Opel Corsa 1.0 12 V Orginal 89.500 km Tüv 11/2012 und neue Frontscheibe + Tuning

Opel Corsa B

Hi Leute ich habe einen Corsa B 1.0 12V mit Orginal 89500 km Laufleistung zu verkaufen.

Folgende Um-und Anbauten wurden gemacht (alles eingetragen):

Lexmaul Frontschürze, Rieger Heckansatz, M3 Seitenschweller, Scheinwerferblenden, Design Rückleuchten: Klarglas/Chrom, weiße InPro Seitenblinker, Bremsanlage vorne 14" von GSI, 2 Satz Felgen: 1.) Borbet 15" und 2.) RH CUP 15" mit fast neuen Sommerreifen Falken 195/45 R15, M3 Spiegel, 60/40 FK Sportfahrwerk, Sportauspuff, Sportluftfilter, Aluminium Fußmatten hinten und vorne. Audio:MD-Player Sony mit 10er CD Wechsler, Blaupunkt Endstufe, Boa Subwoofer, Frontsystem Hifonics.

Der Lack hat für das Alter übliche Gebrauchspuren. Rückbank und Verkleidungen waren lange ausgebaut, wurden wieder verbaut. Bis auf Kofferaumablage ist alles dabei. Vorne rechte Fahrertür fehlt eine kleine Blende. Beiden Frontsitzen muss man die Seilzüge für das Umklappen erneuern. Fahrzeug hatte mal einen Heckschaden (Nur Blech) der beseitigt wurde. Ansonsten technisch einwandfrei. TÜV AU NEU bis 11/2012 + neue Frontscheibe !!

Bilder könnt Ihr Euch hier anschauen:
[url=http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=b31adhxmcssa ]http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=b31adhxmcssa [/url]

Preis: 2499.- € inklusive TÜV und Scheibe.

Tel 01795032362 oder E-Mail: Genocyber@web.de

Gruß

Geno

28 Antworten

Also eingetragen ist n Eufab und der Sportauspuff. Lautstärkegutachten hab ich keins gebraucht. Hab für die Eintragung ca. 42 € bezahlt.

steht da "eufab... in verbindung mit.... pöff" eingetragen? wenn nicht, nicht gültig.

ja und is es nu eine matte oder nicht weile matte kann ich ja jederzeit nachrüsten aber mit pilz oder ähnlichem is das ein bischen schwere die eintragungns kombination

Is Pilz die Eintragung 5 Jahre her und weder Tüv noch Polizei haben es jemals bemängelt ... mussten nicht mal eine Motordämmatte nachrüsten. Da steht nicht in Verbindung mit drinnen .

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joa dann ist die eintragung auch nix mehr wert. bzw natürlich, aber dann nur ohne pöff, weil in dessen unterlagen mit serienmäßigen filterkasten stehen wird. aber auch wumpe, auto ist ja weg.

Kommt drauf an, was in der Abnahme steht. Wenn da unter "berücksichtigte vorangegange Änderungen" oder wie auch immer dieses Feld heisst der Topf oder der Pilz stehen, ist alles fein. Oder auch wenn beide Teile zusammen in einer Eintragung abgenommen wurden. Wenns im Schein steht, hat´s eh Bestandsschutz.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Kommt drauf an, was in der Abnahme steht. Wenn da unter "berücksichtigte vorangegange Änderungen" oder wie auch immer dieses Feld heisst der Topf oder der Pilz stehen, ist alles fein.

das wäre noch ne möglichkeit.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Oder auch wenn beide Teile zusammen in einer Eintragung abgenommen wurden. Wenns im Schein steht, hat´s eh Bestandsschutz.

meines wissens und nach neuer bestimmung, seitdem man keinen pöff+pilz mehr (für normal) fahren darf, nicht. nicht ohnehin gabs eben diese änderung vor nun mittlerweile einigen jahren, bei der es dann viele extrem schwer hatten, pilz und töff eingetragen zu bekommen.

gut, wegen dem datum der eintragung weiß i nicht wie sich das verhalten tut.

Widersprech ich dir doch gar net, neu eintragen nur, wenn´s beides auf einer Abnahme bzw. unter Berücksichtigung des jeweils anderen Teils abgenommen wurde.

Also ich hab heute mal unseren TÜV Prüfer befragt: Neue Regelung: Zusammen abnehmen lassen. Steht aber im Schein und Brief bereits (Eintragung vor der Neuregelung): dann sozusagen Bestandsschutz. Ist also gültig auch bei Ummeldung verkauf etc p.p.. In diesem Falle wird nicht ausgetragen, da die Eintragung ja nicht illegal erfolgte. Anders ist es wenn etwas eingetragen wird was schon zum Zeitpunkt der Eintragung nicht legal ist, bzw. auch mit Einzelabnahme und Sonderprüfung nicht eintragbar ist -> z.B. Attrappe Vorschalldämpfer.

soweit klar, nur wer kann anhand des fahrzeugsscheines im falle eines falles nachvollziehen, wann die eintragung getätigt wurde?

Keiner, wenns im Schein steht haste Ruhe, Stichwort Bestandsschutz. Nur Neueintragung sind halt nicht so einfach.

Zum NAchweis hebe ich zusätzlich immer noch die Tüv Dokumente auf, die ich bei der Eintragung bekomme und anhand derer die IEntragung in Schein und Brief vorgenommen werden kann. Dort ist das Datum vermerkt.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Keiner, wenns im Schein steht haste Ruhe, Stichwort Bestandsschutz. Nur Neueintragung sind halt nicht so einfach.

ja nur was ist mit dem punkt kartoffeltüv? jede poplige eintragung kann eben angezweifelt werden. und anhand dessen haste eben kein datum.

@cyber
so kann mans auch machen. ob das verwertbar ist ist die andere frage, da das aufbewahren dieses dokuments eigtl nicht mehr nötig ist.

Die Gutachten / Eintragungen sind auch im Nachhinein per PC Datenbank einsehbar meines Wissens, somit kriegt man da ganz locker raus, wer das wann und wie eingetragen hat.

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