Ohne Kennzeichen gefahren - Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Hallo,
kurz vorab:
ich arbeite als Automobilkaufmann, bin nicht vorbestraft und bin nicht mehr in der Probezeit.
Nach einer Probefahrt wollte ich ein Fahrzeug bei der Tankstelle tanken (ca. 500 Meter vom AH entfernt).
Habe rote Kennzeichen rangemacht und bin danach kurz ins Büro gegangen um Geld zu holen - Ins Auto eingestiegen und losgefahren.
Als ich an der Tanke angekommen bin, stand ein Polizeifahrzeug hinter mir - Sie haben mir mitgeteilt, dass ich ohne Kennzeichen rumfahre und Sie eine Anzeige erstatten müssen..
Während ich im Büro war. hat ein anderer Mitarbeiter die Kennzeichen bereits entfernt und als ich ins Auto gestiegen bin, hab ich nicht mehr darauf geachtet ob sie überhaupt noch dran sind.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen? (PS: Die Fahrt wurde aber ins Fahrtenbuch eingetragen)
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
@4matic Guenni @AMoll @berlin-paul @BerlinUser @electroman @Fellnasentaxi @Florian333 @Hannes1971 @OpenAirFan @Schubbie @Sitzheitzung @SuedschwedeV70 @tcsmoers @Tecci6N
Das Verfahren wurde zum Glück eingestellt! 😁
Gruß, Markus
44 Antworten
Darin sehe ich keinen Widerspruch. Ich merkte halt nur an, dass es keine Norm gibt, die die Pflichten des Beschuldigten zur Nennung bestimmter Daten zur Person positiv vorschreibt. 🙂
Und bevor das jetzt wegen deiner Rechthaberei falsch verstanden wird, schreibe ich lieber noch mal, dass auch der Beschuldigte die Pflicht hat, Angaben zur Person zu machen.
Äh, Ihr könnt die Diskussion hier einstellen, der TE ist vermutlich noch 30.06. von einem SEK Festgenommen worden und sitzt längst in U-Haft! 🙂
MfG Günter
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Die Angaben zu Beruf und Einkommen muss man vor Ort bei der Polizei nicht machen. Das Vorliegen der angaben eröffnet aber der Staatsanwaltschaft den Weg, eine Tagessatzhöhe zu errechnen und ein solches Verfahren schriftlich, per Strafbefehl abzuwickeln. Es kann also im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, diese Angaben zu machen.
Zur Sache: Wenn du das Fahrzeugscheinheft mit der Eintragung vorweisen konntest max. 60 € ohne Punkt. Fahren ohne Kennzeichen. Konntest du das nicht bzw. wurde das nicht eingesehen gibst du in deiner schriftlichen Aussage den Mitarbeiter als Zeugen mit an, der die Nummern abgemacht hat. Bestätigt der deine Version bleibt es auch bei den max. 60 €. Plus Gebühren evtl.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 1. Juli 2018 um 14:39:42 Uhr:
......
Hast du denn direkt bei der Polizeikontrolle das rote Fahrzeugscheinheft vorgewiesen?
Leider nicht, hab in dem Moment nicht dran gedacht ..
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 1. Juli 2018 um 18:48:08 Uhr:
Zitat:
@M97 schrieb am 30. Juni 2018 um 15:33:47 Uhr:
...Vielen Dank im Voraus!
Hast du den Polizisten, den Sachverhalt erklärt?
Wurde geprüft ob deine Aussage mit dem Eintragen der Daten in das Fahrtenbuch, stimmen?
Würde ja dein "Version der Geschichte bestätigen .."!
Habe den Polizisten den Sachverhalt erklärt.
Das Fahrtenbuch wollten Sie komischerweise nicht mal sehen
Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. Juli 2018 um 21:07:59 Uhr:
Was wird denn vorgeworfen? Tanken ohne Kennzeichen? Haben die dich so fahren gesehen? Da hat sich doch ein Kollege von dir einen Scherz erlauben wollen und die Kennzeichen erst auf der Tankstelle und nicht bereits auf dem Firmengelände entfernt?
Konnte das ausgefüllte Heft direkt vorgelegt werden, bzw. wurde ein Blick von den Polizisten reingeworfen, um später auszuschließen, dass der Richter meint, dass die Fahrt nachgetragen wurde?
Die Kollegen dachten, dass sie die Kennzeichen runter machen können, weil die Kunden bereits von der Probefahrt zurück waren.
Bin die Ausfahrt vom Hof raus - 100 Meter gefahren, dann ist mir die Polizei entgegen gekommen, dachte mir jetzt halten sie mich bestimmt auf weil ich nicht angeschnallt war...
Leider war das nicht der Grund 😁
Hab in dem Moment nicht ans Fahrtenbuch gedacht..
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2018 um 17:54:54 Uhr:
Nö, Du hast ja schon bemerkt, dass es keine positive Normierung dazu gibt. Hinschtlich der Owi dürften in den allermeisten Fällen die notwendigsten Angaben ausreichen, die in der zustellfähigen Anschrift, dem Namen, dem Geburtsdatum und Geburtsort bestehen. Mit dem Rest kann - nicht muss - man sich schaden, sollte man also abwägen. "Ich nix verstehen.!" ist auch sehr beliebt ... 🙂
Habe vorerst keine zusätzlichen Angaben gemacht
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 3. Juli 2018 um 17:58:10 Uhr:
Äh, Ihr könnt die Diskussion hier einstellen, der TE ist vermutlich noch 30.06. von einem SEK Festgenommen worden und sitzt längst in U-Haft! 🙂MfG Günter
Haha nein 😁 Hab bis jetzt leider noch keine Post erhalten
@4matic Guenni @AMoll @berlin-paul @BerlinUser @electroman @Fellnasentaxi @Florian333 @Hannes1971 @OpenAirFan @Schubbie @Sitzheitzung @SuedschwedeV70 @tcsmoers @Tecci6N
Das Verfahren wurde zum Glück eingestellt! 😁
Gruß, Markus
Das war kein Glück. Es lagen einfach nicht die Tatbestandsmerkmale eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.