Opel Insignia Gewährleistung

Bitter Insignia Insignia

Hallo, habe mir am 25.03.2017 einen Opel Insignia gekauft.
Ich habe ihn 2 Monate gefahren. Dann stand er 1 Monat bei mir zuhause und jetzt seit 1 Monat beim Verkäufer in der Werkstatt. Letzte Woche kam der Anruf, Schaden von 2800 Euro. Der Verkäufer sagte, das der komplette Turbo kaputt sei und die Ursache durch ein Verschleißteil passiert ist. Daraufhin sagte ich, das ich nichts bezahlen werde, da es sich ja um ein Garantiefall handelt. Er bot mir an, die Hälfte zu übernehmen.
Leider weiß ich jetzt nicht mehr, was ich tun soll.
Kann mir jemand helfen ? Müsste ich wirklich was zahlen?

Liebe Grüße

17 Antworten

Ich verstehe das Problem nicht, Sachlage ist eindeutig, Gewährleistung, keine Umkehr der Beweislage da innerhalb der ersten 6 Monate eingetreten. Anwalt und gerichtliche Einigung schriftlich vorschlagen, oder falls Rechtsschutz besteht, direkt den Weg einschlagen.

Da muss ich Thy recht geben - denn egal ob nun Drosselklappe oder Drallklappen - beides sind keine Verschleißteile wie z.B die Bremse.
Der Verkäufer muss nachweisen dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestanden hat - das kann er vermutlich nicht daher hat er alle Kosten für die Instandsetzung zu tragen.

Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben so wirkt ein Brief der von einem Anwalt kommt manchmal Wunder... meist wir dabei auch kein Selbstbehalt fällig so lange die Sache nicht vor Gericht geht... so ist es zumindest bei meiner RSV... aber selbst wenn...was ist schon so eine kleine SB im Gegensatz zu den hohen Rep. Kosten...

Wichtig:

Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, mindestens 6 Monate (in Österreich nach 6 Monaten Beweislastumkehr und dann noch weitere 1,5 Jahre). De facto heißt das im Normalfall: Du hast 6 Monate Gewährleistung. Viele Hersteller geben aber 2 Jahre Garantie, damit es hier keine Diskussionen und Rechtsverfahren gibt.

Garantie: FREIWILLIGE Leistung des Herstellers/Händlers bei Schäden. Ob, was und wie im Garantiefall Problem gelöst werden, obliegt dem Hersteller/Verkäufer (siehe AGBs oder besser Garantiebedingungen des gekauften Autos).

Also in Deinem Fall: eindeutig GEWÄHRLEISTUNG! Und das musst Du ihm auch sagen.

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