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ohne blinker fahren?

Themenstarteram 18. Juni 2005 um 23:19

Hallo,

darf man in D mit einem auslaendischen oldtimer fahren der keine Blinker hat? (nur handzeichen?)

Sehe immer wieder deutsche Oldtimer mit nachtraeglich verbautem Blinklicht! Ist dies in D Pflicht?

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20 Antworten
am 19. Juni 2005 um 2:21

Blinker oder Winker ?

 

Ja, laut StVZO muß es gelb blinken, sei es durch weiße Birnen hinter orangenen Gläsern oder durch eingefärbte Birnen hinter Klarglas (letzteres war jahrzehntelang verboten). Winker dürfen nur z u s ä t z l i c h benutzt werden

Zustimm!

Hatte neulich einen Polo vor mir, da schienen die Blinker kaputt gewesen zu sein.

An jeder Kreuzung / Einmündung oder beim Spurwechsel etc. haben Fahrerin oder Beifahrerin aus dem Fenster gewunken... :D

Ich dachte mir: "Meine Güte, die kennen aber viele Leute :D " bis ich dann geschnallt hab das deren Blinker nicht funktionieren...

Die Blinkerpflicht ist ansich nicht schlecht, auch wenn sie den Oldtimer verschandeln.

Man hat sich halt an das Blinken gewöhnt...

Aber lieber einen Blinker dranschrauben, als Oldie flicken, weil irgendein Depp das winken missversteht ;)

Wäre mal juristisch interessant, ob Handzeichen vollwertiger Ersatz fürs Blinken sind, wenn es wirklich mal knallt auf Grund eines Mißverständnisses......

Vielleicht sollte man für den Krisenfall eine Kelle mitführen (aus dem Spielzeugladen für jugendl. Bahnhofsvorsteher) :-))

Zumindest alte Motorräder brauchen laut StVZO keine Blinker.

Wenn im Ausland keine Blinker erforderlich sind, sollte die Einreise mit einem dort zugelassenen Pkw nach D kein Problem sein. Die StVZO gilt nur für in D zugelassene, nicht für dort verkehrende im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

Gruß

Stefan

Hallo,

ich meine die Regel besagt, dass seit dem 1.4.1968 alle mehrspurigen Fahrzeuge (egal welches Baujahr) mit einer Warnblinkanlage ausgerüstet sein müssen. D. h., die Absicht der Fahrtrichtungsänderung darf mitr Winkern angezeigt werden, jedoch muss für den Pannenfall die Warnblinkanlage (also mit nachgerüsteten Blinkern) funktionieren können. Bei dem 1953er Ford Popular eines Bekannten lassen sich die nachgerüsteten Blinker gar nicht einzeln schalten, also nur zusammen als Warnblinkanlage - "geblinkt" wird mit den Winkern ...

Überings, bei meinen Motorrädern habe ich an gar keiner Maschine ein Blinklicht - alles gute Handarbeit. Ebenso habe ich an den Krädern auch kein Bremslicht, weil sie vor Bj. 1956 sind ... mann sollte sich aber ständig bewusst sein, dass man kein Bremslicht hat, und nicht einfach wie wild auf die Bremse latschen wenn der Hintermann noch bei gelb über die Ampel will...

Liebe Grüße

Buckeltaunus

Noch was zur Ergänzung: Bei Fahrzeugen bis zu einer bestimmten Größe (Kleinwagen) können die Winker (nur bei bestimmten Anbaulagen) als vordere Blinkleuchten benutzt werden, wenn man deren Sofitte mitblinken läßt. Wenn man dann noch intermittierendes Bremslicht hinten als Blinker nutzt, kommt man ganz ohne zusätzlich angebaute Blinker aus.

Nachteil: Die Sofitten der Winker sind meist relativ schwach (5 oder 10W) und daher nicht immer gut zu erkennen.

Gruß

Stefan

Vor zwei Wochen erst ist mir ein Vorkriegsbugatti übern Weg gefahren. Ganz ohne Blinker aber mit deutscher Zulassung.

Das kann nun viel bedeuten oder aber auch gar nix. ;) Jedenfalls war er vor dem Abbiegen auch ständig "freundlich am Winken".

Eigentlich hätte er sich das aber auch sparen können. Ein moderner 6er BMW dahinter, mit serienmäßigen Fabrikneuen Blinkern benutzte noch nicht mal diese - war aber auch nicht am winken. :rolleyes:

Tip von mir: warte(t) noch zwei drei Jahre mit dem nachrüsten, dann haben die Blinkmuffel gewonnen und die Blinkpflicht wird gänzlich abgeschafft.

Ist auch viel interessanter und spannender nicht ständig zu wissen, was die Verkehrsteilnehmer so beabsichtigen. ;)

Gruß,

Mario

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux

Ist auch viel interessanter und spannender nicht ständig zu wissen, was die Verkehrsteilnehmer so beabsichtigen. ;)

Finde ich auch! Mich nervt das auch immer das alle am Kreisel blinken wenn sie rausfahren... ;)

...oder auch nicht rausfahren sondern den Blinker noch von Einfahren her eingeschaltet haben.....

Gruß

Buckeltaunus

Ich denke, man sollte von den Blinkern wieder auf das "Winken" umsteigen. Das fördert die Kommunikation untereinander. :D

Was spricht auch - außer dem Telefonieren - dagegen, zum Vogelzeigen, Ar.-Lochzeichen, Effefinger u. a. das o. g. Winken zu erlernen?! ;)

Moin,

ich habe hier ein englisches Fahrschulheftchen aus den 1960er Jahren herumliegen, da werden noch Winkzeichen für den Ausfall der Lichtanlage beschrieben. Im Prinzip wie beim Fahrrad :) Rechte Hand aus dem Fenster bzw. linke Hand durch den Fahrzeuginnenraum strecken zum Abbiegen.

Aber zussätzlich gibt es noch zwei weitere Signale:

1. Linken Arm anwinkeln, Handfläche nach vorne; bedeutet: Ich will geradeaus fahren - damit Polizisten, die den Verkehr regeln wissen, wo der Fahrer hin will.

2. Rechten Arm aus dem Fenster halten und rotieren; bedeutet: Ich will rückwärts fahren.

Naja, wohl bekomms ;)

Mit den Winkern als alleiniges Blinkzeichen wäre ich mir aber nicht so sicher. Letzten Sommer habe ich den stolzen Besitzer eines Hanomag "Komissbrotes" getroffen. Der hatte zwei zusätzliche kleine Scheinwerfer anbauen müssen, einer reicht nicht :(

...auch wenn Motorräder und sogar Straßenbahnen damit zurechtkommen...

am 27. Juni 2005 um 19:14

Ich kenne es so:

Arm normal rausstrecken = links

Arm angewinkelt (also rechter winkel nach oben ... so wien führergruß nur halt nicht nach vorne) = rechts

Hallo

Ich habe einen Käfer von 1950 ( Brezel ) Da ich eh in die Rückleuchten Bremslichter integrieren möchte besteht nun meine Frage wenn ich die Winker mit blinkenden licht versorge und die Bremslichter mit einer Brems Blink Umschaltung schalte brauch ich da noch Blinker vorn. Wo kann ich den die Bestimmungen nachlesen ? Mein TÜV Mann hat da gar keine Ahnung er sagt „ na da müssen wohl Blinker ran „

Danke schon für die Antwort

Mfg Kay

Auf jeden Fall müssen beim Pkw Blinker ("Fahrtrichtungsanzeiger") vorn an (also unter den Scheinwerfern) oder auf den Kotflügeln angebracht sein, ist in der StVZO geregelt; der MB 180 "Ponton" (ab Bj. 53) und der Nachfolger 190/200 brauchten schon eine Sondergenehmigung mit Eintrag, weil sie erst ca. 1m hinter der Wagenvorderkante einen Aufsatz-Blinker auf der Kotflügel-Seitenkante hatten. Das Blinksignal muß auf jeden Fall von vorn und auch noch leicht versetzt zur Gegenrichtung hin erkennbar sein, und das ist bei einem alleinigen Signal aus dem Winker nicht gewährleistet, weil Winker meist in Wagenmitte (B-Säule) oder sogar seitlich im vorderen Kotflügel sitzen.

@ Matti01

Die Handanzeige fürs Rechtsabbiegen bei Linkslenkern kenne ich aus einem Verkehrshinweisheft der 20er Jahre noch so: Linken Arm rechtwinklig nach oben aus dem Fenster halten, Hand im rechten Winkel nach rechts zeigen lassen, evtl. dabei noch entsprechende Bewegung nach rechts machen.

Selbst erlebt vor langen Jahren an einer DDR-Autobahneinfahrt: Es fuhr ganz langsam (Einfahrspuren gab's damals nicht) ein russ. Militär-Lkw auf die Autobahn und schwenkte dabei die Fahrertür hin u. her, das war der "Ersatz" für den nichtvorhandenen od. defekten Blinker! Eine entsprechende Vorschrift soll es beim Militär seinerzeit gegeben haben...:)

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