Österreich Besondere Überprüfung KFZ
Hallo,
Ich möchte nur an dieser Stelle Frust loswerden und andere Landsleute warnen die dies noch nicht wissen:
Österreich kann euch Autos die älter als 12 Jahre sind einfach (indirekt) wegnehmen. Wie geht das?
Mit der "Besonderen Überprüfung".
Ungeachtet ob Pickerl oder nicht kann jedes Auto, das älter als 12 Jahre ist, zu jeder Zeit eine Vorladung bekommen nach §56 Abs. 1a KFG 1967, BGBl.Nr. 267/1967.
Hierbei wird überprüft ob die Fahrzeuge noch den Vorschriften entsprechen.
Es wird ALLES überprüft, und wenn irgendetwas nicht passt verliert das Auto die Betriebserlaubnis bis der Schaden behoben ist.
Die "Schäden" sind teilweise aber nicht behebbar. zB folgende Geschichte (entnommen aus einem anderen Forum)
Zitat:
In der PBStV Anlage 6 unter Punkt 1.1.6 (Feststellbremse) wurde definiert, dass ein „übermäßiger“ Hebelweg als Schwerer Mangel zu beurteilen ist auch wenn Punkt 1.4 (Wirkung der Feststellbremse) der gesetzlichen Mindestbremswirkung entspricht.
Ich möchte nicht hinterfragen warum der Hebelweg von belangen ist, sondern
brächte dringen eine genaue Definition von „übermäßig“ in diesem Kontext.Wenn in der PBStV der Hebelweg der Feststellbremse von Bedeutung ist, dann sollte ein zulässiger Bereich (von – bis) als Richtwert definiert werden. Ansonsten liegt es im Ermessen des jeweiligen Prüftechnikers was er unter „übermäßigen“ Hebelweg versteht.
Lt. Auskunft eines Prüftechnikers der OÖ-Landesregierung wird der Hebelweg über die Anzahl an Klicks des internen Ratschenmechanismus festgelegt. Ein Prüftechniker der Landesregierung behauptete, dass es eine GOLBALE Vorschrift für maximal 1-2 Klicks gäbe, die unabhängig vom Baujahr, Fahrzeugherstellers und Bremssystems ist und für jeden PKW zu erfüllen ist.
Durch diese angebliche „1-2 Klick Vorschrift“ sind nun zahlreiche Kraftfahrzeuge betroffen (vor allem ältere Baujahre) die somit eine Überprüfung nach §57a oder §56 KFG 1967 nicht mehr positiv abschließen können und infolgedessen für den Verkehr als unzulässig eingestuft werden. (auch einige neuere Fahrzeuge wären davon betroffen, die noch keine elektronische Handbremse haben)
In meinem konkreten Fall handelt es sich um einen Mazda MX-5 1.6i NB Bj. 1997.
Vor ein paar Wochen wurde §57a positiv durchgeführt (in einer freien autorisierten Werkstatt) und letzte Woche bekam ein und dasselbe Fahrzeug bei der Überprüfung nach §56 KFG 1967 (OÖ-Landesregierung) einen Negativbefund wegen angeblich „übermäßigen“ Hebelweges.Lt. Herstellerangaben ist bei meinem Modell ein MINDEST-Hebelweg von 5-7 Klicks einzustellen (bei einer Anziehraft 100N), da sich sonst die Bremsen nicht mehr richtig lösen können und dies zur Überhitzung der Bremsanlage und evtl. sogar zu blockierenden Rädern führen könnte!
--> Die Vorschrift ist also selbst mit Werkszustand nicht einzuhalten.
Ich werde leider selber auf diesem Weg mein Auto nun verlieren. Ich habe leider kein Geld um es in Neuwagenzustand zu versetzen und es wird unweigerlich bei dieser Überprüfung die Betriebserlaubnis verlieren.
Danach ist es mir auch nicht mehr möglich das Auto zu verkaufen, höchstens weit unter seinem Wert. Niemand kauft ein Auto ohne Betriebserlaubnis..
Ich kann es also gleich verschrotten lassen.
Geld für ein neues Auto hab ich nicht, wie ich dann zur Arbeit komme weiß ich auch nicht.
Danke Österreich
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 14:23:27 Uhr:
Es geht doch nur darum, das dein Fahrzeug verkehrssicher ist.
Egal, ob du das Geld dafür hast oder nicht. Oder soll ich mir vorstellen, das da einer rumgeistert, der z.B. keine Bremsen hat?
mach Dir doch einfach mal die Mühe, den Ausgangsbeitrag zu lesen, bevor Du schon wieder Deinen Senf absonderst. Es ging nicht darum, dass die Bremsen nicht funktionieren. Es ging darum, dass eine angebliche Vorschrift (2clicks im Handbremshebelweg) der Werksvorschrift (5-7clicks) entgegenläuft und sich der angeblich verkehrssichere Zustand konstruktiv gar nicht herstellen lässt.
@Munz: nimm die Mazda-Werksvorschrift mit zur Überprüfung, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man das nicht durchgehen lässt.
22 Antworten
Also den Bericht über den Mazda halte ich aus folgenden Gründen für etwas übertrieben, oder da war doch etwas mehr nicht ganz so in Ordnung.
Da mein Vater als Extrem-Wenigfahrer seine Autos immer sehr lange hatte, "durfte" er die "besondere Überprüfung" bereits mit 2 Autos machen.
1. Auto, ein Opel Ascona C Bj. 82 mit 17 Jahren auf dem Buckel, bei dem ich schon einen Holm und das Frontblech für die ein paar Monate zuvor erfolgte §57 Überprüfung (Umgangssprachlich Pickerl) ausgeschweißt hatte.
Einziger Mangel war dann die Bremsflüssigkeit, die wohl schon Jahrelang nicht gewechselt wurde, da die damalige Überprüfung noch bei einer Autowerkstatt stattfand, machten die Prüfer den Vorschlag, gleich den Auftrag zum Flüssigkeitswechsel bei der Werkstatt in Auftrag zu geben.
Dies tat mein Vater auch und die Prüfung wurde positiv und kostenfrei abgeschlossen (der Bremsfüssigkeitswechsel musste natürlich der Werkstatt bezahlt werden).
Das Auto lief noch 3 Jahre wurde dann mit 20 Jahren entsorgt.
2. Auto Ford Mondeo Bj. 97 zum Zeitpunkt der Überprüfung 15 Jahre auf dem Buckel, die besondere Überprüfung wurde ohne Mängel bestanden.
Generell zur "besonderen Überprüfung":
Autos, welche älter als 12 Jahre sind, können nach Zufallsprinzip für die besondere Überprüfung vorgeladen werden. Wenn diese Überprüfung ohne schwere Mängel bestanden wird, ist diese positiv und kostenlos. Bei Nichtbestehen der Überprüfung wird eine Überprüfungspauschale verrechnet (keine Ahnung wieviel, da 2x positiv).
Durch die eigenen Erfahrungen kann ich die "besondere Überprüfung" nicht als unfair bezeichnen.
Sinn der besonderen Überprüfung ist vor Allem, schwarze Schafe unter den Werkstätten herauszufischen, welche die §57 Überprüfung gegen Geld anbieten, ohne das Auto überhaupt gesehen zu haben.
Gruß, stromengl
Zitat:
@stromengl schrieb am 6. September 2016 um 21:41:04 Uhr:
Also den Bericht über den Mazda halte ich aus folgenden Gründen für etwas übertrieben, oder da war doch .....
Durch die eigenen Erfahrungen kann ich die "besondere Überprüfung" nicht als unfair bezeichnen.
Sinn der besonderen Überprüfung ist vor Allem, schwarze Schafe unter den Werkstätten herauszufischen, welche die §57 Überprüfung gegen Geld anbieten, ohne das Auto überhaupt gesehen zu haben.Gruß, stromengl
Da würde es einige unschöne Überraschungen geben, sollte sowas hier in DE auch überprüft werden. Das es die Plakette gegen Geld ohne Fahrzeugbesichtigung zum selbstaufkleben auch hier gibt ist nicht die Frage, sondern lediglich "wieviele" das so bekommen..😰
Aber wer soll das Durchführen TÜV, DEKRA, und Co selber? Der Staat hat ja praktisch keine eigenen unabhängigen Prüfer, das ist ja mehr oder weniger alles outsourced an TÜV, Dekra & Co..😁😁😁
Die Schilderung hier hat zwei Aspekte. Erstens die Nummer mit den 1-2 Klicks. Das wäre technischer Unsinn, wobei ich starke Zweifel daran habe, dass das tatsächlich so ist.
Zweitens an sich die Überprüfung. Nur weil man noch ein gültiges Pickerl hat bedeutet das doch nicht, dass das Auto sich in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand befinden darf. Das ist an sich in D auch nicht anders, nur dass man nicht vorgeladen wird, sondern ggf. einen die Polizei raus zieht. Wird etwas festgestellt, dann muss man es beheben oder es endet final mit dem Entzug der Zulassung.
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Entspricht ja dem Zeitgeist, daß die mit den ältesten Autos und dem geringsten Gehalt nochmals richtig in die Scheiße geritten werden.
die "besondere Überprüfung" bei Autos über 12 Jahren hat den Sinn die Werkstätten die das "Pickerl" machen zu überprüfen... Wenn man das Pickerl in einer ordentlichen Werkstatt macht und alles am Auto funktioniert, hat man nix zu befürchten..
die Handbremse mit 1-2 klicks kann nicht stimmen - im Endeffekt ist es wichtig, dass sie funktioniert und rechts/links gleichmäßig zieht (und gewisse Verzögerungswerte einhält)
die Prüfpunkte sind hauptsächlich Licht, Bremsen, Rost, Kat/Partikelfilter (ob eh verbaut)..... - nix besonderes also
Zitat:
@davroi schrieb am 9. September 2016 um 11:18:42 Uhr:
die "besondere Überprüfung" bei Autos über 12 Jahren hat den Sinn die Werkstätten die das "Pickerl" machen zu überprüfen... Wenn man das Pickerl in einer ordentlichen Werkstatt macht und alles am Auto funktioniert, hat man nix zu befürchten..
die Handbremse mit 1-2 klicks kann nicht stimmen - im Endeffekt ist es wichtig, dass sie funktioniert und rechts/links gleichmäßig zieht (und gewisse Verzögerungswerte einhält)
die Prüfpunkte sind hauptsächlich Licht, Bremsen, Rost, Kat/Partikelfilter (ob eh verbaut)..... - nix besonderes also
Wobei man jetzt vermehrt dazu übergeht die Fahrzeuge direkt nach Verlassen der "fraglichen" Werkstätte abzufangen und zu einem mobilen Prüfzug zu begleiten um Ausreden wie "als wir geprüft haben war alles gut..." auszuschließen.
Grüße