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Österreich Besondere Überprüfung KFZ

Themenstarteram 5. September 2016 um 11:43

Hallo,

Ich möchte nur an dieser Stelle Frust loswerden und andere Landsleute warnen die dies noch nicht wissen:

Österreich kann euch Autos die älter als 12 Jahre sind einfach (indirekt) wegnehmen. Wie geht das?

Mit der "Besonderen Überprüfung".

Ungeachtet ob Pickerl oder nicht kann jedes Auto, das älter als 12 Jahre ist, zu jeder Zeit eine Vorladung bekommen nach §56 Abs. 1a KFG 1967, BGBl.Nr. 267/1967.

Hierbei wird überprüft ob die Fahrzeuge noch den Vorschriften entsprechen.

Es wird ALLES überprüft, und wenn irgendetwas nicht passt verliert das Auto die Betriebserlaubnis bis der Schaden behoben ist.

Die "Schäden" sind teilweise aber nicht behebbar. zB folgende Geschichte (entnommen aus einem anderen Forum)

Zitat:

In der PBStV Anlage 6 unter Punkt 1.1.6 (Feststellbremse) wurde definiert, dass ein „übermäßiger“ Hebelweg als Schwerer Mangel zu beurteilen ist auch wenn Punkt 1.4 (Wirkung der Feststellbremse) der gesetzlichen Mindestbremswirkung entspricht.

Ich möchte nicht hinterfragen warum der Hebelweg von belangen ist, sondern

brächte dringen eine genaue Definition von „übermäßig“ in diesem Kontext.

Wenn in der PBStV der Hebelweg der Feststellbremse von Bedeutung ist, dann sollte ein zulässiger Bereich (von – bis) als Richtwert definiert werden. Ansonsten liegt es im Ermessen des jeweiligen Prüftechnikers was er unter „übermäßigen“ Hebelweg versteht.

Lt. Auskunft eines Prüftechnikers der OÖ-Landesregierung wird der Hebelweg über die Anzahl an Klicks des internen Ratschenmechanismus festgelegt. Ein Prüftechniker der Landesregierung behauptete, dass es eine GOLBALE Vorschrift für maximal 1-2 Klicks gäbe, die unabhängig vom Baujahr, Fahrzeugherstellers und Bremssystems ist und für jeden PKW zu erfüllen ist.

Durch diese angebliche „1-2 Klick Vorschrift“ sind nun zahlreiche Kraftfahrzeuge betroffen (vor allem ältere Baujahre) die somit eine Überprüfung nach §57a oder §56 KFG 1967 nicht mehr positiv abschließen können und infolgedessen für den Verkehr als unzulässig eingestuft werden. (auch einige neuere Fahrzeuge wären davon betroffen, die noch keine elektronische Handbremse haben)

In meinem konkreten Fall handelt es sich um einen Mazda MX-5 1.6i NB Bj. 1997.

Vor ein paar Wochen wurde §57a positiv durchgeführt (in einer freien autorisierten Werkstatt) und letzte Woche bekam ein und dasselbe Fahrzeug bei der Überprüfung nach §56 KFG 1967 (OÖ-Landesregierung) einen Negativbefund wegen angeblich „übermäßigen“ Hebelweges.

Lt. Herstellerangaben ist bei meinem Modell ein MINDEST-Hebelweg von 5-7 Klicks einzustellen (bei einer Anziehraft 100N), da sich sonst die Bremsen nicht mehr richtig lösen können und dies zur Überhitzung der Bremsanlage und evtl. sogar zu blockierenden Rädern führen könnte!

--> Die Vorschrift ist also selbst mit Werkszustand nicht einzuhalten.

 

Ich werde leider selber auf diesem Weg mein Auto nun verlieren. Ich habe leider kein Geld um es in Neuwagenzustand zu versetzen und es wird unweigerlich bei dieser Überprüfung die Betriebserlaubnis verlieren.

Danach ist es mir auch nicht mehr möglich das Auto zu verkaufen, höchstens weit unter seinem Wert. Niemand kauft ein Auto ohne Betriebserlaubnis..

Ich kann es also gleich verschrotten lassen.

Geld für ein neues Auto hab ich nicht, wie ich dann zur Arbeit komme weiß ich auch nicht.

Danke Österreich

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 14:23:27 Uhr:

Es geht doch nur darum, das dein Fahrzeug verkehrssicher ist.

Egal, ob du das Geld dafür hast oder nicht. Oder soll ich mir vorstellen, das da einer rumgeistert, der z.B. keine Bremsen hat?

mach Dir doch einfach mal die Mühe, den Ausgangsbeitrag zu lesen, bevor Du schon wieder Deinen Senf absonderst. Es ging nicht darum, dass die Bremsen nicht funktionieren. Es ging darum, dass eine angebliche Vorschrift (2clicks im Handbremshebelweg) der Werksvorschrift (5-7clicks) entgegenläuft und sich der angeblich verkehrssichere Zustand konstruktiv gar nicht herstellen lässt.

@Munz: nimm die Mazda-Werksvorschrift mit zur Überprüfung, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man das nicht durchgehen lässt.

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Und wie muss ich mit nen Polizei Beamten am Straßenrand umgehen, das der zu so einen drastischen Mittel greift?

Ja, davon habe ich auch schon mal gelesen... Fahre selbst auch ältere Autos, dass da immer alles 100% Neuzustand wär ist reine Illusion oder es ist ein Museumsstück. Auf jeden Fall würden hier in DE die Straßen leerer werden.

Aber nicht so groß rausposaunen das wär ja eine Steilvorlage für unsere Neuwagenlobby, dann schweig ich lieber und verzichte freiwillig auf ein funktionierendes Wechselkennzeichen, wenn da solche Kracher dazukommen würden...:p

Ich denke unsere DE Regelung ist sehr gut alle 2 Jahre zum Prüf-Ing und gut ist es, meine mal gelsen zu haben im PKW Bereich sind Unfälle wegen technischen Mängeln sehr selten...

Evtl. ist es bei euch in AT so, weil die werkstatt selber die turnusmäßige Prüfung durchführen kann und Papa-Staat denkt sich, wollen wir unsere Schäfchen mal sporadisch nach dem Würfelprinzip überprüfen?

Zitat:

@Muru schrieb am 5. September 2016 um 13:43:16 Uhr:

 

Ich werde leider selber auf diesem Weg mein Auto nun verlieren. Ich habe leider kein Geld um es in Neuwagenzustand zu versetzen und es wird unweigerlich bei dieser Überprüfung die Betriebserlaubnis verlieren.

Danach ist es mir auch nicht mehr möglich das Auto zu verkaufen, höchstens weit unter seinem Wert. Niemand kauft ein Auto ohne Betriebserlaubnis..

Ich kann es also gleich verschrotten lassen.

Geld für ein neues Auto hab ich nicht, wie ich dann zur Arbeit komme weiß ich auch nicht.

Danke Österreich

Gehörst du zu den großen Schwarzsehern? Es geht doch nur darum, das dein Fahrzeug verkehrssicher ist.

Egal, ob du das Geld dafür hast oder nicht. Oder soll ich mir vorstellen, das da einer rumgeistert, der z.B. keine Bremsen hat?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 14:23:27 Uhr:

Es geht doch nur darum, das dein Fahrzeug verkehrssicher ist.

Egal, ob du das Geld dafür hast oder nicht. Oder soll ich mir vorstellen, das da einer rumgeistert, der z.B. keine Bremsen hat?

mach Dir doch einfach mal die Mühe, den Ausgangsbeitrag zu lesen, bevor Du schon wieder Deinen Senf absonderst. Es ging nicht darum, dass die Bremsen nicht funktionieren. Es ging darum, dass eine angebliche Vorschrift (2clicks im Handbremshebelweg) der Werksvorschrift (5-7clicks) entgegenläuft und sich der angeblich verkehrssichere Zustand konstruktiv gar nicht herstellen lässt.

@Munz: nimm die Mazda-Werksvorschrift mit zur Überprüfung, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man das nicht durchgehen lässt.

Ich hab mir das mal angesehen. Es geht nur darum, das Bedenken wg. der Fahrzeugsicherheit bestehen müssen.

Zitat:

(1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, bei denen Bedenken bestehen,

1. ob sie sich in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befinden, wie insbesondere dann, wenn aus einer Verkehrsunfallmeldung ersichtlich ist, dass das Fahrzeug schwere Beschädigungen, wie zB gravierende Verformungen des Fahrwerkes aufweist, oder

2. ob mit ihnen nicht mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidlich ist, verursacht werden oder

3. ob sie sich in vorschriftsmäßigem Zustand befinden, sind von der Behörde zu überprüfen, ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?...

 

Du musst also dein Auto nicht verschrotten oder sowas .....

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 17:17:09 Uhr:

ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen

aber genau darum geht es. Wenn eine Verordnung besagt, dass eine Handbremse nach 2 clicks fest sein muss, Mazda aber konstruktiv 5 clicks vorgibt, dann ist hier ein Konflikt.

In Foren wird halt viel geschrieben. Mal mit Substanz, mal ohne Substanz.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. September 2016 um 17:19:02 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 17:17:09 Uhr:

ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen

aber genau darum geht es. Wenn eine Verordnung besagt, dass eine Handbremse nach 2 clicks fest sein muss, Mazda aber konstruktiv 5 clicks vorgibt, dann ist hier ein Konflikt.

Diese "Verordnung" gibt es aber nicht!

Themenstarteram 5. September 2016 um 16:24

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 17:17:09 Uhr:

Ich hab mir das mal angesehen. Es geht nur darum, das Bedenken wg. der Fahrzeugsicherheit bestehen müssen.

Meinen Informationen zufolge geht diese besondere Überprüfung aber weit über den Rahmen der Pickerl (TÜV in D) relevanten Positionen hinaus.

Hier findet sich der "Katalog der Prüfpositionen" wo sämtliche aufgelistet sind.

Ich bezweifle dass das alles beim Pickerl auch überprüft wird..

Zu dem konkreten Fall des Mazdafahrers kann ich jetzt nicht wirklich etwas dazu sagen. Ist einfach aus einem anderen Forum übernommen, eventuelle Fehlerhaftigkeit dessen kenne ich natürlich nicht genau. War einfach ein gutes Beispiel.

Das mit den Handbremsen klicks kann ich mir auch nur schwer vorstellen da das ja bei jedem Auto vollkommen unterschiedlich ist. Bei manchen Autos kann man sie 20 klicks hochziehen, bei anderen ist schon nach 6 Schluss.

Auf jeden Fall geht diese Überprüfung offensichtlich über den Rahmen der Verkehrssicherheit hinaus und ist somit für mich schwer in ihrer sinnhaftigkeit nachzuvollziehen...

Tja, wer eben jeden Müll aus Foren glaubt. In Österreich mag man strenger sein, ein wirklich verkehrssicheres Fahrzeug wird man so nicht aus dem Rennen nehmen ...

... kann natürlich sein, das die Fraktion, die Mindestgrenzen immer ausloten, davon betroffen sind. (Alte) Reifen bis an die Verschleißgrenze, Bremse ebenso, Lautstärke gerade noch so grenzwertig, größerer Rostbefall. Die jammern natürlich und sprechen dann von Willkür. Wer sein Fahrzeug halbwegs in Schuss hält, hat nichts zu befürchten.

Zitat:

@Knergy schrieb am 5. September 2016 um 20:36:13 Uhr:

Tja, wer eben jeden Müll aus Foren glaubt....

und das dann in andere Foren vervielfältigt ... irgendwann glauben das dann viele und eine neue virtuelle Wahrheit wird durch das Netz getrieben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. September 2016 um 17:19:02 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 17:17:09 Uhr:

ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen

aber genau darum geht es. Wenn eine Verordnung besagt, dass eine Handbremse nach 2 clicks fest sein muss, Mazda aber konstruktiv 5 clicks vorgibt, dann ist hier ein Konflikt.

Wenn Mazda diese 5 Klicks vorgibt entsprechen Die auch den Zulassungsvorschriften. Denn das in Austria vorgeschrieben ist mit welchen Massen die Zahnscheibe gefertigt werden muss kann Ich mir nicht vorstellen. Letztlich zählt erst mal die Vorgabe des Autoherstellers.

Wenn die Bremse bei 2 Klicks Fest sein muss hat man die Möglichkeit das das erste Drittel der Scheibe keine Verzahnung hat, diese Verzahnung mehr als Grob ist oder man hat eine ständig schleifende Handbremse, denn mir 1-2 Klicks hat man Die denn es fehlt das nötige Spiel.

Könnte es sein das da ein paar Umstände unterm Tisch gelandet sind? Zb Mazda legt 5-7 Zacken fest, 2-3 Zacken wegen Verschleiß und Längung der Seile kommt man schnell ohne Nachteile, wäre man bei max 7-10 Zacken um die Herstellervorgaben zu erfüllen. Wenn man dann noch 1-2 Zacken draufsetzt und dann bei ab 12 Zacken bis Wirkung die Reißleine zieht macht die angebliche Vorschrift Sinn.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. September 2016 um 17:19:02 Uhr:

Wenn eine Verordnung besagt, dass eine Handbremse nach 2 clicks fest sein muss, Mazda aber konstruktiv 5 clicks vorgibt, dann ist hier ein Konflikt.

Das halt ich für absoluten Humbug, beim ersten click darf mal gar nix passieren, sonst schleift die Bremse ja immer.

Die 2-Click-Regel halte ich für Schwachsinn den sicher nicht mal die Ösis in ihren Vorschriften stehen haben. ;)

Gruß Metalhead

Steht auch nirgends ;)

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