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Öffentlicher Parkplatz: Drohzettel von Anwohner mit Abschleppen

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 0:23

Tach,

ich hoffe das passt hier her. Ich war eben auf einer feier und bei dem wetter sind parkplätze ja etwas rah gesäht. entweder steht einer auf dauer und ist von allen seiten mit schnee zugeschoben oder ein großer schneehaufen versprerrt die lücke. Ich hatte glück und habe eine freie lücke zwischen zwei bergen gefunden.

Das da jemand geschippt hat war mir schon klar aber was soll man machen. Das auto passt nunmal nicht mit ins wohnzimmer. also rein da. 5 Stunden später sah ich auch schon den zettel unter meinem Wischer: "Ich habe hier nicht für sie geschippt. so eine frechheit. das nächste mal lasse ich sie abschleppen!"

is mir schon klar das da wer nicht begeistert war das vor seinem haus, auf der öffentlichen Parklücke plötzlich jemand in der lücke stand die er freigegraben hat. Ich frage mich jetzt wie weit das rechtlich ist von jemanden das auto abschleppen zu lassen. klar, er hat den schnee wech gemacht aber es ist eine öffentliche straße mit öffentlichen, kostenlosen, parkplätzen ohne besucherausweis usw.

ist doch nichts anderes als wären alle parklücken mit autos zu. kein platz, also pech gehabt. nur weil jemand dort geschippt hat, hat man doch nicht gleich einen besitzanspruch oder sehe ich da was falsch.

gibt dazu schon eine art nachbarschafturteil was durch alle instanzen ist ? ^^ bei privatparkplatz mit schild usw. sollte man das nicht machen link aber bei einer öffentlichen parkbucht an der straße?

Beste Antwort im Thema

Das währe für mich mal wieder so ein Grund zum übelegen, ob ich mal zu Fuß laufe, und den Wagen dort stehen lasse. :D

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Zitat:

Original geschrieben von H1B

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Sorry, ich habe hier jetzt komplett den Faden verloren. Heißt das jetzt, ich darf alles abschleppen, was draussen so rumsteht, wenn ich die Kosten dafür trage?

Was sagt dir dein gesunder Menschenverstand dazu? :)

Was haben die Gesetze mit Menschenverstand zu tun? :D

Zitat:

Original geschrieben von schlang

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

er darf dir dein auto abschleppen

den §§§§§§ vom BGB würd ich gern sehen der das rechtfertigt...

das muss in dem selben stehen in dem das kein Autodiebstahl ist :)

Zitat:

Original geschrieben von schlang

bleibt nur noch zu sagen: kinder, probiert das nicht zuhause aus!

seit langem was sinnvolles von dir...

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Heißt das jetzt, ich darf alles abschleppen, was draussen so rumsteht, wenn ich die Kosten dafür trage?

"dürfen" im Sinne einer existierenden Erlaubnis nicht aber es existiert kein Verbot.

Würdest Du es dürfen, dann hätte der Andere die Kosten zu tragen, weil Du etwas erlaubtes machst.

Die Politesse, die Dich von einer Bushaltestelle abschleppen lässt, darf das und daher hast Du die Umsetzkosten zu tragen.

Da es Dir "nur" nicht verboten ist, kannst Du es machen, ohne eine Strafe zu befürchten. Etwaige daraus entstehenden Kosten hast Du jedoch zu tragen.

Die Politesse, die Dich ohne Grund (keine Behinderung, kein Parkverbot, nichts) umgesetzt hat, bekommt keine Strafe, muss aber die Kosten tragen (hier dann die übergeordnete Behörde).

 

Zitat:

Original geschrieben von schlang

nach 858 muss man nicht selber besitzer werden, es reicht schon jemand anderem den besitz zu entziehen oder ihn darin stören

Mache es und höre dem Richter genau zu, warum er Deine Klage abweist, dann entscheide, wer hier der Laie ist - vermutlich auch der Richter.

 

Zitat:

das gilt nur fürs strafrecht. lasse mich aber gern eines besseren belehren

werden Parkverbote oder Parkerlaubnisse ausgeschildert.

kinners, das wird (sogar) mir echt zu blöd!

am 29. Dezember 2010 um 17:09

Eigentlich war das Theama nach dem 1. Beitrag schon beendet.

Was manche Leute jedoch dann daraus machen. :eek:

Gruß

Frank, der über so viel geballtem "Laienwissen" sehr erstaunt ist.

Zitat:

Original geschrieben von schlang

kinners, das wird (sogar) mir echt zu blöd!

Weil Dir die Tatsachen nicht gefallen?

Wo bist Du in Deinem Besitz gestört, wenn Dein Fahrzeug 10 Meter weiter rechts steht?

Ein "dass muss doch verboten sein" mag vielleicht die persönliche Ansicht sein, und auch bedeutend stärker, wenn es das eigene heilig Blechle betrifft, ist aber es nicht.

Es gibt deutlich schwerwiegendere Handlungen, die man "nicht macht", die dann auch noch ganz erhebliche Nachteile für sogar völlig unbeteiligte Dritte haben - wirtschaftlich und nicht nur unbequem - und für die es bis heute trotz aller Gesetzesflut weder ein direktes noch indirektes Verbot noch Strafe gibt.

Interessiert keinen, so lange man nicht direkt betroffen ist, aber sobald es um das eigene Auto geht, kommen die roten Flecken im Gesicht, nur weil es unter Umständen die Möglichkeit gibt, dass einer das Ding schon abfällig anschauen könnte und das ungestraft bleibt.

Soll ich jetzt jeden verklagen, der mich, mein auto, mein Haus, oder sonmstwas abwertig, böse, hinterlistig anguckt?

Gibt es eigentlich eine Strafe dafür wenn man seinen freigeschaufelten öffentlichen Parkplatz wieder zuschaufelt wenn da ein anderer drauf Parkt? :D

 

Dahinter ist noch Platz, aber ein Schneehaufen, und der muss ja irgendwo hin :rolleyes:

Den Schnee aber mit einigen Gießkannen Wasser überschütten,

damit er über Nacht so richtig anfriert.

 

Viktor

Bevor der Thread nun komplett ins Lächerliche abgleitet, mache ich ihn dann auch lieber zu...

Gruß Tecci

MT-Moderation

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