Ölwechsel in Werkstatt- danach kompletter Ölverlust
Hallo,
ich habe mich hier angemeldet, da mir vor knapp 2 Wochen etwas passiert ist, und zwar:
Ich habe mein Fahrzeug zum Öl und Reifenwechsel in eine Werkstatt gebracht.
Nach ein paar Stunden konnte ich es wieder abholen.
Ich fuhr nach hause und bemerkte ein Stottern des Motors und die Warnleute brannte.
Lies das Auto abschleppen.
In der Werstatt sagt man mir das vermutlich die Dichtung geplatzt ist.
Das glaube ich aber nicht, auch mein Anwalt glaubt das nicht.
Diesen habe ich beauftragt um meine Auslagen wieder rein zu holen und die Haftung für einen möglichem Motorschaden zu klären.
Mein Anwalt sagte mir das er die Forderungen stellen wir, bezüglich des Motorschadens stellt er den Unternehmen zwei Möglichkeiten.
Entweder das Unternehmen übernimmt die Haftung für einen auftreten Motorschaden, oder Sie bezahlen eine komplette Untersuchung es Motors.
Was meint Ihr, wie wird die Geschichte ausgehen?
Ist euch schon einmal so etwas passiert?
Beste Antwort im Thema
Aä, wenn du auf 3 KM 5 Liter Öl verlierst, dan is da ne Spur auf der Strasse. Wenn nicht, dann haben die vergessen Öl einzufüllen!
29 Antworten
Post von der Gegenseite.
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit teilen wir Ihnen mit, das nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung keinerlei Verzug zu unseren Lasten besteht.Wir sind jedoch bereit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Ihrem Mandanten die 196,99 EUR zu erstatten.
Desweiteren sind keine schriftlichen Erklärungen und keine weiteren Zahlungen von uns zu erwarten.
Anbei ein Verrechnungsscheck 196,99 EUR.
Was haltet Ihr von den Schreiben?
Ab zum Anwalt und Klage!
Ist doch klar, dass die erstmal versuchen, dich zu ver(ar..)unsichern. Ich würde dabei auch das Geld für einen Gutachter einsetzen, deine Gewinnchancen sind groß, wie du in den ungläubigen Forumsreaktionen gelesen hast.
Wenn ich mir so die Geschichte durchlese, dann hast Du einerseits ein Riesenglück gehabt (dass der Motor noch läuft), andererseits aber auch ein Riesenpech (dass der Motor noch läuft)... 😁
Denn welcher Schaden ist Dir denn bisher entstanden?
- Motoröl verloren
- Abschleppkosten (sofern Du nicht im ADAC o.ä. bist)
Ein Motorschaden ist bisher nicht eingetreten und darauf wird die Werkstatt pochen. Und was willst Du jetzt verlangen?
Eine Kostenübernahmegarantie für einen eventuell in Zukunft auftretenden Motorschaden? Ich sag mal, das kriegst Du nicht.
Das Geld für einen neutralen Gutachter? Was ist, wenn der Dir sagt, dass alles in Ordnung ist?
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, mach es. Wenn nicht, dann ist es ein Risiko, dass noch gegnerische Anwalts- und Prozesskosten oben drauf kommen. Willkommen in Deutschland.
Hast Du jetzt immer noch keine klare Antwort,
aus welchem Grund dieser Ölverlust entstanden ist?
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Zitat:
Original geschrieben von fxstshd
Hast Du jetzt immer noch keine klare Antwort,
aus welchem Grund dieser Ölverlust entstanden ist?
Habe keine genauere Antwort, wie der Ölverlust entstehen konnte.
Wenn man aber den Brief liest, schreiben die ja das Sie sich nicht mehr zu der Sache Äußern.
Ich denke einmal das bereits hier die Außergerichtliche Einigung fehlgeschlagen ist.
Zitat:
Original geschrieben von jordon85
Post von der Gegenseite.
Zitat:
Original geschrieben von jordon85
Was haltet Ihr von den Schreiben?Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit teilen wir Ihnen mit, das nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung keinerlei Verzug zu unseren Lasten besteht.Wir sind jedoch bereit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Ihrem Mandanten die 196,99 EUR zu erstatten.
Desweiteren sind keine schriftlichen Erklärungen und keine weiteren Zahlungen von uns zu erwarten.
Anbei ein Verrechnungsscheck 196,99 EUR.
.
Weil sie ohne Schuld sind,
bekommst Du jetzt einfach so: "196,99 Euro".😕
Das Geld habe ich für meine Aufwendungen(Mietwagen, Taxifahrten) bekommen.
Die Versicherung würde ein Gutachten bezahlen, das muß aber über den Anwalt eingereicht werden, worum ich diesen gebeten habe.
Mal sehen wie die Sache weitergeht.
Oder was sollte ich sonst unternehmen?
Ich meine,wenn sie sich keiner Schuld bewußt wären,
dann würden sie dir diese 196,99 Euro nicht so einfach geben.😉
Hallo jordon85,
ist natürlich keine schöne Sache die dir da wiederfahren ist. Zurecht forderst du jetzt dein Recht und deine Auslagen ein. Dem ist die Firma aber auch nachgekommen. Die Auslagen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug wurden gezahlt (berichtige mich, wenn ich falsch liege). Ein schädigendes Ereignis ist nicht weiter eingetreten.
Wieviel Kilometer bist du seit dem Ölverlust gefahren?
Ohne Hintergedanken sollt gibsest du deinen Anwalt im Auge behalten. Mit jedem Tag verdiehnt der Geld an dir.
Jetzt gibst du ein Gutachten in Auftrag, der Gutachter sagt es ist nicht und dann? Kosten für den Gutachter, Kosten für den Anwalt und ärger oben drein.
Ich will damit sagen, dass du hier genau die zu erwartende Schadensumme kalkulieren solltest und diese ins Verhältnis zu deinen Aufwendungen stellst.
Ein Anruf bei TÜV, DEKRA und Co kann dir da weiterhelfen, da diese die Kosten für ein Gutachten taxen können.
Ich drück dir alle Daumen und hoffe das du nicht zu fixiert durch Anwlats Worte auf eine Regulierung pochst, die möglicherweise nicht vorhanden ist.
Gruß
egis-verso
Ich bin seit dem Vorfall über 1000 Kilometer gefahren, ohne Probleme.
Nur das Problem dabei ist, wenn ein Schaden nach 1 Jahr eintritt, dann Beweis das einmal das das von der Werkstatt war.
Deshalb möchte ich zeitnah ein Gutachten einholen lassen,
Wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte, könnte ich das gar nicht machen.
Mit Rechtschutz auf jeden Fall die Ansprüche sichern.
eis-verso
thumbs up 😉
Gruß fxstshd
Hallo,
ich war heute zur Begutachtung.
Es ist kein Schaden festgestellt worden, die Kompression war Top und in den Motor war auch kein Schaden zu erkennen.
Darüber bin ich froh.
Gruß
jordon
Das Gutachten ist da.
Auszug:
Zitat:
Bei den durchgeführten Prüfungen konnten keine Beschädigungen am Motor als Folge des Ölverlustes festgestellt werden. Das Fahrzeug wurde seit dem eingetretenen Ölverlust fast vier Monate genutzt und 6.618 km gefahren. Auf eine weitere Demontage des Motors und Begutachtung des Kurbeltriebes wurde aus diesen Gründen verzichtet.
Aus sachverständiger Sicht sind Folgeschäden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten.