Online Zulassung nur mit COC Papier ohne KFZ-Brief
Hi ich möchte eine fabrikneue Vespa 125 online in Frankfurt zulassen.
Jedoch habe ich weil das Fahrzeug noch nie zugelassen war, nur das COC Papier und kein Brief oder Schein.
Habe online schon alles durchsucht aber ich finde keine möglichkeit ohne diese Rubbel codes den Roller zuzulassen.
Laut ChatGPT sollte das aber gehen.( Wahrscheinlich irrt sich die KI )
Habt ihr schon mal ein Neuwagen nur mit COC online zugelassen.
Für infos danke ich euch schon mal
47 Antworten
Und wie war das so in den späten 50ern ? Oder Anfang der 60er ?
Ich finde die Geschichten von ältern Leuten und von früher immer so spannend.
Bis 1.1.1954 konnte man mit dem FS Klasse 4 , wenn bis dahin erworben, noch alles fahren, auch Autos , was nicht mehr als 250 ccm Hubraum hatte. 😊🤩 Natürlich auch heute noch gültig, sofern der Erwerber noch lebt.
Das waren noch Zeiten. 😜
Zitat:@Spi95 schrieb am 28. Juni 2025 um 10:18:00 Uhr:
Und wie war das so in den späten 50ern ? Oder Anfang der 60er ?Ich finde die Geschichten von ältern Leuten und von früher immer so spannend.
Um zu klären, warum ein LKR Roller aus den 80ern heute einen Brief hat, muß man wohl in diese Zeit zurück gehen.
Aber freut mich, daß du das spannend findest, und danke für deinen wertvollen und ungemein nützlichen Beitrag.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 28. Juni 2025 um 10:18:00 Uhr:
Ich finde die Geschichten von ältern Leuten und von früher immer so spannend.
Vielleicht interpretiere ich das falsch, aber für mich klingt das etwas nach Ironie.
Man muss aber auch nicht in die 50er Jahre zurückgehen. Die Leichtkrafträder und die damalige Klasse 1b wurden erst zum 01.04.1980 eingeführt. Die Vespa PX80 wurde erst seit 1981 gebaut und wurde auch nur für den deutschen Markt gebaut, weil sie nur hier passend zur Fahrerlaubnisklasse 1b war.
Der TE kann ja mal erklären, wie und warum er zu einem Fahrzeugbrief kam, denn der Normalfall war, dass Leichtkrafträder eine ABE und einen Fahrzeugschein hatten, aber keinen Fahrzeugbrief. Mehrere mögliche abweichende Fälle wurden schon genannt.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 28. Juni 2025 um 19:36:22 Uhr:... klingt das etwas nach Ironie. ...
Huch, erwischt.
Oder anders: Klein Elias - Emma bekommt vielleicht noch feuchte Augen wenn Opa von früher erzählt (ok, auch nicht ewig) aber der Rest der Familie geht präventiv in Deckung.
Ähnlich wie so mancher TE hier.
Die Frage war nach einer Online - Zulassung im hier und heute.
Ich hab natürlich auch bemerkt dass die Frage ironisch gemeint war, aber sie war eine gute Vorlage, um mal aus ganz allein Zeiten (1954) zu plaudern die ich nicht selbst erlebt habe. Bin Jahrgang 1965.
Aber vielleicht weiß das fast niemand mehr heute und denkt sich:
Da schau her, früher war doch manches besser.
Dem TE können wir sowieso nicht helfen.
Wenn es nicht klappt, dann klappt es eben nicht.
Muss er halt doch persönlich zur Zul.Stelle gehen.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 28. Juni 2025 um 20:55:41 Uhr:
Da schau her, früher war doch manches besser.
Ich weiß. Da konnte man mühelos und ohne Fehler jedes Fahrzeug online zulassen.
(An nichts anderem erkennt man im Geiste alt werdende Leute besser als an diesem Satz.)
🤝👍😂
Bin ein alter weißer Mann und das ist gut so. 😜
Aber Spy 95 mit seinen 30 Lenzen ist nicht mehr soo weit weg davon.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 28. Juni 2025 um 20:48:52 Uhr:
der Rest der Familie geht präventiv in Deckung.
Bei deinen Beiträgen geht der Rest des Forums auch in Deckung. Ich bin zwar auch eher kein Erzähler "von damals", aber du hattest ja hier im Thread gar nichts Hilfreiches beizutragen. Erzähl doch auch mal bisschen von früher.
Die Frage war nach einer Online - Zulassung im hier und heute.
Die Frage des TE wurde bereits beantwortet, auch wenn es für ihn wohl nicht die gewünschte Antwort war.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Juni 2025 um 07:14:15 Uhr:
Und auch da gibt's Fälle, bei denen es nicht funktionieren wird. Neuwagen mit nat. Einzelgenehmigung, für die der Importeur einen Leerbrief erstellen lässt. Da wird zwar das 13er Gutachten zur vereinfachung abgerufen, aber nur die Daten gespeichert, die in der ZB2 stehen. Danach ist das Gutachten als verbraucht gezeichnet und der, der dann die erstmalige Zulassung vornimmt, darf die fehlenden technischen Daten händisch übernehmen. Und gerade bei Importen ist die 22 oftmals voll.
Zum Verständnis: Dann ist das 13er Gutachten zwar im xkfz noch sichtbar (weil, vorlegen muss man es ja nicht mehr, wenn schon eine ZB II existiert?!), aber es geht keine Datenübernahme mehr?
Und: der "Leerbrief" wäre ja im Grunde auch ikfz-fähig, das würde dann wohl auch wieder nicht funktionieren?!
(das ist ja wirklich selten dämlich eingerichtet....)
Richtig,
Nach dem Abruf hat das Gutachten den Status "verbraucht" und ist nicht nochmal abzurufen.
Man hat dann zwar eine ikfz fähige ZB2 es fehlen aber die vollständigen technischen Daten.
Bei der dann anstehenden Erstzulassung am Schalter, tipt man alles aus dem Gutachten ab, was nicht in der ZB2 gedruckt ist.
Ohne den Leerbrief würde man das Gutachten abrufen und brauch nach Sichtung evtll Ausnahmen und Zuteilung der Genehmigungsnummer vielleicht 10 Minuten mehr, als bei einer Neuzulassung eines vollständig getypten und beim KBA gespeicherten Fahrzeugs.
Das heißt dann aber auch, dass bei der Erstzulassung das 13er Gutachten nochmal vorgelegt werden muss, es kommt also erstmal nur ein Stempel drauf "ZB II erstellt"?
Wobei ja vermutlich die BE formal auch erst bei der Erstzulassung erteilt werden kann. Damit sieht der Leerbrief zwar nett aus, ist aber kein Garant für die Zulassungsfähigkeit?
Die BE wird mit dem 13er Gutachten und dem dazugehörigen Genehmigungsbogen erteilt und die Behörde vergibt eine nat Genehmigungsnunmmer, was auch alles auf dem Genehmigungsbogen ausgefüllt und gesiegelt wird. Ist auch ohne Erstellung der ZB2 möglich, bei zulassungsfreien Kfz bspw auch unnötig .
Danach wird der Leerbrief erstellt und zur Vereinfachung das Gutachten abgerufen, aber nur die Daten ans KBA gesendet, die auf der ZB2 gedruckt sind.
Bei der erstmaligen Zulassung muss das Gutachten zwingend vorliegen, sonst kann keine Bearbeitung erfolgen. Selbst wenn die Behörde, die den Leerbrief erstellt hat die Erstzulassung vornimmt, müssen die Daten händisch eingegeben werden.
Wofür die Leer/Blankobrief Erstellung gut sein soll, hab ich nie verstanden, nur damit eine finanzierende Bank eine ZB2 in den Safe legen kann, die in der Summe eh kein eigentumsnachweis ist.
Kommt noch was vom TE ?
Was macht der jetzt mit seinem neuen Roller ?