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Öl-Lämpchen leuchtet+ Roller schaltet elektronisch ab!??? Hiiiilfe...

Themenstarteram 4. August 2010 um 16:26

Hallo ihr lieben,

heute leuchtete bei mir das Öl-Kontroll-Lämpchen an meinem Gilera Nexus 500 auf...

ich wollte noch einen Kilometer nach Hause fahren,

aber 100m vor meinem zu Hause hat der Roller sich (ich sag mal) elektromisch

abgeschalten...

Ich habe ihn auf den Hauptständer gestellt (eben Fläche) und eine Stunde abkühlen lassen.

Als ich dann den Öl-Stand gemessen habe, war massig zu viel ÖL drin!???? (vor drei Wochen bei der letzten Routinemessung, war alles in Ordnung)

Was ist da los?

Ich habe noch nicht begonnen ihn auseinander zu legen, da ich erstmal euere Meinung dazu hören wollte...

Vielleicht weis ich dann auch wonach ich suchen muss... ;-)

Ich danke im vorraus für euere Hilfe

Grüße

Lukas

 

P.s. Könnte es vielleicht die Öldruckpumpe sein?

Ich als Laie würde sagen das Öl ist nach unten geflossen weil die nicht mehr arbeitet (das würde das zuviele Öl erklären) und der Motor hat sich zum Schutz abgeschalten.

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Nexus_500

Achso!??

Ich war mir so sicher, weil mein Freund sagte das sei egal wie alt das Fahrzeug ist.

Und das darum auch viele Händler nur noch an "Gewerbetreibende" verkaufen,

bzw Autos gebraucht direkt nach Afrika verschifft werden... weil das Risiko eines Schadens (und die folgende Reparatur) für die Beträge die man bei Gebrauchten noch bekommt zu groß ist (für den Verkäufer [Händler])...

...mmmh

Du hättest halt gleich klar sagen sollen dass Du den Roller gebraucht vor xx Monaten mit Gewährleistung von einem Händler gekauft hast !!! ;)

...wenn dem so ist !!

 

LG

Themenstarteram 20. August 2010 um 13:31

Oh shit, dann war das mein Fehler:

die Fakten:

im Juni gekauft,

bei einem Händler,

und im Kaufvertrag den beide unterschrieben haben steht

"...der verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungsfrist nach einem Jahr ab Übergabe "

Demnach frag ich den Händler mal ob er den Roller bei mir holen will und reparieren will oder ob er mir ein vergleichbares Fahrzeug stellen kann...oder!?:confused:

Im Juni dieses Jahres!?

Klar, ab zum Händler!

Zitat:

Original geschrieben von Nexus_500

Oh shit, dann war das mein Fehler:

die Fakten:

im Juni gekauft,

bei einem Händler,

und im Kaufvertrag den beide unterschrieben haben steht

"...der verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungsfrist nach einem Jahr ab Übergabe "

Demnach frag ich den Händler mal ob er den Roller bei mir holen will und reparieren will oder ob er mir ein vergleichbares Fahrzeug stellen kann...oder!?:confused:

Tu das !!! :)

...denn bei einem Kaufpreis von 2 000 € ??? sollte schon Gewährleistung mit drin sein !!!!!

LG

Themenstarteram 20. August 2010 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Im Juni dieses Jahres!?

Klar, ab zum Händler!

Das ist die Frage, oder muss er das Fahrzeug bei mir holen?

(hier gehts um 230km einfachen Fahrtweg )

:(

Moinsen,

es besteht eigentlich immer eine geringe Restchance für eine Kostenbeteiligung des Herstellers, wenn Dein Händler einen Kulanzantrag stellt. Das wurde ja schon erwähnt.

Auch wenn Du den Roller gebraucht gekauft hast gilt:

Zitat:

Nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln haftet der Verkäufer für diejenigen Mängel, welche bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden, dem Käufer jedoch nicht bekannt sind.

(Gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen )

Du hattest oben geschrieben:

Zitat:

...

und im Kaufvertrag den beide unterschrieben haben steht

"...der verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungsfrist nach einem Jahr ab Übergabe "

Was ist das denn? Als Unternehmer (also gewerblicher Verkäufer) schränkt er die Dir gesetzlich zustehende Rechte ein?

In welcher Rolle hat er Dir den Roller denn jetzt verkauft? Als Privatmann oder Händler? Zu diesem Wischiwaschi würde ich mir jedenfalls eine fundierte Meinung eines Anwalts einholen.

wenn Du den Roller erst zwei Monate fährst ist das schon sehr bitter und lässt schon einen kleinen Betrugsverdacht aufkommen (muss natürlich nicht sein).

Schau Deinen Vertrag genau an ob evtl. eine Händlergarantie ausgeschlossen wurde etc.

"...der verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungsfrist nach einem Jahr ab Übergabe "

Das sieht nach einem "normalen" Kaufvertrag aus. Ich lese daraus das Du 1 Jahr Gewährleistung hast (sofern Du nicht gewerblich gekauft hast). Du musst doch eigentlich wissen ob Dir der Händler beim Kauf die Händlergarantie erwähnt hat ..

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