich die Ämter kenne, wird der Vorgang durch das Aktenzeichen irgendwo in ner Liste stehen und auf den Abschluss warten, der mit der Zustellung des Gebührenbescheids endet.

41€ sind nicht nichts, aber ich sehe die Schuld schon bei uns, da wir die Kündigungsbestätigung nicht abgewartet haben, was mich selber überrascht.
Ich denke, dass mein Vater recht überzeugt war, dass man KFZ-Versicherungen zum 1.1. kündigen kann. Bei der Axa waren wir ja auch mehrere Jahre. Weiß nicht mehr genau, ob ich sogar in die AG geschaut habe.

Ne Info, dass keine gültige eVB vorliegt wäre trotzdem nett gewesen. Wenn man in der Zeit, in der die OV eingeht, im Urlaub ist, kann das bei der kurzen Frist unschöne Folgen haben.

Wir wollten die Aufgabe des Wechsels wohl zu schnell vom Tisch haben. In den nächsten Tagen haben wir ja nochmal die Chance es richtig zu machen, da das tatsächliche Vertragsende naht.

Die Antwort wirst Du schriftlich bekommen, wenn Du gegen die BU und Gebühren in den Widerspruch gehst.

Es ist eine Sache, wozu du dich moralisch und rechtlich verpflichtet fühlst. Es ist aber eine andere Sache, wozu die Zulassungsstelle und die AXA verpflichtet gewesen wären.

Die Zulassungsstelle war gem 51/4 FZV verpflichtet die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchzuführen. Dem ist sie mit dem Erlassen der BU nachgekommen.
Wenn Du der Meinung bist, die BU mit den entsprechenden Gebühren, wäre nicht rechtmäßig, dann Widerspruch einlegen.
Sieht die Behörde das dann auch so, wird sie die Gebührenforderung zurücknehmen.

Zum Zeitpunkt der BU war kein Versicherungsschutz nachgewiesen, damit ist die BU und die erhobene Verwaltungsgebühr zu Recht erhoben worden.

Und für eine abweichende Sichtweise gibt's doch das Rechtsmittel.

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