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Öffentlicher Parkplatz: Drohzettel von Anwohner mit Abschleppen

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 0:23

Tach,

ich hoffe das passt hier her. Ich war eben auf einer feier und bei dem wetter sind parkplätze ja etwas rah gesäht. entweder steht einer auf dauer und ist von allen seiten mit schnee zugeschoben oder ein großer schneehaufen versprerrt die lücke. Ich hatte glück und habe eine freie lücke zwischen zwei bergen gefunden.

Das da jemand geschippt hat war mir schon klar aber was soll man machen. Das auto passt nunmal nicht mit ins wohnzimmer. also rein da. 5 Stunden später sah ich auch schon den zettel unter meinem Wischer: "Ich habe hier nicht für sie geschippt. so eine frechheit. das nächste mal lasse ich sie abschleppen!"

is mir schon klar das da wer nicht begeistert war das vor seinem haus, auf der öffentlichen Parklücke plötzlich jemand in der lücke stand die er freigegraben hat. Ich frage mich jetzt wie weit das rechtlich ist von jemanden das auto abschleppen zu lassen. klar, er hat den schnee wech gemacht aber es ist eine öffentliche straße mit öffentlichen, kostenlosen, parkplätzen ohne besucherausweis usw.

ist doch nichts anderes als wären alle parklücken mit autos zu. kein platz, also pech gehabt. nur weil jemand dort geschippt hat, hat man doch nicht gleich einen besitzanspruch oder sehe ich da was falsch.

gibt dazu schon eine art nachbarschafturteil was durch alle instanzen ist ? ^^ bei privatparkplatz mit schild usw. sollte man das nicht machen link aber bei einer öffentlichen parkbucht an der straße?

Beste Antwort im Thema

Das währe für mich mal wieder so ein Grund zum übelegen, ob ich mal zu Fuß laufe, und den Wagen dort stehen lasse. :D

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*hüstel*

"öffentliche parkplätze" is relativ. hier im ort MUSS jeder hausbesitzer auch einen parkplatz haben. diesen parkplatz MUSS er von der gemeinde kaufen. kein parkplatz -> keine baugenemigung! die parkplätze sind alle der strasse entlang. ok obs ein schild gibt weiss ich jetzt nicht auswenig. is n ganzen strassenzug lang so.

@topic

mich interesiert das aber auch immer n koffer. ich kann den unmut zwar verstehen aber is eben so. auf freigeschippte parkplätze besteht kein anrecht!

was der schneeschipper aber machen DARF: er darf dir dein auto abschleppen. ABER er muss das ganze erstmal SELBER bezahlen. die entstandenen kosten kann er dann zivilrechtlich bei dir wieder einklagen. dazu MUSS er aber nachweisen das es "verhältnissmässig" war was er da getrieben hat. und da wirds dann schon zum problem. nur ein "der hat aber auf meinem parkplatz geparkt" wird nicht ausreichen.

das DÜMMSTE was dir passieren kann is das du dein auto suchen musst. kosten entstehen dir KEINE.

wir hatten den fall hier. meine werkstatt ist in einem alten industriekomplex in der innenstadt einer mittelgrossen stadt. parkplätze sind auch im sommer im rar und somit wird der ganze firmenhof regelmässig zugeparkt. und unser hausmeister (marke hausmeister krause!) hällt sich für den retter der parkplätze und hat da mal eben zig autos abschleppen lassen. als dann die rechnung von zig tausend euros gekommen ist war da ganz fix schicht im schacht. ;) ach ja und wer auf die andere lösung kommt: "parkkralle von privat" der is auch auf dem holzweg. das hat hausmeister krause nämlich dann als 2. versucht. die moral waren dann mehrere anklagen und veruteilungen wegen nötigung und erpressung (erst strafe zahlen dann parkkralle weg)....mitlerweile is der kuriert ;)

Zum Startbeitrag: Menschlich verständlich, das Ansinnen des Anwohners, juristisch aber lächerlich. Das Freischippen eines öffentlichen Parkplatzes verschafft genau null Rechte. Klar kann und sollte man in solchen Situationen rücksichtsvoll sein, wenn es Alternativen zum Parken gibt. WENN.

Solche Zettel ignoriert man also, und wenn der Betreffende meint, jemanden beleidigen oder bedrohen zu müssen, ist DAS juristisch relevant.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

was der schneeschipper aber machen DARF: er darf dir dein auto abschleppen. ABER er muss das ganze erstmal SELBER bezahlen. die entstandenen kosten kann er dann zivilrechtlich bei dir wieder einklagen. dazu MUSS er aber nachweisen das es "verhältnissmässig" war was er da getrieben hat. und da wirds dann schon zum problem. nur ein "der hat aber auf meinem parkplatz geparkt" wird nicht ausreichen.

das wird aber für den "Parkplatzbesitzer" ein teurer Spass...wenn mir sowas (geparkt an öffentlichen Strassenrand) passiert kann er sich warm anziehen...Apschleppkosten zahlt er eh selber, +Leihwagen, +Verdienstausfall usw...mit so Aktionen wäre ich mal sehr vorsichtig...

am 29. Dezember 2010 um 11:41

Da wird sicherlich eher das Fahrzeug verkratzt oder der Spielgel abgebrochen, als das jemand das Fahrzeug auf eigene Kosten abschleppen läßt.

Gruß

Frank, noch ohne Kratzer und mit beiden Außenspiegeln unterwegs. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Da wird sicherlich eher das Fahrzeug verkratzt oder der Spielgel abgebrochen, als das jemand das Fahrzeug auf eigene Kosten abschleppen läßt.

...ich glaub auch nicht das ein Abschlepper sowas mitmachen würde, der bekommt dann nämlich auch geschimpft...grundlos fremdes Eigentum aufladen dürfen die nämlich auch nicht...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

er darf dir dein auto abschleppen

den §§§§§§ vom BGB würd ich gern sehen der das rechtfertigt...

Hatte derjenige welcher den Parkplatz freigeschaufelt hat es mit einem Handtuch reserviert?:D

Zitat:

...Apschleppkosten zahlt er eh selber,

Richtig

 

Zitat:

+Leihwagen, +Verdienstausfall usw...

Falsch,

es gibt keine juristische Basis für derartige Ansprüche, gibt auch hier im Forum genügend Threads, wo das erläutert wurde.

Allerdings gibt es eine juristische Basis, die Dir bei derartigem Verhalten einem Erstattungsanspruch derartig produzierter Kosten widerspricht.

Kann Dir sicherlich der Anwalt hier im Thread auch erläutern.

 

Zitat:

...grundlos fremdes Eigentum aufladen dürfen die nämlich auch nicht...

Nunja, wir haben keine Erlaubnisgesetzgebung, sondern eine Verbotsgesetzgebung, somit zeige das Gesetz, nach dem das verboten sein soll.

 

Zitat:

den §§§§§§ vom BGB würd ich gern sehen der das rechtfertigt...

auch für Dich: zeige den §, der das verbietet.

Da Du dich eben in einem anderen Thread als Anwalt geoutet hast, dürfte das doch etwas leichtes sein.

Obwohl, als Anwalt sollte man das mit dem notwendigen Verbot schon wissen. Aber falls Du doch der anwaltlichen Meinung bist, dass etwas erlaubt sein müsste, nenne mal schnell den §, der Dir das Atmen oder das Essen erlaubt. ;)

 

Dass man derartiges "nicht macht", mag sein, aber verboten ist es nicht.

omg du meinst das wirklich ernst oder? kein wunder dass das rechtsverständnis dermassen am sack ist in diesem schönen land...

€: und falls es wirklich wayne interessiert: §858 I BGB

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

*hüstel*

"öffentliche parkplätze" is relativ. hier im ort MUSS jeder hausbesitzer auch einen parkplatz haben. diesen parkplatz MUSS er von der gemeinde kaufen. kein parkplatz -> keine baugenemigung! die parkplätze sind alle der strasse entlang. ok obs ein schild gibt weiss ich jetzt nicht auswenig. is n ganzen strassenzug lang so.

Wenn die Eigentümer der Parkplätze diese nicht kennzeichnen dürfte es schwer sein fremde Parker wegzubekommen,zumindest so lange die nicht informiert sind das der Parkplatz im öffentlichen Strassenraum im Privateigentum sind. Wenn man ehrlich ist,wer kommt auch auf die Idee das am Strassenrand gelegene Parkplätze Privateigentum sind?

Zitat:

Original geschrieben von schlang

omg du meinst das wirklich ernst oder? kein wunder dass das rechtsverständnis dermassen am sack ist in diesem schönen land...

warum? er hat ja recht. in welchem gesetzt steht den was man alles machen darf? es steht überall was man NICHT machen darf. und wen ich der meinung bin das auto da vorne auf "meinem" parkplatz behindert mich. den schliesslich hab ich den platz freigeschaufelt und somit ist das ganze mein eigentum. also parkt der typ auf meinem privatparkplatz, und das is ja wie wen vor nder feuerwehreinfahrt parkst. also weg mit.

das man mit der meinung auf dem holzweg ist steht auf nem anderen blatt paier. das das teuer wird auch. aber trotzdem darf man das machen.

wo steht den das die gemeinde abschleppen darf?

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Das währe für mich mal wieder so ein Grund zum übelegen, ob ich mal zu Fuß laufe, und den Wagen dort stehen lasse. :D

und einen zettel ans auto zumachen:

lass ihn abschleppen, wenn du es dir leisten kannst :D

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

schliesslich hab ich den platz freigeschaufelt und somit ist das ganze mein eigentum.

:D:D:D

aahhh jaaaaa....

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

...

extra für dich hab mal ich den §§§§ reineditiert...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

schliesslich hab ich den platz freigeschaufelt und somit ist das ganze mein eigentum.

da muss ich glatt nochmal einhaken...:)

Wenn also irgendwo auf der Strasse dein Auto steht und ich wasch das, dann ist es also danach mein Eigentum weil ich es sauber gemacht hab? Praktisch, probier ich morgen gleich mal aus...:D:D

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