Ohne Plakette in Umweltzone - Punkte, Kosten?

Hallo!

Was passiert wenn ich ohne (gültige/ausreichende) Plakette in einer Umweltzone fahre und erwischt werde?
Wieviel muss ich zahlen, bekomme ich Punkte?
Bitte eine QUELLE mit angeben!
(Ich selber habe unterschiedliche Angaben gefunden...)

Danke!
Tom

Beste Antwort im Thema

Seit 01. januar gilt im Ruhrgebiet die "Größtwahndummweltzone", heißt ich komme noch aus der Garage, kann die Kiste Tag und Nacht laufen lassen, nur eben nicht auf die Straße. Ich werde mein Fahrzeug nicht wegen dieser nachweislichen Willkür  der politik und der Lobbyisten stehen lassen.
Sobald (ich bin auch bisher schon da durch gefahren) ich dafür angehalten werde, geht die Klagerei los:

1. Ich habe ein Fahrzeug, wofür ich im Vergleich zum Fahrzeitraum den höchsten Steuersatz bezahle, aber kaum fahre. Wenn ich nicht fahren darf, aber Steuern bezahlen soll (denn das Finanzamt wird nicht auf mich zukommen und sagen "bitte melden Sie ihr Auto ab, sie dürfen nicht mehr fahren"😉 dann ist das Betrug und zwar Betrug seitens des Staats. Ich glaub das könnte ein längeres Verfahren werden.
2. Ich fahre mit Benzin und Vergaser, der macht keinen Feinstaub. Wenn dann argumentiert wird es solle ja auch die Stickoxide reduziert werden, bitte, dann erst neue Verordnung schaffen, denn die Verordnung heißt Feinstauverordnung und nicht Stickoxidverordnung.

2.Die erste Klage, die darauf abzielt, daß die Messcontainer an der Hauptstraße stehen und nicht wie in der EU Vorschrift einend definierten Abstand zur Straße haben müssen, weil nicht die Emmision, sondern die Immision d.h. die bewerte Belastung bezogen auf das Umfeld ermittelt werden soll und dies bewußt nur so gemacht wird, damit man Umweltzonen legintimieren kann weil sonst die Anzahl der Überschreitungstage obwohl das Auto nur zu 5-10% daran beteiligt ist gar nicht erreicht würden, um einen Zone einzurichten, hätte  meiner Meinung nach sofort Erfolg. Sollte dies ein Richter anders sehen, kann er nur "lobbyistisch gestützt" sein. Dies habe ich sogar auf CD vom Landesumweltamt, die bestätigt, daß die Container bewußt falsch aufgestellt werden und neue Diesel leider an erheblichen Maße den Stickoxidanteil in die Höhe treiben aufgrund der Filtertechnik. Aber nu kann man ja nicht die neuen Autos wieder rauswerfen.
Warum wird der Diesel so teuer? Ganz einfach, damit man jetzt nicht zugeben muß, daß die neuen Diesel sehr viel mehr "gefährlichen Dreck" als alte Diesel machen wird  nun der Diesel teuer und man versucht so den Anreiz zum Dieselkauf zu vermindern.

3.Es gibt überall Anfang UWZ Schilder (Schild 260-1?), aber kaum UWZ Ende Schilder, hinzu kommt nun noch daß innerhalb der UWZ die alten Schilder der ehemaligen Grenzen stehen bleiben, also ich habe keine Orientierung mehr wonach ich mich richten soll.
4.Wenn das alles so gefährlich ist, warum kann ich dann gegen Entgelt, wenn auch nur in sogenannten Härtefällen eine Ausnahme bekommen, plötzlich ist das dann nicht mehr gefährlich? Scheint wohl doch nur ein eine Frage des Geldes zu sein, wie man mit der Gesundheit der Bürger umgeht. Wenn das so gefährlich ist, dann bitte auch konsequent und ohne Ausnahmen.
5. Luft hat keine Grenzen
6. Schiffsdiesel fahren mit Bunkerschweröl (Bericht letzens erst im Radio), das ist Öl was die Raffinerien nicht loswerden, weil es der letze Abfall ist, der nach Ölaufbereitung überbleibt. Wird aber günstig an die Schiffer angeboten, weil die trotzdem damit laufen. Entsorgung wird auch noch bezahlt, wie toll. Jährlich sterben nachweislich (Radiobericht) 250 Leute ind Hamburg nur durch die Auswirkungen der Abgase von Bunkerschweröl.

Ich glaub das sollte erstmal reichen...

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Wenn man behauptet in die Umweltzone geschleppt worden zu sein, wird ganz einfach beim Abschleppunternehmen angerufen und/oder eine schriftliche Bestätigung in Form einer Quittung o.A. verlangt...

Haltet euch nicht für klüger als die Behörden, das geht in vielen Fällen schief 😉

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Und wer mich bestrafen will, soll doch gefälligst den Nachweis führen, daß die Strafe berechtigt ist - und das ist sie eben nicht, wenn jemand wie ich im Auto sitze.

Falsch.Du hast den Nachweis zu führen, daß du berechtigt bist da einzufahren. Liegt nichts im Fahrzeug wirst du sogar von einem SB Parkplatz abgeschleppt, von der fehlenden Plakette nicht zu reden.Die Glaskugeln sind draußen nämlich zu sperrig.

ich stimme mal zu

Zitat:

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3_9.html

Bei uns gibts da noch meistens nen Foto vom Fahrzeug. 😁

Und wenn man sich in dem Fall stumm stellt, dann darf man (der Halter) sehr wahrscheinlich 18,50 € zahlen dank der Kostentragungspflicht.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Und wer mich bestrafen will, soll doch gefälligst den Nachweis führen, daß die Strafe berechtigt ist - und das ist sie eben nicht, wenn jemand wie ich im Auto sitze.
Falsch. Du hast den Nachweis zu führen, daß du berechtigt bist da einzufahren. Liegt nichts im Fahrzeug wirst du sogar von einem SB Parkplatz abgeschleppt, von der fehlenden Plakette nicht zu reden.Die Glaskugeln sind draußen nämlich zu sperrig.

Den Schwerbehindetenausweis habe ich in der Gelbörse, also kann ich den Nachweis führen, wenn ich angesprochen werde. Das reicht völlig. Wenn es um parkende Autos geht, ist von der Ordnungsbehörde der Nachweis zu führen, daß niemand wie ich während der Fahrt im Auto gesessen hat.

Auf einem Schwerbehindertenparkplatz hat der Behindertenparkausweis sichtbar im Auto zu liegen - und den bekommt man eh nur, wenn aG oder Bl vorliegt und man dadurch ohne Plakette in der Umweltzone fahren darf. Ich habe einen - aber man bekommt auch nur einen.

Jetzt stelle man sich mal vor, ich habe mehrere Autos, mit denen wegen fehlender Plakette ein Nichtbehinderter nicht allein in die Umweltzone einfahren darf und wohne in einer Umweltzone, und zwar an einer Stelle, wo die Parksituation so gut ist, daß ich dort keinen Behindertenparkplatz brauche. Für mich ist es legal, dort zu parken und auch dort zu fahren.

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in dem Fall ist es sicher kein Problem eine Kopie vom Ausweis der Behörde zukommen zu lassen oder zu sagen warum du nicht zahlen willst...

Wenns nämlich erstmal in die "Halterhaftung" läuft, dann hast du bei den meisten Richtern ein Problem dann noch rauszukommen. Es geht, aber das ist meist eher theoretisch. 😁

Hauptsache man macht es den Behörden erstmal zu schwer wie möglich. Dann hat man den maximalen Ärger und die maximalen Kosten. Und darüber kann man sich dann hinterher wieder schön hier im Forum künstlich aufregen 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wenn man behauptet in die Umweltzone geschleppt worden zu sein, wird ganz einfach beim Abschleppunternehmen angerufen und/oder eine schriftliche Bestätigung in Form einer Quittung o.A. verlangt...

Haltet euch nicht für klüger als die Behörden, das geht in vielen Fällen schief 😉

Hmm und wenn ich mit meinem Hänger fahre...soll ich mir dann selbst eine Quitung schreiben??

Als ob man nur über ein Abschleppunternehmen ein Auto von A nach B bekommt,also bitte.

Also in FFM kann ich dir sagen passiert nix, meine Papa wohnt in Sachsenhausen gleich an der Wache(Tür an Tür sozusagen), meinst du es ist irgendeinen mal bis heute aufgefallen das sein alter W109 nix an der Scheibe hat! Und der W109 ist alles, nur nicht Umweltfreundlich.
Ist ja nicht so das in Frankfurt das erst zwei Tage Gesetz ist!

Es ging einfach nur darum die Melkkuh Autofahrer mal schnell zur Kasse zu bitten.

Ich kenne die Rechtslage hier nicht eindeutig, würde aber stark davon ausgehen, dass ein Gericht vom normalen Gebrauch eines Autos ausgeht. Und der liegt im Fahren und nicht im Abschleppen...

Zumal du gut begründen können müsstest, warum du deinen PKW in eine Umweltzone schleppst, wenn du ihn dort ohnehin nicht fahren darfst, sondern ihn auch wieder herausschleppen musst. Bei der Begründung wünsche ich viel Spaß 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Ich kenne die Rechtslage hier nicht eindeutig, würde aber stark davon ausgehen, dass ein Gericht vom normalen Gebrauch eines Autos ausgeht. Und der liegt im Fahren und nicht im Abschleppen...

Zumal du gut begründen können müsstest, warum du deinen PKW in eine Umweltzone schleppst, wenn du ihn dort ohnehin nicht fahren darfst, sondern ihn auch wieder herausschleppen musst. Bei der Begründung wünsche ich viel Spaß 😉

Wo ein Wille, da auch ein Weg 🙂

Wenns hart auf hart kommt, färhst mit Henker hin ,wieder Rauf und einmal um die Ecke fahren.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein zugelassenes Auto keine Berechtigung mehr hat auf der Straße zu stehen, nur weil es net das Grüne/Gelbe/Rote Ding hat..

Und es geht mir so wie dir, 100 % kenne ich mich mit der Rechtslage auch nciht aus.

So schönen Abend... der tägliche Nachhausefahr-Krieg ist angesagt!

außerdem könnte man locker beim "Abschleppen" ein genehmigungspflichtiges Schleppen zugeben und unter Umständen auch Fahren ohne Fahrerlaubnis, da eben kein Abschleppen = Nothilfegedanke.

Hänger würde vermutlich noch gehen, aber das müßte man auch glaubhaft machen - falls die Bußgeldstelle nicht glaubt, dann vor Gericht und falls man da nur mit "ja mit Hänger" kommt naja dann entscheidet der Richter mal wieder nach "allgemeinen Erfahrungswerten" wie sie es so schön nennen... 🙁

Der Richter wird schlicht und ergreifend annehmen, dass es sich beim Rein- und wieder Rausschleppen aus der Umweltzone um eine lebenswirklichkeitsferne Schutzbehauptung handelt... und er wird damit auch fast immer richtig liegen...

wie sieht es eigentlich aus, ich habe eine grüne plakette für mein auto, klebe sie aber nicht ein weil ich es übelts hässlich finde. wenn ich jetzt in eine umweltzone reinfahre, reicht es da die plakette im portemonnaie zu haben oder muss ich die echt einkleben und mir die ganze optik versauen, weiss da jemand was?

Die Plakette muss festgeklebt werden...

http://www.umwelt-plakette.de/.../...%20emissionsarmer%20Fahrzeuge.pdf

§3 Absatz 2

Ich habe das bevor ich den Schwerbehindertenausweis hatte mit einem Stück Tesafilm gemacht. Vorteil: Kann man bei Nichtgebrauch (z.B. beim Parken) ins abschließbare Handschuhfach legen.

Ich hab sie oben auf der Beifahrerseite. Sagt ja niemand, wo genau sie in der Windschutzscheibe, mit Ausnahme des Sichtbereichs, zu sein hat.
Aber ich hab die Plakette auch nur bei dem Auto, welches auch wirklich mal in eine Umweltzone MUSS.
Denn dass die Plakettenkleberei nur Geldschneiderei ohne eigentlichen Nutzen für die zugedachte Aufgabe ist (Feinstaubreduktion in den Zonen), ist überflüssig zu erwähnen.

cheerio

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