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Offener Strafzettel in Italien - Probleme bei Wiedereinreise?

Hallo zusammen,

ich war im Oktober 2018 in Italien mit einem Mietwagen unterwegs. Jetzt - ein Jahr später - bekam ich 2 Strafzettel von einem italienischen Inkassobüro (das ist wohl gängige Praxis...) zugestellt. Ein Strafzettel war für unerlaubtes Fahren in verkehrsberuhigter Zone, der andere für Falschparken. Zusammen soll ich jetzt ca. 200 € dafür bezahlen.
Ich habe mich schon schlau gemacht und in Deutschland droht mir wohl keine Gefahr, da die Italiener das EU-Vollstreckungs-Abkommen zu Verkehrsdelikten wohl nicht richtig durchsetzen. Und wenn muss man wohl erst agieren, sobald man Post vom Justizministerium bekommt.
Nach 5 Jahren ist der Strafzettel ja verjährt, aber in dieser Zeit will ich vielleicht schon noch mal nach Italien reisen. Mein Frage daher:

Muss ich befürchten am Flughafen bei der Einreise wegen der unbezahlten Strafzetteln rausgezogen zu werden? Oder kann mir das höchstens in einer Verkehrskontrolle passieren? Und wie hoch kann der Betrag noch ca. werden? (Nach 60 Tagen verdoppelt er sich wohl schon)
Hat jemand da Erfahrungen gemacht?

Freue mich über jede Antwort!
Danke

Beste Antwort im Thema

Wieso Sind die Bussgelder in Italien absurd hoch? Erfahr Dir mal ein Ticket in Belgien, Frankreich oder der Schweiz. Dann ist Italien angenehm moderat. Und Deutschland ist und bleibt absurd niedrig.

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Zitat:

@lex-golf schrieb am 5. Dezember 2019 um 21:42:41 Uhr:


Manvo hat das genau richtig beschrieben. Wenn die Behörde ihre Forderung an ein Inkassobüro abgetreten hat, haben die einen sehr langen Atem. Theoretisch könnten sie auch an ein hiesiges Inkassobüro weiterverkaufen.

Es ist wohl immer so, dass die Italiener - zumindest bei Ausländern - direkt ein Inkassobüro beauftragen. Dieses Vorgehen ist in Deutschland nicht zulässig. Die Inkassobüros haben hier keine Handhabe, sie setzen lediglich darauf das die Leute einknicken und freiwillig zahlen. Einen italienischen Strafzettel darf in in Deutschland nur das Bundesjustizministerium eintreiben. Den Schufascore erhöht das auch nicht. Das wurde mir alles vom Bundesjustizministerium gesagt.

Zitat:

@ktown schrieb am 6. Dezember 2019 um 09:51:33 Uhr:


Es stellt sich für mich die Frage: Wieso hat man nicht direkt gezahlt, als die Mietwagenfirma einem die Unterlagen zugesandt hat? Dann wären es sicherlich keine 200€ gewesen.

Von der Mietwagenfirma habe ich gar nichts bekommen. Die haben wohl meine Adresse rausgerückt und die Behörden haben sich dann direkt an mich gewendet. In Italien sind die Bussgelder inzwischen tatsächlich so absurd hoch - auch für Italiener.

Zitat:

@pivili schrieb am 6. Dezember 2019 um 11:28:27 Uhr:


Hi,

zahlen musst Du das nicht (gibt diverse Quellen dazu), allerdings besteht das Drohpotenzial, die Forderung bei Aufenthalt in IT zu vollstrecken. Keine Ahnung, wie wahrscheinlich das ist. Ich bin sehr oft in IT (immer PKW, ca. 6x im Jahr, Rom uns so) und hatte bis auf ein Speed Ticket (bezahlt und gut is) noch nie Kontakt mit der Ordnungsmacht.

Hörst Du von der Strafe zum ersten Mal?
Wenn ja kannst Du versuchen, den Inkasso mit dem Hinweis auf codice stradale articolo 201 absatz 1 (Zustellung an ausländische Adressen innerhalb 360 Tagen) auf den inzwischen verfallenen Anspruch hinweisen und damit ruhig stellen.

Zum Nachlesen CDS auf Deutsch und IT: [url=http://www.google.de/url?...[/url]
bye

Die ersten beiden Schreiben (für die beiden Delikte jeweils) waren mit dem Hinweis versehen, das die vorliegende Zahlungsaufforderung keine offizielle Zustellung eines Protokolls darstellt und man deshalb auch keinen Einspruch einlegen kann.
Nun habe ich heute tatsächlich - per Einschreiben - ein weiteres Schreiben bekommen. Ist fast identisch mit dem ersten, nur das hier jetzt auch auf Deutsch steht, dass ich Einspruch erheben kann, der allerdings auf Italienisch sein muss. Ich habe jetzt auch wieder frische Zahlungsfristen bekommen. Oh man diese Italiener...das ist schon ein sehr dubioses Vorgehen. Die Beauftragen schon mal ein Inkassobüro bevor sie mir das eigentliche Protokoll zusenden.
Es steht in dem Schreiben aber auch das für die Verjährungsfrist wieder ein anderes Datum gilt (Feststellungsdatum), womit sie wieder das Jahr einhalten.

Wieso Sind die Bussgelder in Italien absurd hoch? Erfahr Dir mal ein Ticket in Belgien, Frankreich oder der Schweiz. Dann ist Italien angenehm moderat. Und Deutschland ist und bleibt absurd niedrig.

Zitat:

@Municipale schrieb am 6. Dezember 2019 um 19:20:34 Uhr:


Es ist wohl immer so, dass die Italiener - zumindest bei Ausländern - direkt ein Inkassobüro beauftragen. Dieses Vorgehen ist in Deutschland nicht zulässig. Die Inkassobüros haben hier keine Handhabe, sie setzen lediglich darauf das die Leute einknicken und freiwillig zahlen. Einen italienischen Strafzettel darf in in Deutschland nur das Bundesjustizministerium eintreiben. Den Schufascore erhöht das auch nicht. Das wurde mir alles vom Bundesjustizministerium gesagt.

Sicherlich.

Relevant ist das allerdings nur bei Zahlungsunwilligkeit des Verkehrssünders.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Dezember 2019 um 21:16:12 Uhr:



Zitat:

@Municipale schrieb am 6. Dezember 2019 um 19:20:34 Uhr:


Es ist wohl immer so, dass die Italiener - zumindest bei Ausländern - direkt ein Inkassobüro beauftragen. Dieses Vorgehen ist in Deutschland nicht zulässig. Die Inkassobüros haben hier keine Handhabe, sie setzen lediglich darauf das die Leute einknicken und freiwillig zahlen. Einen italienischen Strafzettel darf in in Deutschland nur das Bundesjustizministerium eintreiben. Den Schufascore erhöht das auch nicht. Das wurde mir alles vom Bundesjustizministerium gesagt.

Sicherlich.

Relevant ist das allerdings nur bei Zahlungsunwilligkeit des Verkehrssünders.

Auf diese Frage ist der TE ja scheinbar bewusst nicht eingegangen.

Zitat:

@pivili schrieb am 6. Dezember 2019 um 11:28:27 Uhr:


Hörst Du von der Strafe zum ersten Mal?
Wenn ja kannst Du versuchen, den Inkasso mit dem Hinweis auf codice stradale articolo 201 absatz 1 (Zustellung an ausländische Adressen innerhalb 360 Tagen) auf den inzwischen verfallenen Anspruch hinweisen und damit ruhig stellen.

Es ist immer wieder schön, wenn "Kunden" einem Paragraphen um die Ohren hauen... Man kann sich immer aussuchen, was das auslöst. Entweder machen die sich lächerlich, weil das Internetwissen nicht stimmt. Oder die Sachbearbeiter sind keine Anwälte und können damit nix anfangen. Manchmal bekommen die erst so richtig Lust den Klugscheißer-Kunden so richtig auf den Sack zu gehen.

Wenn man sich sicher ist, dass ein nichtzahlen für einen keine auswirkungen hat, und man auch nicht zahlen will, sollte man die Briefe am besten direkt ignorieren. Interessant bei der Diskussion finde ich, dass noch nicht diskutiert wurde, was bei der einreise in Länder passiert, die mit Italien ein Abkommen haben.

😛 Also wir reden hier nicht über einen internationalen Haftbefehl. Es ist und bleibt immer noch ein Strafzettel. Die Länder hätten viel zutun, wenn sie alle Strafzettel der EU Staaten mit eintreiben müssten.😁

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